Beschlussvorlage (Erschließung Gewerbegebiet Rheinstraße, nördlicher Teil, 1. Bauabschnitt - Übertragung und Bewilligung von zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel - Auftragserweiterung Fa.…
Sitzung: Gemeinderat (12. Sitzung)
18. Dezember 2023
18. Dezember 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 605 Sachbearbeitung: Gresbach Drucksache Nr.: 223/2023 Az.: 60/605/Kr/GR An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 202 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 28.11.2023 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Technischer Ausschuss vorberatend nichtöffentlich 8 Ja-Stimmen 06.12.2023 0 Nein-Stimmen 4 Enthaltungen Gemeinderat 18.12.2023 beschließend öffentlich Betreff: Erschließung Gewerbegebiet Rheinstraße, nördlicher Teil, 1. Bauabschnitt - Übertragung und Bewilligung von zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel - Auftragserweiterung Fa. Schleith - Auftragserweiterung BIT Ingenieure Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 84 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zur Deckung überplanmäßiger Ausgaben bei der Baumaßnahme Erschließung Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördlicher Teil, 1. Bauabschnitt im Investitionsauftrag I 31008020023 eine Erhöhung um 820.000,00 Euro. Die Differenz zu den tatsächlichen Mehrkosten in Höhe von 174.000,00 Euro (951.000,00 Euro + 43.000,00 Euro - 820.000,00 Euro) ist im Budget vorhanden. Die entstandenen Planabweichungen werden durch Umschichtungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Lahr gedeckt. 2. Der Gemeinderat genehmigt die Erweiterung des bestehenden Auftrages der Fa. Schleith GmbH Baugesellschaft aus Steißlingen für das Los 1 in Höhe von 951.000,00 Euro. 3. Der Gemeinderat genehmigt die Erweiterung des bestehenden Ingenieurvertrages 58/2020 Rheinstraße Nord, Erschließung Kanalbau im Trennsystem vom 15.12.2020 / 22.12.2020 an BIT Ingenieure, Karlsruhe, beim Investitionsauftrag I 31008020023 in Höhe von 43.000,00 Euro. Drucksache 223/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Die Stadt Lahr hat in der Gemeinderatssitzung am 24.10.2022 die Fa. Schleith GmbH Baugesellschaft aus Steißlingen mit den Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördlicher Teil, 1. Bauabschnitt, Los 1, beauftragt. Los 1 Verkehrsanlagen: Das Los 1 beinhaltet den Straßenvollausbau der Rainer-Haungs-Straße von der Europastraße bis zur David-Schieni-Straße. Des Weiteren wird die Verbindung von der Rainer-Haungs-Straße und dem bereits ausgebauten östlichen Abschnitt der David-Schieni-Straße Richtung Flugplatzstraße ausgebaut. Los 1 Kanalbauarbeiten: Die bestehende Mischwasserkanalisation wird durch ein modifiziertes Mischwassersystem ersetzt. Dieses besteht aus einem Mischwasser- und Regenwasserkanal. In der David-Schieni-Straße und in der Rainer-Haungs-Straße wird der Regenwasser- und Mischwasserkanal neu verlegt. Die Kanalbauarbeiten enden kurz vor der Europastraße. Insgesamt wird der Regenwasserkanal auf einer Länge von ca. 1.300 m und der Mischwasserkanal auf einer Länge von ca. 1.150 m neu verlegt. Am östlichen Ende der David-Schieni-Straße wird ein Lamellenklärer versetzt, der das verschmutzte Regenwasser vor Einleitung in den Ostgraben reinigt. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folgekosten 2022 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR 6.105.000,00 6.105.000,00 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe 1. 