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Informationsvorlage (badenova AG & Co. KG; Wasserentgelte ab 01.01.2024)

18. Dezember 2023
                                    
                                        Informationsvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Singler

Drucksache Nr.: 226/2023
Az.: 723.20

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 07.11.2023
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

zur Kenntnis

öffentlich

18.12.2023

Abstimmung

Betreff:
badenova AG & Co. KG;
Wasserentgelte ab 01.01.2024

Mitteilung:
Der verbrauchsabhängige Mengenpreis (Wasserpreis) steigt zum 01.01.2024 um 6
Cent je Kubikmeter von 2,38 € netto (2,54 € brutto) auf 2,44 € netto (2,61 € brutto).
Der verbrauchsunabhängige Verrechnungspreis (Zählerpreis) bleibt unverändert.

Drucksache 226/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation

Der Wasserpreis setzt sich in Lahr aus zwei Komponenten zusammen, dem verbrauchsabhängigen Mengenpreis (Wasserpreis) und dem verbrauchsunabhängigen Verrechnungspreis (Zählerpreis).
Der Mengenpreis wurde in zuletzt zum 01.01.2019 angepasst. Zu diesem Zeitpunkt wurde der
Mengenpreis um 5 Cent pro Kubikmeter von 2,33 € netto (2,49 € brutto) auf 2,38 € netto (2,54 €
brutto) erhöht. Hintergrund für die Anpassung zum 01.01.2019 war, dass im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2015/2016 für die Verwendung von Wasser aus oberirdischen Gewässern
oder Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) geändert wurde. Das nach § 104 Abs. 2 Nr. 1 WG von den Wasserversorgern an
das Land Baden-Württemberg zu entrichtende Entgelt wurde in zwei Schritten von bisher 5,1
Cent/m³ zum 01.01.2015 zunächst auf 8,1 Cent/m³ und zum 01.01.2019 auf 10 Cent/m³ erhöht.
Bereits die erste Erhöhung wurde auf die Kunden des Wasserversorgers umgelegt und auch
die zweite staatliche bedingte zusätzliche Belastung der Wasserversorger. Der verbrauchsunabhängige Verrechnungspreis wurde belassen und ist seit mehreren Jahren nicht angepasst
worden.
Die umgesetzte Wasserpreiserhöhung vom 01.01.2019 ist nach erneuter Kalkulation nicht mehr
kostendeckend. Dies liegt besonders an den zuletzt stark gestiegen Energiekosten. Die Wasserversorgung Lahr hat ihr Hauptgewinnungsgebiet in der Rheinebene und muss das gewonnene und aufbereite Wasser über mehrere hundert Meter Höhe transportieren, was einen hohen Bedarf an Pumpenstrom benötigt. Ebenfalls finden weiterhin umfangreiche Erneuerungsund Erweiterungsinvestitionen in die Trinkwasserinfrastruktur statt, die zur Sicherstellung der
Versorgungssicherheit notwendig sind. Zusätzlich wirken sich die stark gestiegenen Marktpreise
für Materialien und Fachfirmen auf die Investitions- und Instandhaltungsausgaben aus.
Der verbrauchsabhängige Mengenpreis soll in Lahr zum 01.01.2024 um 6 Cent pro Kubikmeter
von 2,38 EUR netto (2,54 EUR brutto) auf 2,44 EUR netto (2,61 EUR brutto) erhöht werden.
Der verbrauchsunabhängige Verrechnungspreis soll für das Jahr 2024 unverändert beibehalten
werden. Die aktuell angelaufene Umstellung der Zählertechnologie auf nahfunkauslesbare Ultraschallzähler erfordert derzeit kalkulatorisch noch keine Anpassung des Preises.
Im letzten veröffentlichten Landesranking der 83 Wasserversorger mit Wasserpreisen in BadenWürttemberg aus dem März 2023 belegte Lahr Platz 68. Mit der Preisanpassung würde sich
Lahr auf Platz 72 befinden.

Tilman Petter
Bürgermeister

Anlage(n):
Anlage0

Markus Wurth
Stadtkämmerer