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Beschlussvorlage (Stadtpark- Eintrittspreise Mietentgelte Stadtpark Leihentgelte Dekopflanzen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 602
Sachbearbeitung: Pieper

Drucksache Nr.: 168/2023
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
201 / 603

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 27.09.2023
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

vorberatend

nichtöffentlich

13 Ja-Stimmen

09.10.2023

0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Gemeinderat

23.10.2023

beschließend

öffentlich

Betreff:
Stadtpark- Eintrittspreise
Mietentgelte Stadtpark
Leihentgelte Dekopflanzen

Beschlussvorschlag:
Der vorgeschlagenen Entgeltanpassung für den Stadtpark Lahr wird zugestimmt. Die
neuen Entgelte sind ab 01.01.2024 gültig.

Zusammenfassende Begründung:
Die Stadtparkentgelte, die Mietentgelte für Vermietungen im Stadtpark und die Entgelte für
die Leihe von Dekopflanzen unterliegen einer regelmäßigen Anpassung an die allgemeine
Kostenentwicklung.

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Die letzte Anpassung der Mietentgelte war im Jahr 2021 und der Stadtparkentgelte im Jahr 2018, diese
müssen wieder angepasst werden. Der Verwaltungs- und Zeitaufwand für die Vermietungen im Stadtpark haben sich erheblich erhöht durch die große Resonanz. Die Kosten des Bau- und Gartenbetriebs
Lahr für die Bereitstellung und Pflege von Dekopflanzen müssen in den Kosten für die Verleihung einkalkuliert werden.
Zielsetzung:
Durch die Entgeltanpassung wird auch eine bessere Kostendeckung angestrebt und dem Verwaltungsund Zeitaufwand für die Abwicklung Rechnung getragen.
Maßnahmen:
Anpassung/Erhöhung der Entgelte.

Begründung:
Stadtpark-Eintrittspreise
Die Eintrittsentgelte für den Stadtpark wurden zuletzt 2018 angepasst. Die jetzige Anpassung liegt im
bisherigen Zyklus und berücksichtigt die Aufwendungen für die Pflege und Unterhaltung des Parks,
welche durch die allgemeine Entwicklung der Preise und Löhne (ebenfalls gestiegen sind und damit die
Entgeltanpassung erfordern).
Die Mitgliedsbeiträge des Freundeskreis Lahrer Stadtpark e.V. waren bisher immer identisch mit dem
jeweiligen Preis der Familienjahreskarten. Auch in diesem Fall wird der Verein in seiner Mitgliederversammlung im März 2024 über eine Anpassung abstimmen. Da die Rechnungsstellung der Mitgliedsbeiträge (Einzugsermächtigung) aber bereits vor der Mitgliederversammlung erfolgt und der Beschluss zu Anhebung der Jahresbeiträge erst in der Versammlung im März 2024 erfolgen kann, wird
der neue Mitgliedsbeitrag für den Verein erst in 2025 wirksam werden. Der Freundeskreis Lahrer
Stadtpark ist Förderverein des Stadtparks Lahr. Letztlich werden hier dann auch Mehreinnahmen in
Form von Spenden für den Stadtpark Lahr erwartet.
bisher

Neu ab 2024

1.
Tageskarten
1.1.
für Erwachsene
1.2 (Neu) für RentnerInnen

€
3,00
3,00

€
4,00
3,50

1.3

1,20

1,50

2,50

3,50

0,50

1,00

1.4
1.5

für Kinder und Jugendliche
von 6 bis 17 Jahren, für Schüler über 17 Jahren und Studierende mit Ausweis, für
Schwerbehinderte ab 50%
M.d.E., mit Ausweis
Gruppenpreis Erwachsene ab
10 Personen, je Person
Schüler in geschlossenen
Klassen, je Person (nur

Drucksache 168/2023

2.
2.1
2.2
2.3

Grund- Haupt- u. Realschulen,
Gymnasien, sowie berufliche
Schulen, Förderschule, Hort,
sozialpäd. Schülerhilfe) bis zu
zwei Aufsichtspersonen je
Klasse frei.
Jahreskarten und Mehrfachkarten
Jahreskarten für Einzelperso22,00
nen (Erwachsene)
Familienkarte (2 Erwachsene
25,00
+ alle (Enkel-) Kinder bis 18
Jahren
Jahreskarte für Kinder und Ju- 15,00
gendliche von 6-17 Jahren, für
Schüler/ innen über 17 Jahre
mit Ausweis, für Schwerbehinderte ab 50 % M.d.E. mit Ausweis

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25,00
30,00
(ab 2025 auch FLS)
20,00

Lahr-Pass InhaberInnen erhalten 50% Ermäßigung auf die o.g. Eintrittsentgelte.

