Beschlussvorlage (Beteiligungsprojekt „Bürgerbudget – Lahrer Stadtgulden“ Weiterführung des Projektes für vier Jahre (2 Durchgänge))
Sitzung: Gemeinderat (3. Sitzung)
18. März 2024
Beschlussvorlage (Beteiligungsprojekt „Bürgerbudget – Lahrer Stadtgulden“
Weiterführung des Projektes für vier Jahre (2 Durchgänge))
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Anlage 1 (Stadtgulden-Satzung_mit_Unterschrift_12_08_2022_signiert))
Beschlussvorlage (Anlage 2 (Umsetzung der Gewinnerprojekte 2019 - Stand vom 05_02_2024))
Beschlussvorlage (Anlage 3(Umsetzung der Gewinnerprojekte 2021 -Stand vom 05_02_2024))
Beschlussvorlage (Anlage 4 (Projektbroschüre 2023))
Beschlussvorlage (Anlage 5 (Evaluation Online-Umfrage November 2023))
Beschlussvorlage (Anlage 6 (Evaluation Stadtgulden 23_11_2023))
Beschlussvorlage (Anlage 7 (Haushaltskonsolidierung Rödl & Partner))
18. März 2024
Weitere Dateien
Beschlussvorlage (Beteiligungsprojekt „Bürgerbudget – Lahrer Stadtgulden“
Weiterführung des Projektes für vier Jahre (2 Durchgänge))
Beschlussvorlage (Anlage 1 (Stadtgulden-Satzung_mit_Unterschrift_12_08_2022_signiert))Beschlussvorlage (Anlage 2 (Umsetzung der Gewinnerprojekte 2019 - Stand vom 05_02_2024))Beschlussvorlage (Anlage 3(Umsetzung der Gewinnerprojekte 2021 -Stand vom 05_02_2024))Beschlussvorlage (Anlage 4 (Projektbroschüre 2023))Beschlussvorlage (Anlage 5 (Evaluation Online-Umfrage November 2023))Beschlussvorlage (Anlage 6 (Evaluation Stadtgulden 23_11_2023))Beschlussvorlage (Anlage 7 (Haushaltskonsolidierung Rödl & Partner))Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 503 Sachbearbeitung: Giedemann Drucksache Nr.: 21/2024 Az.: 021.271 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 21.02.2024 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Ausschuss für Soziales, Schulen 28.02.2024 und Sport vorberatend nichtöffentlich 22 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Haupt- und Personalausschuss 04.03.2024 beschließend nichtöffentlich 14 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Gemeinderat 18.03.2024 beschließend öffentlich Betreff: Beteiligungsprojekt „Bürgerbudget – Lahrer Stadtgulden“ Weiterführung des Projektes für vier Jahre (2 Durchgänge) Beschlussvorschlag: 1.) Das Beteiligungsprojekt „Bürgerbudget – Lahrer Stadtgulden“ wird um vier Jahre verlängert. 2025 und 2027 erfolgen die nächsten Abstimmungen, 2026 und 2028 die jeweiligen Umsetzungen der Gewinnerprojekte (2-Jahres-Zyklus). Die entsprechenden Haushaltsmittel werden für die Jahre 2025 bzw. 2027 mit je 125.000 EUR in den Haushalt mitaufgenommen. 2.) Für die Fortführung des Projektes wird für die Jahre 2025 bis 2028 weiterhin eine befristete 25%-Stelle zur Verfügung gestellt. Die Personalaufwendungen hierfür betragen pro Jahr 16.500 EUR. Zusammenfassende Begründung: Um auch in Zukunft eine direkte, transparente und möglichst niedrigschwellige Beteiligung wie auch politische Mitwirkung für alle Lahrerinnen und Lahrer mit dem Bürgerbudget zu gewährleisten, wird das inzwischen erfolgreich etablierte Beteiligungsprojekt „Lahrer Stadtgulden“ um 4 Jahre verlängert Drucksache 21/2024 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Der Stadt Lahr ist es nach wie vor ein wichtiges Anliegen, ihre Einwohnerinnen und Einwohner in kommunalpolitische Prozesse bestmöglich einzubinden und Interesse am Stadtgeschehen zu befördern. Mit dem „Lahrer Stadtgulden“ konnte 2019 ein neues und niederschwelliges Beteiligungsprojekt gestartet werden. Im Rahmen einer dreijährigen Pilotphase wurde die Möglichkeit eröffnet, dass unterschiedliche Ideen aus der Einwohnerschaft mit finanziellen Mitteln aus dem städtischen Haushalt realisiert werden (vgl. BV 230/2017). Das Prinzip der Mitwirkung ist einfach gestaltet und die Transparenz durch ein gut überschaubares Verfahren