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Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetriebes Lahr (BGL) Beschluss über Stundenverrechnungssatz)

25. September 2023
                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: BGL
Sachbearbeitung: Eckhardt

Drucksache Nr.: 160/2023
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.09.2023

vorberatend

nichtöffentlich

13 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung

Gemeinderat

25.09.2023

beschließend

öffentlich

Betreff:
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetriebes Lahr (BGL)
Beschluss über Stundenverrechnungssatz

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt auf Grundlage der vorgelegten Berechnung folgenden Anpassungen der Stundenverrechnungssätze des BGL ab dem 01.10.2023 zu:
Grünbereich und Baubereich von 46,- € auf 50,- €
Kanal und Wald
von 48,- € auf 50,- €
Friedhof
von 46,- € auf 52,- €

Drucksache 160/2023

Seite 2

Sachdarstellung
1. Aktuelle Situation
Der BGL deckt seine Kosten durch Ausstellung von Rechnungen an seine Auftraggeber. Diese
Rechnungen für erbrachte Leistungen werden in drei Kategorien aufgeteilt:
1. Arbeitsleistung: Die für einen Auftrag erbrachte Arbeitszeit wird dem Auftraggeber mit einem
Stundenverrechnungssatz in Rechnung gestellt. Die letzte Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes erfolgte zum 01.03.2021 für den Bereich Grün; Bau und Friedhof auf 46,-€. Die Verrechnungssätze für Tätigkeiten im Wald und der Kanalreinigung sind seit dem 01.01.2017 unverändert bei 48,- €.
Die bisherigen Tariferhöhungen seit 2017 bzw. 2021 wurden seit jeher nicht berücksichtigt. Die
aktuelle Tarifrunde macht eine Anpassung der Stundenverrechnungssätze jedoch unumgänglich.
Die Lohnkosten haben den überwiegenden Anteil an dem Stundenverrechnungssatz (92%). Da
beim BGL der Großteil der Mitarbeitenden in der Entgeltgruppe 3 - 5 eingruppiert ist, stellt der
Tarifabschluss 2023/2024 eine Erhöhung der Lohnkosten von durchschnittlich 12% dar.
Die Stundensatzerhöhung spiegelt sich im städtischen Haushalt sowie den Wirtschaftsplänen
der Eigenbetriebe (Abwasserbeseitigung sowie Bäder, Versorgung und Verkehr) wieder.
2. Material und Fremdleistungen: diese Kosten werden eins zu eins an den Auftraggeber in Rechnungen gestellt. Die Preissteigungen der vergangenen Jahre haben sich somit umgehend auf
den Haushalt der Stadt Lahr ausgewirkt.
3. Fahrzeuge und Geräte: Die Fahrzeuge und Maschinen werden über eigene Verrechnungssätze abgerechnet. Hier gab es in den vergangenen zwei Jahren massive Preissteigerungen.
Die Maschinenstundensätze werden als 3-Jahres Durchschnitt ermittelt und laufend angepasst.

2. Ermittlung des Verrechnungssatzes
Bei der Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes spielen zwei Faktoren eine bedeutende
Rolle. Zum einen muss eine Prognose der für die Zukunft erwarteten Kosten erfolgen. Zum zweiten müssen die Stunden, die den Auftraggebern in Rechnung gestellt werden können (Produktivstunden) realistisch geschätzt werden. Hat man diese zwei Größen ermittelt, so lässt sich der
Stundenverrechnungssatz berechnen.

Stundenverrechnungssatz

=

Verrechenbare Kosten (Kosten die nicht den einzelnen
Aufträgen direkt zugeordnet werden können)
Produktive Stunden des Personals

Bei den Kosten wurden die tatsächlichen Werte des Jahresabschlusses 2022, die Ansätze des
Wirtschaftsplanes 2023 sowie die geplanten Ansätze für den Wirtschaftsplan 2024 berücksichtigt.

Drucksache 160/2023

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Die Produktivstunden errechnen sich wie folgt:
KGST Berechnung der
Normalarbeitszeit

Berechnung

Kalendertage pro Jahr
- Samstage und Sonntage 2024 www.schulferien.org/Arbeitstage/
- Feiertage 2024
www.schulferien.org/Arbeitstage/
= Bruttoarbeitstage
- Krankheitstage
Durchschnitt aus 2020/2021/2022
- Urlaubstage
TVöD
= Nettoarbeitstage
- 10 % der Nettoarbeitstage für Verlust- und Erholungszeiten
- Feuerwehreinsätze
(Durchschnitt/Erfahrungswerte)
= erwartete produktive Tage eines MA in VZ
= erwartete produktive Stunden je MA in VZ

Tage /
Stunden
365
-104
-11
250
-20
-30
200
-20
-2
178
1.388

Beim BGL werden 1.388 Produktivstunden je Vollzeitstelle angesetzt.
Für die Stadt und ihre Eigenbetriebe werden jährlich circa 138.400 Arbeitsstunden erbracht und
abgerechnet.
Die auf der folgenden Seite dargestellten Anpassungen der Verrechnungssätze führen bei der
Stadt und ihren Eigenbetrieben zu Mehrbelastungen in Höhe von circa 466.700,- €. Im Durchschnitt stellt die aktuelle Anpassung eine Erhöhung um 3,92 € und damit weniger als 10% dar.
Somit wird lediglich die Tariferhöhung umgesetzt. Eine Gewinnerzielungsabsicht wird nicht verfolgt.
bisheriger
geplante geplante
zusätzliche
letzte
Verrechnungs- Erhöhung Erhöhung anteilige Mehrbelastung
Erhöhung
satz
um
auf
Stunden
im HH
Grün und Baubereich 01.03.2021
46,00 €
4,00 €
50,00 € 109.524
438.095 €
Wald
01.01.2017
48,00 €
2,00 €
50,00 €
14.280
28.560 €
Kanal
01.01.2017
48,00 €
2,00 €
50,00 €
2.777
KEINE
Friedhof
01.03.2021
46,00 €
6,00 €
52,00 €
11.801
KEINE
Summe/Durchschnitt
3,92 €
138.382
466.655 €

Auf die Friedhöfe entfällt hierbei ein Betrag von rund 70.800 €. Die Erhöhung wurde bei der
aktuellen Friedhofsgebührenkalkulation berücksichtigt. Bei der Abwasserbeseitigung sind die
Stundenverrechnungssätze in die Gebührenkalkulation aufzunehmen. In diesen beiden Bereichen stellt die Erhöhung der Verrechnungssätze für den Haushalt keine Mehrbelastung dar.
In den Bereichen Grün, Bau und Wald ist die Mehrbelastung im Haushalt durch Mehreinnahmen
oder Minderausgaben auszugleichen. Andernfalls reduziert sich das Gesamtergebnis des Ergebnishaushaltes

Drucksache 160/2023

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Drucksache 160/2023

Seite 5

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
2022

Einmalige (Investitions-)Kosten

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag

466.700,- €

Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

466.700,-€

Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

Markus Ibert
Oberbürgermeister

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Andreas Kopecky
stellv. Betriebsleiter

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.