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Beschlussvorlage (Erschließung Gewerbegebiet Rheinstraße, nördlicher Teil, 1. Bauabschnitt - Übertragung und Bewilligung von zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel - Auftragserweiterung Fa.…

18. Dezember 2023
                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 605
Sachbearbeitung: Gresbach

Drucksache Nr.: 223/2023
Az.: 60/605/Kr/GR

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
202

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 28.11.2023
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Technischer Ausschuss

vorberatend

nichtöffentlich

8 Ja-Stimmen

06.12.2023

0 Nein-Stimmen
4 Enthaltungen
Gemeinderat

18.12.2023

beschließend

öffentlich

Betreff:
Erschließung Gewerbegebiet Rheinstraße, nördlicher Teil, 1. Bauabschnitt
- Übertragung und Bewilligung von zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel
- Auftragserweiterung Fa. Schleith
- Auftragserweiterung BIT Ingenieure

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 84 Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg zur Deckung überplanmäßiger Ausgaben bei der Baumaßnahme Erschließung Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördlicher Teil, 1. Bauabschnitt im Investitionsauftrag I 31008020023 eine Erhöhung um 820.000,00 Euro. Die
Differenz zu den tatsächlichen Mehrkosten in Höhe von 174.000,00 Euro (951.000,00
Euro + 43.000,00 Euro - 820.000,00 Euro) ist im Budget vorhanden. Die entstandenen
Planabweichungen werden durch Umschichtungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Lahr gedeckt.
2. Der Gemeinderat genehmigt die Erweiterung des bestehenden Auftrages der Fa.
Schleith GmbH Baugesellschaft aus Steißlingen für das Los 1 in Höhe von 951.000,00
Euro.
3. Der Gemeinderat genehmigt die Erweiterung des bestehenden Ingenieurvertrages
58/2020 Rheinstraße Nord, Erschließung Kanalbau im Trennsystem vom 15.12.2020 /
22.12.2020 an BIT Ingenieure, Karlsruhe, beim Investitionsauftrag I 31008020023 in
Höhe von 43.000,00 Euro.

Drucksache 223/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Die Stadt Lahr hat in der Gemeinderatssitzung am 24.10.2022 die Fa. Schleith GmbH Baugesellschaft
aus Steißlingen mit den Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördlicher
Teil, 1. Bauabschnitt, Los 1, beauftragt.
Los 1 Verkehrsanlagen:
Das Los 1 beinhaltet den Straßenvollausbau der Rainer-Haungs-Straße von der Europastraße bis zur
David-Schieni-Straße. Des Weiteren wird die Verbindung von der Rainer-Haungs-Straße und dem bereits ausgebauten östlichen Abschnitt der David-Schieni-Straße Richtung Flugplatzstraße ausgebaut.
Los 1 Kanalbauarbeiten:
Die bestehende Mischwasserkanalisation wird durch ein modifiziertes Mischwassersystem ersetzt. Dieses besteht aus einem Mischwasser- und Regenwasserkanal. In der David-Schieni-Straße und in der
Rainer-Haungs-Straße wird der Regenwasser- und Mischwasserkanal neu verlegt. Die Kanalbauarbeiten enden kurz vor der Europastraße. Insgesamt wird der Regenwasserkanal auf einer Länge von ca.
1.300 m und der Mischwasserkanal auf einer Länge von ca. 1.150 m neu verlegt. Am östlichen Ende
der David-Schieni-Straße wird ein Lamellenklärer versetzt, der das verschmutzte Regenwasser vor Einleitung in den Ostgraben reinigt.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten
Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährliche Folgekosten

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR
6.105.000,00

6.105.000,00

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

1.
2.

SUMME

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

Drucksache 223/2023

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Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☒Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☒Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Mittelverfügung:
Für die Umsetzung der Kanalbaumaßnahme, Los 1, wurden im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung in
den Haushaltsjahren 2020 – 2023 auf dem Investitionsauftrag I 31008020023 insgesamt Haushaltsmittel von 5.285.000,00 Euro eingestellt.