gewährleistet. Die zu treffenden Entscheidungen erfolgen durch die Einwohnerschaft und sind mit sichtbaren Ergebnissen verknüpft. Einwohnerinnen und Einwohner können so ihr Lebensumfeld aktiv mitgestalten und übernehmen selbst Verantwortung für eine attraktive Stadt. Die Eckpunkte des Stadtgulden-Konzeptes lassen sich dabei folgendermaßen zusammenfassen: Jeder Einwohner ab dem 14. Lebensjahr darf innerhalb eines definierten Zeitraums über die Stadtgulden-Webseite oder auch postalisch Vorschläge bei der städtischen Koordinationsstelle einreichen. Im Anschluss an eine „Machbarkeitsprüfung“ durch die Stadtverwaltung, die anhand von speziellen Kriterien (Gemeinnützigkeit, freiwillige Leistung, maximale Förderhöhe, Umsetzbarkeit, etc.) erfolgt, wird am „Tag der Entscheidung“ in Form einer öffentlichen Veranstaltung darüber abgestimmt, welche Projekte finanziell unterstützt und umgesetzt werden. Die Stimmabgaben sind im Vorfeld online oder direkt vor Ort zu tätigen. Als Gesamtbudget pro Durchgang stehen hierfür 100.000,00 € zur Verfügung. Einzelne Projekte können mit maximal 10.000,00 € bezuschusst werden. Weitere Details der Konzeption sind der beigefügten Satzung zum „Lahrer Stadtgulden“ zu entnehmen (vgl. Anlage 1). Im Rahmen der Pilotphase konnten 2019 und 2021 zwei Durchgänge erfolgreich durchlaufen werden. 2020 musste das Projekt pandemiebedingt für ein Jahr aussetzen und wurde infolgedessen um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert. Gemäß der Beschlussfassung vom 18.07.2022 (BV 138/2022) wurde das Projekt zudem um zwei weitere Jahre verlängert. Mit dem dritten Durchlauf und der erfolgreichen Durchführung des Abstimmungstags am 14. Oktober 2023 ist nun die finale Phase erreicht. Mit Hilfe der bislang vorliegenden Daten und Erfahrungen sowie einer gezielten Evaluierung des Stadtguldens lässt sich folgendes konstatieren: 1. Im ersten Projektjahr 2019 wurden 115 Vorschläge eingereicht, 47 Vorschläge konnten zur Abstimmung gestellt werden, 21 Projektideen befanden sich bereits außerhalb des Stadtguldens durch die Stadtverwaltung in Umsetzung, 44 Projektvorschläge konnten wegen Nichterfüllung der Machbarkeitsprüfung nicht zur Abstimmung gestellt werden und 3 Projektvorschläge wurden zugunsten anderer, ähnlicher Projektvorschläge zurückgezogen. Bei der Abstimmung nahmen insgesamt 703 Personen teil, davon 121 online und 582 in Präsenz vor Ort. Von den insgesamt 14 Gewinnerprojekten sind alle vollständig umgesetzt (vgl. Anlage 2: Dokumentation der Umsetzung der Stadtgulden-Projekte von 2019). 2. Im Pandemiejahr 2021 wurden 68 Vorschläge eingereicht, von denen 33 zur Abstimmung gestellt werden konnten. 11 Projektvorschläge erfahren oder erfuhren bereits eine Umsetzung und 24 Vorschläge erfüllten nicht die Kriterien der Machbarkeitsprüfung und standen somit nicht zur Abstimmung. Insgesamt beteiligten sich 545 Personen, davon 262 online und 283 direkt vor Ort. Drucksache 21/2024 Seite 3 Von den insgesamt 12 Gewinnerprojekten sind inzwischen 8 umgesetzt, die anderen 4 befinden sich aus verschiedenen Gründen noch in der Umsetzungsphase (vgl. Anlage 3: Dokumentation der Umsetzung der Stadtgulden-Projekte von 2021). 3. Bei der dritten Abstimmung 2023 wurden 97 Vorschläge eingereicht, 51 davon konnten gemäß der Machbarkeitsprüfung auf „grün“ gestellt werden und standen zur Abstimmung. 