2. SUMME Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR Drucksache 223/2023 Seite 3 Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☒Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☒Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Mittelverfügung: Für die Umsetzung der Kanalbaumaßnahme, Los 1, wurden im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung in den Haushaltsjahren 2020 – 2023 auf dem Investitionsauftrag I 31008020023 insgesamt Haushaltsmittel von 5.285.000,00 Euro eingestellt. Bedarfsermittlung Kanal, Los 1: Baukosten: 5.620.000,00 Euro (4.669.719,15 Euro (Auftrag) + 951.000,00 Euro (Mehrkosten) = grd. 5.620.000,00 Euro (davon 92.000,00 Euro Prognose) Planungskosten: 415.000,00 Euro (372.000,00 (Auftrag) + 43.000,- Euro (Mehrkosten) Sonstige Kosten: 70.000,00 Euro Gesamtbedarf: 6.105.000,00 Euro Der gegenwärtige Gesamtmittelbedarf (Haushaltsjahr 2020-2023), unter Berücksichtigung der entstandenen Mehrkosten, auf dem Investitionsauftrag I 31008020023 im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung beträgt insgesamt 6.105.000,00 Euro. Planabweichung Kanal, Los 1: Somit ergibt sich eine Planabweichung in Höhe von 820.000,00 Euro zum bisherigen Investitionsauftrag von 5.285.000,00 Euro). Drucksache 223/2023 Seite 4 Mehrkosten Kanalbau Nr. bisher angefallene Mehrkosten Kanalbau 1 Anschluß Kanal an Bestand (Einbindung an RÜB, Einbindung an Bestandskanäle) 2 Bodenaustausch und Entsorgung 3 Leitungsquerungen und Querung Kerosinleitung 4 geschlossene Grundwasserhaltung (zusätzliche Absenkbrunnen herstellen, Straßenaufbruch, Entsorgung u. Wiederherstellung, Freimessen Kampfmittel, Aushubüberwachung, Herstellung Versickerungsgrube, Kamerabefahrung Brunnen und Regenerierung Feuerlöschbrunnen und Schluckbrunnen, Herstellung von 3 zusätzlichen, Schluckbrunnen, Einlagerung Lamellenklärer, Stillstandskosten (25% Annahme der angemeldeten Kosten) zusätzliche Verkehrsführung Umstellung Bauablauf 5 /Baustraße Bus Summe angefallene Mehrkosten: Nr. Prognose weitere Mehrkosten Kanalbau 1 weiter erforderlicher Bodenaustausch und Abfuhr Summe Mehrkosten Prognose: angefallene Mehrkosten inclusive Prognose: Kosten (brutto) 58.000,00 € 198.000,00 € 8.500,00 € 530.000,00 € 64.500,00 € 859.000,00 € 92.000,00 € 92.000,00 € 951.000,00 € In den Kostenschätzungen und -berechnungen sind bislang schon Kostenbestandteile enthalten, die Altlasten bedingt sind (Entsorgung Bodenmaterial mit Belastungen). Nach den Regelungen des BundKaufvertrages sind solche Aufwendungen mit bis zu 90% erstattungsfähig. Welche Kosten letztlich anerkannt werden, lässt sich erst nach Vorlage der Abrechnungsunterlagen ermitteln. Die Erstattungshöhe ist daher derzeit noch unbekannt. Aus diesem Grunde wurden in den Kostenstände derzeit noch keine Erstattungsbeiträge eingerechnet. Nach Endabrechnung der Maßnahme mit der BImA stehen die Erstattungsbeträge letztlich fest und reduzieren so die Gesamtausgaben. Drucksache 223/2023 Seite 5 Begründung: Die Gesamtsumme der Mehrkosten für die Kanalbaumaßnahme, Los1 in Höhe von 951.000,00 Euro (Auftragserweiterung Fa. Schleith GmbH Baugesellschaft) setzt sich zusammen aus Nachträgen und Massenmehrungen im Bau in Höhe von 859.000,00 Euro sowie prognostizierten Mehrkosten (Schätzung) für erforderlichen Bodenaustausch und Abfuhr in Höhe von 92.000,00 Euro. zu1.) - - Mehraufwendungen bei den Anschlussarbeiten an das RÜB wegen nicht kartierter Versorgungsleitungen, die mit Beton überdeckt waren. Mehraufwand bei der Ausführung des Baugrubenaushubes am RÜB auf Grund nicht verdichtungsfähigen Auffüllmaterials. Zudem waren zusätzliche Spundwände für die Baugrube erforderlich. Da der Anschluss des 1400er Kanals