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Beschlussvorlage (Neugestaltung der ABO-Preise ab der Saison 24/25)

18. Dezember 2023
                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 411
Sachbearbeitung: Silberer

Drucksache Nr.: 217/2023
Az.: Spielzeit

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
20

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Kulturausschuss

27.11.2023

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Haupt- und Personalausschuss

04.12.2023

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

18.12.2023

beschließend

öffentlich

Betreff:
Neugestaltung der ABO-Preise ab der Saison 24/25

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die neuen Abonnement-Preise ab der Saison 24/25 mittels
dem vorgeschlagenen 2-Stufen Modell.

Zusammenfassende Begründung:
Um eine Ausgewogenheit von Deckungsgrad und Teilhabe aufrecht zu erhalten, werden
die Preise um durchschnittlich 25% erhöht. Sie werden nicht linear erhöht, sondern über
eine Spreizung der verschiedenen Kategorien erreicht. Somit kann der Zuschussbedarf im
Bereich Kultur stabil gehalten werden.

Drucksache 217/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Die Preise wurden seit dem Beschluss vom 26.4.2004 nicht mehr angepasst. Die Honorare und Produktionskosten der Gastspiele sind gestiegen. Die Besucherzahlen haben das Vor-Corona-Niveau
noch nicht wieder erreicht. Um den Zuschussbedarf im Bereich Kultur stabil zu halten, muss gegengesteuert werden.

Zielsetzung:
Der Deckungsgrad im Bereich Kultur soll trotz gestiegener Kosten (Gagen, Übernachtungskosten sowie
Künstlersozialabgaben) stabil bleiben. Mit der erarbeiteten Differenzierung ist es möglich, für alle Bevölkerungsschichten ein attraktives und bezahlbares kulturelles Programm anzubieten.

Maßnahmen:
Erhöhung der Preise um durchschnittlich 25% in zwei Stufen. 1. Stufe 2024 – 2. Stufe 2025
Die Preise der vier Kategorien werden stärker gespreizt.
Die preisgünstigste vierte Kategorie bleibt preislich unverändert. Lediglich der Abendkassenpreis wird
analog zu den anderen Kategorien um einen Euro erhöht.

Monetäre Auswirkungen:
Bei stabilen Abonnementzahlen, rechnen wir mit Mehreinnahmen in Höhe von ca. 14.500,00 Euro im
Zeitraum von den vorgesehenen zwei Jahren.

Begründung:
Als öffentlich-rechtlicher Betrieb nimmt die Kultur eine gesonderte Stellung ein. Das kulturelle Angebot
wird auf Basis der Kostendeckung durch die öffentliche Hand gestaltet. Oberstes Ziel ist es, Kultur für
alle zugänglich zu erhalten.
Die Preisgestaltung wurde kundenbasiert neu berechnet. Seit vielen Jahren zeigt sich in Forschung und
Praxis, dass diese Herangehensweise zielführend ist. In der aktuellen Lage mit Inflation, Besucherrückgewinnung (Post-Corona) wie auch Preissteigerungen der Produktionen wurden bei der ABO Preiserhöhung verschiedene Faktoren herangezogen. Im Durchschnitt steigen die Preise innerhalb von zwei
Jahren um 25% an. Um dies sozialverträglich zu gestalten, werden die Eintrittsgelder stärker gespreizt.
Das hat zur Folge, dass sie in den günstigsten Kategorien unverändert bleiben können. Lediglich bei
der Betrachtung der Abendkasse, werden alle 4 Kategorien gleichbehandelt werden. Dies hat zur Folge,
dass der Abendkassenpreis in der 4. Kategorie um einen Euro steigt. Die Erhöhung erfolgt in zwei
Schritten, einmal in der Spielzeit 24/25 und ein zweites Mal in der Spielzeit 25/26.
Die Abonnements gliedern sich in folgende Hauptkategorien:
- Abonnement A StadtTheater umfasst 6 Theatervorstellungen und eine Oper.

Drucksache 217/2023

Seite 3

- Abonnement B LahrBoulevard umfasst 3 Theatervorstellungen und eine Operette/Musiktheater.
- Abonnement C SymphonieKonzerte umfasst 3 Symphoniekonzerte.
- Abonnement D KombiAbo vereint ABO A und ABO C, somit 6 Theatervorstellungen eine Oper und 3
Symphoniekonzerte.
Darauf aufbauend folgt noch das Wahl-ABO 8 und 11. Hier sind vergünstigt 8 oder 11 Veranstaltungen
der eigenen Wahl zu erwerben und Vorkaufsrechte bei der Platzwahl vor dem freien Verkauf möglich.
Das RampenFieber SixPack ABO richtet sich an die Jugendlichen von 14 bis 25 Jahren.

