Beschlussvorlage (Neugestaltung der ABO-Preise ab der Saison 24/25)
18. Dezember 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 411 Sachbearbeitung: Silberer Drucksache Nr.: 217/2023 Az.: Spielzeit An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 20 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Kulturausschuss 27.11.2023 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Haupt- und Personalausschuss 04.12.2023 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 18.12.2023 beschließend öffentlich Betreff: Neugestaltung der ABO-Preise ab der Saison 24/25 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die neuen Abonnement-Preise ab der Saison 24/25 mittels dem vorgeschlagenen 2-Stufen Modell. Zusammenfassende Begründung: Um eine Ausgewogenheit von Deckungsgrad und Teilhabe aufrecht zu erhalten, werden die Preise um durchschnittlich 25% erhöht. Sie werden nicht linear erhöht, sondern über eine Spreizung der verschiedenen Kategorien erreicht. Somit kann der Zuschussbedarf im Bereich Kultur stabil gehalten werden. Drucksache 217/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Die Preise wurden seit dem Beschluss vom 26.4.2004 nicht mehr angepasst. Die Honorare und Produktionskosten der Gastspiele sind gestiegen. Die Besucherzahlen haben das Vor-Corona-Niveau noch nicht wieder erreicht. Um den Zuschussbedarf im Bereich Kultur stabil zu halten, muss gegengesteuert werden. Zielsetzung: Der Deckungsgrad im Bereich Kultur soll trotz gestiegener Kosten (Gagen, Übernachtungskosten sowie Künstlersozialabgaben) stabil bleiben. Mit der erarbeiteten Differenzierung ist es möglich, für alle Bevölkerungsschichten ein attraktives und bezahlbares kulturelles Programm anzubieten. Maßnahmen: Erhöhung der Preise um durchschnittlich 25% in zwei Stufen. 1. Stufe 2024 – 2. Stufe 2025 Die Preise der vier Kategorien werden stärker gespreizt. Die preisgünstigste vierte Kategorie bleibt preislich unverändert. Lediglich der Abendkassenpreis wird analog zu den anderen Kategorien um einen Euro erhöht. Monetäre Auswirkungen: Bei stabilen Abonnementzahlen, rechnen wir mit Mehreinnahmen in Höhe von ca. 14.500,00 Euro im Zeitraum von den vorgesehenen zwei Jahren. Begründung: Als öffentlich-rechtlicher Betrieb nimmt die Kultur eine gesonderte Stellung ein. Das kulturelle Angebot wird auf Basis der Kostendeckung durch die öffentliche Hand gestaltet. Oberstes Ziel ist es, Kultur für alle zugänglich zu erhalten. Die Preisgestaltung wurde kundenbasiert neu berechnet. Seit vielen Jahren zeigt sich in Forschung und Praxis, dass diese Herangehensweise zielführend ist. In der aktuellen Lage mit Inflation, Besucherrückgewinnung (Post-Corona) wie auch Preissteigerungen der Produktionen wurden bei der ABO Preiserhöhung verschiedene Faktoren herangezogen. Im Durchschnitt steigen die Preise innerhalb von zwei Jahren um 25% an. Um dies sozialverträglich zu gestalten, werden die Eintrittsgelder stärker gespreizt. Das hat zur Folge, dass sie in den günstigsten Kategorien unverändert bleiben können. Lediglich bei der Betrachtung der Abendkasse, werden alle 4 Kategorien gleichbehandelt werden. Dies hat zur Folge, dass der Abendkassenpreis in der 4. Kategorie um einen Euro steigt. Die Erhöhung erfolgt in zwei Schritten, einmal in der Spielzeit 24/25 und ein zweites Mal in der Spielzeit 