an das RÜB mittels Kernbohrung technisch zwingend rechtwinklig erfolgen musste und das RÜB auf Bezug auf die Kanalachse nicht rechtwinklig vorgefunden wurde, war ein leichtes Abweichen der Kanalachse unumgänglich. Dadurch war ein erhöhter Platzbedarf erforderlich. Kernbohrung, Pressraumdichtung, Anschlussstück, Angleichen des Gerinnes an das RÜB waren erforderlich wie auch die Einbindung der Bestandskanäle DN 500 bis DN 600 und DN 900 an den neuen Kanal DN 1000. Zu 2.) - Bei den Aushubarbeiten für den Kanalbau stand entgegen der Vorbegutachtung nicht genügend wiedereinbaufähiges und tragfähiges Bodenmaterial für den Wiedereinbau oberhalb der Leitungszone zur Verfügung. zu 3.) - - - Im Baufeld befand sich eine alte Kerosinleitung, die im Zuge der Kanalbaues getrennt werden musste. Des Weiteren war die Kerosinleitung mit Wasser befüllt. Das kerosinhaltige Wasser musste entsorgt werden. Im Baufeld befanden sich mehrere unbekannte Kabelquerungen, deren Eigentumsverhältnisse nicht geklärt werden konnten. Aufgrund von Höhengleichheit mit den geplanten Misch- und Regenwasserkanälen mussten die Leitungen entfernt werden. In der David-Schieni-Straße wurde im Bereich der MW-Kanaltrasse ein unbekannter Kanal aufgefunden. Die verdeckte Schachtabdeckung war erst nach dem Straßenaufbruch ersichtlich. Zu 4.) - Für die Kanalbaumaßnahme wurde im April 2022, vor der Ausschreibung, ein Antrag zur Genehmigung der Grundwasserabsenkung beim Landratsamt Offenburg gestellt. Die Auflage des Landratsamtes Offenburg im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde erst nach der Submission der Bauarbeiten bekannt. Ausgehend davon, dass bei der Grundwasserabsenkung kontaminiertes Grundwasser aus angrenzenden Altlastenverdachtsflächen gefördert wird, hat das Landratsamt gefordert, dass das abgepumpte Grundwasser über eine Aktivkohlefilteranlage vor Einleitung in den Ostgraben gereinigt wird. Um die Schadstoffparameter herauszufiltern wäre Drucksache 223/2023 - - - - - - Seite 6 vor Einleitung in den Ostgraben eine Aktivkohlefilteranlage und eine Strippanlage erforderlich. Die Kosten dieser beiden Abreinigungsanlagen einschließlich Stromkosten während der Dauer der Grundwasserabsenkung hätten gemäß ungeprüftem Nachtragsangebot bei 942.000,- Euro gelegen. Auf Grund der hohen Mengen an Eisen und Mangan im Grundwasser meldet das mit der Bauausführung beauftragte Ingenieurbüro sowie die Baufirma Bedenken an, dass auch eine Abreinigungsanlage nicht dauerhaft funktionieren würde, da auch die Aktivkohle sehr schnell verockern würde und zusätzliche Instandhaltungskosten anfallen werden würden. In Abstimmung mit dem Landratsamt Offenburg wurde nach einer alternativen Lösung gesucht. Diese sieht vor, das verunreinigte Grundwasser über die 4 bestehenden Löschwasserbrunnen als Einleitstellen dem Grundwasser wieder zuzuführen. Eine parallel beauftragte hydraulische Untersuchung (Schluckversuch) hatte ergeben, dass der Feuerlöschbrunnen das abgepumpte Grundwasser aufnehmen kann. Während der Grundwasserabsenkung kam es auf Grund des hohen Eisen Mangan Gehaltes zum Erliegen der Infiltrationsleistung der bestehenden Löschwasserbrunnen und zum Baustillstand. Um den Baustillstand zu minimieren wurde ein Versickerungsbecken in Absprache mit dem Landratsamt angelegt. Zur Berechnung der Versickerungsleistung wurden die Kennwerte aus dem Bodengutachten entnommen. Während der Aufnahme der Grundwasserhaltung hat sich jedoch herausgestellt, dass die Versickerungsleistung nicht annähernd vorhanden ist. Hierbei wird eine bis dahin unbekannte lokal dichtere Schicht als