Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan 2024)
18. Dezember 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 201 Sachbearbeitung: Rappenecker Drucksache Nr.: 233/2023 Az.: 892.82 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 14 / Spital Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 04.12.2023 vorberatend nichtöffentlich Abgesetzt Gemeinderat 18.12.2023 beschließend öffentlich Betreff: Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan 2024 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Spital für das Wirtschaftsjahr 2024 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Zusammenfassende Begründung: Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: Drucksache 233/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Der Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Spital - Wohnen und Pflege für das Haushaltsjahr 2024 beinhaltet Erträge von 4.855.000 € und Aufwendungen von 4.915.000 €. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 60.000 €. Die Pflegesätze sowie die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung werden am im Dezember 2023 für das Jahr 2024 verhandelt. Da durch den Betriebsausschuss am 06.11.2023 ein Mindestsatz für die neuen Pflegesätze in Höhe von 7 Prozent über den bestehenden Sätzen vereinbart wurde, erfolgte die Planung anhand dieser Erhöhung. Sofern tatsächlich höhere Pflegesätze verhandelt werden, verbessert sich das Betriebsergebnis entsprechend. Im Weiteren wird auf die Erläuterungen des Wirtschaftsplanes verwiesen. _________________________ ________________________ Markus Ibert Heike Wieseke Vorsitzender des Stiftungsrates Stellvertretende Heimleitung Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Anlage(n): Wirtschaftsplan 2024 Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.