11 Vorschläge landeten in der Kategorie „blau“ (Umsetzung erfolgt bereits außerhalb des Stadtguldens) und 35 Vorschläge konnten nicht zur Abstimmung gestellt werden (vgl. zur Übersicht Anlage 4: Projektbroschüre 2023). Insgesamt nahmen 1267 Personen an der Abstimmung teil, davon 731 online und 536 in Präsenz vor Ort. Das Abstimmungsergebnis führte zu 11 Gewinnerprojekten, die nun bis Ende 2024 umgesetzt werden. Die folgende graphische Darstellung veranschaulicht nochmals die Anzahl der Abstimmenden während der Pilotphase: Teilnehmer - digital und vor Ort 1400 1267 1200 1000 800 703 545 600 400 200 0 2019 2021 online registriert & abgestimmt 2023 vor Ort abgestimmt Gesamt 4. Angesichts der jeweils vorherrschenden Rahmenbedingungen ist der Projektverlauf insgesamt positiv zu bewerten: 2019 war ein guter Auftakt zu verzeichnen, insbesondere mit Hilfe der Postwurfsendungen konnte eine breite Öffentlichkeit erreicht und angesprochen werden. Viele Ideen, die vielleicht auch schon mehrere Jahre „schlummerten“, wurden publik gemacht und zur Abstimmung gestellt. Seitens der Bürgerschaft gab es viel Lob für diese neue Form der Bürgerbeteiligung. Mit der Corona-Pandemie kam es 2020 zu einem deutlichen Rückgang bei den eingereichten Ideen. Daher wurde die Ideensammlungsphase um ein Jahr gestreckt, um dann 2021 – noch mitten in der Pandemie – die zweite Abstimmungsrunde durchführen zu können, bei der verständlicherweise auch vermehrt online abgestimmt wurde. Trägt man dabei auch der Tatsache Rechnung, dass viele Ideen schon durch den ersten Durchgang abgeschöpft gewesen sind und überdies gemäß der Satzung vorherige Gewinner in der Pilotphase von einer weiteren Teilnahme ausgeschlossen waren, ist auch dieser Durchgang durchaus als Erfolg zu werten. Drucksache 21/2024 Seite 4 5. 2022 zeigte sich ein ähnliches Bild wie 2020: die Anzahl der eingereichten Vorschläge reichte nicht aus, um in sinnvoller Weise eine Abstimmung durchzuführen. Auch hier wirkte noch die Corona-Pandemie nach, zudem stellte sich aber auch die grundsätzlichere Frage, wie viele Ideen es insgesamt wohl zu „bergen“ gäbe und wie schnell sich der „Ideen-Pool“ nach einer Abstimmung wieder auffüllt. Die Verschiebung der dritten Abstimmung in das Jahr 2023 war folgerichtig und führte dazu, dass erfreulicherweise neue Rekordzahlen sowohl bei der Anzahl der zur Abstimmung stehenden Projekte als auch bei der Anzahl der Abstimmenden erreicht werden konnten. 1.267 Abstimmende entsprechen dabei 2,97% der Abstimmungsberechtigten (42.648 Personen). Im Vergleich mit Bürgerbudgets anderer Städte ist dies bereits eine gute Quote, die sich bei einer Fortführung des Projektes wohl noch weiter erhöhen ließe. 6. Die Evaluierung der Pilotphase mit den Bürgerinnen und Bürgern (vgl. im Detail Anlage 5 und 6) brachte zudem u. a. folgende wichtige Erkenntnisse: • Für mehr als 96% der Ideengeber/-innen war die Einreichung einer Idee einfach oder sehr einfach. • Die Verwendung der Website bereitete einem Großteil der sich Beteiligenden (knapp 87%) keine Probleme, ca. 13% hatten hingegen mit verschiedenen Problemen zu kämpfen (Kontrast, Registrierung, Anmelde- und Abstimmungsprozess, Auffindbarkeit und Verständlichkeit von Informationen, Hochladen von Bildern, u. a. m.) • Fast 80% der Ideengeber/-innen waren mit der „Machbarkeitsprüfung“ zufrieden oder sehr zufrieden, ca. 15% weniger zufrieden und etwas mehr als 5 % unzufrieden. • Die Arbeit der Koordinierungsstelle des Stadtguldens wurde rundum positiv bewertet. • Die Budgethöhe von maximal 10.000 Euro pro Vorschlag wurde von 90% als „gerade richtig“ eingestuft, 10% wünschen sich hingegen ein noch höheres Budget pro Vorschlag. • Um das Projekt noch bekannter zu machen und um noch mehr Personen zum Mitmachen zu animieren sollte die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit multimedial ausgebaut und weiter intensiviert werden. • Für eine Fortführung des Projektes sprachen sich mehr als 97% der Personen aus, lediglich eine Person votierte für eine Beendigung. • Von mehreren Personen wurde kritisch vermerkt, dass über den Stadtgulden keine Projektideen gefördert werden sollten, die von der Stadt ohnehin verpflichtend in Angriff zu nehmen seien (z. B. Beseitigung von gravierenden Mängeln bei