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Beschlussvorlage (- Fachgutachten Fledermäuse)

                                    
                                        Bauvorhaben Hochstraße Lahr
Fachgutachten Fledermäuse als Beitrag zur
speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung

Auftraggeber:

GEMIBAU Mittelbadische Baugenossenschaft eG
Wilhelm‑Bauer‑Straße 19
77652 Offenburg

Auftragnehmer:

Freiburger Institut für angewandte Tierökologie GmbH
Dunantstraße 9
79110 Freiburg
Tel.: 0761/20899960
Fax: 0761/20899966
www.frinat.de
Projektleitung:

Dr. Claude Steck (Dipl. Biologe)

Bearbeitung:

Sara Bauer (M.Sc. Internationaler Naturschutz)
Dagmar Schindler (M.Sc. Biodiversität und Ökologie)
Rieke Vorderbrügge (M.Sc. Umweltwissenschaften)

Datum:

24.11.2023

Baugebiet Hochstraße Lahr – saP und FFH-Verträglichkeitsprüfung Fledermäuse

Inhaltsverzeichnis
1 Anlass und Aufgabenstellung .............................................................................................. 1
2 Rechtlicher Hintergrund ...................................................................................................... 3
2.1
2.2

Artenschutz ................................................................................................................ 3
FFH-Verträglichkeitsprüfung (§ 34 (1) NatSchG) ....................................................... 4

3 Untersuchungsmethoden .................................................................................................... 5
3.1
3.2
3.3
3.4

Untersuchungsgebiet ................................................................................................. 5
Kartierung potenzieller Quartierbäume .................................................................... 7
Sichtbeobachtungen zur Identifikation von Flugstraßen........................................... 7
Ermittlung der Balzaktivität von Fledermäusen ........................................................ 8

4 Ergebnisse .......................................................................................................................... 10
4.1

4.2

Die Ergebnisse im Überblick..................................................................................... 10
4.1.1 Sichtbeobachtungen ...................................................................................... 10
4.1.2 Balzkontrolle .................................................................................................. 12
4.1.3 Quartierpotenzial für Fledermäuse ............................................................... 13
Verbreitung, Lebensraumansprüche und lokale Vorkommen der
nachgewiesenen Fledermausarten .......................................................................... 16
4.2.1 Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) .................................................. 17
4.2.2 Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) .................................................... 17
4.2.3 Weißrandfledermaus (Pipistrellus kuhlii) ...................................................... 18
4.2.4 Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)..................................................... 19
4.2.5 Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus).................................................... 20

5 Wirkungen des Vorhabens ................................................................................................ 22
5.1
5.2

Baubedingte Wirkprozesse ...................................................................................... 22
Anlage- und Betriebsbedingte Wirkprozesse........................................................... 22

6 Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung........................................................................... 24
6.1

6.2

6.3
6.4

Auswirkungen der relevanten Wirkprozesse auf die nachgewiesenen
Fledermausarten ...................................................................................................... 24
6.1.1 Tötung ............................................................................................................ 24
6.1.2 Schädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ...................................... 24
6.1.3 Störung........................................................................................................... 25
Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen ............................................................. 25
6.2.1 Vermeidung der Tötung von Fledermäusen .................................................. 25
6.2.2 Vermeidung der Schädigung von Fortpflanzungsstätten
(Wimperfledermaus) ..................................................................................... 26
6.2.3 Vorgezogener Ausgleich des Verlusts von Paarungsquartieren der
Zwergfledermaus ........................................................................................... 27
Risikomanagement................................................................................................... 27
Gutachterliches Fazit artenschutzrechtliche Prüfung .............................................. 28

7 Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung ................................................................................ 29
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Baugebiet Hochstraße Lahr – saP und FFH-Verträglichkeitsprüfung Fledermäuse

7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
7.7

FFH-Gebiet................................................................................................................ 29
Ermittlung von projektbedingten Beeinträchtigungen ............................................ 29
Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die Wimperfledermaus............................... 30
Berücksichtigung von Summationswirkungen ......................................................... 31
Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen ........................................... 31
Vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ................................. 32
Fazit Natura 2000-Verträglichkeit ............................................................................ 32

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Baugebiet Hochstraße Lahr – saP und FFH-Verträglichkeitsprüfung Fledermäuse

I

1 Anlass und Aufgabenstellung
In Lahr ist an der Hochstraße eine Wohnbebauung auf vier derzeit unbebauten Grundstücken
(Flurstücke 1146, 1147, 1241 und 1242, Gesamtfläche ca. 4.267 m2) vorgesehen. Außerdem
soll die Hochstraße um einige Meter verbreitert werden.Der Bebauungsplan umfasst außerdem die Nachbargrundstücke (Flurstücke 1153/3 und 1164). Die Grundstücke sind neben
mehreren Bestandsgebäuden Rasen-/Wiesenflächen und Hochstauden teilweise mit alten
Bäumen bestanden.
Um mögliche artenschutzrechtliche Belange unter anderem für Fledermäuse zu prüfen, wurde
im Jahr 2022 eine Artenschutzprüfung durchgeführt. Für die Prüfung wurde in den Sommermonaten 2022 automatische akustische Erfassungen mittels Batcordern durchgeführt sowie
Bäume mit Quartierpotenzial für Fledermäuse erfasst. Die akustischen Erfassungen ergaben
eine Häufung von Rufaufnahmen der Wimperfledermaus in den Stunden nach Sonnenuntergang sowie in den Stunden vor Sonnenaufgang. Neben der Wimperfledermaus wurde auch
die Zwergfledermaus sehr häufig aufgenommen. Gleichwohl diese Art im Gegensatz zur Wimperfledermaus über den gesamten Nachtzeitraum aufgenommen wurde, ist auch hier eine
Häufung der Rufe zu Beginn und zum Ende der Nacht auffällig. In beiden Fällen könnten die
akustischen Aufnahmen auf Flugstraßen hinweisen. In ca. 600 m Entfernung westlich vom Planungsgebiet befindet sich ein bedeutendes Wochenstubenquartier der Wimperfledermaus
(Myotis emarginatus); dieses Quartier ist auch Teil des FFH-Gebiets „Schwarzwald-Westrand
von Herbolzheim bis Hohberg“ [7713-341]. Die Wimperfledermaus gehört zu den in Deutschland seltenen Arten und ist in den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie geführt.
In der bisher vorliegenden artenschutzrechtlichen Bewertung von GÖG (2022) erfolgte auf
Grundlage der Daten die Einschätzung, dass die Bebauung des Planungsgebietes zu einer Störung der lokalen Population als Folge der Beeinträchtigung einer tradierten Flugroute und zu
einer Schädigung der Fortpflanzungsstätte durch den Verlust von essentiellen Jagdhabitaten
der Wimperfledermaus gemäß §44 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BNatSchG führt. Da nach Einschätzung
der Gutachter keine geeigneten Vermeidungsmaßnahmen realisiert werden können, leiten sie
daraus auch die Erforderlichkeit einer Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ab.
Aus dieser Einschätzung ergibt sich auch die Notwendigkeit der Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung. Im Falle der Zwergfledermaus wird als Folge des Verlustes potenzieller
Quartiere im Baumbestand des Planungsgebiets neben der möglichen Tötung von Tieren gemäß §44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG bei der Baufeldfreimachung von einem Lebensstättenverlust
und damit einer Schädigung gemäß §44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ausgegangen.
Für die Bewertung der artenschutzrechtlichen Tatbestände der Störung und der Schädigung
von Fortpflanzungsstätten der Wimper- und Zwergfledermaus sowie einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets (die Wimperfledermaus betreffend) ist die
Ermittlung der tatsächlichen Anzahl der betroffenen Tiere sowie der tatsächlichen Lebensraumfunktion (Jagdhabitat und/oder Flugkorridor) des Planungsgebietes zielführend. Wir
führten deshalb ergänzend zu den Erfassungen von GÖG (2022) detailliertere Beobachtungen
(kombinierte Sicht- und Detektorbeobachtungen zur Ausflugzeit in den Monaten Mai bis Juli)
durch, um zu prüfen, wie stark das Areal während der Wochenstubenzeit tatsächlich von Fledermäusen frequentiert wird, sowie um die jeweilige Lebensraumfunktion zu ermitteln.
Auf Grundlage der von uns erhobenen Daten beurteilen wir für die Wimper- und die Zwergfledermaus, ob tatsächlich tradierte Flugstraßen durch das Vorhaben beeinträchtigt werden
und ob in der Folge die lokale Population und deren Fortpflanzungsstätten (Artenschutz)

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respektive die Erhaltungsziele des FFH-Gebiets (Gebietsschutz) erheblich beeinträchtigt werden können. Für die Zwergfledermaus führten wir ergänzend auch Detektorkontrollen zur
Paarungszeit im Zeitraum August- Anfang Oktober durch, um zu prüfen, ob Paarungsquartiere
im Planungsgebiet vorhanden sind.
Die Ergebnisse dieser zwischen April und November 2023 durchgeführten Erhebungen, sowie
die darauf aufbauende Konfliktanalyse und artenschutzrechtliche Beurteilung werden mit diesem Gutachten vorgelegt.

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3

2 Rechtlicher Hintergrund
2.1 Artenschutz
Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung wird zunächst geprüft, welche zulassungskritischen Arten im Projektgebiet oder dessen Wirkraum vorkommen könnten. In einem
weiteren Schritt wird beurteilt, ob diese Arten im Sinne des § 44 BNatSchG vom Vorhaben
beeinträchtigt werden könnten. Sind Vorkommen dieser Arten auf Grund fehlender Lebensräume auszuschließen, können auch keine erheblichen Beeinträchtigungen erwartet werden.
Kann eine solche Beeinträchtigung zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, ist für
die betreffenden Arten im Vorfeld der Projektrealisierung eine Artenschutzprüfung mit ArtErfassungen durchzuführen.
Die rechtlichen Grundlagen des besonderen Artenschutzes werden insbesondere im Kapitel 5
‚Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope‘ und hier
insbesondere in den §§ 44 (Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tierund Pflanzenarten) und 45 (Ausnahmen) des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt.
Diese Vorschriften werden in § 44 Abs. 1 konkret genannt. Demnach ist es verboten:






wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen,
zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen,
zu beschädigen oder zu zerstören (Verletzungs- und Tötungsverbot),
wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten
während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert (Störungsverbot),
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten
Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Schädigungsverbot).

In § 44 Abs. 5 wird für nach § 17 zulässige Eingriffe relativiert, dass keine Verstöße gegen das
Verbot nach Abs. 1 vorliegen, wenn betreffend


Abs. 1 Nr. 1 (Tötungsverbot, s.o.)
die Beeinträchtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungsrisiko für
Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchtigung
bei Anwendung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden kann.



