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Beschlussvorlage (Ausbau der Schulsozialarbeit an der Geroldsecker Grundschule und Grundschule Langenwinkel/Kippenheimweiler sowie Übertragung der Schulsozialarbeit an der Geroldsecker Grundschule…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 501
Sachbearbeitung: Kammerer

Drucksache Nr.: 177/2023
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
102 / 501

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 13.09.2023
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Ausschuss für Soziales, Schulen 27.09.2023
und Sport

vorberatend

nichtöffentlich

24 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung

Haupt- und Personalausschuss

09.10.2023

vorberatend

nichtöffentlich

14 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung

Gemeinderat

23.10.2023

beschließend

öffentlich

Betreff:
Ausbau der Schulsozialarbeit an der Geroldsecker Grundschule und Grundschule
Langenwinkel/Kippenheimweiler sowie Übertragung der Schulsozialarbeit an der
Geroldsecker Grundschule an den DRK Kreisverband Ortenau e.V..

Beschlussvorschlag:
1. Dem Ausbau der Schulsozialarbeit an der Geroldsecker Grundschule sowie Grundschule Langenwinkel/Kippenheimweiler wird auf der Grundlage der auf der Kostenstelle
36205005 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zugestimmt.
2. Der Übertragung der Trägerschaft für die Schulsozialarbeit an der Geroldsecker Grundschule an das DRK Kreisverband Ortenau e. V. wird zugestimmt.

Zusammenfassende Begründung:
Um die Wirksamkeit der Schulsozialarbeit an die Anforderungen einzelner Standorte und
an die Empfehlungen des Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS) und LRA Ortenaukreis anzupassen, soll diese an der Geroldsecker Grundschule und an der Grundschule
Langenwinkel/Kippenheimweiler punktuell ausgebaut werden.
Am Standort Geroldsecker Grundschule soll die Trägerschaft für die Schulsozialarbeit und
die Schulkindbetreuung (Hort-Einrichtung) gebündelt werden.

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Die Schulsozialarbeit ist seit Juni 2021 gesetzlich eindeutig verankert im SGB VIII, Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz- KJSG) vom 03.06.2021.
Demnach umfasst die Schulsozialarbeit sozialpädagogische Angebote, die jungen Menschen am Ort
Schule zur Verfügung gestellt werden.
Auf dieser Grundlage wurde die Schulsozialarbeit in der Stadt Lahr in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut. Die sozialpädagogische Arbeit ist ein großer Zugewinn für die Schulen und wird
dort sehr geschätzt. Als präventives Angebot der Jugendhilfe hat die Schulsozialarbeit einen eigenständigen sozialpädagogischen Auftrag, der eine alltagsorientierte Förderung und Hilfe für Schüler/-innen in Kooperation mit Schule und anderen Partnern beinhaltet.
Der Bedarf an Schulsozialarbeit ist dabei nicht nur an den weiterführenden Schulen, sondern auch an
den Grundschulen gegeben, wo die präventive Arbeit eine besonders wichtige Rolle spielt. Aber auch
Einzelfallhilfe und Interventionen nehmen einen immer wichtigeren Stellenwert ein. Hierbei kann die
Schulsozialarbeit gezielt Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte sowie weitere Betreuungskräfte beraten
und bei Bedarf externe Fachdienste heranziehen. Dies spielt vor allem bei Themen eine wichtige
Rolle, die über den Schulalltag hinausgehen, z. B. bei Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Abs. 4
SGB VIII (Kindeswohlgefährdung).
Seit dem Schuljahr 2021/22 ist die Schulsozialarbeit an allen städtischen Schulen eingerichtet.

Einrichtung

Träger

Stellenanteile

Max-Planck-Gymnasium

Stadt Lahr

90 %

Scheffel-Gymnasium

Stadt Lahr

100 %

Friedrichschule

Stadt Lahr

175 %

Verbundschule

Stadt Lahr

200 %

Gutenbergschule (SBBZ)

Stadt Lahr

87,8 %

Schutterlindenberg-Schule

Stadt Lahr

87,8 %

Luisenschule

Stadt Lahr

50 %

Eichrodtschule

Stadt Lahr

50 %

Geroldseckerschule

Stadt Lahr (Übertragung
Stelle an DRK ab 2024
beabsichtigt)

50 %

Summe Stadt
Johann-Peter-Hebel-Schule

Caritasverband Lahr e. V.