Bedarfsermittlung Kanal, Los 1:

Baukosten:

5.620.000,00 Euro (4.669.719,15 Euro (Auftrag) + 951.000,00 Euro (Mehrkosten) =
grd. 5.620.000,00 Euro (davon 92.000,00 Euro Prognose)

Planungskosten:

415.000,00 Euro (372.000,00 (Auftrag) + 43.000,- Euro (Mehrkosten)

Sonstige Kosten:

70.000,00 Euro

Gesamtbedarf:

6.105.000,00 Euro

Der gegenwärtige Gesamtmittelbedarf (Haushaltsjahr 2020-2023), unter Berücksichtigung der entstandenen Mehrkosten, auf dem Investitionsauftrag I 31008020023 im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
beträgt insgesamt 6.105.000,00 Euro.

Planabweichung Kanal, Los 1:
Somit ergibt sich eine Planabweichung in Höhe von 820.000,00 Euro zum bisherigen Investitionsauftrag
von 5.285.000,00 Euro).

Drucksache 223/2023

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Mehrkosten Kanalbau
Nr. bisher angefallene Mehrkosten Kanalbau
1 Anschluß Kanal an Bestand
(Einbindung an RÜB, Einbindung an Bestandskanäle)
2 Bodenaustausch und Entsorgung
3 Leitungsquerungen und Querung Kerosinleitung
4 geschlossene Grundwasserhaltung
(zusätzliche Absenkbrunnen herstellen, Straßenaufbruch, Entsorgung u. Wiederherstellung, Freimessen
Kampfmittel, Aushubüberwachung, Herstellung Versickerungsgrube, Kamerabefahrung Brunnen und Regenerierung Feuerlöschbrunnen und Schluckbrunnen,
Herstellung von 3 zusätzlichen, Schluckbrunnen, Einlagerung Lamellenklärer, Stillstandskosten (25% Annahme der angemeldeten Kosten)
zusätzliche Verkehrsführung Umstellung Bauablauf
5 /Baustraße Bus
Summe angefallene Mehrkosten:

Nr. Prognose weitere Mehrkosten Kanalbau
1 weiter erforderlicher Bodenaustausch und Abfuhr
Summe Mehrkosten Prognose:

angefallene Mehrkosten inclusive Prognose:

Kosten
(brutto)
58.000,00 €
198.000,00 €
8.500,00 €
530.000,00 €

64.500,00 €
859.000,00 €

92.000,00 €
92.000,00 €

951.000,00 €

In den Kostenschätzungen und -berechnungen sind bislang schon Kostenbestandteile enthalten, die
Altlasten bedingt sind (Entsorgung Bodenmaterial mit Belastungen). Nach den Regelungen des BundKaufvertrages sind solche Aufwendungen mit bis zu 90% erstattungsfähig. Welche Kosten letztlich
anerkannt werden, lässt sich erst nach Vorlage der Abrechnungsunterlagen ermitteln. Die Erstattungshöhe ist daher derzeit noch unbekannt. Aus diesem Grunde wurden in den Kostenstände derzeit
noch keine Erstattungsbeiträge eingerechnet. Nach Endabrechnung der Maßnahme mit der BImA stehen die Erstattungsbeträge letztlich fest und reduzieren so die Gesamtausgaben.

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Begründung:

Die Gesamtsumme der Mehrkosten für die Kanalbaumaßnahme, Los1 in Höhe von 951.000,00 Euro
(Auftragserweiterung Fa. Schleith GmbH Baugesellschaft) setzt sich zusammen aus Nachträgen und
Massenmehrungen im Bau in Höhe von 859.000,00 Euro sowie prognostizierten Mehrkosten (Schätzung) für erforderlichen Bodenaustausch und Abfuhr in Höhe von 92.000,00 Euro.

zu1.)
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Mehraufwendungen bei den Anschlussarbeiten an das RÜB wegen nicht kartierter Versorgungsleitungen, die mit Beton überdeckt waren.
Mehraufwand bei der Ausführung des Baugrubenaushubes am RÜB auf Grund nicht verdichtungsfähigen Auffüllmaterials. Zudem waren zusätzliche Spundwände für die Baugrube erforderlich. Da der Anschluss des 1400er Kanals an das RÜB mittels Kernbohrung technisch zwingend
rechtwinklig erfolgen musste und das RÜB auf Bezug auf die Kanalachse nicht rechtwinklig vorgefunden wurde, war ein leichtes Abweichen der Kanalachse unumgänglich. Dadurch war ein
erhöhter Platzbedarf erforderlich.
Kernbohrung, Pressraumdichtung, Anschlussstück, Angleichen des Gerinnes an das RÜB waren
erforderlich wie auch die Einbindung der Bestandskanäle DN 500 bis DN 600 und DN 900 an
den neuen Kanal DN 1000.