Abs. 1 Nr. 1 (Verletzungs-und Tötungsverbot, s.o.)
die Tiere oder ihre Entwicklungsformen im Rahmen einer erforderlichen Maßnahme,
die auf den Schutz der Tiere vor Tötung oder Verletzung oder ihrer Entwicklungsformen vor Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung und die Erhaltung der ökologischen
Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gerichtet ist, beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigungen unvermeidbar sind.



Abs. 1 Nr. 3 (Schädigungsverbot, s.o.)
die ökologische Funktion der vom Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsund Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird.

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2.2 FFH-Verträglichkeitsprüfung (§ 34 (1) NatSchG)
Nach § 34 Abs.1 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet
erheblich zu beeinträchtigen. In der Natura 2000-Vorprüfung wird geprüft, ob die Durchführung einer Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung notwendig ist. Im Rahmen der Natura2000Vorprüfung gilt ein strenger Vorsorgegrundsatz. Wenn in der Natura 2000-Vorprüfung die
Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura-2000-Gebietes nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung notwendig. Auch wenn
ein Natura2000-Gebiet nicht von der Planungsfläche geschnitten wird, kann eine Natura 2000Verträglichkeitsprüfung notwendig sein. Dies ist der Fall, wenn durch das Projekt erhebliche
Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Natura2000-Gebiets auftreten können.
Ein Ziel der FFH- und Vogelschutzrichtlinien ist die Wahrung eines günstigen Erhaltungszustands der Arten und Lebensräume der Anhänge I und II. Die Bewertung der Erheblichkeit wird
am Kernbegriff der Stabilität des Erhaltungszustands orientiert. „Die Erheblichkeit ist dann gegeben, wenn die Vorhabenswirkungen eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes einer
Art oder eines Lebensraums auslösen. Bleibt der Erhaltungszustand (einschließlich seiner Entwicklungsmöglichkeiten) dagegen stabil, so ist davon auszugehen, dass die Aussichten ihn in
Zukunft zu verbessern, nicht beeinträchtigt werden. Das zukünftige Entwicklungspotential der
Arten bleibt somit gewahrt“ (BMVBW 2004).
Als Bewertungsgrundlage zur Beurteilung von Flächenverlusten in Natura2000-Gebieten wird
auch die Fachkonvention zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP LAMBRECHT
& TRAUTNER (2007) empfohlen.

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3 Untersuchungsmethoden
3.1 Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet umfasst vier derzeit unbebaute Grundstücke (Flurstücke 1146,
1147, 1241 und 1242; im Folgenden „Eingriffsgebiet“ genannt), welche teilweise mit alten
Bäumen (Kirschbaum, Bergahorn, Spitzahorn, Nadelbäume) bestanden sind. Die restliche Fläche besteht aus Wiese/Brache. Weiterhin gehören zum Untersuchungsgebiet die beiden bebauten Nachbargrundstücke Flurstücke 1153 und 1164 (vgl. Abb. 2). Auch hier sind zahlreiche
Altbäume vorhanden, sowie ein Bambuswäldchen und mehrere Teiche mit Schilf. Für die Balzkontrollen wurde der Untersuchungsbereich auch auf die umherliegenden Straßen ausgeweitet.

Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebiets (UG) und Transekte der Balzkontrollen – bei der westlichen Teilfläche des UG handelt es sich um die Flurstücke 1153 und 1164, bei der östlichen Teilfläche um die
Flurstücke 1146, 1147, 1241 und 1242 (Vgl. folgende Abbildung).

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Abb. 2: Bestandsplan mit Geltungsbereich des Stadtplanungsamts Lahr zur Zuordnung der Flurstücksnummern. Quelle: Stadtplanungsamt Stadt Lahr

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3.2 Kartierung potenzieller Quartierbäume
Zur Ermittlung potenziell geeigneter Fledermausquartiere wurde am 20.11.2023 eine Begehung des Flurstücks 1164 sowie des Eingriffsgebiets durchgeführt – das Flurstück 1153 konnte
nicht betreten werden. Zu dieser Zeit war das Laub überwiegend bereits gefallen und somit
eine bessere Sicht auf die potenziellen Quartiere vorhanden. Erfasst wurden alle vom Boden
aus sichtbaren potenziellen Fledermausquartiere wie Höhlungen in Bäumen und Ästen, Spalten, Risse und Rindenschuppen. Die Gebäude wurden von außen auf Quartierpotential für
Fledermäuse untersucht.
Von den gefundenen potenziellen Quartieren wurden die geografischen Koordinaten mit Hilfe
eines GPS-Geräts festgehalten. Es wurde jeweils die Quartierart, die Höhe des Quartiers, die
Baumart sowie der Brusthöhendurchmesser dokumentiert. Auszugsweise erfolgte eine fotografische Dokumentation. Eine Bewertung der einzelnen potenziellen Quartiere erfolgte in
drei Stufen von „geringem Quartierpotenzial“ (in der Regel für Einzeltiere geeignet) über
„mittleres Quartierpotenzial“ (für kleinere Fledermausgesellschaften, z.B. Paarungsgesellschaften geeignet) zu hohem Quartierpotenzial (für Wochenstuben geeignet).

3.3 Sichtbeobachtungen zur Identifikation von Flugstraßen
Am 24.5, 31.5., 13.6., 14.7., und 28.7.2023 erfolgten Sichtbeobachtungen zur Identifikation
von Flugstraßen mit jeweils zwei Personen an unterschiedlichen Standorten innerhalb des Untersuchungsgebiets. Beobachtet wurde jeweils von Sonnenuntergang bis etwa 1,5 Stunden
nach Sonnenuntergang entlang der vorhandenen Leitstrukturen im Bereich vermuteter Flugstraßen (Abb. 3).

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Abb. 3: Standorte bei den Sichtbeobachtungen zur Beobachtung von Flugstraßen an fünf verschieden Terminen
(pro Termin zwei Standorte)

Dokumentiert wurden die beobachteten Flugstraßen, Anzahl Tiere, abgeschätzte Flughöhen
und Uhrzeiten. Mit dem Ultraschall--Detektor (Modell D1000x, Pettersson Elektronik AB, Uppsala, Schweden) wurden die Rufe der beobachteten Fledermäuse aufgenommen, um sie später mittels spezieller Software auswerten zu können.
Die aufgezeichneten Rufe wurden mit der Software „Batsound“ (Version 4.0, Firma Pettersson
Elektronic AB) visualisiert, bestimmt und den Arten bzw. Artengruppen zugeordnet. Die Bestimmung erfolgte durch Fachexpert*innen der FrInaT GmbH anhand typischer Werte der RufParameter wie z.B. charakteristische Frequenz, Frequenzverlauf und Ruflänge (vgl. BOONMAN
et al. 2010; RUSS 2012).

3.4 Ermittlung der Balzaktivität von Fledermäusen
Um mögliche Paarungsaktivität von Fledermäusen im Untersuchungsgebiet zu erfassen,
wurde eine Begehung unter Einsatz eines Ultraschall-Detektors Batlogger M (Firma Elekon AG,
Schweiz) durchgeführt. Auch mit diesem Detektor können Fledermausrufe aufgezeichnet werden, so dass eine spätere Software-gestützte Auswertung der Rufe möglich ist. Die Erhebungen wurden am 1.9., 15.9. und am 26.9.2023, also zur Paarungszeit der Fledermäuse durchgeführt. Die Begehungen erfolgten entlang des in Abb. 1 dargestellten Transekts (blau gestrichelte Linie), welches jeweils mehrmals abgeschritten wurde. Für jede Aufnahme wurde die
Zeit notiert und der jeweilige Standort mittels GPS eingemessen. Die aufgezeichneten Rufe
wurden unter Verwendung der Software „Batexplorer“ (Version 2.2.3.0, Firma Elekon AG,
Schweiz) den Arten bzw. Artengruppen zugeordnet. Die Bestimmung erfolgte wiederum

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anhand typischer Werte der Ruf-Parameter wie z.B. charakteristische Frequenz, Frequenzverlauf und Ruflänge (BOONMAN et al. 2010; RUSS 2012).

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4 Ergebnisse
4.1 Die Ergebnisse im Überblick
4.1.1 Sichtbeobachtungen
Es wurde insgesamt fünfmal an jeweils zwei verschiedenen Standorten beobachtet, so dass
insgesamt an 10 Standorten Sichtbeobachtungen durchgeführt wurden. Diese verteilten sich
auf das Eingriffsgebiet (7 Beobachtungstandorte), den Garten des Flurstücks 1164 (zwei Beobachtungsstandorte) und den westlichen Bereich der Paul-Waeldlin-Straße (1 Beobachtungsstandort; vgl. Kapitel 3.3).
Als häufigste Art wurde die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) nachgewiesen. Aus der
Gattung Pipistrellus wurde außerdem die Weißrandfledermaus festgestellt. Einzelne Rufsequenzen der Schwesternart Rauhautfledermaus/Weißrandfledermaus enthielten keine Sozialrufe und waren damit nicht einer der beiden Arten zuzuordnen. Regelmäßig wurde außerdem die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) beobachtet. Die Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) konnte anhand von typischen Rufsequenzen nachgewiesen werden und
wurde an allen Terminen mit Einzeltieren beobachtet. Weiterhin wurden Rufaufnahmen der
Gattung Myotis gemacht, welche wahrscheinlich größtenteils ebenfalls der Wimperfledermaus zuzuordnen sind; jedoch waren diese Aufnahmen anhand der Rufparameter und mangels fehlender Sichtungen (beispielsweise nachzunehmender Dunkelheit oder direkt vor der
Vegetation) nicht eindeutig auf Artniveau zu bestimmen.
Tab. 1: Detaillierte Beschreibung der Detektorkontakte und Sichtbeobachtungen von Fledermäusen der Gattung
Myotis
Datum

24.05.23
24.05.23
31.05.23
31.05.23
13.06.23
13.06.23
14.07.23
14.07.23
28.07.23
28.07.23

Standort

Eingriffsgebiet: nördl.
Hälfte(Höhe Kirschbaum)
Südhälfte des Eingriffsgebiets
Eingriffsgebiet: nördl.
Hälfte(Höhe Kirschbaum)
Eingriffsgebiet: südwestl.
Grenze
Paul-Waeldin-Straße
Hochstraße
Flurstück 1164
Garten Flurstück 1164
Eingriffsgebiet: nördl.
Hälfte(Höhe Kirschbaum)
Eingriffsgebiet: südl. Hälfte

Anzahl Detektorkontakte mit
der Gattung
Myotis
4

1 (West nach Ost)

9

3 (West nach Ost)

4

1 (West nach Ost)

3

1 (nach Süden)

1
1
1
8
3
1

Beobachtete
Transferflüge

Beobachtetes Jagdverhalten

2
1
1

1 (Süd nach Nord)
8 (West nach Ost)
1 (nach Westen)
1 (nach Osten)

