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Beschlussvorlage (Vergabe der Bauleistung "Umrüstung auf LED-Beleuchtung BA15")

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 605
Sachbearbeitung: Banholzer

Drucksache Nr.: 191/2023
Az.: 60/605 Ban

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
201 / 605

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

11.10.2023

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

23.10.2023

beschließend

öffentlich

Betreff:
Vergabe der Bauleistung "Umrüstung auf LED-Beleuchtung BA15"

Beschlussvorschlag:
Das Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG, Lahr, wird auf Grund ihres Angebots vom
07.09.2023 beauftragt, die erforderlichen Umbauarbeiten durchzuführen.
Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MwSt. 228.561,32 €

Zusammenfassende Begründung:
Die Firma E-Werk Mittelbaden AG hat nach Prüfung und Wertung das preisgünstigste Angebot abgegeben.
Es wird demnach vorgeschlagen, der Firma E-Werk Mittelbaden AG den Auftrag zu erteilen.

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:
keine

Drucksache 191/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Mit der Umrüstung auf energiesparende LED Leuchtmittel wird der gesamte Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung erheblich reduziert. Es wurde festgestellt, dass durch die Umrüstung bei steigender
Anzahl von Straßenleuchten der Gesamtenergieverbrauch stetig sinkt. Sowohl wirtschaftlich, als auch
ökologisch ist die Umrüstung auf LED-Leuchtmittel als positiv zu betrachten.
Derzeit sind 84,5 % der städtischen Straßenbeleuchtung mit LED Leuchtmitteln ausgerüstet. Der Umfang der Vorlage von 310 Stck. entspricht einem prozentualen Anteil von 5 %. Insgesamt wird demnach
die Umstellung einen prozentualen Anteil von 89,5 % erreichen.
Im Förderantrag wurden 410 Leuchten zur Umstellung in LED beantragt. Diese Anzahl musste aus den
folgenden Gründen angepasst werden:
•

•

Ein Teil der geplanten Maßnahme befindet sich in einem Sanierungsgebiet am Flugplatz (Baumaßnahme Rheinstraße Nord). Hier sind, bzw. werden die Leuchten im Zuge der Sanierung auf
LED umgestellt.
Im Zuge von Schadensersatzmaßnahmen wurde in einigen Bereichen schon auf LED umgestellt.

Dadurch reduziert sich die Anzahl der umzustellenden Leuchten auf LED auf 310 Stck..
Für 2024 ist der nächste Bauabschnitt BA 16 mit 352 Leuchten geplant. Dies entspricht ca. 5,6 %. Hier
handelt es sich um die Bega-Leuchten (z.B. an der B415). Hier soll ein Umrüstsatz in LED eingebaut
werden. Hierzu gibt es jedoch derzeit keine Förderung. Ein Austausch der kompletten Leuchte in LED,
was förderfähig wäre, ist sehr kostenintensiv und wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Für 2025 sind die restlichen Leuchten geplant in LED umzubauen, bzw. LED-Leuchtmittel einzusetzen.
Dies entspricht ca. 4,88 %. Auch hier würde es keine Förderung geben, da ausschließlich das Leuchtmittel gewechselt wird, ohne den gesamten Leuchtenkopf zu tauschen.
Die geschätzten Kosten für den Bauabschnitt 16 können derzeit mit ca. 285.000 € benannt werden.
Beim Bauabschnitt 16 wird eine Stromeinsparung von 65% gegenüber den konventionellen Leuchtmitteln erzielt.
Bei diesem Angebot handelt es sich um den 15. Bauabschnitt, welcher in diesem und nächstem Jahr
umgesetzt werden soll.
Des Weiteren ist zu erwähnen, dass die Umbaumaßnahme förderfähig ist und vom Bund mit 30% gefördert wird.
Die Maßnahme wurde am 15.08.2023 öffentlich ausgeschrieben.
Zum Submissionstermin am 07.09.2023 lag 1 Angebot vor.
Das Submissionsergebnis ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Firma

Angebotssumme (EUR, brutto)

E-Werk Mittelbaden AG & Co. KG, 77933 Lahr

228.561,32 €

Die Firma E-Werk Mittelbaden AG hat nach Prüfung und Wertung das preisgünstigste Angebot abgegeben.

Drucksache 191/2023

Seite 3

Zielsetzung:
Reduktion des Energieverbrauchs.

Maßnahmen:
Beim 15 Bauabschnitt werden insgesamt 310 konventionelle Straßenleuchten durch LED Leuchtmittel
ausgetauscht.

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Keine

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten
Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährliche Folgekosten

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR
228.561,32

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

1.
2.

SUMME

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

Drucksache 191/2023

Seite 4

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☒Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☒Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Begründung:
Die Kosten der Umrüstungsmaßnahme BA 15 wurden ursprünglich im Jahr 2021 auf ca. 290.000 €
mit 432 Leuchten geschätzt. Das Submissionsergebnis in Höhe von 228.561,32 € mit 310 Leuchten
liegt 21,19 % unter den ursprünglich kalkulierten Kosten. Auf der Haushaltsstelle „Unterhaltung der
Straßenbeleuchtung“ steht für das Jahr 2023 ein Gesamtbudget von 948.250 € zur Verfügung. Durch
sonstige Unterhaltungsaufwände der Straßenbeleuchtung wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt
(27.09.2023) 376.624,17 € verausgabt, demnach stehen aktuell noch Gesamtmittel in Höhe von
571.625,83 € zur Verfügung.

Melanie Krug………………………

Tilman Petters……………………….

Abteilungsleitung

Bürgermeister

Anlage(n):
Anlage0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.