Beschlussvorlage (Stadtpark- Eintrittspreise Mietentgelte Stadtpark Leihentgelte Dekopflanzen)
23. Oktober 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 602 Sachbearbeitung: Pieper Drucksache Nr.: 168/2023 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 201 / 603 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 27.09.2023 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss vorberatend nichtöffentlich 13 Ja-Stimmen 09.10.2023 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Gemeinderat 23.10.2023 beschließend öffentlich Betreff: Stadtpark- Eintrittspreise Mietentgelte Stadtpark Leihentgelte Dekopflanzen Beschlussvorschlag: Der vorgeschlagenen Entgeltanpassung für den Stadtpark Lahr wird zugestimmt. Die neuen Entgelte sind ab 01.01.2024 gültig. Zusammenfassende Begründung: Die Stadtparkentgelte, die Mietentgelte für Vermietungen im Stadtpark und die Entgelte für die Leihe von Dekopflanzen unterliegen einer regelmäßigen Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung. Drucksache 168/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Die letzte Anpassung der Mietentgelte war im Jahr 2021 und der Stadtparkentgelte im Jahr 2018, diese müssen wieder angepasst werden. Der Verwaltungs- und Zeitaufwand für die Vermietungen im Stadtpark haben sich erheblich erhöht durch die große Resonanz. Die Kosten des Bau- und Gartenbetriebs Lahr für die Bereitstellung und Pflege von Dekopflanzen müssen in den Kosten für die Verleihung einkalkuliert werden. Zielsetzung: Durch die Entgeltanpassung wird auch eine bessere Kostendeckung angestrebt und dem Verwaltungsund Zeitaufwand für die Abwicklung Rechnung getragen. Maßnahmen: Anpassung/Erhöhung der Entgelte. Begründung: Stadtpark-Eintrittspreise Die Eintrittsentgelte für den Stadtpark wurden zuletzt 2018 angepasst. Die jetzige Anpassung liegt im bisherigen Zyklus und berücksichtigt die Aufwendungen für die Pflege und Unterhaltung des Parks, welche durch die allgemeine Entwicklung der Preise und Löhne (ebenfalls gestiegen sind und damit die Entgeltanpassung erfordern). Die Mitgliedsbeiträge des Freundeskreis Lahrer Stadtpark e.V. waren bisher immer identisch mit dem jeweiligen Preis der Familienjahreskarten. Auch in diesem Fall wird der Verein in seiner Mitgliederversammlung im März 2024 über eine Anpassung abstimmen. Da die Rechnungsstellung der Mitgliedsbeiträge (Einzugsermächtigung) aber bereits vor der Mitgliederversammlung erfolgt und der Beschluss zu Anhebung der Jahresbeiträge erst in der Versammlung im März 2024 erfolgen kann, wird der neue Mitgliedsbeitrag für den Verein erst in 2025 wirksam werden. Der Freundeskreis Lahrer Stadtpark ist Förderverein des Stadtparks Lahr. Letztlich werden hier dann auch Mehreinnahmen in Form von Spenden für den Stadtpark Lahr erwartet. bisher Neu ab 2024 1. Tageskarten 1.1. für Erwachsene 1.2 (Neu) für RentnerInnen € 3,00 3,00 € 4,00 3,50 1.3 1,20 1,50 2,50 3,50 0,50 1,00 1.4 1.5 für Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren, für Schüler über 17 Jahren und Studierende mit Ausweis, für Schwerbehinderte ab 50% M.d.E., mit Ausweis Gruppenpreis Erwachsene ab 10 Personen, je Person Schüler in geschlossenen Klassen, je Person (nur Drucksache 168/2023 2. 