2

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5 (von 8)
2

2 im Garten des Flurstücks 1164 nahe Zaun

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11

Detektorkontakte und Sichtbeobachtungen der Wimperfledermaus bzw. der Gattung Myotis
Beim ersten Untersuchungstermin Mitte Mai wurden insgesamt 13 Tiere der Gattung Myotis
aufgenommen bzw. beobachtet, von denen mindestens vier von West nach Ost flogen. Die
Transferbewegungen fanden von ca. 21:58 bis 22:30 Uhr satt. Neun der dreizehn Tiere wurden
im Süden des Eingriffsgebiets aufgenommen bzw. beobachtet während vier Tiere im Bereich
des älteren, freistehenden Kirschbaums (nördl. Hälfte des Eingriffsgebiets) flogen.
Beim zweiten Termin Ende Mai wurden ebenfalls viermal Rufsequenzen der Gattung Myotis
im Bereich des Kirschbaums in der nördlichen Hälfte des Eingriffsgebiets aufgenommen, im
Süden des Eingriffsgebiets wurden drei Rufsequenzen der Gattung Myotis aufgenommen, wobei mindestens eins der Tiere sich in Richtung Süden davon bewegte.
Beim dritten Termin Mitte Juni gab es insgesamt drei Detektorkontakte mit der Gattung Myotis, wobei es sich bei zweien wahrscheinlich um dasselbe Tier handelte, welches im Bereich
der Gehölze neben der Paul-Waeldin-Straße aufgenommen wurde und dann beobachtet
wurde, wie es im Bereich der Hochstaße von Süd nach Nord flog. Ein weiteres Tier querte von
West nach Ost im Bereich des Kirschbaums (nördliche Hälfte des Eingriffsgebiets).
Beim vierten Termin Mitte Juli wurde im Garten des Flurstücks 1164 beobachtet. Hierbei
wurde eine Flugstraße von bis zu acht Tieren entlang der Kronen der im mittleren Bereich des
Grundstücks stehenden Bäume beobachtet, wobei die Tiere während des Transferflugs auch
entlang der Kronen jagten. Am südlicheren der beiden Standorte wurden zwei Tiere beobachtet, welche temporär intensives Jagdverhalten zeigten.
Beim fünften Termin Ende Juli wurde wiederum Jagdverhalten von Tieren der Gattung Myotis
im Garten des Flurstücks 1164 (nahe der Grundstücksgrenze hin zum Eingriffsgebiet) beobachtet, außerdem flog ein Tier nach Osten.
Detektorkontakte und Sichtbeobachtungen der Zwergfledermaus
Die Zwergfledermaus jagte bei allen Terminen im Eingriffsgebiet aber besonders intensiv im
Garten des Flurstücks 1164. Ausschließlich beim letzten Sichtbeobachtungs-Termin Ende Juli
wurde im Eingriffsgebiet eine Flugstraße mit 12 Tieren beobachtet; die Tiere flogen dabei von
Süd nach Nord. Dies spricht dafür, dass zu diesem Zeitpunkt südlich des Eingriffsgebiets ein
Quartier von einer Zwergfledermaus-Wochenstube genutzt wurde, welches wahrscheinlich
vorher nicht genutzt wurde, da zu allen vorherigen Zeitpunkten keine Flugstraße erkennbar
war und nur einzelne Transferflüge sowie intensives Jagdverhalten stattfanden.
Weitere Arten
Ein bis zwei Individuen der Breitflügelfledermaus waren an vier von fünf Terminen anwesend
und jagten meist temporär (ca. 10 min) über dem Eingriffsgebiet.
Tiere der Schwesterngruppe Rauhautfledermaus/Weißrandfledermaus (nur anhand ihrer Sozialrufe eindeutig voneinander zu unterscheiden) jagten bei fast allen Terminen mit Einzeltieren im Eingriffsgebiet und im Garten des Flurstücks 1164 sowie entlang der Paul-WaeldinStraße.
Fazit
Es wurden bis zu 13 Tiere der Gattung Myotis (höchstwahrscheinlich alles Wimperfledermäuse) festgestellt (Detektorkontakt), wovon bis zu vier Individuen ganz konkret dabei beobachtet werden konnten, wie sie das Eingriffsgebietgebiet von West nach Ost querten. Die
Tiere bewegten sich auf Baumkronenhöhe entlang der vorhandenen Vegetation (Baumreihe
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auf dem Flurstück 1164, Kirschbaum in Eingriffsgebiet, südlich stehende Bäume im Eingriffsgebiet, vgl. Abb. 4). Jagende Tiere der Gattung Myotis (auch hier sprechen die Rufaufnahmen
für die Wimperfledermaus) wurden an den beiden Juliterminen beobachtet. Es handelte sich
dabei jeweils um zwei Individuen, die im Garten des Flurstücks 1164 im Bereich der Gehölze
jagten.
Weiterhin wurde beim letzten Beobachtungstermin Ende Juli eine Flugstraße der Zwergfledermaus von Süd nach Nord beobachtet.

Abb. 4: Beobachtete Flugstraßen der Wimperfledermaus und der Zwergfledermaus

4.1.2 Balzkontrolle
Es wurden an allen Terminen balzende Zwergfledermäuse (Pipistrellus pipistrellus) und beim
ersten und letzten Termin zusätzlich die Weißrandfledermaus (Pipistrellus kuhlii) balzend beobachtet. Die Balzreviere scheinen sich entlang der Straßenzüge (Hochstraße, Obertorstraße,
Paul-Waeldin-Straße) zu konzentrieren. Balzverhalten der Zwergfledermaus wurde aber auch
im Süden des Eingriffsgebiets (Süden der Flurstücke 1142, 1242) und im Garten der Villa (Flurstück 1164) beobachtet. Die Weißrandfledermaus balzte ausschließlich entlang der Paul-Waeldin-Straße.
Es wurden außerdem zweimal Tiere der Gattung Myotis aufgenommen (einmal jagend, einmal
auf Transferflug im Süden der Flurstücke 1142 und 1242).

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13

Abb. 5: Rufaufnahmen von balzenden Fledermäusen und vermutete Paarungsreviere (die die Flurstücke des UG
tangieren)

4.1.3 Quartierpotenzial für Fledermäuse
Im Eingriffsgebiet befinden sich insgesamt sechs Bäume mit Quartierpotential, die durch Einzeltiere und als Paaarungsquartier genutzt werden könnten (Tab.2). Auch wenn zwei Bäume
Quartierpotential für eine Wochenstube aufweisen, ist eine Nutzung durch eine solche aufgrund der Untersuchungsergebnisse nicht anzunehmen.
Im Garten des Flurstücks 1164 befinden sich sieben weitere Bäume, die Quartierstrukturen
für mindestens Einzeltiere aufweisen. Fünf der sieben Bäume bieten auch ausreichend Raum
für Paarungsgesellschaften.
Weitere vier vitale Bäume sowie ein toter Birkenstamm bieten zwar momentan kein Quartierpotential, könnten aber aufgrund ihres Alters und ihrer Struktur in den nächsten Jahren Quartierpotential entwickeln.

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Tab. 2: Bäume mit Quartierpotential und Bäume, die sich zusätzlich als Habitatbäume eignen (unten)
Baumart

ZustBaum

BHD

Typ

Potential

Exposition

Datum

Rechts-

Hoch-

wert

wert

Standort

Platane
Spitzahorn
Ulme
Spitzahorn
Ulme
Bergahorn
nicht heimisch

vital
vital
vital
vital
vital
vital

130
60
60
70
45
90

Höhle
Astabbruch
Spechthöhle
Fäulnishöhle
Spechtloch
Astabbruch

Hoch
Gering
Hoch
Mittel
Gering
Mittel

divers
Nord
Nord
Südost
divers
Nord

20.11.23
20.11.23
20.11.23
20.11.23
20.11.23
20.11.23

416698
416719
416712
416697
416705
416778

5355180
5355215
5355195
5355185
5355187
5355184

Flurstück 1164
Flurstück 1164
Flurstück 1164
Flurstück 1164
Flurstück 1164
Flurstück 1164

vital

40

Stammriss

Mittel

Süd

20.11.23

416756

5355184

Flurstück 1164

Kirsche

vital

80

Astabbruch

Gering

West

20.11.23

416802

5355166

Walnuss

vital

40

Astabbruch

Gering

Nord

20.11.23

416795

5355114

Kirsche

abgestorben

60

Fäulnishöhle

Mittel

Ost

20.11.23

416811

5355117

Bergahorn

vital

80

Astloch

Hoch

divers

20.11.23

416799

5355096

Fichte

abgestorben

30

Stammriss

Gering

Südwest

20.11.23

416789

5355097

40

Spechtloch

Hoch

divers

20.11.23

416802

5355183

100
70
80

20.11.23
20.11.23
20.11.23

416707
416719
416701

5355222
5355206
5355197

80

20.11.23

416789

5355187

20.11.23

416785

5355201

Trompetenvital
baum
Habitatbäume
Spitzahorn
vital
Buche
vital
Bergahorn
vital
Trompetenvital
baum
abgeBirke
storben

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Eingriffsbereich
Eingriffsbereich
Eingriffsbereich
Eingriffsbereich
Eingriffsbereich
Eingriffsbereich

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15

Abb. 6: Bäume mit Quartierpotential für Fledermäuse im Untersuchungsgebiet

Das Gebäude auf Flurstück 1164 wurde ebenfalls auf Quartierpotential untersucht. Um die
Privatsphäre des Anwohners zu wahren, wurde die Untersuchung jedoch nicht bis ins Detail
durchgeführt. Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Gebäude an verschiedenen Stellen
Quartierpotential für einzelne Fledermäuse und auch Paarungsgesellschaften der Zwergfledermaus oder Weißrandfledermaus bietet. Es befinden sich beispielsweise mehrere Bleche
außen am Dachvorsprung und Spalten zwischen Dachbalken an den Dachvorsprüngen (vgl.
Foto Abb. 7), die durch Einzeltiere aller nachgewiesenen Arten sowie Paarungsgesellschaften
der Zwergfledermaus und Weißrandfledermaus genutzt werden könnten. Hinweise auf eine
aktuelle Nutzung wurden nicht gefunden.

Abb. 7: Blech an Dachvorsprung (links) und Spalten in Dachvorsprung zwischen Balken (rechts)

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4.2 Verbreitung, Lebensraumansprüche und lokale Vorkommen der
nachgewiesenen Fledermausarten
In den folgenden Artkapiteln werden Verbreitung, Lebensraumansprüche und Vorkommen
der nachgewiesenen Fledermausarten beschrieben und im Zusammenhang mit den Ergebnissen beschrieben. An Tab. 3 ist der Schutzstatus der entsprechenden Arten dargestellt.
Tab. 3:
Schutzstatus der im Planungsgebiet nachgewiesenen Fledermausarten (Nomenklatur nach DIETZ
et al. (2007a)).
Art

Schutzstatus

deutscher

Gefährdung

wissenschaftlicher

Name

EU

D

RL D

FFH: II, IV

§§

2

Name

RL

Erhaltungszustand

k.b.R.

B.-W.

