Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetriebes Lahr (BGL) Beschluss über Stundenverrechnungssatz)
25. September 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: BGL Sachbearbeitung: Eckhardt Drucksache Nr.: 160/2023 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 11.09.2023 vorberatend nichtöffentlich 13 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Gemeinderat 25.09.2023 beschließend öffentlich Betreff: Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetriebes Lahr (BGL) Beschluss über Stundenverrechnungssatz Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt auf Grundlage der vorgelegten Berechnung folgenden Anpassungen der Stundenverrechnungssätze des BGL ab dem 01.10.2023 zu: Grünbereich und Baubereich von 46,- € auf 50,- € Kanal und Wald von 48,- € auf 50,- € Friedhof von 46,- € auf 52,- € Drucksache 160/2023 Seite 2 Sachdarstellung 1. Aktuelle Situation Der BGL deckt seine Kosten durch Ausstellung von Rechnungen an seine Auftraggeber. Diese Rechnungen für erbrachte Leistungen werden in drei Kategorien aufgeteilt: 1. Arbeitsleistung: Die für einen Auftrag erbrachte Arbeitszeit wird dem Auftraggeber mit einem Stundenverrechnungssatz in Rechnung gestellt. Die letzte Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes erfolgte zum 01.03.2021 für den Bereich Grün; Bau und Friedhof auf 46,-€. Die Verrechnungssätze für Tätigkeiten im Wald und der Kanalreinigung sind seit dem 01.01.2017 unverändert bei 48,- €. Die bisherigen Tariferhöhungen seit 2017 bzw. 2021 wurden seit jeher nicht berücksichtigt. Die aktuelle Tarifrunde macht eine Anpassung der Stundenverrechnungssätze jedoch unumgänglich. Die Lohnkosten haben den überwiegenden Anteil an dem Stundenverrechnungssatz (92%). Da beim BGL der Großteil der Mitarbeitenden in der Entgeltgruppe 3 - 5 eingruppiert ist, stellt der Tarifabschluss 2023/2024 eine Erhöhung der Lohnkosten von durchschnittlich 12% dar. Die Stundensatzerhöhung spiegelt sich im städtischen Haushalt sowie den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe (Abwasserbeseitigung sowie Bäder, Versorgung und Verkehr) wieder. 2. Material und Fremdleistungen: diese Kosten werden eins zu eins an den Auftraggeber in Rechnungen gestellt. Die Preissteigungen der vergangenen Jahre haben sich somit umgehend auf den Haushalt der Stadt Lahr ausgewirkt. 3. Fahrzeuge und Geräte: Die Fahrzeuge und Maschinen werden über eigene Verrechnungssätze abgerechnet. Hier gab es in den vergangenen zwei Jahren massive Preissteigerungen. Die Maschinenstundensätze werden als 3-Jahres Durchschnitt ermittelt und laufend angepasst. 2. Ermittlung des Verrechnungssatzes Bei der Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes spielen zwei Faktoren eine bedeutende Rolle. Zum einen muss eine Prognose der für die Zukunft erwarteten Kosten erfolgen. Zum zweiten müssen die Stunden, die den Auftraggebern in Rechnung gestellt werden können (Produktivstunden) realistisch geschätzt werden. Hat man diese zwei Größen ermittelt, so lässt sich der Stundenverrechnungssatz berechnen. Stundenverrechnungssatz = Verrechenbare Kosten (Kosten die nicht den einzelnen Aufträgen direkt zugeordnet werden können) Produktive Stunden des Personals Bei den Kosten wurden die tatsächlichen Werte des Jahresabschlusses 2022, die Ansätze des Wirtschaftsplanes 2023 sowie die geplanten Ansätze für den Wirtschaftsplan 2024 berücksichtigt. Drucksache 160/2023 Seite 3 Die Produktivstunden errechnen sich wie folgt: KGST Berechnung der Normalarbeitszeit Berechnung Kalendertage pro Jahr - Samstage und Sonntage 2024 www.schulferien.org/Arbeitstage/ - Feiertage 2024 www.schulferien.org/Arbeitstage/ = Bruttoarbeitstage - Krankheitstage Durchschnitt aus 2020/2021/2022 - Urlaubstage TVöD = Nettoarbeitstage - 10 % der Nettoarbeitstage für Verlust- und Erholungszeiten - Feuerwehreinsätze (Durchschnitt/Erfahrungswerte) = erwartete produktive Tage eines MA in VZ = erwartete produktive Stunden je MA in VZ Tage / Stunden 365 -104 -11 250 -20 -30 200 -20 -2 178 1.388 Beim BGL werden 1.388 Produktivstunden je Vollzeitstelle angesetzt. Für die Stadt und ihre Eigenbetriebe werden jährlich circa 138.400 Arbeitsstunden erbracht und abgerechnet. Die auf der folgenden Seite dargestellten Anpassungen der Verrechnungssätze führen bei der Stadt und ihren Eigenbetrieben zu Mehrbelastungen in Höhe von circa 466.700,- €. Im Durchschnitt stellt die aktuelle Anpassung eine Erhöhung um 3,92 € und damit weniger als 10% dar. Somit wird lediglich die Tariferhöhung umgesetzt. Eine Gewinnerzielungsabsicht wird nicht verfolgt. bisheriger geplante geplante zusätzliche letzte Verrechnungs- Erhöhung Erhöhung anteilige Mehrbelastung Erhöhung satz um auf Stunden im HH Grün und Baubereich 01.03.2021 46,00 € 4,00 € 50,00 € 109.524 438.095 € Wald 01.01.2017 48,00 € 2,00 € 50,00 € 14.280 28.560 € Kanal 01.01.2017 48,00 € 2,00 € 50,00 € 2.777 KEINE Friedhof 01.03.2021 46,00 € 6,00 € 52,00 € 11.801 KEINE Summe/Durchschnitt 3,92 € 138.382 466.655 € Auf die Friedhöfe entfällt hierbei ein Betrag von rund 70.800 €. Die Erhöhung wurde bei der aktuellen Friedhofsgebührenkalkulation berücksichtigt. Bei der Abwasserbeseitigung sind die Stundenverrechnungssätze in die Gebührenkalkulation aufzunehmen. In diesen beiden Bereichen stellt die Erhöhung der Verrechnungssätze für den Haushalt keine Mehrbelastung dar. In den Bereichen Grün, Bau und Wald ist die Mehrbelastung im Haushalt durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben auszugleichen. Andernfalls reduziert sich das Gesamtergebnis des Ergebnishaushaltes Drucksache 160/2023 Seite 4 Drucksache 160/2023 Seite 5 Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: 2022 Einmalige (Investitions-)Kosten 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag 466.700,- € Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 466.700,-€ Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten Markus Ibert Oberbürgermeister ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Andreas Kopecky stellv. Betriebsleiter Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.