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Beschlussvorlage (Kita Dreyspringstraße, Außenanlage Vergabe der Landschaftsbauarbeiten)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 602
Sachbearbeitung: Kees

Drucksache Nr.: 14/2024
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
602 / 603

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

19.02.2024

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Kita Dreyspringstraße, Außenanlage
Vergabe der Landschaftsbauarbeiten

Beschlussvorschlag:
Auf Grundlage der abgeschlossenen fachtechnischen Prüfung erfolgt die Vergabe der
Landschaftsbauarbeiten an die im Rahmen der Sitzung benannte Firma.

Drucksache 14/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21.11.2022 (Drucksache 243/2022) dem Bau einer neuen
Kindertagesstätte in der Dreyspringstraße zugestimmt. Der Bau des Gebäudes ist inzwischen nahezu
abgeschlossen und der Umzug von Kindern und Personal aus der Kita Bottenbrunnenstraße ist für
Anfang April 2024 geplant.
Zum neuen Schuljahr soll die Kita in der Bottenbrunnenstraße an den neuen Träger übergeben werden
und muss zuvor noch saniert werden. Für die neue Kita in der Dreyspringstraße, die am 08.04.2024 in
Betrieb gehen soll, ist eine verkehrssichere Erschließung, die im Zuge der zu beauftragenden Landschaftsbauarbeiten erstellt wird, erforderlich.
Die Baumaßnahmen für den Eingangsbereich und den Radweg zwischen Dreyspringstraße und Gutleutstraße müssen daher bis zum 28.03.2024 abgeschlossen sein. Damit dieses Ziel erreicht werden
kann, ist eine Vergabe des Auftrags in der Gemeinderatssitzung am 19.02.2024 (ohne Vorberatung im
TA) zwingend erforderlich.
Die Fertigstellung der übrigen Landschaftsbauarbeiten ist für Ende Juli 2024 vorgesehen.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Begründung:
Das bepreiste Leistungsverzeichnis liegt bei 557.231,78 Euro brutto.
Die Leistungen zur Herstellung der Außenanlagen wurden am 18.01.2024 öffentlich ausgeschrieben.
Zur Submission am 08.02.2024 lagen 7 Angebote vor.
Die Arbeiten umfassen folgende Hauptbestandteile:
Kiestragschicht
ca. 400m³
Pflasterfläche Beton
ca. 600m²
Asphaltflächen
ca. 400m²
Mauerscheiben
ca. 150m
Fallschutzflächen
ca. 350m²
Drahtgitterzaun
ca. 500m
Grünflächen
ca. 1.200m²

Drucksache 14/2024

Seite 3

Das Ergebnis der fachtechnischen Prüfung wird im Rahmen der Gemeinderatssitzung bekanntgegeben
und die für die Beauftragung vorgeschlagene Firma benannt.

Silke Kabisch
Abteilungsleitung 603

Tilman Petters
Bürgermeister

Anlage(n):
Ergebnis fachtechnische Prüfung
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.