R

U1

-

BW

Wimperfledermaus

Myotis emarginatus

Zwergfledermaus

Pipistrellus pipistrellus

FFH: IV

§§

n

3

FV

+

Breitflügelfledermaus

Eptesicus serotinus

FFH: IV

§§

G

2

U1

-

Rauhautfledermaus

Pipistrellus nathusii

FFH: IV

§§

n

i

U1

+

Weißrandfledermaus

Pipistrellus kuhlii

FFH: IV

§§

n

D

FV

+

Schutzstatus:
EU:

Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH), Anhang II und IV

D:

nach dem BNatSchG in Verbindung mit der BArtSchV §§ zusätzlich streng geschützte Arten

Gefährdung:
RL D

Rote Liste Deutschland (MEINIG et al. 2009)

RL BW

Rote Liste Baden-Württemberg (BRAUN 2003c)

R

extrem seltene Art mit geographischer Restriktion

0
1
2
3
G

V
D
n
i

Arten der Vorwarnliste
Daten unzureichend
derzeit nicht gefährdet
„gefährdete wandernde Tierart“ (SCHNITTLER et al. 1994)

ausgestorben oder verschollen
vom Aussterben bedroht
stark gefährdet
gefährdet
Gefährdung unbekannten Ausmaßes

Erhaltungszustand:
k.b.R.

Erhaltungszustand in der kontinentalen biogeographischen Region (BFN 2013)

B.-W.

Erhaltungszustand der Arten in Baden-Württemberg (LUBW 2013)
FV / +
U1 / U2 / -XX / ?

günstig
ungünstig- unzureichend
ungünstig - schlecht
unbekannt

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4.2.1 Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
Die Breitflügelfledermaus ist in Deutschland weit verbreitet, ist in Süddeutschland jedoch eher
selten anzutreffen (BRAUN 2003a; DIETZ & KIEFER 2014). In Baden-Württemberg liegt der Verbreitungsschwerpunkt der Art in der nördlichen Landeshälfte.
Die Breitflügelfledermaus ist eine kaum auf Wald angewiesene Fledermausart (DIETZ et al.
2007b). Die Quartiere von Breitflügelfledermäusen befinden sich fast ausschließlich in Gebäuden in Dachstühlen oder Spalten hinter Verkleidungen. Als Jagdgebiete dienen der Breitflügelfledermaus vor allem offene Landschaften, wo die Tiere entlang von Waldrändern und Hecken, aber auch an Straßenlampen jagen (DIETZ et al. 2007b; KARST 2012). Zudem nutzt die Art
auch innere Waldränder und Lichtungen im Wald als Jagdgebiet. Die Nahrung der Breitflügelfledermaus setzt sich aus Käfern, Wanzen und weiteren Insektengruppen zusammen (BECK et
al. 2006). Die Jagdgebiete befinden sich in der Regel in einem Radius von etwa 5 km um das
Quartier, in Einzelfällen auch in mehr als 10 km Entfernung (HARBUSCH 2003). Auf Transferflügen fliegen die Tiere auch unabhängig von Leitstrukturen (BRINKMANN et al. 2012).
Vorkommen im Untersuchungsgebiet
Im Untersuchungsgebiet jagten regelmäßig 1-2 Tiere der Breitflügelfledermaus, sowohl im
Eingriffsgebiet als auch angrenzend. Auf Grund der nur zeitweisen Nutzung während der
Nacht, des großen Aktionsraums der Art im Verhältnis zum Eingriffsgebiet und der vergleichsweise flexiblen Habitatnutzung ist nicht davon auszugehen, dass das Eingriffsgebiet ein essentielles Jagdhabitat darstellt. Hinsichtlich der Quartiernutzung ist im Untersuchungsgebiet allenfalls von Einzeltieren in Gebäudquartieren auszugehen. Wochenstuben sind auf Basis der
Untersuchungsergebnisse nicht zu erwarten.
Erhaltungszustand in der kontinentalen biogeografischen Region und in Baden-Württemberg
Der Erhaltungszustand der Art in der kontinental-biogeografischen Region und in Baden-Württemberg ist ungünstig-unzureichend (BFN 2019; LUBW 2019).

4.2.2 Wimperfledermaus (Myotis emarginatus)
In ganz Mitteleuropa finden sich die bekannten Wochenstuben der Wimperfledermaus fast
ausschließlich in Gebäuden, hier ganz überwiegend in Dachstühlen. Einzeltiere sind oftmals
unter Dachvorsprüngen vorzufinden und wurden auch schon in Baumhöhlen und Nistkästen
nachgewiesen (MESCHEDE & HELLER 2000). Die Wimperfledermaus jagt in strukturreichen Landschaften, an Waldrändern, in Obstwiesen, in Baden-Württemberg auch häufig in Kuhställen
und liest dabei die Beute direkt von der Vegetation bzw. von den Wänden ab (BRINKMANN et
al. 2001; KRETZSCHMAR 2003). Aber auch im freien Luftraum über den Baumkronen finden Jagdflüge statt (KRETZSCHMAR 2003). Die Jagdgebiete können bis zu 16 km von den Quartieren entfernt und bis zu 70 ha groß sein; der überwiegende Teil der Jagdhabitate liegt jedoch in Entfernungen unter 8 km (STECK & BRINKMANN 2015). Innerhalb dieser Flächen werden jedoch häufig kleine Bereiche intensiv bejagt (KRULL et al. 1991; HUET et al. 2002, eigene Daten).
Die Wimperfledermaus ist keine fernwandernde Art, wandert aber zwischen Sommer- und
Winterquartieren bis zu 80 km (KRETZSCHMAR 2003). Die Winterquartiere befinden sich in unterirdischen Stollen, meist in Höhen zwischen 400 und 800 m. Auf Transferflügen meiden
Wimperfledermäuse das Offenland und nehmen auch größere Umwege in Kauf, um geschützte Flugstraßen nutzen zu können (KRULL et al. 1991).
Die wärmeliebende Art ist in Baden-Württemberg zumindest im Sommer größtenteils in den
Tieflagen anzutreffen. Bekannte Wochenstuben liegen meist in der Umgebung ausgedehnter
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Streuobstwiesen. Im Spätsommer und Herbst schwärmen Wimperfledermäuse vor Höhlen in
Südbaden, der Pfalz und der Schwäbischen Alb, um zu balzen oder Quartiere zu erkunden. Im
Schwarzwald liegen Paarungsquartiere der Männchen häufig auch an Gebäuden (KRETZSCHMAR
2003).
In Baden-Württemberg sind derzeit insgesamt 9 Wochenstubenpopulationen der Wimperfledermaus bekannt. Eine davon besiedelt in Lahr jeden Sommer das Krematorium des Bergfriedhofs – diesjährig mit ca. 900 Weibchen. Das Wochenstubenquartier befindet sich in ca. 600 m
Entfernung zum Eingriffsgebiet. Bei den Untersuchungen der Gruppe für ökologische Gutachten (GÖG 2022) wurde die Wimperfledermaus im Eingriffsgebiet akustisch nachgewiesen.
Auch bei den diesjährig erfolgten Untersuchungen konnte die Wimperfledermaus akustisch
sowie anhand von Beobachtungen nachgewiesen werden.
Vorkommen im Untersuchungsgebiet
Bei den diesjährigen Sichtbeobachtungen wurden bis zu 13 Tiere der Gattung Myotis (höchstwahrscheinlich alles Wimperfledermäuse) festgestellt (Detektorkontakt), wovon vier Individuen ganz konkret dabei beobachtet werden konnten, dass sie das Eingriffsgebietgebiet von
West nach Ost querten. Die Tiere bewegten sich auf Baumkronenhöhe entlang der vorhandenen Vegetation (Kirschbaum im nördlichen Teil des Eingriffsgebiets, Bäume im südlichen Teil
des Eingriffsgebiet, vgl. Abb. 4). Da die zusätzlichen Detektorkontakte ebenfalls Individuen gewesen sein könnten, die das Eingriffsgebiet queren, ist von Flugbewegungen durch das Eingriffsgebiet von bis zu maximal 13 Tieren auszugehen. Auch auf dem Flurstück 1164 wurden
an einem weiteren Sichtbeobachtungstermin acht Individuen beim Queren von West nach Ost
entlang der Baumkronen im mittleren Bereich des Flurstücks beobachtet. Es ist folglich davon
auszugehen, dass ein Teil der Wimperfledermaus-Wochenstube funktionale Beziehungen
durch das Eingriffsgebiet hindurch unterhält (bis zu 1,4% der Weibchen der Wochenstube).
Jagende Tiere der Gattung Myotis (Rufaufnahmen sprechen für die Wimperfledermaus) wurden an den beiden Juliterminen beobachtet. Es handelte sich dabei jeweils um zwei Individuen, die im Garten des Flurstücks 1164 entlang der Gehölze jagten. Auf Grund der im Verhältnis zum Aktionsraum der Wimperfledermaus geringen Größe des Eingriffsgebiets und der
allenfalls mittleren Habitatqualität ist nicht davon auszugehen, dass es sich dabei um essentielle Jagdhabitate handelt.
Einzelquartiere könnten theoretisch am Gebäude des Flurstücks 1164 genutzt werden, jedoch
geben die Untersuchungen darauf keinerlei Hinweise. Eine Quartiernutzung in Bäumen ist theoretisch möglich, jedoch wenig wahrscheinlich. Wochenstubenquartiere im Eingriffsgebiet
können sicher ausgeschlossen werden.
Erhaltungszustand in der kontinentalen biogeografischen Region und in Baden-Württemberg
Der Erhaltungszustand der Wimperfledermaus ist sowohl in der kontinentalen biogeografischen Region als auch in Baden-Württemberg ungünstig-unzureichend (BFN 2019; LUBW
2019).

