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Beschlussvorlage (- Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L -j

Beschlussvorlage

Drucksache Nr.: 162/2023
Az.; 0691/Wa

Federführende Stelle: 61
Sachbearbeitung: Wagner
An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe­ 20.09.2023
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Ortschaftsrat Sulz

28.09.2023

vorberatend

öffentlich

Technischer Ausschuss

11.10.2023

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

23.10.2023

beschließend

öffentlich

Beratungsfolge

Termin

Betreff:
Bebauungsplan SPORT-KITA
- Aufstellungsbeschluss
- Billigung des Vorentwurfs
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange

Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans SPORT-KITA gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetz­
buch (BauGB) mit örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen.
2. Der Vorentwurf vom 08.09.2023 wird gebilligt.
3. Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gern. § 3 Abs.
1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gern. § 4 Abs.
1 BauGB durchzuführen (frühzeitige Beteiligung).

Zusammenfassende Begründung:
Die Stadt plant im Bereich der Sportstätten in den „Unteren Dämmen“ eine Kindertages­
stätte mit Sportprofil (Sport-Kita) zu errichten. Das Gebiet liegt im Außenbereich und der
Flächennutzungspian stellt für diesen Bereich eine Grünfläche - Sportanlage - dar.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans im
Parallelverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der
Sport-Kita geschaffen.

Drucksache 162/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Im Bereich der Sportstätten „Untere Dämmen“ wird der Bau einer Kindertagesstätte mit Sportprofil
(Sport-Kita) angestrebt. Beschlossen wurde dies im Rahmen des Sportentwicklungskonzeptes am
18.07.2022 im Gemeinderat (Drucksache Nummer: 141/2022).
Mit der fünfgruppigen Sport-Kita soll dem großen Betreuungsplatzmangel bei Kindertagesstätten ent­
gegengewirkt werden. Im Erdgeschoss werden die Vereinsräume vom Tennisclub Lahr sowie vom Ho­
ckey-Club Lahr eingerichtet. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über eine geplante Wendeanlage in
der Zufahrtsstraße Stumpenlindle, welche an die Werderstraße angeschiossen ist.
Die geplante Maßnahme liegt im Außenbereich, auf den Gemarkungen Lahr bzw. Sulz. Der Flächen­
nutzungsplan stellt eine Grünfläche - Sportanlage - dar. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Kindertagesstätte zu schaffen, ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Parallel ist der Flächennut­
zungsplan für diesen Bereich zu ändern, indem die derzeitige Darstellung in Fläche für Gemeinbedarf
geändert wird (siehe hierzu Drucksache Nummer 174/2023). Aufgrund der Lage im Außenbereich ist
das Regeiverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit zwei Beteiligungsstufen durchzufüh­
ren. Zudem ist die naturschutzrechtliche Thematik der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung abzuarbei­
ten.
Die planerische Konzeption und die Kerndaten sind den als Anlagen beigefügten textlichen und zeich­
nerischen Unterlagen zu entnehmen.
Die Verwaltung schlägt vor. den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
der Bürger und Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan SPORT-KITA zu fassen.

Tllman Retters

Sabine Fink

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
EI

Die einmaligen (Investitions-)Kosten der Maßnahme Bebauungsplanerstellung betragen weni­
ger als 50.000 EURO.

Anlage(n):
- Erläuterung
- Bestandsplan mit Geltungsbereich
- Gestaltungsplan
Hinweis;
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteüen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.