25/26. Die Abonnements gliedern sich in folgende Hauptkategorien: - Abonnement A StadtTheater umfasst 6 Theatervorstellungen und eine Oper. Drucksache 217/2023 Seite 3 - Abonnement B LahrBoulevard umfasst 3 Theatervorstellungen und eine Operette/Musiktheater. - Abonnement C SymphonieKonzerte umfasst 3 Symphoniekonzerte. - Abonnement D KombiAbo vereint ABO A und ABO C, somit 6 Theatervorstellungen eine Oper und 3 Symphoniekonzerte. Darauf aufbauend folgt noch das Wahl-ABO 8 und 11. Hier sind vergünstigt 8 oder 11 Veranstaltungen der eigenen Wahl zu erwerben und Vorkaufsrechte bei der Platzwahl vor dem freien Verkauf möglich. Das RampenFieber SixPack ABO richtet sich an die Jugendlichen von 14 bis 25 Jahren. Abonnement A Stadttheater mit 6 Theatervorstellungen und einer Oper: Einzelpreis aktuell: Einzelpreis ab Spielzeit 24/25: PlatzRegulärer Erm. Reguläre Kategorie VVK VVK AK Erm. AK 1. 17,00 13,00 18,00 14,00 2. 15,00 11,00 16,00 12,00 3. 12,00 9,00 13,00 10,00 4. 9,00 7,00 10,00 8,00 PlatzRegulärer Erm. Reguläre Kategorie VVK VVK AK Erm. AK 1. 19,00 15,00 20,00 16,00 2. 17,00 13,00 18,00 14,00 3. 14,00 11,00 15,00 12,00 4. 9,00 7,00 11,00 9,00 Einzelpreis ab Spielzeit 25/26: PlatzRegulärer Erm. Reguläre Kategorie VVK VVK AK Erm. AK 1. 21,00 17,00 23,00 19,00 2. 18,00 14,00 20,00 16,00 3. 14,00 11,00 16,00 13,00 4. 9,00 7,00 11,00 9,00 ABO-Preis aktuell: ABO-Preis ab 24/25: ABO-Preis ab 25/26: ABO-Preis ermäßigt (nur für PlatzSchwerbe Kategorie ABO-Preis hinderte) 1. 88,20 68,60 2. 78,40 58,80 3. 63,70 49,00 4. 49,00 39,20 ABO-Preis ermäßigt (nur für PlatzSchwerbe Kategorie ABO-Preis hinderte) 1. 98,00 78,40 2. 88,20 68,60 3. 73,50 58,80 4. 49,00 39,20 ABO-Preis ermäßigt (nur für PlatzSchwerbe Kategorie ABO-Preis hinderte) 1. 112,70 93,10 2. 98,00 78,40 3. 78,40 63,70 4. 49,00 39,20 Drucksache 217/2023 Seite 4 Abonnement C Symphoniekonzerte mit 3 Konzertvorstellungen: Einzelpreis aktuell: Einzelpreis ab Spielzeit 24/25: PlatzRegulärer Reguläre Kategorie VVK Erm. VVK AK Erm. AK 1. 20,00 15,00 21,00 16,00 2. 20,00 15,00 21,00 16,00 3. 17,00 12,00 18,00 13,00 4. 14,00 9,00 15,00 10,00 PlatzRegulärer Erm. Reguläre Kategorie VVK VVK AK Erm. AK 1. 23,00 20,00 25,00 22,00 2. 23,00 20,00 25,00 22,00 3. 18,00 15,00 20,00 17,00 4. 14,00 9,00 16,00 11,00 Einzelpreis ab Spielzeit 25/26: PlatzRegulärer Erm. Reguläre Kategorie VVK VVK AK Erm. AK 1. 25,00 22,00 27,00 24,00 2. 25,00 22,00 27,00 24,00 3. 18,00 15,00 20,00 17,00 4. 14,00 9,00 16,00 11,00 ABO-Preis aktuell: ABO-Preis ab 24/25: ABO-Preis ab 25/26: ABO-Preis ermäßigt (nur für PlatzABOSchwerbehi Kategorie Preis nderte) 1. 44,10 33,60 2. 44,10 33,60 3. 37,80 27,30 4. 31,50 21,00 ABO-Preis ermäßigt (nur für Schwerbeh Platz-Kategorie ABO-Preis inderte) 1. 52,50 46,20 2. 52,50 46,20 3. 42,00 35,70 4. 31,50 21,00 ABO-Preis ermäßigt (nur für PlatzABOSchwerbe Kategorie Preis hinderte) 1. 56,70 50,40 2. 56,70 50,40 3. 42,00 35,70 4. 31,50 21,00 Abonnement D Kombination aus den ABOs A und C sprich insgesamt 6 Theater, 1 Oper und 3 Symphoniekonzerte: ABO-Preis aktuell: ABO-Preis erm. Platz(nur für SchwerKategorie ABO-Preis behinderte) 1. 113,40 87,60 2. 105,00 79,20 3. 87,00 65,40 4. 69,00 51,60 ABO-Preis ab 24/25: PlatzKategorie ABO-Preis 1. 129,00 2. 120,60 3. 99,00 4. 