4.2.3 Weißrandfledermaus (Pipistrellus kuhlii)
Die Weißrandfledermaus weist einen Verbreitungsschwerpunkt im Mittelmeergebiet auf
(DIETZ et al. 2007b). In Deutschland ist sie bislang fast ausschließlich in Süddeutschland anzutreffen, erste Nachweise wurden 2018 aus Sachsen und Schleswig-Holstein gemeldet
(SCHUBERT et al. 2019; SIEMERS et al. 2019). Wurde Baden-Württemberg bislang als nördlicher
Rand des Verbreitungsareals angesehen, scheint die Weißrandfledermaus ihr Vorkommen
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momentan aufgrund der Klimaerwärmung nach Norden hin auszudehnen (ANCILLOTTO et al.
2016a). In Baden-Württemberg ist die wärmeliebende Weißrandfledermaus bisher nur in den
Tieflagen nachgewiesen. Derzeit stammt der Großteil der hiesigen Nachweise vom Hochrhein
und aus der Bodenseeregion (HÄUßLER & BRAUN 2003), uns liegen jedoch auch Nachweise entlang des Oberrheintals vor. Nachweise von Wochenstuben liegen bisher aus Weil am Rhein,
Konstanz, Engen und Neuenburg vor, auch in Freiburg ist eine Wochenstube anzunehmen.
Weitere bisher unbekannte Wochenstuben entlang des Hochrheins und Oberrheins sind zu
erwarten.
Die Vorkommen der Weißrandfledermaus befinden sich bevorzugt in größeren Siedlungsgebieten (ANCILLOTTO et al. 2016b). Die Wochenstubenquartiere – vorzugsweise Spaltenquartiere
– befinden sich hauptsächlich an Gebäuden. Einzelquartiere wurden auch schon in Baumhöhlen und Nistkästen vorgefunden (DIETZ et al. 2007b; MAXINOVÁ et al. 2016). Als Winterquartiere
wählen Weißrandfledermäuse in Mitteleuropa ebenfalls häufig Gebäudequartiere. Die Weißrandfledermaus jagt vorwiegend im freien Luftraum in städtischen Gebieten, und hier häufig
im Bereich von größeren freien Plätzen, Grünflächen, an innerstädtischen Gewässern, sowie
an Straßenlaternen (z.B. MAXINOVÁ et al. 2016). Meist jagt sie in etwa 2 – 10 m Höhe, Insektenschwärme können aber auch in mehreren 100 m Höhe ausgebeutet werden (DIETZ et al.
2007b). Häufig sind Weißrandfledermäuse bereits vor Sonnenuntergang aktiv (HÄUßLER &
BRAUN 2003).
Vorkommen im Untersuchungsgebiet
Im Untersuchungsgebiet wurde eine balzende Weißrandfledermaus entlang der Paul-Waeldin-Straße nachgewiesen. Weiterhin wurden Rufsequenzen der Weißrandfledermaus/Rauhautfledermaus aufgenommen, die nicht eindeutig einer der beiden Arten zuzuordnen waren.
Die Tiere jagten im Untersuchungsgebiet im Eingriffsgebiet als auch entlang der Paul-Waeldin
Straße. Im Verhältnis zum Aktionsraum der Weißrandfledermaus ist das Eingriffsgebiet relativ
klein und die Habitatqualität allenfalls mittel. Daher ist nicht davon auszugehen, dass es sich
dabei um essentielle Jagdhabitate handelt. Mit Einzelquartieren und Paarungsquartieren ist
vor allem an Gebäuden zu rechnen. Einzelquartiere sind auch in Baumhöhlen nicht auszuschließen. Mit Wochenstuben im Untersuchungsgebiet ist nicht zu rechnen.
Erhaltungszustand in der kontinentalen biogeografischen Region und in Baden-Württemberg
Der Erhaltungszustand der Weißrandfledermaus in der kontinental-biogeografischen Region
und in Baden-Württemberg ist günstig (BFN 2019; LUBW 2019).

4.2.4 Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
Rauhautfledermäuse gehören zu den ziehenden Fledermausarten. Die Wochenstubenzeit verbringt diese Art im nördlichen Mitteleuropa und Nordosteuropa (DIETZ et al. 2007b). Etwa ab
Mitte August erfolgt der Zug Richtung Südwesten in die Überwinterungsgebiete in Mittel- und
Südeuropa. Der Zug in die Wochenstubengebiete findet meist ab Ende April statt (RYDELL et al.
2014). In ganz Deutschland sind zur Zeit des Durchzugs Rauhautfledermäuse zu beobachten.
Die meisten Nachweise der Rauhautfledermaus erfolgten in Baden-Württemberg bislang im
Frühjahr/Frühsommer und Spätsommer/Herbst (BRAUN 2003b). Die Winterfunde beschränken
sich auf Einzeltiere.
Die Quartiere der Rauhautfledermäuse befinden sich ganz überwiegend in Höhlen und Spalten
von Bäumen in Gewässernähe (EICHSTÄDT 1995; SCHORCHT et al. 2002; KUTHE & HEISE 2008), aber
auch hinter loser Baumrinde, in flachen Nistkästen, an Jagdkanzeln und sogar in Mauerritzen
an Gebäuden oder in Zapfenlöchern an Fachwerk (ZAHN et al. 2002). Als Sommerquartiere
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werden Spaltenverstecke an Bäumen bevorzugt, die meist im Wald oder an Waldrändern in
Gewässernähe liegen. Die Wochenstubenkolonien befinden sich vor allem in Nordostdeutschland. Die Paarung findet während des Durchzugs der Weibchen in die Überwinterungsgebiete
statt. Dazu besetzen die reviertreuen Männchen individuelle Paarungsquartiere, wobei ebenfalls Spaltenverstecke an Bäumen bevorzugt werden (ARNOLD & BRAUN 2002; SCHORCHT et al.
2002). Die Rauhautfledermaus ist eine relativ kälteresistente Fledermausart und überwintert
in Baumhöhlen und Holzstapeln aber auch in Spalten von Gebäuden und Felsen (DIETZ et al.
2007b).
Die Jagdhabitate der Rauhautfledermaus befinden sich in waldreichen Gebieten, bevorzugt in
Gewässernähe (EICHSTÄDT 1995; SCHORCHT et al. 2002; GELHAUS & ZAHN 2010; BURKHARD &
GÜTTINGER 2011). Die Rauhautfledermaus ernährt sich von kleinen bis mittelgroßen Insekten.
Nach BRAUN (2003b) lebt die Art vorwiegend "in abwechslungsreichen Wäldern mit stetem
Wasservorkommen". Bei Telemetriestudien in den nordbadischen Rheinauen jagten Rauhautfledermäuse in arten- und strukturreichen Gebieten mit hohem Aufkommen an Zuckmücken,
z.B. an Kanälen mit Uferbewuchs, Altrheinarmen und in Auwäldern (ARNOLD 1999). Die Tiere
jagen in mehreren Metern Höhe an linearen Strukturen, über Wegen und an Gewässern (DENSE
1991; ARNOLD & BRAUN 2002). Die Rauhautfledermaus scheint auf die gleiche Gruppe von Beutetieren spezialisiert zu sein wie die Wasserfledermaus. ARNOLD (1999) untersuchte das Beutespektrum von Rauhautfledermäusen der nordbadischen Rheinauen und belegte, dass aus
dem Wasser schlüpfende Insekten in der ersten Jahreshälfte eine große Rolle als Beutetiere
spielen, während im späteren Sommer Landinsekten an Bedeutung zunehmen.
Die Rauhautfledermaus fliegt auf Transferflügen bedingt strukturgebunden (BRINKMANN et al.
2012) und orientiert sich großräumig vermutlich an Landschaftsmarken wie Küsten und Flüssen. Die Jagdgebiete können in einem Radius von bis zu 12 km um die Quartiere liegen
(EICHSTÄDT 1995; SCHORCHT et al. 2002).
Vorkommen im Untersuchungsgebiet
Es wurden Rufsequenzen der Weißrandfledermaus/Rauhautfledermaus aufgenommen, die
nicht eindeutig einer der beiden Arten zuzuordnen waren. Die Tiere jagten im Untersuchungsgebiet im Eingriffsgebiet als auch entlang der Paul-Waeldin Straße. Im Verhältnis zum Aktionsraum derRauhautfledermaus ist das Eingriffsgebiet relativ klein und die Habitatqualität allenfalls mittel. Daher ist nicht davon auszugehen, dass es sich dabei um essentielle Jagdhabitate
handelt. Balzende Rauhautfledermäuse wurden nicht beobachtet. Es ist daher allenfalls von
Einzelquartieren an Gebäuden und Bäumen mit geeigneten Strukturen im Untersuchungsgebiet zu rechnen.
Erhaltungszustand in der kontinentalen biogeografischen Region und in Baden-Württemberg
Der Erhaltungszustand der Rauhautfledermaus in der kontinental-biogeografischen Region ist
ungünstig, in Baden-Württemberg aber günstig (BFN 2019; LUBW 2019).

4.2.5 Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
Die Zwergfledermaus ist in allen Naturräumen Deutschlands mit zahlreichen Wochenstuben
nahezu flächendeckend vertreten (NAGEL & HÄUßLER 2003; SACHTELEBEN et al. 2004; TAAKE &
VIERHAUS 2004; DIETZ et al. 2007b). Auch in Baden-Württemberg ist die Zwergfledermaus häufig. Zahlreiche Sommervorkommen werden durch eine Vielzahl an Winterquartieren ergänzt,
darunter einige sehr große Massenwintervorkommen.

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21

Die Zwergfledermaus besiedelt überwiegend Quartiere in Siedlungen (SIMON et al. 2004; ENDL
et al. 2012). In Baden-Württemberg sind Wochenstuben überwiegend aus Gebäudequartieren
bekannt. Quartiere in Bäumen und in Nistkästen sind jedoch ebenfalls nachgewiesen – hierbei
handelt es sich in der Regel um Einzeltiere oder Paarungsgesellschaften (FEYERABEND & SIMON
2000). Als Winterquartiere werden oberirdische Spaltenverstecke in und an Gebäuden, außerdem natürliche Felsspalten sowie unterirdische Quartiere in Kellern oder Stollen bezogen
(SIMON et al. 2004).
Die Jagdhabitate der Zwergfledermaus im Wald sind weniger die geschlossenen Waldbestände, sondern die Waldwege und Lichtungen (EICHSTÄDT & BASSUS 1995; SACHTELEBEN et al.
2004; NICHOLLS & RACEY 2006; BOUGHEY et al. 2011). Außerhalb des Waldes werden vor allem
Jagdgebiete aufgesucht, die eine deutliche Verbindung zu Gehölzen aufweisen (EICHSTÄDT &
BASSUS 1995). Diese enge Bindung an Gehölze erklärt sich u.a. durch den Windschutz, den vor
allem kleine Insekten – die Beutetiere der Zwergfledermaus – benötigen (VERBOOM & HUITEMA
1997). Die Nähe zu Gewässern stellt ebenfalls einen wichtigen Faktor bei der Auswahl des
Jagdgebietes dar. In Siedlungen jagen Zwergfledermäuse häufig im Umfeld von Laternen. Zur
Nahrungszusammensetzung der Zwergfledermaus gibt es unterschiedliche Untersuchungen.
Nach EICHSTÄDT & BASSUS (1995) machen Mücken ungefähr die Hälfte der Nahrung aus. Weiterhin gibt es größere Anteile von Käfern, Schmetterlingen und Köcherfliegen. Die Beutegröße
liegt dabei aber offenbar immer unter 10mm. Auch SWIFT et al. (1985) bestätigen den hohen
Anteil von Mücken (ca. 67 %), ergänzen aber, dass es sich hierbei vor allem um Zuckmücken
und Köcherfliegen handelt.
Die Zwergfledermaus orientiert sich gerne an Strukturen, die sie sowohl auf der Flugstraße
(hier jedoch nur bedingt darauf angewiesen) als auch im Jagdgebiet häufig nutzt. Gleichwohl
die Art z.B. auch an Straßenlaternen jagt, scheint sie auf Transferflügen Lichtwirkungen zu
meiden (HALE et al. 2015). Die individuellen Jagdgebiete können in einem Radius von bis zu
2,5 km um die Quartiere liegen (EICHSTÄDT & BASSUS 1995; NICHOLLS & RACEY 2006).
Vorkommen im Untersuchungsgebiet
Die Zwergfledermaus jagte bei allen Terminen im Eingriffsgebiet aber besonders intensiv im
Garten des Flurstücks 1164. Im Verhältnis zum Aktionsraum ist das Eingriffsgebiet relativ klein
und die Habitatqualität allenfalls mittel. Daher ist nicht davon auszugehen, dass es sich dabei
um essentielle Jagdhabitate der Zwergfledermaus handelt. Ausschließlich beim letzten Termin
Ende Juli wurde im Eingriffsgebiet eine Flugstraße mit 12 Tieren von Süd nach Nord beobachtet, wobei sich die Tiere teilweise wieder zurückbewegten, als es leicht anfing zu regnen. Dies
spricht für ein sich zu diesem Zeitpunkt südlich des Eingriffsgebiets befindenden Quartier, welches wahrscheinlich vorher nicht genutzt wurde, da zu allen vorherigen Zeitpunkten keine
Flugstraße erkennbar war und nur einzelne Transferflüge, sowie intensives Jagdverhalten
stattfand.
Intensives Balzverhalten der Zwergfledermaus wurde entlang der Paul-Waeldin-Straße, der
Hochstraße, sowie im Süden des Eingriffsgebiets beobachtet. Die einzelnen Balzquartiere
konnten nicht genau lokalisiert werden, es ist jedoch anzunehmen, dass die Tiere rund um ihr
Quartier herum balzen. Es ist daher für das Untersuchungsgebiet von 3-4 Paarungsquartieren
auszugehen, wovon 2 Paarungsgesellschaften die Quartiermöglichkeiten in den Bäumen des
Eingriffsgebiets besiedeln könnten. Diese können sich sowohl in Gebäuden als auch in Baumhöhlen befinden. Von Wochenstuben ist im Eingriffsgebiet nicht auszugehen, im angrenzenden Siedlungsraum befindet sich aber sicherlich eine Wochenstube, die wahrscheinlich verschiedene Quartiere nutzt. Auf die Nutzung mehrerer Wochenstuben-Quartiere innerhalb des
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22