Zu 2.)
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Bei den Aushubarbeiten für den Kanalbau stand entgegen der Vorbegutachtung nicht genügend
wiedereinbaufähiges und tragfähiges Bodenmaterial für den Wiedereinbau oberhalb der Leitungszone zur Verfügung.

zu 3.)
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Im Baufeld befand sich eine alte Kerosinleitung, die im Zuge der Kanalbaues getrennt werden
musste. Des Weiteren war die Kerosinleitung mit Wasser befüllt. Das kerosinhaltige Wasser
musste entsorgt werden.
Im Baufeld befanden sich mehrere unbekannte Kabelquerungen, deren Eigentumsverhältnisse
nicht geklärt werden konnten. Aufgrund von Höhengleichheit mit den geplanten Misch- und Regenwasserkanälen mussten die Leitungen entfernt werden.
In der David-Schieni-Straße wurde im Bereich der MW-Kanaltrasse ein unbekannter Kanal aufgefunden. Die verdeckte Schachtabdeckung war erst nach dem Straßenaufbruch ersichtlich.

Zu 4.)
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Für die Kanalbaumaßnahme wurde im April 2022, vor der Ausschreibung, ein Antrag zur Genehmigung der Grundwasserabsenkung beim Landratsamt Offenburg gestellt. Die Auflage des
Landratsamtes Offenburg im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde erst nach der Submission der Bauarbeiten bekannt. Ausgehend davon, dass bei der Grundwasserabsenkung kontaminiertes Grundwasser aus angrenzenden Altlastenverdachtsflächen gefördert wird, hat das
Landratsamt gefordert, dass das abgepumpte Grundwasser über eine Aktivkohlefilteranlage vor
Einleitung in den Ostgraben gereinigt wird. Um die Schadstoffparameter herauszufiltern wäre

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vor Einleitung in den Ostgraben eine Aktivkohlefilteranlage und eine Strippanlage erforderlich.
Die Kosten dieser beiden Abreinigungsanlagen einschließlich Stromkosten während der Dauer
der Grundwasserabsenkung hätten gemäß ungeprüftem Nachtragsangebot bei 942.000,- Euro
gelegen. Auf Grund der hohen Mengen an Eisen und Mangan im Grundwasser meldet das mit
der Bauausführung beauftragte Ingenieurbüro sowie die Baufirma Bedenken an, dass auch eine
Abreinigungsanlage nicht dauerhaft funktionieren würde, da auch die Aktivkohle sehr schnell
verockern würde und zusätzliche Instandhaltungskosten anfallen werden würden.
In Abstimmung mit dem Landratsamt Offenburg wurde nach einer alternativen Lösung gesucht.
Diese sieht vor, das verunreinigte Grundwasser über die 4 bestehenden Löschwasserbrunnen
als Einleitstellen dem Grundwasser wieder zuzuführen. Eine parallel beauftragte hydraulische
Untersuchung (Schluckversuch) hatte ergeben, dass der Feuerlöschbrunnen das abgepumpte
Grundwasser aufnehmen kann.
Während der Grundwasserabsenkung kam es auf Grund des hohen Eisen Mangan Gehaltes
zum Erliegen der Infiltrationsleistung der bestehenden Löschwasserbrunnen und zum Baustillstand. Um den Baustillstand zu minimieren wurde ein Versickerungsbecken in Absprache mit
dem Landratsamt angelegt. Zur Berechnung der Versickerungsleistung wurden die Kennwerte
aus dem Bodengutachten entnommen. Während der Aufnahme der Grundwasserhaltung hat
sich jedoch herausgestellt, dass die Versickerungsleistung nicht annähernd vorhanden ist. Hierbei wird eine bis dahin unbekannte lokal dichtere Schicht als Ursache vermutet.
Für die Wiederaufnahme der Grundwasserhaltung wurden in Absprache mit dem Landratsamt
die bestehenden Feuerlöschbrunnen gereinigt. Des Weiteren wurden zusätzlich drei Schluckbrunnen zur Infiltration des abgepumpten Grundwassers gebohrt. Für diese zusätzlichen Arbeiten war eine erweiterte wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Auf Grund der unerwartet hohen Grundwasserstände muss die geschlossene Grundwasserhaltung für den Bau des MW-Kanales auf einer längeren Strecke und dem entsprechend für eine
längere Zeit betrieben werden. Als Folge hieraus müssen mehr Absenkbrunnen gebohrt werden. In Abzug gebracht werden eingesparte Kosten für die offenen Grundwasserhaltung.
Mehrkosten entstanden für die Freimessung für die Absenkbrunnen und die Aushubüberwachung durch einen Feuerwerker zur Kontrolle der Kampfmittelfreiheit sowie im Bereich der
Suchschlitze zur Feststellung der Leitungsfreiheit.
Mehrkosten entstanden wegen Massenmehrungen für den Straßenaufbruch und -wiederherstellung durch die erhöhte Anzahl erforderlicher Absenkbrunnen.
Mehrkosten für die Herstellung eines Versickerungsbeckens für das Einleiten des abgepumpten Grundwassers.
Mehrkosten für die Herrichtung von drei Schluckbrunnen.
Vom Auftragnehmer sind Stillstandskosten wegen einer nicht funktionierenden Grundwasserhaltung angemeldet worden, welche inhaltlich noch geprüft werden müssen.

