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Beschlussvorlage (Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern)

25. September 2023
                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 101
Sachbearbeitung: Kettenacker

Drucksache Nr.: 161/2023
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 23.08.2023
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

beschließend

öffentlich

25.09.2023

Abstimmung

Betreff:
Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit sachkundigen
Einwohnerinnen und Einwohnern

Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt.

Zusammenfassende Begründung:

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:

Drucksache 161/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.07.2019 die Einrichtung von beratenden Ausschüssen
und sonstigen Gremien mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern und Ratsmitgliedern beschlossen. Daraufhin wurden verschiedene Personen und Organisationen gebeten, Vertreter/-innen
und Stellvertreter/-innen für die betreffenden Gremien zu benennen, die der Gemeinderat im Anschluss
gewählt hat.

Interkultureller Beirat
Das Evangelische Dekanat wird im Interkulturellen Beirat weiterhin von Herrn Michael Donner als sachkundiges Mitglied vertreten. Für Frau Andrea Eisenmann soll nun Frau Elise Voerkel als Stellvertretung
mitwirken und wird deshalb zur Wahl vorgeschlagen.

Institution

Mitglied

Stellvertretung

Evangelisches Dekanat

bisher: Herr Michael Donner
Klostermattenweg 36
77933 Lahr

bisher: Frau Andrea Eisenmann
Bergstraße 10
77933 Lahr

Evangelisches Dekanat

unverändert Hr. Michael
Donner
Feuerwehrstr. 44
77933 Lahr

neu:

Frau Elise Voerkel
Feuerwehrstraße 39
77933 Lahr

Die Gemeinde Ahmadiyya Muslim Jamaat wurde im Interkulturellen Beirat bisher von Herrn Farhan
Ahmad als sachkundiges Mitglied vertreten. Für Herrn Farhat Ahmad wird nun Herr Wasif Ahmad Bhatti
mitwirken. Er wird deshalb zur Wahl vorgeschlagen. Die Stellvertretung wird weiterhin unverändert von
Herrn Amir Shazad Kousar übernommen.

Institution

Mitglied

Stellvertretung

Ahmadiyya Muslim Jamaat

bisher: Herr Farhan Ahmad
Alter Sportplatz 23
77948 Friesenheim
(Sachverst. ohne
Stimmrecht)

bisher: Hr. Amir Shazad Kousar
Heimkehrerstr. 18
77704 Oberkirch
(Sachverst. ohne
Stimmrecht)

Ahmadiyya Muslim Jamaat

neu:

Hr. Wasif Ahmad
Bhatti
Kirchstraße 37
77746 Schutterwald
(Sachverst. ohne
Stimmrecht)

unverändert: Hr. Amir Shazad
Kousar
Heimkehrerstr.18
77704 Oberkirch
(Sachverst. ohne
Stimmrecht)

Drucksache 161/2023

Seite 3

Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung
Die Brüder-Grimm-Schule wurde im Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung bislang von
Frau Dr. Monika Hartig-Gönnheimer als sachkundiges Mitglied vertreten. Für Frau Dr. Monika HartigGönnheimer wird nun Frau Katrin Biegert mitwirken. Sie wird deshalb zur Wahl vorgeschlagen. Die
Stellvertretung wird weiterhin unverändert von Herrn Andreas Seemann übernommen.

Institution

Mitglied

Stellvertretung

Brüder-Grimm-Schule

bisher: Frau Dr. Monika HartigGönnheimer
Kähnergässle 5
77933 Lahr

bisher: Herr Andreas Seemann
Kaiserstraße 3
77933 Lahr

Brüder-Grimm-Schule

neu:

unverändert: Herr Andreas
Seemann
Kaiserstraße 3
77933 Lahr

Frau Katrin Biegert
Bottenbrunnenstr. 18
77933 Lahr

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
_______________________

_________________________

Markus Ibert

Friederike Ohnemus

Oberbürgermeister

Abteilungsleitung 101

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.