Beschlussvorlage (Dauerhafte Amphibienleiteinrichtung Hohbergsee - Auftragsvergabe)
25. September 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 602 Sachbearbeitung: Frick Drucksache Nr.: 190/2023 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 25.09.2023 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Dauerhafte Amphibienleiteinrichtung Hohbergsee - Auftragsvergabe Beschlussvorschlag: Die Firma Grafmüller GmbH aus 77736 Zell wird auf Grund ihres Angebotes vom 05.09.2023 beauftragt, die vorbereitenden Erdarbeiten sowie den anschließenden Bau des Amphibienleitzauns (wie in dem zugehörigen LV beschrieben) durchzuführen. Die Auftragssumme beträgt 132.590,31 € (Brutto). Für die Stadt Lahr bleibt ein Kostenanteil von 32.277,09 € (Brutto) übrig. Durch Zuzahlung des Bauträgers auf dem ehem. AKAD-Gelände (welcher für die Zerstörung der ursprünglichen Leiteinrichtung verantwortlich war) sowie durch die Förderung über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) von 70 %. Zusammenfassende Begründung: 1. Prekäre Verhältnisse der Amphibienpopulation am Hohbergsee erfordert dringende Maßnahmen und wurde auf Grundlage des GR-Beschluss am 24.10.2022 (Drucksache 161/2022) geplant und Ausgeschrieben. 2. Es sind drei Angebote eingegangen und wurden geprüft. 3. Die Prüfung durch die Facheinheit ergab, dass die Angebote wirtschaftlich sind und es wird Empfohlen das günstigste Angebot von Bieter 1 (Grafmüller GmbH) zu beauftragen. 4. Mittel sind im Kernhaushalt vorhanden und der Mehrbedarf i.H.v. 22.590,31 € wird im Rahmen der Zuständigkeitsordnung finanzieller Art innerhalb der Verwaltung bereitgestellt. Drucksache 190/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Auf Grund der prekären Lage während der Amphibienwanderung um den Hohbergsee herum und die schon im Jahr 2021/2022 zerstörte Leiteinrichtung ist es notwendig die Baumaßnahmen bis spätestens Mitte Januar 2024 abzuschließen (Vor Beginn der nächsten Amphibienwanderung). Im Haushaltsplan 2023 stehen bei der Auftragsnummer I551 0003 0010 „Amphibienleiteinrichtung Hohbergsee“ 110.000 € zur Verfügung. Der Mehrbedarf i.H.v. 22.590,31 € wird im Rahmen der Zuständigkeitsordnung finanzieller Art innerhalb der Verwaltung bereitgestellt. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten 2022 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folgekosten Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe 1. 2. SUMME Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR Drucksache 190/2023 Seite 3 Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☒Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Begründung: Auf Grundlage der Gemeinderatssitzung am 24.10.2022 (Drucksache 161/2022) erfolgte die Ausführungsplanung und Ausschreibung der dauerhaften Amphibienleiteinrichtung zur Verbesserung der Lage am national Bedeutsamen Laichgewässer Hohbergsee. Ausschreibung / Submission: Die Baumaßnahme besteht aus 2 Abschnitten: 1. Erdbauarbeiten (Bauliche Vorbereitung für den Einbau der Zaunelemente) 2. Einbau des Amphibienleitzaunes sowie der Einbau einer Wegquerungshilfe (Amphibienstopprinne) Die Arbeiten wurden zusammen ausgeschrieben. An der Submission am 05.09.2023 lagen drei Angebote vor: Bieter 1 (Grafmüller GmbH) Bieter 2 Bieter 3 Submissionsbetrag (Netto) 111.420,43 € 132.050,85 € 113.947,24 € Submissionsbetrag (Brutto) 132.590,31 € 157.140,51 € 135.597,22 € Im Rahmen der Wertung und Prüfung wird vorgeschlagen, der Firma Grafmüller GmbH aus 77736 Zell den Auftrag zu erteilen. Kostenberechnung: Nach der Gemeinderatssitzung am 24.10.2022 wurde mit den Detailplanungen begonnen. Hieraus errechnete sich eine erste Kostenschätzung von 107.100,00 € (Brutto). Durch die Komplexität der vor Ort herrschenden Bedingungen (Nah am Waldrand) und eine kurz vor Ausschreibung durchgeführte Vermessung sind nochmals Plananpassungen notwendig gewesen, welche so knapp vor Ausschreibungsbeginn nicht nochmal in die Kostenschätzung eingeflossen sind. Hieraus entstand eine Abweichung von 23,8 %. Vergleicht man jedoch die aktuellste Kostenschätzung vom 21.08.2023 mit den Submissionsergebnisse kommt eine Abweichung von lediglich 6,35 % heraus. Drucksache 190/2023 Seite 4 Nach Formeller Prüfung der Facheinheit sind die Angebote aus der Submission vom 05.09.2023 wirtschaftlich und können aus Sicht der Facheinheit beauftragt werden. Mittelverfügung: Die Haushaltsmittel von 110.000 € sind durch den Gemeinderatsbeschluss am 24.10.2022 (Drucksache 161/2022) im Kernhaushalt auf der Investitionsnummer I551 0003 0010 vorhanden. Die Mehrkosten aus der Submission vom 05.09.2023 werden im Rahmen der Zuständigkeitsordnung finanzieller Art innerhalb der Verwaltung bereitgestellt. Ausführungszeitraum: Der Baubeginn ist Ende Oktober 2023 vorgesehen. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für den 15.01.2024 geplant. Es wird gebeten der Vergabe zuzustimmen. Richard Sottru Tilman Petters Abteilungsleiter Bürgermeister Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.