Siedlungsraums von Lahr deutetet die nur am letzten Termin zu beobachtende Flugstraße der
Zwergfledermaus hin.
Erhaltungszustand in der kontinentalen biogeografischen Region und Baden-Württemberg
In der kontinentalen biogeografischen Region und auch in Baden-Württemberg weist die
Zwergfledermaus einen günstigen Erhaltungszustand auf (BFN 2019; LUBW 2019).

5 Wirkungen des Vorhabens
Nachfolgend werden die Wirkfaktoren aufgeführt, die Beeinträchtigungen der nachgewiesenen Fledermausarten verursachen können. Maßnahmen, von denen für Fledermäuse keine
möglichen Gefährdungen ausgehen, werden im vorliegenden Gutachten nicht berücksichtigt.
Unterschieden werden


die baubedingten Auswirkungen, die nur zur Bauzeit auftreten,



die anlagebedingten Auswirkungen, die durch die Bebauung entstehen, und



die betriebsbedingten Auswirkungen.

5.1 Baubedingte Wirkprozesse
Eine baubedingte Zerstörung von Lebensstätten von Fledermäusen (die über die anlagebedingten Wirkungen hinausgehen würden) ist im vorliegenden Fall nicht zu erwarten, da sich
das Gebiet im Siedlungsraum befindet und Straßen vorhanden sind und deshalb keine gesonderte Flächeninanspruchnahme (z.B. Einrichtung einer Baustraße zum Baugebiet) notwendig
werden wird.
Sofern sich die Bauarbeiten auf die Tageszeiten zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang
beschränken, wovon aufgrund der Lage im Siedlungsraum und der allgemein üblichen Bauzeiten auszugehen ist, ist nicht mit von der Baustelle ausgehenden nächtlichen Licht- und
Lärmemissionen zu rechnen. Unter dieser Voraussetzung sind für die nachtaktiven Fledermäuse keine baubedingten Beeinträchtigungen bei Transferflügen bzw. bei der Jagd / Nahrungssuche durch Lärm oder Beleuchtung zu erwarten.

5.2 Anlage- und Betriebsbedingte Wirkprozesse
Verlust von Quartieren
Im Eingriffsgebiet befinden sich insgesamt 6 Bäume mit Quartierpotential für Einzeltiere oder
Paarungsgesellschaften für Fledermäuse. Im Eingriffsgebiet wurden bis zu zwei balzende
Zwergfledermäuse beobachtet, welche theoretisch die bestehenden Quartierstrukturen als
Paarungsquartier nutzen könnten. Es davon auszugehen, dass durch das Vorhaben die vorhandenen Baumbestände gerodet und damit zwei Paarungsquartiere und ggf. Einzelquartiere
zerstört werden. Sofern sich zum Rodungszeitpunkt Fledermäuse in diesen Quartieren aufhalten, können diese beim Fällen der Bäume verletzt oder getötet werden.

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23

Verlust von Jagdhabitaten
Jagdverhalten der Zwergfledermaus, der Breitflügelfledermaus und der Rauhaut-/Weißrandfledermaus wurde im Eingriffsgebiet beobachtet. Die Wimperfledermaus jagte im Garten des
Flurstücks 1164.
Durch das Vorhaben wird ein Großteil der vorhandenen Baumbestände gerodet und es werden Flächen versiegelt. Folglich gehen Fledermaus-Jagdhabitate verloren; es handelt sich jedoch nicht um essentielle Jagdhabitate.
Beeinträchtigung von Flugstraßen
Bis zu 13 Tiere der Wimperfledermaus querten das Eingriffsgebiet von West nach Ost. Weiterhin wurde bei einem von fünf Beobachtungsterminen eine Flugstraße der Zwergfledermaus
von Süd nach Nord durch das Eingriffsgebiet beobachtet.
Für stark strukturgebunden fliegende Fledermausarten wie die Wimperfledermaus sind Leitstrukturen (z.B. Hecken) zwischen Quartieren und Jagdgebieten von großer Bedeutung. Über
die Wimperfledermaus ist zudem bekannt, dass diese Licht stark meidet und folglich auf Dunkelkorridore angewiesen ist (BRINKMANN et al. 2012). Wenn im Zuge der Bebauung im Eingriffsgebiet Gehölzstrukturen entfernt werden und Lichtimmissionen durch die Wohnbebauung
entstehen, ist davon auszugehen, dass dies für die Wimperfledermaus Barrierewirkungen entfaltet und die Flugwege durch das Untersuchungsgebiet nicht mehr funktional sind und aufgegeben werden.
Auch für die Zwergfledermaus wird die Wohnbebauung und Beleuchtung als Barriere fungieren und die Flugstraße durchs Eingriffsgebiet wird ggf. aufgegeben werden.

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6 Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
6.1 Auswirkungen der relevanten Wirkprozesse auf die nachgewiesenen
Fledermausarten
Im Folgenden werden die zu erwartenden Beeinträchtigungen durch die geplante Bebauung
des Eingriffsgebiets (Flurstücke 1146, 1147, 1241 und 1242) in Hinblick auf die Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG bilanziert und bewertet. Dieselben Beeinträchtigungen können auch für die Flurstücke 1153 und 1164 angenommen werden, sofern dort eine nennenswerte Umgestaltung bzw. bauliche Maßnahmen vorgesehen werden – diese sind jedoch nicht
Gegenstand der vorliegenden speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung. Sollten sich entsprechende Planungen ergeben, dann kann auf Basis der vorliegenden Daten (sofern die Daten
dann noch ausreichend aktuell sind) eine spezifische Bewertung der artenschutzrechtlichen
Konflikte auf Ebene der Baugenehmigung erfolgen.

6.1.1 Tötung
Alle der nachgewiesenen Arten könnten die vorhandenen potenziellen Quartiere zumindest
zeitweise mit einzelnen Individuen besiedeln. Zudem sind zwei Paarungsgesellschaften der
Zwergfledermaus im Untersuchungsgebiet anzunehmen. Daher muss grundsätzlich damit gerechnet werden, dass bei der Fällung der Gehölzbestände im Eingriffsbereich Fledermäuse
verletzt oder getötet werden und damit der Tötungstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG erfüllt wird. Geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Tötung/Verletzung von
Fledermäusen sind deshalb zu ergreifen.

6.1.2 Schädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
Bis zu 13 Wimperfledermäuse queren das Eingriffsgebiet auf dem Weg von ihrem Wochenstubenquartier im Bergfriedhof hin zu den Jagdhabitaten (unter anderem die größeren, zusammenhängenden Waldgebiete westlich Lahrs). Wimperfledermäuse fliegen sehr stark strukturgebunden und meiden Lichtwirkungen. Das Untersuchungsgebiet befindet sich zwischen dem
Quartier im Osten Lahrs und den Jagdhabitaten im Westen Lahrs und stellt im Siedlungsraum
durch die Villengärten mit sehr alten Baumbeständen und einzelnen Obstbäumen eine Art
„grüne Insel“ im Siedlungsraum dar. Die Gärten bieten den Wimperfledermäusen sowohl
Struktur zur Orientierung in Form von Gehölzen als auch dunkle Bereiche. Bei Bebauung und
damit einhergehender Entfernung von Gehölzen sowie neu entstehenden Lichtimmissionen
wird die Verbindung von West nach Ost diesem Bereich unterbrochen. Da die Wohnbebauung
nördlich und südlich dichter gestaltet ist, ist nicht davon auszugehen, dass den Wimperfledermäusen in direkter Nachbarschaft andere Flugkorridore zur Verfügung stehen. Es ist daher
davon auszugehen, dass die Individuen, die derzeit das Untersuchungsgebiet auf dem Weg
vom Quartier ins Jagdhabitat nutzen, diese in Zukunft nicht mehr gleich gut nutzen können
bzw. dass damit die Funktion des Wochenstubenquartiers für diese Wimperfledermäuse beeinträchtigt wird.
Durch die Aufgabe der Flugrouten von bis zu 13 Wimperfledermäusen kann es also zur Beeinträchtigung der Funktion der Lebensstätte und damit zum Tatbestand der Schädigung nach §
44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG kommen. Um dies zu vermeiden, sind geeignete Vermeidungsmaßnahmen zu ergreifen.
Die Zwergfledermaus ist hingegen flexibler sowohl in der Wahl ihrer Jagdhabitate als auch in
der Nutzung von Flugrouten; die Art ist zudem weniger stark auf Leitstrukturen angewiesen
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als die Wimperfledermaus und ist auch hinsichtlich Lichtwirkungen weniger empfindlich. Es ist
daher davon auszugehen, dass die 12 beobachteten Zwergfledermäuse alternative Flugrouten
von Süden nach Norden nutzen, auch wenn das Eingriffsgebiet bebaut wird, und dass damit
die Funktion des genutzten Quartiers weiterhin bestehen bleibt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass bei Realisierung der Planung zwei Paarungsquartiere der Zwergfledermaus verloren
gehen werden. Auf Grund dessen, dass balzende Männchen Reviere ausbilden und in der Umgebung bereits weitere Reviere von anderen Individuen besetzt sind, können die beiden betroffenen Paarungsquartiere nicht durch andere Quartiermöglichkeiten im Umfeld ersetzt
werden. Damit kann die Funktion der beiden Fortpflanzungsstätten im räumlichen Zusammenhang nicht aufrecht erhalten werden. Für die Zwergfledermaus ist daher wegen des Verlusts zweier Paarungsquartiere von der Erfüllung des Tatbestands der Schädigung nach § 44
Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG auszugehen.