zu 5.)
-

Da bis zur Genehmigung der erweiterten wasserrechtlichen Genehmigung am 1. und 2. BA nicht
weitergearbeitet werden konnte, wurde der 3. BA mit Herstellung der Regenwasserkanalisation
(ohne erforderliche Grundwasserabsenkung) sowie der Straßenbau im BA 3 vorgezogen. Hierfür
musste eine zusätzliche Verkehrsführung für die Umleitungsstrecke hergestellt werden.

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zu 1.) Prognose
-

Sollte sich herausstellen, dass entgegen der Annahme nicht genügend wiedereinbaufähiges
Aushubmaterial im weiteren Kanalbau zur Verfügung steht, entstehen weitere Mehrkosten
(Prognose) für den erforderlichen Bodenaustausch und Entsorgung.

Mehrkosten Planung / Auftragserweiterung Planungskosten Ingenieurbauwerke (Kanal):
Die Gesamtsumme der Mehrkosten für die Planung beträgt 43.000,00 Euro. Sie setzt sich zusammen
für zusätzlich erforderliche Planungsleistungen (besondere Leistungen) sowie geschätzte Mehrkosten
für die örtlichen Bauleitung durch Erhöhung der anrechenbaren Kosten der Kostenfeststellung (Auftragserweiterung BIT Ingenieure Karlsruhe).

Deckungsvorschlag Mehrkosten Los 1, Kanalbau:

In Folge der entstandenen Mehrkosten werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 820.000,00
Euro benötigt.
Nach § 2 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung Baden-Württemberg sind die Mittel für die einzelnen
Vorhaben übertragbar. Soweit nichts anderes bestimmt wird, sind die Ansätze für verschiedene Vorhaben gegenseitig deckungsfähig.
Die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 820.000,00 Euro können durch Umschichtungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Lahr, in Verbindung mit den Mittelübertragungen 2022 nach 2023 (siehe Vorlage 154/2023), wie folgt gedeckt werden.
-

I 31008020105 (Umbau RÜB Rheinstraße Nord):

820.000,00 Euro

Der Umbau des RÜB Rheinstraße Nord verschiebt sich auf das Jahr 2025 auf Grund der Unklarheit,
welche Schmutzfrachten und Abwassermengen zur Klärung des Abwassers der Kläranlage Friesenheim zukünftig zugeführt werden können.

Tilman Petters

Melanie Krug

Bürgermeister

Abteilungsleitung Tiefbau

Anlage(n):
GR Vorlage 223_2023_Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.