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Beschlussvorlage (Wahl der Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Kreisräte am 09.06.2024 - Bildung des Gemeindewahlausschusses gemäß § 11 Kommunalwahlgesetz (KomWG) - Sitzzahl der Ortschaftsräte -…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 101
Sachbearbeitung: Brandenburger

Drucksache Nr.: 239/2023
Az.: 062.32

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 12.12.2023
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

15.01.2024

vorberatend

nichtöffentlich

14
JaStimme(n)
0
NeinStimme(n)
1
Enthaltung(en)

Gemeinderat

29.01.2024

beschließend

öffentlich

Betreff:
Wahl der Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Kreisräte am 09.06.2024
- Bildung des Gemeindewahlausschusses gemäß § 11 Kommunalwahlgesetz (KomWG)
- Sitzzahl der Ortschaftsräte
- Änderungen der Wahlbezirke

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat wird gebeten, einen Gemeindewahlausschuss zu bilden.
Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl
handelt. Die Fraktionen schlagen die umseitig genannten Beisitzer/-innen vor.
2. Die Zahl der Sitze in den Ortschaftsräten wird nicht verändert.
3. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Änderungen der Wahlbezirke.

Zusammenfassende Begründung:
Vor Gemeindewahlen und der Wahl der Kreisräte ist ein Gemeindewahlausschuss zu
bilden.
Die Anpassung der Sitzzahl in den Ortschaftsräten wird jeweils vor einer Kommunalwahl
überprüft.
In den Stadtteilen Kippenheimweiler und Sulz wurden Änderungen der Wahlbezirke gewünscht. Die Ortschaftsräte haben hierzu beraten und Beschluss gefasst.

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
zu 1. Bildung des Gemeindewahlausschusses
Die Leitung der Gemeindewahlen, zu der auch die Zulassung der Wahlvorschläge und die Feststellung des Wahlergebnisses gehören, obliegt dem Gemeindewahlausschuss. Bei der Wahl der
Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des
Wahlergebnisses mit (§ 11 Abs. 1 KomWG).
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens
zwei Beisitzern/Beisitzerinnen. Die Beisitzer/-innen und Stellvertreter/-innen in gleicher Zahl wählt
der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten (§ 11 Abs. 2 KomWG).
Wahlbewerber/-innen für die Wahl der Gemeinderäte, der Ortschaftsräte und der Kreisräte bzw.
Vertrauensleute für Wahlvorschläge dürfen weder zu Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses
noch zu deren Stellvertreter/-innen, auch nicht anderer Wahlorgane, berufen werden (§ 15 KomWG).
Mit Blick darauf, dass sich der Oberbürgermeister und die hauptamtlichen Beigeordneten (Erster Bürgermeister/Bürgermeister) für die Wahl der Kreisräte bewerben werden, sind deshalb vom Gemeinderat der/die Vorsitzende und eine(e) Stellvertreter/-in bzw. mehrere Stellvertreter/-innen aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten zu wählen. Es wird deshalb vorgeschlagen, Frau Friederike
Ohnemus zur Vorsitzenden, Frau Simone Brandenburger zur ersten Stellvertreterin und Herrn Dieter
Singler zum zweiten Stellvertreter zu wählen. Bei der letzten Wahl 2019 wurden von den damals vertretenen Fraktionen je ein(e) Beisitzer/-in und Stellvertreter/-in vorgeschlagen und vom Gemeinderat
gewählt.
Die Fraktionen haben vorab nachstehende Beisitzer/-innen zur Wahl vorgeschlagen:
Fraktion Freie Wähler
ordentliches Mitglied:
stellvertretendes Mitglied:

Herr Rolf Löschtrog
Herr Roland Wagenmann

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
ordentliches Mitglied:
Frau Ingeborg Vollmer
stellvertretendes Mitglied:
Herr Alfred Schleimer
SPD-Fraktion
ordentliches Mitglied:
stellvertretendes Mitglied:

Frau Sigrid Lettau
Frau Monika Weismann

CDU-Fraktion
ordentliches Mitglied:
stellvertretendes Mitglied:

Herr Klaus Lebfromm
Herr Hermann Burger

FDP-Fraktion
ordentliches Mitglied:
stellvertretendes Mitglied:

Herr Manfred Neumeister
Herr Kurt Sittler

Fraktion Linke Liste Lahr und Stadtrat für Tiere
ordentliches Mitglied:
Herr Lukas Oßwald
stellvertretendes Mitglied:
Frau Beatrix Pfeifer