Abonnement A Stadttheater mit 6 Theatervorstellungen und einer Oper:
Einzelpreis aktuell:

Einzelpreis ab Spielzeit 24/25:

PlatzRegulärer Erm.
Reguläre
Kategorie VVK
VVK
AK
Erm. AK
1.
17,00
13,00
18,00
14,00
2.
15,00
11,00
16,00
12,00
3.
12,00
9,00
13,00
10,00
4.
9,00
7,00
10,00
8,00

PlatzRegulärer Erm. Reguläre
Kategorie VVK
VVK
AK
Erm. AK
1.
19,00 15,00
20,00
16,00
2.
17,00 13,00
18,00
14,00
3.
14,00 11,00
15,00
12,00
4.
9,00
7,00
11,00
9,00

Einzelpreis ab Spielzeit 25/26:
PlatzRegulärer Erm.
Reguläre
Kategorie VVK
VVK
AK
Erm. AK
1.
21,00 17,00
23,00
19,00
2.
18,00 14,00
20,00
16,00
3.
14,00 11,00
16,00
13,00
4.
9,00
7,00
11,00
9,00

ABO-Preis aktuell:

ABO-Preis ab 24/25:

ABO-Preis ab 25/26:

ABO-Preis
ermäßigt
(nur für
PlatzSchwerbe
Kategorie ABO-Preis hinderte)
1.
88,20
68,60
2.
78,40
58,80
3.
63,70
49,00
4.
49,00
39,20

ABO-Preis
ermäßigt
(nur für
PlatzSchwerbe
Kategorie ABO-Preis hinderte)
1.
98,00
78,40
2.
88,20
68,60
3.
73,50
58,80
4.
49,00
39,20

ABO-Preis
ermäßigt
(nur für
PlatzSchwerbe
Kategorie ABO-Preis hinderte)
1.
112,70
93,10
2.
98,00
78,40
3.
78,40
63,70
4.
49,00
39,20

Drucksache 217/2023

Seite 4

Abonnement C Symphoniekonzerte mit 3 Konzertvorstellungen:
Einzelpreis aktuell:

Einzelpreis ab Spielzeit 24/25:

PlatzRegulärer
Reguläre
Kategorie VVK
Erm. VVK AK
Erm. AK
1.
20,00
15,00
21,00
16,00
2.
20,00
15,00
21,00
16,00
3.
17,00
12,00
18,00
13,00
4.
14,00
9,00
15,00
10,00

PlatzRegulärer Erm. Reguläre
Kategorie VVK
VVK AK
Erm. AK
1.
23,00 20,00
25,00 22,00
2.
23,00 20,00
25,00 22,00
3.
18,00 15,00
20,00 17,00
4.
14,00 9,00
16,00 11,00

Einzelpreis ab Spielzeit 25/26:
PlatzRegulärer Erm. Reguläre
Kategorie VVK
VVK AK
Erm. AK
1.
25,00 22,00
27,00
24,00
2.
25,00 22,00
27,00
24,00
3.
18,00 15,00
20,00
17,00
4.
14,00
9,00
16,00
11,00

ABO-Preis aktuell:

ABO-Preis ab 24/25:

ABO-Preis ab 25/26:

ABO-Preis
ermäßigt
(nur für
PlatzABOSchwerbehi
Kategorie Preis
nderte)
1.
44,10
33,60
2.
44,10
33,60
3.
37,80
27,30
4.
31,50
21,00

ABO-Preis
ermäßigt
(nur für
Schwerbeh
Platz-Kategorie
ABO-Preis inderte)
1.
52,50
46,20
2.
52,50
46,20
3.
42,00
35,70
4.
31,50
21,00

ABO-Preis
ermäßigt
(nur für
PlatzABOSchwerbe
Kategorie Preis
hinderte)
1.
56,70
50,40
2.
56,70
50,40
3.
42,00
35,70
4.
31,50
21,00

Abonnement D Kombination aus den ABOs A und C sprich insgesamt 6 Theater, 1 Oper und 3 Symphoniekonzerte:
ABO-Preis aktuell:
ABO-Preis erm.
Platz(nur für SchwerKategorie ABO-Preis behinderte)
1.
113,40
87,60
2.
105,00
79,20
3.
87,00
65,40
4.
69,00
51,60

ABO-Preis ab 24/25:

PlatzKategorie ABO-Preis
1.
129,00
2.
120,60
3.
99,00
4.
69,00

ABO-Preis
erm. (nur für
Schwerbehinderte)
106,80
98,40
81,00
51,60

ABO-Preis ab 25/26:
ABO-Preis erm.
Platz(nur für SchwerKategorie ABO-Preis behinderte)
1.
145,20
123,00
2.
132,60
110,40
3.
103,20
85,20
4.
69,00
51,60

Drucksache 217/2023

Seite 5

Abonnement B Boulevardtheater mit 3 Theaterstücken und einer Musiktheatervorstellung:
Einzelpreis aktuell:

Einzelpreis ab 24/25:

PlatzRegulärer Erm.
Reguläre
Kategorie VVK
VVK
AK
Erm. AK
1.
22,00 16,00
23,00
17,00
2.
19,00 14,00
20,00
15,00
3.
16,00 12,00
17,00
13,00
4.
13,00 10,00
14,00
11,00

PlatzRegulär Erm.
Regulär
Kategori er VVK VVK
e AK
Erm. AK
1.
25,00 23,00 27,00 25,00
2.
22,00 20,00 24,00 22,00
3.
19,00 17,00 21,00 19,00
4.
13,00 10,00 15,00 12,00

Einzelpreis ab 25/26:
PlatzRegulärer Erm.
Kategorie VVK
VVK Reguläre AK Erm. AK
1.
28,00 25,00
30,00
27,00
2.
25,00 22,00
27,00
25,00
3.
20,00 17,00
22,00
19,00
4.
13,00 10,00
15,00
12,00

ABO Preis aktuell:

ABO-Preis ab 24/25:

ABO-Preis ab 25/26:

ABO-Preis
erm. (nur
PlatzABOfür SchwerKategorie Preis
behinderte)
1.
64,40
47,60
2.
56,00
42,00
3.
47,60
36,40
4.
39,20
30,80

ABO-Preis
erm. (nur für
PlatzABO- SchwerKategorie Preis behinderte)
1.
75,60
70,00
2.
67,20
61,60
3.
58,80
53,20
4.
39,20
30,80

ABO-Preis
erm. (nur für
PlatzSchwerKategorie ABO-Preis behinderte)
1.
84,00
75,60
2.
75,60
70,00
3.
61,60
53,20
4.
39,20
30,80

Drucksache 217/2023

Seite 6

WahlABO 8 + 11:
Interessierte kaufen ein Scheckheft mit 8 oder 11 Kultur-Schecks. Die Preise für das Scheckheft bleiben
analog wie bisher:
WahlABO
Scheckheft ABO 8
1.
25,00
2.
20,00
3.
15,00
4.
10,00

WahlABO
Scheckheft ABO 11
1.
30,00
2.
25,00
3.
20,00
4.
15,00

Die erworbenen Schecks kann man gegen die Wunschtickets seiner Wahl austauschen und erhält 35%
(WahlABO 8) oder 40% (WahlABO 11) Rabatt.
Einzelticketpreise für Wahlabonennten ab 24/25:
ABO A
PlatzKategorie
1.
2.
3.
4.

Wahl- WahlAbo 8 Abo 11
13,00 12,00
11,70 10,80
9,75
9,00
6,50
6,00

ABO B

ABO C

PlatzWahl- WahlKategorie Abo 8 Abo 11
1.
17,55
16,20
2.
15,60
14,40
3.
13,65
12,60
4.
9,10
8,40

PlatzWahl- WahlKategorie Abo 8
Abo 11
1.
16,25 15,00
2.
16,25 15,00
3.
13,00 12,00
4.
9,75
9,00

Einzelticketpreise für Wahlabonennten ab 25/26:
ABO A
PlatzKategorie
1.
2.
3.
4.

Wahl- WahlAbo 8 Abo 11
14,95
13,80
13,00
12,00
10,40
9,60
6,50
6,00

ABO B

ABO C

PlatzWahl- WahlKategorie Abo 8 Abo 11
1.
19,50
18,00
2.
17,55
16,20
3.
14,30
13,20
4.
9,10
8,40

PlatzWahlWahlKategorie Abo 8
Abo 11
1.
17,55 16,20
2.
17,55 16,20
3.
13,00 12,00
4.
9,75
9,00

Vergleichs-Städte (Kehl und Offenburg):
Abonnement Strukturen sind oft schwer zu vergleichen, da der jeweilige Aufbau eines ABO’s je nach
Kulturhaus ein anderer ist. Nichts destotrotz haben wir uns die Modelle und Zahlen der anderen Häuser
angesehen. Anbei ein Auszug:
Offenburg hat zwei Theater-ABOs mit jew. 4 und 5 Aufführungen und ein Konzertreihen-ABO mit 5
Konzerten (Achtung: Kein Symphonieorchester):
Theater ABO I & II:

1. Kat.: 95

Abo Oberrhein Konzertreihe:

VVK: 100

2. Kat.: 85

3. Kat.: 75

Erm.: 50

Kehl hat das Abo C mit 6 Theaterabenden und ein Abo E mit 4 Konzerten (Achtung: Kein Symphonieorchester:
Abo C Theater:

1. Kat.: 90

2. Kat.: 75,30

3. Kat.: 64,80

4.Kat: 56,40

Abo E Konzerte:

1. Kat.: 57,60

2. Kat.: 49,60

3. Kat.: 41,60

4.Kat: 32,00

Drucksache 217/2023

Seite 7

Tobias Meinen

Valerie Silberer

Amtsleitung

Abteilungsleitung Kultur

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.