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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L

Beschlussvorlage

Drucksache Nr.: 14/2024
Az.:

Federführende Stelle: 602
Sachbearbeitung; Kees
An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
602 / 603

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

19.02.2024

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Kita Dreyspringstraße, Außenanlage
Vergabe der Landschaftsbauarbeiten

Beschiussvorschlag:
Auf Grundlage der abgeschlossenen fachtechnischen Prüfung erfolgt die Vergabe der
Landschaftsbauarbeiten an die im Rahmen der Sitzung benannte Firma.

• Drucksache 14/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handtungsnotwendigkeit:
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21.11.2022 (Drucksache 243/2022) dem Bau einer neuen
Kindertagesstätte in der Dreyspringstraße zugestimmt. Der Bau des Gebäudes ist inzwischen nahezu
abgeschlossen und der Umzug von Kindern und Personal aus der Kita Bottenbrunnenstraße ist für
Anfang April 2024 geplant.
Zum neuen Schuljahr soll die Kita in der Bottenbrunhenstraße an den neuen Träger übergeben werden
und muss zuvor noch saniert werden. Für die neue Kita in der Dreyspringstraße, die am 08.04.2024 in
Betrieb gehen soll, ist eine verkehrssichere Erschließung, die im Zuge der zu beauftragenden Land­
schaftsbauarbeiten erstellt wird, erforderlich.
Die Baumaßnahmen für den Eingangsbereich und den Radweg zwischen Dreyspringstraße und Gutleutstraße müssen daher bis zum 28.03.2024 abgeschlossen sein. Damit dieses Ziel erreicht werden
kann, ist eine Vergabe des Auftrags in der Gemeinderatssitzung am 19.02.2024 (ohne Vorberatung im
TA) zwingend erforderlich.
Die Fertigstellung der übrigen Landschaftsbauarbeiten ist für Ende Juli 2024 vorgesehen.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
□
13

Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun­
gen
Die finanzieilen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als An­

lage beigefügt
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft ent­
stehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
□ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro ■
□

Begründung:
Das bepreiste Leistungsverzeichnis liegt bei 557.231,78 Euro brutto.
Die Leistungen zur Herstellung der Außenanlagen wurden am 18.01.2024 öffentlich ausgeschrieben.
Zur Submission am 08.02.2024 lagen 7 Angebote vor.
Die Arbeiten umfassen folgende Hauptbestandteile:
ca. 400m3
Kiestragschicht
Pflasterfläche Beton
ca. 600m2
ca. 400m2
Asphaltflächen
Mauerscheiben
ca. 150m
ca. 350m2
Fallschutzflächen
ca. 500m
Drahtgitterzaun
Grünflächen
ca. 1.200m2

Drucksache 14/2024

Seite 3

Das Ergebnis der fachtechnischen Prüfung wird im Rahmen der Gemeinderatssitzung bekanntgegeben
und die für die Beauftragung vorgeschlagene Firma benannt.

Silke Kabisch
Abteilungsleitung 603

Bürgermeister

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beralungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.