6.1.3 Störung
Relevante Störwirkungen ergeben sich im vorliegenden Fall durch die Entfernung von Gehölzen, die als Leitstruktur dienen, durch die Wohnbebauung sowie durch Lichtwirkungen innerhalb von genutzten Flugwegen der Wimperfledermaus und der Zwergfledermaus. Diese bewirken Beeinträchtigungen für Individuen der Wimperfledermaus-Wochenstube, welche in
Kapitel 6.1.2 bereits bilanziert wurden. Darüber hinaus gehende Störwirkungen, die nicht auf
Ebene der Fortpflanzungs- und Ruhestätte wirken sondern inhaltlich und räumlich anders gelagert wären, bestehen für die Wimperfledermaus nicht.
Für die lokale Population der Zwergfledermaus ist nicht von erheblichen Störungen auszugehen, da die Störwirkungen den Fortpflanzungserfolg der Zwergfledermaus-Wochenstube
nicht nennenswert beeinträchtigen werden. Der Verlust von Flugrouten kann durch die Wahl
von Alternativflugrouten durch die Nachbargärten ausgeglichen werden und führt für die
Zwergfledermaus nicht zu erheblichen Störungen und damit auch nicht zum Tatbestand der
Störung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG.

6.2 Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
6.2.1 Vermeidung der Tötung von Fledermäusen
Um zu vermeiden, dass bei der Rodung Tiere getötet werden, sollten die Rodungsarbeiten im
Winter zwischen Anfang November und Ende Februar durchgeführt werden – dies dient zugleich der Vermeidung der Tötung von Vögeln. Da eine Nutzung der Quartiermöglichkeiten
durch Fledermäuse auch diesen Monaten nicht völlig ausgeschlossen werden kann, sollte im
vorliegenden Fall grundsätzlich eine Kontrolle der potenziellen Quartiere direkt vor der Fällung durch eine Fledermaus-sachverständige Person erfolgen. Werden Fledermäuse vorgefunden ist in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde das weitere Vorgehen zu klären – sofern
dies nicht bereits im Vorfeld abgestimmt wurde. Im Einzelfall ist beispielsweise durchaus
denkbar, dass die Fledermäuse vor der Fällung sorgfältig geborgen und in ein Ersatzquartier
umgesetzt werden. Nicht vollständig auszuschließen ist jedoch auch, dass ein Baum bei Besatz
durch Fledermäuse erst zu einem späteren Zeitpunkt gefällt werden kann (z.B. bei Anwesenheit mehrerer Fledermäuse im Winterschlaf). Mit diesen Maßnahmen kann das Eintreten des
Tötungstatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verhindert werden.

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6.2.2 Vermeidung der Schädigung von Fortpflanzungsstätten (Wimperfledermaus)
Um zu vermeiden, dass die betroffenen Wimperfledermäuse ihren Flugweg durch das Eingriffsgebiet und damit ihr Quartier aufgeben, muss ein Dunkelkorridor durch das Eingriffsgebiet hindurch erhalten werden. Dieser muss eine Verbundachse von West nach Ost im zentralen Bereich des Eingriffsgebiets gewährleisten, mit Leitstrukturen (Sträucher, Bäume) ausgestattet und unbeleuchtet sein.
Folgende Kriterien in der Ausgestaltung sind einzuhalten:


Erhaltung eines frei durchfliegbaren Korridors von mindestens 5m



In diesem Korrridor Erhaltung/Pflanzung von Bäumen und Büschen (Mindesthöhe: 2m)



keine Beleuchtung = Dunkelkorridor (keine direkte / indirekte künstliche Lichtwirkung
im Korridorbereich)

Die Maßnahmen sollten so umgesetzt werden, dass den Fledermäusen stets in den Monaten
Mai bis September ein unbeleuchteter Flugkorridor mit entsprechenden Leitstrukturen zur
Verfügung steht, um eine Nutzung der Flugstraße gewährleisten zu können. Es wird empfohlen, großes Pflanzgut (1,5 bis 2m; Ballenware) zu nutzen, um die zeitlich und räumlich lückenlose Wirksamkeit zu gewährleisten zu können.
Es ist zu empfehlen, bei der konkreten Planung der Gestaltung des Flugkorridors frühzeitig
eine Fledermaus-Sachverständige Person hinzuzuziehen. Dabei sollte auch ein besonderes Augenmerk auf die möglichen Lichtwirkungen gelegt werden, um mögliche Beeinträchtigungen
bereits im Vorfeld auszuschließen.

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6.2.3 Vorgezogener Ausgleich des Verlusts von Paarungsquartieren der Zwergfledermaus
Um die Erfüllung des Schädigungstatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zu vermeiden,
ist ein Ersatz für die beiden Paarungsquartiere der Zwergfledermaus zu schaffen. Zum Ausgleich des Verlusts der Habitatbäume im Eingriffsgebiet sollten daher insgesamt 10 Fledermauskästen an Bäumen oder Gebäuden innerhalb eines Umkreises von 100 m um das Eingriffsgebiet aufgehängt werden. Sofern die Kästen an Bäumen aufgehängt werden, sind diese
als Habitatbäume auszuweisen. Es sollten möglichst Bäume ausgewählt werden, welche bereits ein höheres Alter haben und in naher Zukunft Quartierpotential entwickeln werden.
Um die Funktion der Nistkästen zu gewährleisten, ist in den ersten zehn Jahren zwei Mal pro
Jahr eine Reinigung in Kombination mit einer Besatzkontrolle vorzunehmen. Die Reinigungsbzw. Kontrolltermine sollten im August und im November stattfinden. Nach drei Jahren kann
entschieden werden, ob weiterhin beide Termine notwendig sind oder ob einer ausreicht. Dies
hängt u.a. davon ab wie stark die Kästen durch andere Tiere verschmutzt werden und vom
Zeitpunkt der Nutzung durch Fledermäuse. Die Reinigung nach den zehn Jahren ist abhängig
von dem bis dahin entwickelten natürlichen Quartierangebot und muss zum entsprechenden
Zeitpunkt neu festgelegt werden. Bei Verwendung von Flachkästen an Gebäuden ist kein Reinigungstermin erforderlich.

6.3 Risikomanagement
Es besteht eine Restunsicherheit bezüglich des Erfolges der Aufrechterhaltung der Flugbewegungen der Wimperfledermäuse. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit als recht hoch angenommen wird, dass die Tiere bei zielführender Umsetzung der Vermeidungsmaßnahme die Funktionsbeziehungen durch das Eingriffsgebiet aufrecht erhalten, gibt es relativ wenig Erfahrungen mit entsprechenden Maßnahmen, um dies mit abschließender Sicherheit gewährleisten
zu können. Der Erfolg der Maßnahmen sollte daher durch ein Monitoring überprüft werden.
Überprüfungen der Flugstraße in den Jahren 1, 2 und 3 nach Baufeldfreimachung durch jeweils
3 Sichtbeobachtungen sind zu empfehlen. Mögliche Maßnahmen, falls die Erhaltung der Flugstraße nicht erfolgreich ist, sind Ergänzungen von Gehölzen und ggf. Anpassung der Beleuchtung.

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6.4 Gutachterliches Fazit artenschutzrechtliche Prüfung
Bei der Beseitigung der vorhandenen Bäume mit Potenzial als Fledermausquartier könnten
Fledermausindividuen getötet und damit der Verbotstatbestand nach § 44 Abs.1 Nr. 1
BNatSchG erfüllt werden. Im Rahmen des vorliegenden artenschutzrechtlichen Fachbeitrags
werden jedoch wirkungsvolle Vermeidungsmaßnahmen (Rodungszeitpunkt und Kontrolle der
potenziellen Fledermausquartiere vor Fällung) zum Schutz der durch das Vorhaben betroffenen europarechtlich geschützten Fledermausarten vorgeschlagen. Dem Verlust von Paarungsquartieren der Zwergfledermaus und somit der Erfüllung des Schädigungstatbestands nach §
44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG kann in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG mit Hilfe von CEFMaßnahmen wirkungsvoll begegnet werden (Aufhängen von Fledermauskästen an Habitatbäumen und/oder Gebäuden).
Der Aufgabe von Flugwegen und Quartier durch Individuen der Wimperfledermaus kann
ebenfalls mit Vermeidungsmaßnahmen wirkungsvoll begegnet werden (Gewährleistung eines
Gehölz- und Dunkelkorridors durch das Eingriffsgebiet) und somit verhindert werden, dass es
zur Erfüllung des Schädigungstatbestands nach § 44. 1 Nr. 3 BNatSchG kommt.
Die Erfüllung artenschutzrechtlicher Tatbestände kann daher mithilfe der vorgeschlagenen
Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen wirkungsvoll begegnet werden.
Derzeit sind tatsächliche Eingriffe nur auf den Flurstücken 1146, 1147, 1241 und 1242; nicht
jedoch auf den Nachbargrundstücken Flurstücke 1153/3 und 1164 geplant. Insbesondere das
Flurstück 1164 sowie die umliegenden Nachbargrundstücke beinhalten einen außergewöhnlich großen Altbaumbestand, der innerhalb des Siedlungsgebiets Lahr gemeinsam mit dem
geplanten Baugrundstück eine Grüninsel und Lebensraum für zahlreiche Vogel- und Fledermausarten darstellt. Bauliche Entwicklungen oder andere relevante Umgestaltungen der
Grünflächen im nahen Umfeld sollten daher gründlich geprüft werden und der Erhalt des Altbaumbestands ist sehr zu empfehlen.