Entgelte für die Vermietung der Orangerie im Stadtpark
Mit über 50-60 Veranstaltungen in der Zeit zwischen Mitte Mai und Mitte Oktober jeden Jahres ist die
Orangerie, das Musikpavillon und das Rote Pavillon im Lahrer Stadtpark eine sehr begehrte Örtlichkeit für Veranstaltungen. Insbesondere die seit 2012 bestehende Möglichkeit, dort getraut zu werden
wird sehr gut angenommen. Die letzten Jahre zeigten, dass ab dem ersten Kontakt mit einem potenziellen Mieter ein sehr großer Verwaltungsaufwand von Nöten ist, bis die Mietvereinbarung zustande
kommt. Außer der Verwaltungsstelle der Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt ist bei der Koordination für die Vermietung auch der Stadtparkaufseher eingebunden (Besichtigung/Auf- und Abbau, Fragen während der Veranstaltung), der wiederum per Telefon oder bei Besichtigungen zeitlich in Anspruch genommen wird. Anlässlich der o.g. Stadtparkentgelterhöhung ist eine Anpassung notwendig.
Aufgrund des großen Interesses an den Anmietungen wird kein Rückgang der Anmietungen erwartet.
Außerdem ist gegenüber anderen bekannten, regionalen Miet-Locations die Orangerie kostengünstig
zu mieten.
bisher
Ganztagesveranstaltung in der Orangerie: inkl. Eintrittsentgelte
400,00
bis 70 Personen, jede weitere Eintrittspflichtige 2,00 Euro
- Nutzung von zwei Locations für eine Ganztagesveranstaltung450,00
(buchung)
Trauung oder andere Veranstaltungen in der Orangerie/Pavillon,
200,00
4 Stunden Nutzungsdauer: inkl. Eintrittsentgelte bis 40 Personen,
jede weitere Eintrittspflichtige 2,00 Euro
- Nutzung von zwei Locations im 4-Stunden-Tarif
220,00
Nutzung des Stadtparks für gewerbliche Fotoshootings, bis 4
100,00
Stunden
Nutzung des Stadtparks für gewerbliche Fotoshootings, ganztags
150,00
Nutzung des Stadtparks für Fotoshootings für Brautpaare
kostenlos
(Eintritt für Brautpaar ist kostenlos, weitere Personen eintrittspflichtig)

Neu
500,00
500,00
250,00
250,00
150,00
200,00
kostenlos

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Leihentgelte für die Vermietung von Dekopflanzen
Der Stadtpark verfügt über umfangreiches Mobiliar und Dekopflanzen, die gerne für Veranstaltungen
ausgeliehen werden. Dekorationspflanzen werden vor allem für Veranstaltungen nachgefragt. Palmen
und Oleander werden wegen der begrenzten Verfügbarkeit vor allem dem innerstädtischen Handel
und der Gastronomie angeboten.
Die Anlieferung, Pflege (Bewässerung) und Abholung der Pflanzen wird durch den BGL durchgeführt,
was wiederum durch die Kostenstelle von Abt. Öffentliches Grün und Umwelt erstattet wird. In Anbetracht einer Stundensätzen-Erhöhung des BGL (Tarifabschluss TVÖD) sollte hier eine Erhöhung der
Mietpauschalen erfolgen.
Vermietung von Dekopflanzen
Mittlere Pflanze (z.B. Ficus benjamin) je Tag, bzw. Wochenende.
Transport gesondert nach tatsächlichem Aufwand
Große Pflanzen (z.B. Palmen) je Tag, bzw. Wochenende.
Transport gesondert nach tatsächlichem Aufwand
Palme oder Sommerflorkübel für eine ganze Saison (Mai –
Oktober), inklusive Transport und Pflege
Oleander für eine ganze Saison (Mai - Okt.)
inklusive Transport und Pflege

Tilman Petters
Bürgermeister

bisher
15,00

Neu
20,00

25,00

30,00

230,00

300,00

150,00

200,00

Richard Sottru
Abteilungsleitung
Abt. Öffentl. Grün und Umwelt

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.