890 %
8,9 VZ
50 %

Grundschule Langenwinkel/
Kippenheimweiler
Grundschule Mietersheim und
Sulz
Grundschule Reichenbach mit
Außenstelle Kuhbach
Summe freie Träger

Caritasverband Lahr e. V.

50 %

Caritasverband Lahr e. V.

50 %

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ortenau e. V.

50 %

Gesamt

200 %
2,0VZ
1.090 %
10,9 VZ

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Überwiegend liegt die Anstellungsträgerschaft bei der Stadt Lahr. An einigen Grundschulen wurde die
Anstellungsträgerschaft der Schulsozialarbeit an den Caritasverband Lahr e. V. sowie bei der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ortenau e. V. (AWO) übertragen. Seit vielen Jahren liegt die Trägerschaft der
Schulkindbetreuung an Grundschulen mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip ebenfalls bei den freien
Trägern.
Als neuer Träger ist der DRK Kreisverband Ortenau e.V. an der Geroldsecker Grundschule mit dem
Betrieb der Horteinrichtung (Klassenstufe 1-4) sowie der Schulkindbetreuung an der Außenstelle der
Grundschule ab Januar 2021 hinzugekommen.
Grundsätzlich sind alle Lahrer Grundschulen mit Schulsozialarbeit versorgt. An einzelnen Standorten
ist aufgrund von Außenstellen und großer Nachfrage eine Aufstockung notwendig. Die Nachfrage an
Einzelfallhilfe, Konfliktschlichtung und präventiven Angeboten ist nach wie vor hoch und kann von den
Fachkräften vor Ort oftmals nicht bedient werden. Zudem sind die Anforderungen an die Schulsozialarbeit insgesamt gestiegen. Die Mitwirkung in Arbeitskreisen, Planung und Ausgestaltung von Ferienangeboten sowie intensive Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern nehmen viel Zeit ein (z. B. im Bereich Gewaltprävention, Gemeinwesenarbeit). Nach den Empfehlungen des KVJS und dem LRA Ortenaukreis sollen auch an kleinen Schulstandorten die Anstellungsumfänge nicht unter 50 % liegen. An
einzelnen Standorten bedarf es daher einer Aufstockung der Schulsozialarbeit in Form von erhöhten
Zuschüssen an die freien Träger.
Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den freien Trägern im Bereich Schulsozialarbeit liegen sehr gute
Erfahrungswerte vor. Vor allem an den Standorten, wo die Trägerschaft gebündelt wird, zeigen sich
Vorteile: Die Verwaltungsstruktur wird vereinfacht, die Kooperation zwischen den an den Schulen tätigen Fachkräften verbessert sich sowie die Koordination einzelner Angebote. Daher möchte die Stadtverwaltung an einzelnen Standorten die Trägerschaft bündeln und die Schulsozialarbeit schrittweise in
die Hände freier Träger abgeben.
Zielsetzung:
Um die Wirksamkeit der Schulsozialarbeit an die Anforderungen einzelner Standorte und an die Empfehlungen des Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS) und LRA Ortenaukreis anzupassen,
soll diese an der Geroldsecker Grundschule und an der Grundschule Langenwinkel/Kippenheimweiler
punktuell ausgebaut werden.
Am Standort Geroldsecker Grundschule soll die Trägerschaft für die Schulsozialarbeit und die Schulkindbetreuung (Hort-Einrichtung) gebündelt werden.

Maßnahmen:
Erhöhung Zuschuss an den Caritasverband Lahr e. V. für Schulsozialarbeit Langenwinkel Kippenheimweiler
Für das Schuljahr 2022/23 wurde beim Kreis und beim Land eine Aufstockung für die Stelle an der
Grundschule Langenwinkel mit Außenstelle Kippenheimweiler von derzeit 50 % Stellenumfang auf
100 % Stellenumfang bereits beantragt und genehmigt.
Die Begründung hierfür ist vielschichtig: In den vergangenen Monaten fanden in Kippenheimweiler
und Langenwinkel zum Thema Entwicklung der psychosozialen Situation für Kinder und Familien
mehrere Arbeitskreise statt. Hintergrund war zunächst eine landesweite Erhebung zur Sprachentwicklung an Grundschulen in Baden-Württemberg. Bei dieser Studie hat Kippenheimweiler und Langenwinkel landesweit mit am schlechtesten abgeschnitten. Auch bei zentralen sozialen Kompetenzen wie