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7 Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung
7.1 FFH-Gebiet
Das FFH-Gebiet „Schwarzwald Westrand von Herbolzheim bis Hohberg“ [7713-341] besteht
aus 25 Teilgebieten und umfasst eine Fläche von ca. 2.035,94 ha, die in den Naturräumen
„Lahr-Emmendinger Vorberge“ und „Mittlerer Schwarzwald“ liegen. Seit 2015 liegt für das
FFH-Gebiet ein Managementplan vor (REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG (HRSG.) 2015).
Das FFH-Gebiet ist geprägt durch die Vorbergzone des Schwarzwaldes, die eine überwiegend
kleinräumige wechselnde Nutzung aufweist und daher recht strukturreich ist. Dazu trägt auch
das sanfte Relief aus Bachtälern und Hügeln bei. Entlang der Bäche sind vielfach Galeriewälder
ausgeprägt, während im östlichen Bereich des FFH-Gebietes steilere Hänge und stärkere Eintiefungen häufiger auftreten. Die Schwarzwaldhänge sind überwiegend von Laubbaummischwäldern bestanden, die aufgrund der Sturmschäden durch „Lothar“ im Jahr 1999 viele
Jungbestände aufweisen. Eine Besonderheit des Gebiets sind die individuenstarken Wochenstubenquartiere der Wimperfledermaus in Lahr und des Großen Mausohrs in Ettenheim, deren Quartiere auch Teil des FFH-Gebiets sind.
Für das FFH-Gebiet sind die folgenden Fledermaus-Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie gemeldet:


Wimperfledermaus (Myotis emarginatus)



Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)



Großes Mausohr (Myotis myotis)

7.2 Ermittlung von projektbedingten Beeinträchtigungen
Die Quartiere der Bechsteinfledermaus befinden sich fast ausschließlich in Baumquartieren,
als Jagdhabitat dienen Wälder mit Altholzbeständen und Obstwiesen. Mitten im Siedlungsraum sind allenfalls Einzeltiere dieser Art zu erwarten. Es sind daher weder Quartiere noch
Jagdhabitate oder Flugwege der Bechsteinfledermaus im Eingriffsgebiet anzunehmen. Bei den
Untersuchungen wurden Rufaufnahmen der Gattung Myotis aufgenommen, jedoch konnten
diese in keinem Fall der Bechsteinfledermaus zugeordnet werden. Von einer Betroffenheit
durch das geplante Bauvorhaben ist für die Bechsteinfledermaus daher nicht auszugehen.
Die nächsten bekannten Wochenstubenquartiere des Mausohrs befinden sich in Ettenheim
(ca. 10 km), Seelbach-Schutter (ca. 6 km) und Gengenbach (ca. 12 km). Jagdhabitate sind Wälder und gemähte Wiesen/Äcker. Da sich das Mausohr an Leitstrukturen wie Gehölzen und
Bachläufen orientiert und Lichtwirkungen meidet, ist nicht davon auszugehen, dass der Eingriffsbereich im inneren Siedlungsraum in einer solchen Entfernung von den Weibchen der
bekannten Wochenstubenquartiere als regelmäßiges Jagdgebiet genutzt wird, oder das regelmäßig genutzte Flugwege durch dieses hindurchführen. Auch für das Mausohr ist daher nicht
von einer Nutzung des Eingriffsgebiets als Jagdhabitat oder auf Flugwegen zu rechnen und
folglich nicht von einer Betroffenheit auszugehen.
Da sich das Untersuchungsgebiet zwischen dem Quartier der Wimperfledermaus und den
Waldbereichen des FFH-Gebiets im Westen von Lahr befinden (Abb. 8), und Flugwege durch
das Untersuchungsgebiet führen, ist im Folgenden für die Wimperfledermaus zu prüfen, ob
es zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes kommt.
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Abb. 8: Untersuchungsgebiet und Teilbereiche (Quartier Wimperfledermaus, Teilwaldgebiete westlich Lahrs)
des FFH-Gebiets „Schwarzwald Westrand von Herbolzheim bis Hohberg“

7.3 Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die Wimperfledermaus
Die Wimperfledermaus wurde im FFH-Gebiet durch Netzfänge nachgewiesen. Das Wochenstubenquartier in Lahr umfasste zur Zeit der MaP-Erstellung 631 reproduzierende Weibchen,
deren Jagdgebiete aufgrund des großen Einzugsgebietes der Wochenstube alle geeigneten
Lebensräume im FFH-Gebiet und seiner Umgebung umfassen.
Gesamthaft wurde der Erhaltungszustand der Wimperfledermaus im FFH-Gebiet als gut und
folglich mit „B“ bewertet.
Erhaltungsziele


Erhaltung von vielfältigen, reich strukturierten, extensiv genutzten Kulturlandschaften
mit Bäumen, Hecken, Feldgehölzen, gewässerbegleitenden Gehölzbeständen, Weiden,
(Streuobst-)Wiesen, Äckern.



Erhaltung von strukturreichen, lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Waldinnenund -außenrändern.



Erhaltung von geeigneten, störungsfreien oder störungsarmen Höhlen und unterirdischen Bauwerken wie Stollen und Keller als Winter- und Schwärmquartiere, auch im
Hinblick auf die Einflugsituation.



Erhaltung der Wochenstubenquartiere in Gebäuden, insbesondere mit großen Dachräumen sowie in Viehställen, auch im Hinblick auf die Einflugsituation.
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

Erhaltung einer ausreichend hohen Anzahl von Gebäude- und Baumquartieren als
Sommer- und Zwischenquartiere.



Erhaltung von geeigneten klimatischen Bedingungen in den Quartieren, insbesondere
günstiger Temperaturen in den Wochenstuben und Winterquartieren.



Erhaltung einer an die Ansprüche der Art angepassten Viehhaltung, einschließlich der
wichtigen Funktion von Viehställen als Jagdhabitate.



Erhaltung eines ausreichenden und dauerhaft verfügbaren Nahrungsangebots, insbesondere Insekten und Spinnen, auch im Hinblick auf die Vermeidung des Einsatzes von
Insektiziden im Wald und in den Streuobstwiesen.



Erhaltung des räumlichen Verbunds von Quartieren und Jagdhabitaten sowie Erhaltung von funktionsfähigen Flugrouten entlang von Leitlinien, auch im Hinblick auf die
Vermeidung von Kollisionsgefahren sowie Lichtemissionen.

Entwicklungsziele


Entwicklung von naturnahen und strukturreichen Waldbeständen mit einem hohen
Altholzanteil.



Entwicklung von Jagdhabitaten in Form von Streuobstwiesen, Hecken und weiteren
Feldgehölzen mit hohem Altholzanteil.



Entwicklung von Leitstrukturen im Bereich (potenziell) wichtiger Flugrouten zwischen
den Quartieren und den Jagdhabitaten.



Reduktion der Zerschneidungswirkungen an Verkehrsträgern.



Entwicklung der Qualität der Winterquartiere durch den Schutz vor Störungen.



Freilegen von verschütteten Winterquartieren zur Entwicklung des Gesamtangebots.

7.4 Berücksichtigung von Summationswirkungen
Im Verzeichnis des Landkreis Ortenau zum betroffenen FFH-Gebiet sind zwei Baugenehmigungsverfahren des Zweckverbands Abfallbehandlung erfasst („Verlegung Umladestation
Lahr“ und „Verlagerung Ersatzbrennstofflager“). Die betroffenen Gebiete befinden sich am
Kahlenberg. In genanntem Verzeichnis wird angemerkt, dass durch die beiden Vorhaben keine
Gebietsrelevanten Arten oder LRT betroffen sind. Die Gebiete befinden sich in mehr als 13 km
Entfernung (und damit außerhalb des schwerpunktmäßigen Aktionsraums einer
Wimperfledermaus-Wochenstube; STECK & BRINKMANN 2015) und nicht zwischen Wochenstube
und Jagdhabitaten des FFH-Gebiets ‚Schwarzwald Westrand von Herbolzheim bis Hohberg‘.
Eine Summationswirkung mit dem geplanten Bauvorhaben für die Erhaltungsziele der Wimperfledermaus kann daher ausgeschlossen.

7.5 Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen
Die Wimperfledermaus ist grundsätzlich in allen geeigneten Habitaten des FFH-Gebietes und
dessen Umfeld zu erwarten. Da das Eingriffsgebiet selbst außerhalb des FFH-Gebietes liegt,
kann eine erhebliche direkte Beeinträchtigung von Quartieren oder Jagdhabitaten ausgeschlossen werden.

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Durch die geplante Bebauung des Eingriffsgebiets kann das Erhaltungsziel „Erhaltung des
räumlichen Verbunds von Quartieren und Jagdhabitaten sowie Erhaltung von funktionsfähigen
Flugrouten entlang von Leitlinien, auch im Hinblick auf die Vermeidung von Kollisionsgefahren
sowie Lichtemissionen“ beeinträchtigt werden.
Das Eingriffsgebiet befindet sich zwischen des beim Bergfriedhof gelegenen Wochenstubenquartiers und den Jagdgebieten der Wimperfledermaus in den Waldgebieten östlich von Lahr.
Im Eingriffsgebiet wurden 4 Wimperfledermäuse beim Queren des Gebiets von West nach Ost
beobachtet, und weitere Tiere (bis zu insgesamt 13) im Detektor aufgenommen. In diesem
Jahr wurden in der Wochenstube 930 Weibchen nachgewiesen (Daten der AG Fledermausschutz Baden-Württemberg). Es verlaufen demnach Flugrouten von bis zu 1,4% der Weibchen
der Wochenstube durch den Eingriffsbereich. Durch die geplante Wohnungbebauung und die
damit verbundene Entfernung von Gehölzen sowie Zunahme von Lichtimmissionen kann es
zur Aufgabe der Flugrouten durch diese Weibchen kommen.
Eine erhebliche Beeinträchtigung des genannten Erhaltungsziels durch das Eingriffsgebiet
kann daher nicht ausgeschlossen werden. Schadensbegrenzungsmaßnahmen sind erforderlich.

7.6 Vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung
Die bereits in Kapitel 6.2.2 genannten Maßnahmen führen dazu, dass die Flugrouten der Wimperfledermaus durchs Eingriffsgebiet weiterhin genutzt werden können. Sie sind somit geeignet, um eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets in Bezug auf die
Wimperfledermaus wirkungsvoll zu vermeiden.

7.7 Fazit Natura 2000-Verträglichkeit
Für die im FFH-Gebiet gelisteten Fledermausarten Bechsteinfledermaus und Mausohr kommt
es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch das Bauvorhaben auf
den Flurstücken 1146, 1147, 1241 und 1242. Für die Wimperfledermaus kann es zur Beeinträchtigung des Erhaltungsziels „Erhaltung des räumlichen Verbunds von Quartieren und Jagdhabitaten sowie Erhaltung von funktionsfähigen Flugrouten entlang von Leitlinien, auch im
Hinblick auf die Vermeidung von Kollisionsgefahren sowie Lichtemissionen“ kommen. Es müssen daher Schadensbegrenzungsmaßnahmen ergriffen werden. Die für den Artenschutz formulierte Maßnahme des Erhalts einer Leitstruktur, welche nicht beleuchtet wird, ist auch als
Schadensbegrenzungsmaßnahme geeignet, um erhebliche Beeinträchtigungen der für die
Wimperfledermaus formulierten Erhaltungsziele des FFH-Gebiets „Schwarzwald-Westrand
von Herbolzheim bis Hohberg“ [7713-341] zu vermeiden.

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Fachgutachten Fledermäuse

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