Beschlussvorlage (Teilschlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Lahr über die örtliche Prüfung im Jahr 2022)
25. September 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 14 Sachbearbeitung: Zanger Drucksache Nr.: 156/2023 Az.: 095.51 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 11.09.2023 vorberatend nichtöffentlich Kenntnisnahme Gemeinderat 25.09.2023 beschließend öffentlich Betreff: Teilschlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Lahr über die örtliche Prüfung im Jahr 2022 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den vorgelegten Teilschlussbericht zur Beratungs- und Prüfungstätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes im Jahr 2022 zur Kenntnis. Drucksache 156/2023 Seite 2 Sachdarstellung Der Gemeinderat wird mit dem beigefügten Teilschlussbericht 2022 über die Beratungs- und Prüfungstätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes im Jahr 2022 informiert. Aufgrund der Umstellung auf das NKHR kommt es zu Verzögerungen bei der Erstellung und Feststellung der Jahresabschlüsse nach § 95b GemO ab dem Jahr 2020, da die Kämmerei zunächst vor allem für den Kernhaushalt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 erstellen muss (auf Seite 12 des Teilschlussberichtes werden die Rückstände zu den Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen insgesamt dargestellt). Insofern kann der Gemeinderat nicht wie in § 110 Abs. 2 GemO bestimmt, durch den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes bei gleichzeitiger Feststellung der Jahresabschlüsse rechtzeitig informiert werden. Dem Rechnungsprüfungsamt ist es aber ein Anliegen das Gremium durch diesen „Teilschlussbericht“ über die unterjährige Beratungs- und Prüfungstätigkeit des Jahres 2022 in Kenntnis zu setzen. Wie in den bisherigen Schlussberichten wird die Durchführung der gesetzlichen Pflichtaufgaben, wie auch der vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben dargelegt, allerdings ohne die eigentliche Jahresabschlussprüfung. Die im Teilschlussbericht dargestellten Prüfungen sind aber Grundlage für die späteren Jahresabschlussprüfungen. Der Bericht wurde daher Teilschlussbericht genannt. Der Bericht informiert insbesondere über die durchgeführten Schwerpunktprüfungen und Themenschwerpunkte der Beratung (ab Seite 14). Wie bisher enthält er auch eine besondere Abhandlung zu den Themen im Rahmen der Bau- und Vergabeprüfung (ab Seite 37). Auf Basis der Eröffnungsbilanz werden von der Kämmerei zu einem späteren Zeitpunkt die doppischen Jahresabschlüsse ab 2020 erstellt. Nach erfolgter Prüfung der einzelnen Abschlüsse durch das Rechnungsprüfungsamt werden diese dem Gemeinderat zur Feststellung zusammen mit dem jeweiligen Schlussbericht nach § 110 Abs. 2 GemO vorgelegt. Diese Schlussberichte werden sich dann, für die Jahre für welche ein Teilschlussbericht erstellt wurde, nur noch auf die reine Jahresabschlussprüfung beziehen. Markus Ibert Oberbürgermeister Christian Zanger Amtsleiter Rechnungsprüfungsamt Drucksache 156/2023 Seite 3 Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Anlage(n): Teilschlussbericht 2022 Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.