69,00 ABO-Preis erm. (nur für Schwerbehinderte) 106,80 98,40 81,00 51,60 ABO-Preis ab 25/26: ABO-Preis erm. Platz(nur für SchwerKategorie ABO-Preis behinderte) 1. 145,20 123,00 2. 132,60 110,40 3. 103,20 85,20 4. 69,00 51,60 Drucksache 217/2023 Seite 5 Abonnement B Boulevardtheater mit 3 Theaterstücken und einer Musiktheatervorstellung: Einzelpreis aktuell: Einzelpreis ab 24/25: PlatzRegulärer Erm. Reguläre Kategorie VVK VVK AK Erm. AK 1. 22,00 16,00 23,00 17,00 2. 19,00 14,00 20,00 15,00 3. 16,00 12,00 17,00 13,00 4. 13,00 10,00 14,00 11,00 PlatzRegulär Erm. Regulär Kategori er VVK VVK e AK Erm. AK 1. 25,00 23,00 27,00 25,00 2. 22,00 20,00 24,00 22,00 3. 19,00 17,00 21,00 19,00 4. 13,00 10,00 15,00 12,00 Einzelpreis ab 25/26: PlatzRegulärer Erm. Kategorie VVK VVK Reguläre AK Erm. AK 1. 28,00 25,00 30,00 27,00 2. 25,00 22,00 27,00 25,00 3. 20,00 17,00 22,00 19,00 4. 13,00 10,00 15,00 12,00 ABO Preis aktuell: ABO-Preis ab 24/25: ABO-Preis ab 25/26: ABO-Preis erm. (nur PlatzABOfür SchwerKategorie Preis behinderte) 1. 64,40 47,60 2. 56,00 42,00 3. 47,60 36,40 4. 39,20 30,80 ABO-Preis erm. (nur für PlatzABO- SchwerKategorie Preis behinderte) 1. 75,60 70,00 2. 67,20 61,60 3. 58,80 53,20 4. 39,20 30,80 ABO-Preis erm. (nur für PlatzSchwerKategorie ABO-Preis behinderte) 1. 84,00 75,60 2. 75,60 70,00 3. 61,60 53,20 4. 39,20 30,80 Drucksache 217/2023 Seite 6 WahlABO 8 + 11: Interessierte kaufen ein Scheckheft mit 8 oder 11 Kultur-Schecks. Die Preise für das Scheckheft bleiben analog wie bisher: WahlABO Scheckheft ABO 8 1. 25,00 2. 20,00 3. 15,00 4. 10,00 WahlABO Scheckheft ABO 11 1. 30,00 2. 25,00 3. 20,00 4. 15,00 Die erworbenen Schecks kann man gegen die Wunschtickets seiner Wahl austauschen und erhält 35% (WahlABO 8) oder 40% (WahlABO 11) Rabatt. Einzelticketpreise für Wahlabonennten ab 24/25: ABO A PlatzKategorie 1. 2. 3. 4. Wahl- WahlAbo 8 Abo 11 13,00 12,00 11,70 10,80 9,75 9,00 6,50 6,00 ABO B ABO C PlatzWahl- WahlKategorie Abo 8 Abo 11 1. 17,55 16,20 2. 15,60 14,40 3. 13,65 12,60 4. 9,10 8,40 PlatzWahl- WahlKategorie Abo 8 Abo 11 1. 16,25 15,00 2. 16,25 15,00 3. 13,00 12,00 4. 9,75 9,00 Einzelticketpreise für Wahlabonennten ab 25/26: ABO A PlatzKategorie 1. 2. 3. 4. Wahl- WahlAbo 8 Abo 11 14,95 13,80 13,00 12,00 10,40 9,60 6,50 6,00 ABO B ABO C PlatzWahl- WahlKategorie Abo 8 Abo 11 1. 19,50 18,00 2. 17,55 16,20 3. 14,30 13,20 4. 9,10 8,40 PlatzWahlWahlKategorie Abo 8 Abo 11 1. 17,55 16,20 2. 17,55 16,20 3. 13,00 12,00 4. 9,75 9,00 Vergleichs-Städte (Kehl und Offenburg): Abonnement Strukturen sind oft schwer zu vergleichen, da der jeweilige Aufbau eines ABO’s je nach Kulturhaus ein anderer ist. Nichts destotrotz haben wir uns die Modelle und Zahlen der anderen Häuser angesehen. Anbei ein Auszug: Offenburg hat zwei Theater-ABOs mit jew. 4 und 5 Aufführungen und ein Konzertreihen-ABO mit 5 Konzerten (Achtung: Kein Symphonieorchester): Theater ABO I & II: 1. Kat.: 95 Abo Oberrhein Konzertreihe: VVK: 100 2. Kat.: 85 3. Kat.: 75 Erm.: 50 Kehl hat das Abo C mit 6 Theaterabenden und ein Abo E mit 4 Konzerten (Achtung: Kein Symphonieorchester: Abo C Theater: 1. Kat.: 90 2. Kat.: 75,30 3. Kat.: 64,80 4.Kat: 56,40 Abo E Konzerte: 1. Kat.: 57,60 2. Kat.: 49,60 3. Kat.: 41,60 4.Kat: 32,00 Drucksache 217/2023 Seite 7 Tobias Meinen Valerie Silberer Amtsleitung Abteilungsleitung Kultur Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.