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Allgemeine Information zu Rechtsänderungen:
Zum Schutze der Persönlichkeitsrechte wird bei Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern statt der
Wohnanschrift nur noch der Wohnort veröffentlicht. Zusätzlich soll der Name des Ortsteils oder sonst
gebräuchliche Bezeichnungen des Teilgebiets, in dem der Bewerber bzw. die Bewerberin wohnt, angegeben werden. Daher werden in den Stadtteilen jeweils deren Bezeichnungen verwendet (Bsp.
Lahr-Hugsweier).
zu 2. Sitzzahl der Ortschaftsräte
Jeweils vor der Kommunalwahl wird überprüft, ob die Zahl der Mitglieder der einzelnen Ortschaftsräte
angepasst werden soll. Maßgebend für die nächste Wahl ist die Einwohnerzahl vom 30. September
2022. In Anlehnung an die für den Gemeinderat geltende Regelung bei der Bemessung der Sitzzahl
nach § 25 GemO könnte eine Veränderung bei der Zahl der Ortschaftsräte in den Stadtteilen Langenwinkel (von 10 auf 12), Mietersheim (von 10 auf 12), Reichenbach (von 10 auf 14) und Sulz (von 12
auf 14) vorgesehen werden. Eine Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht. Die jeweiligen Ortschaftsräte haben hierüber beraten und sich gegen eine Erhöhung ausgesprochen.
zu 3. Änderung der Wahlbezirke
Der Gemeinderat wird über folgende Änderungen der Wahlbezirke in den Stadtteilen Kippenheimweiler und Sulz informiert.
Der Ortschaftsrat Kippenheimweiler wurde in der Sitzung am 23.05.2023 über die Anpassung der
bestehenden beiden Wahlbezirke informiert. Hintergrund ist die derzeit ungleich verteilte Anzahl an
Wahlberechtigten (Wahlbezirk 120-01: 465 Wahlberechtigte und Wahlbezirk 120-02: 1065 Wahlberechtigte). Dies führte in der Vergangenheit zu Verzögerungen bei der Wahlauswertung.
Der Ortschaftsrat hat sich in dieser Sitzung mehrheitlich für den Verbleib von zwei Wahlbezirken
ausgesprochen, eine aktualisierte Anpassung jedoch begrüßt. Mit einer gerechteren Aufteilung der
Wahlberechtigten wird eine gleichmäßigere Auslastung der Wahlbezirke angestrebt. Außerdem soll
die unterschiedliche Wahlbeteiligung in beiden Bezirken berücksichtigt werden.
Bei der Neuaufteilung der beiden Wahlbezirke wurde die tatsächliche Bevölkerungsverteilung und die
Wahlbeteiligung der vergangenen Jahre berücksichtigt (siehe Anlage). Zudem wurden die Bezirke für
eine einfachere Orientierung entlang der Kaiserswaldstraße getrennt. Die beiden Wahllokale werden
analog der vergangenen Wahlen in der Kaiserswaldhalle untergebracht.
Der Ortschaftsrat Sulz befasste sich in der Sitzung am 15.06.2023 mit der Anpassung der bestehenden
vier Wahlbezirke. Auch hier ist die Anzahl an Wahlberechtigten bisher ungleich verteilt (Wahlbezirk 10001: 760 Wahlberechtigte, Wahlbezirk 100-02: 456 Wahlberechtigte, Wahlbezirk 100-03: 740 Wahlberechtigte und Wahlbezirk 100-04: 785 Wahlberechtigte). Außerdem berücksichtigt die derzeitige Aufteilung nicht die räumliche Entwicklung des Ortsteils Sulz.
Der Ortschaftsrat hat sich in dieser Sitzung mehrheitlich für eine Anpassung der vier Wahlbezirke ausgesprochen.
Der Anlage ist die Neuaufteilung der Wahlbezirke zu entnehmen. Grundlegend sind auch hier die tatsächliche Bevölkerungsverteilung und die Wahlbeteiligung der vergangenen Jahre. Zudem wurden die
Bezirke für eine einfachere Orientierung in vier etwa gleich große, räumlich getrennte Blöcke aufgeteilt.
Der Ortschaftsrat hat eine Unterbringung der nördlichen Wahlbezirke (100-03 und 100-04) in der Sulzberghalle begrüßt. Für die beiden südlichen Wahlbezirke (100-01 und 100-02) wird die Turnhalle der
Grundschule genutzt, da die Räumlichkeiten rollstuhlgerecht sind.

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In der Kernstadt werden die Wahllokale der Bezirke 010-01 (Stadtmitte 1) und 030-02 (südliche Oststadt 2) in die Außenstelle der Geroldseckerschule in der Willy-Brandt-Straße 1 verlegt. Dadurch wird
die Situation der drei weiteren Wahlbezirke entspannt, die wie bisher in der Geroldseckerschule verbleiben.
Für die Bildung der Wahlbezirke ist gemäß § 4 Kommunalwahlgesetz (KomWG) der Oberbürgermeister zuständig. Die Ortschaftsräte wurden in der oben genannten Sitzung am Verfahren beteiligt.
Die Anzahl der Briefwahlvorstände wird auf insgesamt 21 erhöht. Somit wird der zunehmenden Nachfrage der Wählerinnen und Wähler entsprechend Rechnung getragen.
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

Markus Ibert
Oberbürgermeister
Anlage(n):
Wahlbezirke Kippenheimweiler
Wahlbezirke Sulz
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.