Ursache vermutet. Für die Wiederaufnahme der Grundwasserhaltung wurden in Absprache mit dem Landratsamt die bestehenden Feuerlöschbrunnen gereinigt. Des Weiteren wurden zusätzlich drei Schluckbrunnen zur Infiltration des abgepumpten Grundwassers gebohrt. Für diese zusätzlichen Arbeiten war eine erweiterte wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Auf Grund der unerwartet hohen Grundwasserstände muss die geschlossene Grundwasserhaltung für den Bau des MW-Kanales auf einer längeren Strecke und dem entsprechend für eine längere Zeit betrieben werden. Als Folge hieraus müssen mehr Absenkbrunnen gebohrt werden. In Abzug gebracht werden eingesparte Kosten für die offenen Grundwasserhaltung. Mehrkosten entstanden für die Freimessung für die Absenkbrunnen und die Aushubüberwachung durch einen Feuerwerker zur Kontrolle der Kampfmittelfreiheit sowie im Bereich der Suchschlitze zur Feststellung der Leitungsfreiheit. Mehrkosten entstanden wegen Massenmehrungen für den Straßenaufbruch und -wiederherstellung durch die erhöhte Anzahl erforderlicher Absenkbrunnen. Mehrkosten für die Herstellung eines Versickerungsbeckens für das Einleiten des abgepumpten Grundwassers. Mehrkosten für die Herrichtung von drei Schluckbrunnen. Vom Auftragnehmer sind Stillstandskosten wegen einer nicht funktionierenden Grundwasserhaltung angemeldet worden, welche inhaltlich noch geprüft werden müssen. zu 5.) - Da bis zur Genehmigung der erweiterten wasserrechtlichen Genehmigung am 1. und 2. BA nicht weitergearbeitet werden konnte, wurde der 3. BA mit Herstellung der Regenwasserkanalisation (ohne erforderliche Grundwasserabsenkung) sowie der Straßenbau im BA 3 vorgezogen. Hierfür musste eine zusätzliche Verkehrsführung für die Umleitungsstrecke hergestellt werden. Drucksache 223/2023 Seite 7 zu 1.) Prognose - Sollte sich herausstellen, dass entgegen der Annahme nicht genügend wiedereinbaufähiges Aushubmaterial im weiteren Kanalbau zur Verfügung steht, entstehen weitere Mehrkosten (Prognose) für den erforderlichen Bodenaustausch und Entsorgung. Mehrkosten Planung / Auftragserweiterung Planungskosten Ingenieurbauwerke (Kanal): Die Gesamtsumme der Mehrkosten für die Planung beträgt 43.000,00 Euro. Sie setzt sich zusammen für zusätzlich erforderliche Planungsleistungen (besondere Leistungen) sowie geschätzte Mehrkosten für die örtlichen Bauleitung durch Erhöhung der anrechenbaren Kosten der Kostenfeststellung (Auftragserweiterung BIT Ingenieure Karlsruhe). Deckungsvorschlag Mehrkosten Los 1, Kanalbau: In Folge der entstandenen Mehrkosten werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 820.000,00 Euro benötigt. Nach § 2 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung Baden-Württemberg sind die Mittel für die einzelnen Vorhaben übertragbar. Soweit nichts anderes bestimmt wird, sind die Ansätze für verschiedene Vorhaben gegenseitig deckungsfähig. Die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 820.000,00 Euro können durch Umschichtungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Lahr, in Verbindung mit den Mittelübertragungen 2022 nach 2023 (siehe Vorlage 154/2023), wie folgt gedeckt werden. - I 31008020105 (Umbau RÜB Rheinstraße Nord): 820.000,00 Euro Der Umbau des RÜB Rheinstraße Nord verschiebt sich auf das Jahr 2025 auf Grund der Unklarheit, welche Schmutzfrachten und Abwassermengen zur Klärung des Abwassers der Kläranlage Friesenheim zukünftig zugeführt werden können. Tilman Petters Melanie Krug Bürgermeister Abteilungsleitung Tiefbau Anlage(n): GR Vorlage 223_2023_Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.