Beschlussvorlage (Vergabe der Bauleistung "Umrüstung auf LED-Beleuchtung BA15")
23. Oktober 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 605 Sachbearbeitung: Banholzer Drucksache Nr.: 191/2023 Az.: 60/605 Ban An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 201 / 605 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 11.10.2023 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 23.10.2023 beschließend öffentlich Betreff: Vergabe der Bauleistung "Umrüstung auf LED-Beleuchtung BA15" Beschlussvorschlag: Das Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG, Lahr, wird auf Grund ihres Angebots vom 07.09.2023 beauftragt, die erforderlichen Umbauarbeiten durchzuführen. Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MwSt. 228.561,32 € Zusammenfassende Begründung: Die Firma E-Werk Mittelbaden AG hat nach Prüfung und Wertung das preisgünstigste Angebot abgegeben. Es wird demnach vorgeschlagen, der Firma E-Werk Mittelbaden AG den Auftrag zu erteilen. Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: keine Drucksache 191/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Mit der Umrüstung auf energiesparende LED Leuchtmittel wird der gesamte Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung erheblich reduziert. Es wurde festgestellt, dass durch die Umrüstung bei steigender Anzahl von Straßenleuchten der Gesamtenergieverbrauch stetig sinkt. Sowohl wirtschaftlich, als auch ökologisch ist die Umrüstung auf LED-Leuchtmittel als positiv zu betrachten. Derzeit sind 84,5 % der städtischen Straßenbeleuchtung mit LED Leuchtmitteln ausgerüstet. Der Umfang der Vorlage von 310 Stck. entspricht einem prozentualen Anteil von 5 %. Insgesamt wird demnach die Umstellung einen prozentualen Anteil von 89,5 % erreichen. Im Förderantrag wurden 410 Leuchten zur Umstellung in LED beantragt. Diese Anzahl musste aus den folgenden Gründen angepasst werden: • • Ein Teil der geplanten Maßnahme befindet sich in einem Sanierungsgebiet am Flugplatz (Baumaßnahme Rheinstraße Nord). Hier sind, bzw. werden die Leuchten im Zuge der Sanierung auf LED umgestellt. Im Zuge von Schadensersatzmaßnahmen wurde in einigen Bereichen schon auf LED umgestellt. Dadurch reduziert sich die Anzahl der umzustellenden Leuchten auf LED auf 310 Stck.. Für 2024 ist der nächste Bauabschnitt BA 16 mit 352 Leuchten geplant. Dies entspricht ca. 5,6 %. Hier handelt es sich um die Bega-Leuchten (z.B. an der B415). Hier soll ein Umrüstsatz in LED eingebaut werden. Hierzu gibt es jedoch derzeit keine Förderung. Ein Austausch der kompletten Leuchte in LED, was förderfähig wäre, ist sehr kostenintensiv und wirtschaftlich nicht sinnvoll. Für 2025 sind die restlichen Leuchten geplant in LED umzubauen, bzw. LED-Leuchtmittel einzusetzen. Dies entspricht ca. 4,88 %. Auch hier würde es keine Förderung geben, da ausschließlich das Leuchtmittel gewechselt wird, ohne den gesamten Leuchtenkopf zu tauschen. Die geschätzten Kosten für den Bauabschnitt 16 können derzeit mit ca. 285.000 € benannt werden. Beim Bauabschnitt 16 wird eine Stromeinsparung von 65% gegenüber den konventionellen Leuchtmitteln erzielt. Bei diesem Angebot handelt es sich um den 15. Bauabschnitt, welcher in diesem und nächstem Jahr umgesetzt werden soll. Des Weiteren ist zu erwähnen, dass die Umbaumaßnahme förderfähig ist und vom Bund mit 30% gefördert wird. Die Maßnahme wurde am 15.08.2023 öffentlich ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 07.09.2023 lag 1 Angebot vor. Das Submissionsergebnis ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Firma Angebotssumme (EUR, brutto) E-Werk Mittelbaden AG & Co. KG, 77933 Lahr 228.561,32 € Die Firma E-Werk Mittelbaden AG hat nach Prüfung und Wertung das preisgünstigste Angebot abgegeben. Drucksache 191/2023 Seite 3 Zielsetzung: Reduktion des Energieverbrauchs. Maßnahmen: Beim 15 Bauabschnitt werden insgesamt 310 konventionelle Straßenleuchten durch LED Leuchtmittel ausgetauscht. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Keine Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folgekosten 2022 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR 228.561,32 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe 1. 2. SUMME Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR Drucksache 191/2023 Seite 4 Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☒Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☒Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Begründung: Die Kosten der Umrüstungsmaßnahme BA 15 wurden ursprünglich im Jahr 2021 auf ca. 290.000 € mit 432 Leuchten geschätzt. Das Submissionsergebnis in Höhe von 228.561,32 € mit 310 Leuchten liegt 21,19 % unter den ursprünglich kalkulierten Kosten. Auf der Haushaltsstelle „Unterhaltung der Straßenbeleuchtung“ steht für das Jahr 2023 ein Gesamtbudget von 948.250 € zur Verfügung. Durch sonstige Unterhaltungsaufwände der Straßenbeleuchtung wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt (27.09.2023) 376.624,17 € verausgabt, demnach stehen aktuell noch Gesamtmittel in Höhe von 571.625,83 € zur Verfügung. Melanie Krug……………………… Tilman Petters………………………. Abteilungsleitung Bürgermeister Anlage(n): Anlage0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.