Spielplätzen, Schulen und öffentlichen Einrichtungen oder diverse Grundausstattungen zum Sonnen- und Wetterschutz usw.) Zielsetzung: Mit dem Bürgerbudget „Lahrer Stadtgulden“ wurde ein niederschwelliges und praktikables Instrument für eine zeitgemäße und direkte Bürgerbeteiligung in Lahr erfolgreich auf den Weg gebracht. Das bei der Bürgerschaft hoch angesehene Projekt soll weiter etabliert, optimiert und nach vier Jahren erneut evaluiert und ggf. dauerhaft verstetigt werden. Drucksache 21/2024 Seite 5 Maßnahmen: Um das Bürgerprojekt „Lahrer Stadtgulden“ erfolgreich fortzuschreiben werden folgende Maßnahmen als zielführend angesehen und zur Umsetzung vorgeschlagen: • • • • Beibehaltung des 2-Jahres-Zyklusses und der Budgethöhe von 100.000,00 Euro pro Durchgang: Vorschläge können jederzeit eingereicht werden, eine Abstimmung erfolgt alle zwei Jahre. In den „Zwischenjahren“ steht die begleitungsintensive Umsetzung der Gewinnerprojekte im Fokus. Die Beibehaltung der „Streckung“ der Abstimmung auf 2 Jahre führt dabei zu einer Ersparnis von 50% der Kosten im Vergleich zum ursprünglichen Ansatz und sorgt auch für eine bessere Verteilung des Verwaltungsaufwandes. Zur Organisation, Planung, Durchführung und Umsetzung des Projektes wird für 2025 bis 2028 eine befristete 25%-Stelle fortgeschrieben. Die Koordination und Leitung des Projektes erfolgt weiterhin durch die Abteilung 503 im Amt für Soziales, Bildung und Sport. Hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit und „Aktivierung“ werden insbesondere bildungsfernere Schichten und Personen mit Migrationshintergrund noch stärker berücksichtigt. Außerdem sollen Kinder und Jugendliche in niederschwelliger Weise zusätzlich unterstützt und gefördert werden. Die Grundkonzeption wird gemäß den vorliegenden Evaluationsergebnissen weiter optimiert. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Zur Fortführung des Bürgerprojektes „Lahrer Stadtgulden“ für weitere vier Jahre können die bis dato entstandenen Materialien (Werbemittel, Projektbroschüren, Gulden für die Abstimmung, usw.) und technischen Hilfsmittel (Stadtgulden-Webseite) in z. T. abzuwandelnder Form weiterverwendet werden. Finanziell und personell entstehen folgende Kosten: Haushaltsjahre 2025/2026 und 2027/2028 (zwei Durchgänge in vier Jahren): • • 250.000,00 Euro (zweimalige Ausschüttung des Bürgerbudgets in Höhe von 100.000 Euro sowie Durchführungskosten von je 25.000 Euro pro Durchgang) zzgl. Personalkosten (25%-Stelle, E9b) Drucksache 21/2024 Seite 6 2024 Einmalige (Investitions-)Kosten 2025 2026 2027 2028 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 125.000 125.000 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) zzgl. Personalmehrbedarf für 2025 bis 2028 Stellenbezeichnung, Umfang 1. Koordinierungsstelle Lahrer Stadtgulden (25%-Stelle) Entgelt-/ Besoldungsgruppe EG 9b Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 16.500 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☒Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☒Nein Begründung: Mit einer sachgemäß modifizierten und finanziell verantwortungsvollen Fortführung des Bürgerbudgets sorgt der Gemeinderat und die Stadtverwaltung für eine attraktive und moderne Form der Bürgerbeteiligung und befördert eine direkte sowie nachhaltige Mitwirkung der Lahrerinnen und Lahrer bei der Gestaltung ihrer Stadt. Anlage(n): Anlage 1 (Stadtgulden-Satzung_mit_Unterschrift_12_08_2022_signiert) Anlage 2 (Umsetzung der Gewinnerprojekte 2019 - Stand vom 05_02_2024) Anlage 3(Umsetzung der Gewinnerprojekte 2021 -Stand vom 05_02_2024) Anlage 4 (Projektbroschüre 2023) Anlage 5 (Evaluation Online-Umfrage November 2023) Anlage 6 (Evaluation Stadtgulden 23_11_2023) Anlage 7 (Haushaltskonsolidierung Rödl & Partner) Anlage 0 Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.