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Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts des städtischen Rechnungsprüfungsamts über die…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 14
Sachbearbeitung: Nagel

Drucksache Nr.: 192/2023
Az.: 095.53

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

09.10.2023

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

23.10.2023

beschließend

öffentlich

Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb
Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts des städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von 4.573.238,51
EUR und einem Jahresgewinn von 217.167,64 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der

Jahresüberschuss

des

Eigenbetriebs

im

Jahr

2022

beträgt

217.167,64 EUR und wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu
geben.

Drucksache 192/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) ist abgeschlossen.
Die Ergebnisse der Prüfung wurden im angeschlossenen Bericht zusammengefasst.
Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung des Jahresergebnisses sind nunmehr gegeben.
Der BGL ist ein nichtwirtschaftliches Unternehmen der Stadt Lahr. Für den Jahresabschluss gelten primär die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Eigenbetriebsrechts. Diese stellten die Basis für die Prüfung dar. Die betriebswirtschaftlichen Elemente
der Bilanzanalyse haben beim BGL nicht die Aussagekraft und Funktion, die sie bei einem Wirtschaftsunternehmen haben. Dennoch sind die Aussagen hinsichtlich der Entwicklung des Unternehmens bedeutsam und lassen Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit zu.
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Christian Zanger
Amtsleiter Rechnungsprüfungsamt

Anlage(n):
Jahresabschluss BGL 2022
Schlussbericht BGL 2022
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.