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Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan 2024)

18. Dezember 2023
                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 201
Sachbearbeitung: Rappenecker

Drucksache Nr.: 233/2023
Az.: 892.82

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
14 / Spital

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

04.12.2023

vorberatend

nichtöffentlich

Abgesetzt

Gemeinderat

18.12.2023

beschließend

öffentlich

Betreff:
Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan 2024

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Spital für das Wirtschaftsjahr 2024 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs.

Zusammenfassende Begründung:

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:

Drucksache 233/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Spital - Wohnen und Pflege für das Haushaltsjahr 2024 beinhaltet Erträge von 4.855.000 € und Aufwendungen von 4.915.000 €. Der Jahresfehlbetrag
beläuft sich auf 60.000 €.

Die Pflegesätze sowie die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung werden am im Dezember 2023 für
das Jahr 2024 verhandelt. Da durch den Betriebsausschuss am 06.11.2023 ein Mindestsatz für die
neuen Pflegesätze in Höhe von 7 Prozent über den bestehenden Sätzen vereinbart wurde, erfolgte die
Planung anhand dieser Erhöhung. Sofern tatsächlich höhere Pflegesätze verhandelt werden, verbessert sich das Betriebsergebnis entsprechend.

Im Weiteren wird auf die Erläuterungen des Wirtschaftsplanes verwiesen.

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________________________

Markus Ibert

Heike Wieseke

Vorsitzender des Stiftungsrates

Stellvertretende Heimleitung

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro

Anlage(n):
Wirtschaftsplan 2024
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.