2.1 2.2 2.3 Grund- Haupt- u. Realschulen, Gymnasien, sowie berufliche Schulen, Förderschule, Hort, sozialpäd. Schülerhilfe) bis zu zwei Aufsichtspersonen je Klasse frei. Jahreskarten und Mehrfachkarten Jahreskarten für Einzelperso22,00 nen (Erwachsene) Familienkarte (2 Erwachsene 25,00 + alle (Enkel-) Kinder bis 18 Jahren Jahreskarte für Kinder und Ju- 15,00 gendliche von 6-17 Jahren, für Schüler/ innen über 17 Jahre mit Ausweis, für Schwerbehinderte ab 50 % M.d.E. mit Ausweis Seite 3 25,00 30,00 (ab 2025 auch FLS) 20,00 Lahr-Pass InhaberInnen erhalten 50% Ermäßigung auf die o.g. Eintrittsentgelte. Entgelte für die Vermietung der Orangerie im Stadtpark Mit über 50-60 Veranstaltungen in der Zeit zwischen Mitte Mai und Mitte Oktober jeden Jahres ist die Orangerie, das Musikpavillon und das Rote Pavillon im Lahrer Stadtpark eine sehr begehrte Örtlichkeit für Veranstaltungen. Insbesondere die seit 2012 bestehende Möglichkeit, dort getraut zu werden wird sehr gut angenommen. Die letzten Jahre zeigten, dass ab dem ersten Kontakt mit einem potenziellen Mieter ein sehr großer Verwaltungsaufwand von Nöten ist, bis die Mietvereinbarung zustande kommt. Außer der Verwaltungsstelle der Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt ist bei der Koordination für die Vermietung auch der Stadtparkaufseher eingebunden (Besichtigung/Auf- und Abbau, Fragen während der Veranstaltung), der wiederum per Telefon oder bei Besichtigungen zeitlich in Anspruch genommen wird. Anlässlich der o.g. Stadtparkentgelterhöhung ist eine Anpassung notwendig. Aufgrund des großen Interesses an den Anmietungen wird kein Rückgang der Anmietungen erwartet. Außerdem ist gegenüber anderen bekannten, regionalen Miet-Locations die Orangerie kostengünstig zu mieten. bisher Ganztagesveranstaltung in der Orangerie: inkl. Eintrittsentgelte 400,00 bis 70 Personen, jede weitere Eintrittspflichtige 2,00 Euro - Nutzung von zwei Locations für eine Ganztagesveranstaltung450,00 (buchung) Trauung oder andere Veranstaltungen in der Orangerie/Pavillon, 200,00 4 Stunden Nutzungsdauer: inkl. Eintrittsentgelte bis 40 Personen, jede weitere Eintrittspflichtige 2,00 Euro - Nutzung von zwei Locations im 4-Stunden-Tarif 220,00 Nutzung des Stadtparks für gewerbliche Fotoshootings, bis 4 100,00 Stunden Nutzung des Stadtparks für gewerbliche Fotoshootings, ganztags 150,00 Nutzung des Stadtparks für Fotoshootings für Brautpaare kostenlos (Eintritt für Brautpaar ist kostenlos, weitere Personen eintrittspflichtig) Neu 500,00 500,00 250,00 250,00 150,00 200,00 kostenlos Drucksache 168/2023 Seite 4 Leihentgelte für die Vermietung von Dekopflanzen Der Stadtpark verfügt über umfangreiches Mobiliar und Dekopflanzen, die gerne für Veranstaltungen ausgeliehen werden. Dekorationspflanzen werden vor allem für Veranstaltungen nachgefragt. Palmen und Oleander werden wegen der begrenzten Verfügbarkeit vor allem dem innerstädtischen Handel und der Gastronomie angeboten. Die Anlieferung, Pflege (Bewässerung) und Abholung der Pflanzen wird durch den BGL durchgeführt, was wiederum durch die Kostenstelle von Abt. Öffentliches Grün und Umwelt erstattet wird. In Anbetracht einer Stundensätzen-Erhöhung des BGL (Tarifabschluss TVÖD) sollte hier eine Erhöhung der Mietpauschalen erfolgen. Vermietung von Dekopflanzen Mittlere Pflanze (z.B. Ficus benjamin) je Tag, bzw. Wochenende. Transport gesondert nach tatsächlichem Aufwand Große Pflanzen (z.B. Palmen) je Tag, bzw. Wochenende. Transport gesondert nach tatsächlichem Aufwand Palme oder Sommerflorkübel für eine ganze Saison (Mai – Oktober), inklusive Transport und Pflege Oleander für eine ganze Saison (Mai - Okt.) inklusive Transport und Pflege Tilman Petters Bürgermeister bisher 15,00 Neu 20,00 25,00 30,00 230,00 300,00 150,00 200,00 Richard Sottru Abteilungsleitung Abt. Öffentl. Grün und Umwelt Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.