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dem Umgang in Gruppen, angemessenem sozialen Verhalten im Umgang mit Gleichaltrigen aber
auch Erwachsenen zeigen viele Schüler und Schülerinnen deutliche Defizite. Die Beratungsfälle aus
der Schulsozialarbeit, bei denen es eine Risikoeinschätzung im Sinne des §8a SGBVIII benötigt, sind
im Vergleich zu anderen Schulsozialarbeitsstandorten kontinuierlich steigend. In der Summe hat sich
gezeigt, dass die Verantwortung und Bearbeitung der Einzelfälle hinsichtlich Qualität und Quantität
mit einer 50% Stelle für beide Standorte auf Dauer so nicht leistbar sind. Auch auf dem Hintergrund,
dass Schulsozialarbeit nicht auf Krisenbewältigung reduziert sein darf, sondern darüber hinaus auch
mit präventiven Angeboten agieren soll.
Erhöhung des Arbeitsumfang von 50 % auf 75 % und Abgabe der Trägerschaft der Schulsozialarbeit an der Geroldsecker Grundschule an das DRK
Die Geroldsecker-Grundschule wird von ca. 310 Schüler/-innen besucht. Durch den Neubau in der
Willy-Brandt-Straße verteilen sich diese nun auf zwei Standorte. Am Hauptstandort findet nachmittags
die Schulkindbetreuung über die AWO statt. Im Neubau betreibt das DRK den Kindergarten sowie
den Hort an der Schule und ergänzende Nachmittagsangebote.
Für die Schulsozialarbeit ergaben sich bereits in der Vergangenheit durch stark zunehmende Schülerzahlen wachsende Aufgabenbereiche. Die Situation hat sich aufgrund des Neubaus und der daraus
resultierenden Teilung der Schülerschaft nochmals verschärft. Für die Kooperation mit dem Hort und
den ergänzenden Nachmittagsangeboten im Neubau, sowie der Schülerhilfe im Bestandsgebäude, für
Beratungsangebote an beiden Standorten sowie sozialpädagogische Angebote in den Klassen sind
nun größere zeitliche Ressourcen notwendig. Zudem ist auch hier der Bedarf an Einzelfallhilfe, Runden Tischen und Gesprächsaufnahmen mit Erziehungsberechtigten an beiden Standorten deutlich gestiegen. Insgesamt ist von einem höheren Zeitbedarf von 25% auszugehen. Der Zuschuss an das
DRK würde sich daher auf eine 75%-Stelle beziehen. Die Zuschüsse seitens des Kreises und des
Landes hierfür wurden bereits beantragt und genehmigt.
Die räumlichen Begebenheiten im Neubau sind dafür geeignet, das Büro und Besprechungsräume für
die Schulsozialarbeit dort zu verorten. Im Hauptgebäude sind die räumlichen Voraussetzungen nicht
vorhanden. Mit der etablierten Organisation der Verwaltung des DRK sowie dessen Vernetzung vor
Ort ist das DRK dafür geeignet, die Schulsozialarbeit an der Geroldsecker Grundschule zu betreuen
und in den laufenden Schulalltag zu integrieren. Das DRK ist bereits an anderen Schulorten Träger
der Schulsozialarbeit und bringt Erfahrungswerte in diesem Bereich mit. Zudem sind die Erfahrungen
der Schulleitung hinsichtlich der organisatorischen Abläufe und die Zusammenarbeit mit dem DRK
sehr gut. Eine zukünftige enge Kooperation mit dem DRK als Träger der Schulsozialarbeit wird auch
seitens der Schule befürwortet. Die Stelle ist derzeit vakant. Eine personelle Ressource seitens des
DRK wäre gegeben, sodass die Stelle zügig besetzt werden könnte.
Die finanziellen und personellen Auswirkungen können wie folgt zusammengefasst werden:
☒ Unter Kostenstelle 36205005 sind im Haushalt 2023 für beide vorgeschlagene Maßnahmen
Haushaltsmittel eingestellt.
☒ Standort Langenwinkel/Kippenheimweiler / Caritasverband Lahr e. V.: Erhöhung der Zuschüsse
von ca. € 25.000,- Zuschuss pro Schuljahr auf ca. € 47.000,- Zuschuss pro Schuljahr.
☒ Standort Geroldsecker Grundschule / DRK Kreisverband Ortenau e. V.: Festsetzung des Zuschusses auf 35.000,- Euro pro Schuljahr.
☒ Die Personalstelle für die Schulsozialarbeit an der Geroldsecker Grundschule (50%) fällt im städtischen Stellenplan weg (ca. 33.000,- Euro jährlich).

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Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

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Harry Ott
Abteilungsleiter 501

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.