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Beschlussvorlage (Beteiligungsprojekt „Bürgerbudget – Lahrer Stadtgulden“ Weiterführung des Projektes für vier Jahre (2 Durchgänge))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 503
Sachbearbeitung: Giedemann

Drucksache Nr.: 21/2024
Az.: 021.271

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 21.02.2024
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Ausschuss für Soziales, Schulen 28.02.2024
und Sport

vorberatend

nichtöffentlich

22 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen

Haupt- und Personalausschuss

04.03.2024

beschließend

nichtöffentlich

14 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen

Gemeinderat

18.03.2024

beschließend

öffentlich

Betreff:
Beteiligungsprojekt „Bürgerbudget – Lahrer Stadtgulden“
Weiterführung des Projektes für vier Jahre (2 Durchgänge)

Beschlussvorschlag:
1.) Das Beteiligungsprojekt „Bürgerbudget – Lahrer Stadtgulden“ wird um vier Jahre verlängert. 2025 und 2027 erfolgen die nächsten Abstimmungen, 2026 und 2028 die jeweiligen
Umsetzungen der Gewinnerprojekte (2-Jahres-Zyklus). Die entsprechenden Haushaltsmittel werden für die Jahre 2025 bzw. 2027 mit je 125.000 EUR in den Haushalt mitaufgenommen.
2.) Für die Fortführung des Projektes wird für die Jahre 2025 bis 2028 weiterhin eine befristete 25%-Stelle zur Verfügung gestellt. Die Personalaufwendungen hierfür betragen pro
Jahr 16.500 EUR.

Zusammenfassende Begründung:
Um auch in Zukunft eine direkte, transparente und möglichst niedrigschwellige Beteiligung
wie auch politische Mitwirkung für alle Lahrerinnen und Lahrer mit dem Bürgerbudget zu
gewährleisten, wird das inzwischen erfolgreich etablierte Beteiligungsprojekt „Lahrer Stadtgulden“ um 4 Jahre verlängert

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Der Stadt Lahr ist es nach wie vor ein wichtiges Anliegen, ihre Einwohnerinnen und Einwohner in kommunalpolitische Prozesse bestmöglich einzubinden und Interesse am Stadtgeschehen zu befördern.
Mit dem „Lahrer Stadtgulden“ konnte 2019 ein neues und niederschwelliges Beteiligungsprojekt gestartet werden. Im Rahmen einer dreijährigen Pilotphase wurde die Möglichkeit eröffnet, dass unterschiedliche Ideen aus der Einwohnerschaft mit finanziellen Mitteln aus dem städtischen Haushalt realisiert
werden (vgl. BV 230/2017). Das Prinzip der Mitwirkung ist einfach gestaltet und die Transparenz durch
ein gut überschaubares Verfahren gewährleistet. Die zu treffenden Entscheidungen erfolgen durch die
Einwohnerschaft und sind mit sichtbaren Ergebnissen verknüpft. Einwohnerinnen und Einwohner können so ihr Lebensumfeld aktiv mitgestalten und übernehmen selbst Verantwortung für eine attraktive
Stadt.
Die Eckpunkte des Stadtgulden-Konzeptes lassen sich dabei folgendermaßen zusammenfassen:
Jeder Einwohner ab dem 14. Lebensjahr darf innerhalb eines definierten Zeitraums über die Stadtgulden-Webseite oder auch postalisch Vorschläge bei der städtischen Koordinationsstelle einreichen. Im
Anschluss an eine „Machbarkeitsprüfung“ durch die Stadtverwaltung, die anhand von speziellen Kriterien (Gemeinnützigkeit, freiwillige Leistung, maximale Förderhöhe, Umsetzbarkeit, etc.) erfolgt, wird am
„Tag der Entscheidung“ in Form einer öffentlichen Veranstaltung darüber abgestimmt, welche Projekte
finanziell unterstützt und umgesetzt werden. Die Stimmabgaben sind im Vorfeld online oder direkt vor
Ort zu tätigen. Als Gesamtbudget pro Durchgang stehen hierfür 100.000,00 € zur Verfügung. Einzelne
Projekte können mit maximal 10.000,00 € bezuschusst werden. Weitere Details der Konzeption sind
der beigefügten Satzung zum „Lahrer Stadtgulden“ zu entnehmen (vgl. Anlage 1).
Im Rahmen der Pilotphase konnten 2019 und 2021 zwei Durchgänge erfolgreich durchlaufen werden.
2020 musste das Projekt pandemiebedingt für ein Jahr aussetzen und wurde infolgedessen um ein Jahr
bis Ende 2022 verlängert. Gemäß der Beschlussfassung vom 18.07.2022 (BV 138/2022) wurde das
Projekt zudem um zwei weitere Jahre verlängert. Mit dem dritten Durchlauf und der erfolgreichen Durchführung des Abstimmungstags am 14. Oktober 2023 ist nun die finale Phase erreicht.
Mit Hilfe der bislang vorliegenden Daten und Erfahrungen sowie einer gezielten Evaluierung des Stadtguldens lässt sich folgendes konstatieren:

1. Im ersten Projektjahr 2019 wurden 115 Vorschläge eingereicht, 47 Vorschläge konnten zur
Abstimmung gestellt werden, 21 Projektideen befanden sich bereits außerhalb des Stadtguldens
durch die Stadtverwaltung in Umsetzung, 44 Projektvorschläge konnten wegen Nichterfüllung
der Machbarkeitsprüfung nicht zur Abstimmung gestellt werden und 3 Projektvorschläge wurden
zugunsten anderer, ähnlicher Projektvorschläge zurückgezogen. Bei der Abstimmung nahmen
insgesamt 703 Personen teil, davon 121 online und 582 in Präsenz vor Ort. Von den insgesamt
14 Gewinnerprojekten sind alle vollständig umgesetzt (vgl. Anlage 2: Dokumentation der Umsetzung der Stadtgulden-Projekte von 2019).

2. Im Pandemiejahr 2021 wurden 68 Vorschläge eingereicht, von denen 33 zur Abstimmung gestellt werden konnten. 11 Projektvorschläge erfahren oder erfuhren bereits eine Umsetzung und
24 Vorschläge erfüllten nicht die Kriterien der Machbarkeitsprüfung und standen somit nicht zur
Abstimmung. Insgesamt beteiligten sich 545 Personen, davon 262 online und 283 direkt vor Ort.

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Von den insgesamt 12 Gewinnerprojekten sind inzwischen 8 umgesetzt, die anderen 4 befinden
sich aus verschiedenen Gründen noch in der Umsetzungsphase (vgl. Anlage 3: Dokumentation
der Umsetzung der Stadtgulden-Projekte von 2021).

3. Bei der dritten Abstimmung 2023 wurden 97 Vorschläge eingereicht, 51 davon konnten gemäß
der Machbarkeitsprüfung auf „grün“ gestellt werden und standen zur Abstimmung. 11 Vorschläge
landeten in der Kategorie „blau“ (Umsetzung erfolgt bereits außerhalb des Stadtguldens) und 35
Vorschläge konnten nicht zur Abstimmung gestellt werden (vgl. zur Übersicht Anlage 4: Projektbroschüre 2023). Insgesamt nahmen 1267 Personen an der Abstimmung teil, davon 731 online
und 536 in Präsenz vor Ort. Das Abstimmungsergebnis führte zu 11 Gewinnerprojekten, die nun
bis Ende 2024 umgesetzt werden.
Die folgende graphische Darstellung veranschaulicht nochmals die Anzahl der Abstimmenden
während der Pilotphase:

Teilnehmer - digital und vor Ort
1400

1267

1200
1000
800

703
545

600
400
200
0

2019

2021
online registriert & abgestimmt

2023
vor Ort abgestimmt

Gesamt

4. Angesichts der jeweils vorherrschenden Rahmenbedingungen ist der Projektverlauf insgesamt
positiv zu bewerten: 2019 war ein guter Auftakt zu verzeichnen, insbesondere mit Hilfe der Postwurfsendungen konnte eine breite Öffentlichkeit erreicht und angesprochen werden. Viele Ideen,
die vielleicht auch schon mehrere Jahre „schlummerten“, wurden publik gemacht und zur Abstimmung gestellt. Seitens der Bürgerschaft gab es viel Lob für diese neue Form der Bürgerbeteiligung.
Mit der Corona-Pandemie kam es 2020 zu einem deutlichen Rückgang bei den eingereichten
Ideen. Daher wurde die Ideensammlungsphase um ein Jahr gestreckt, um dann 2021 – noch
mitten in der Pandemie – die zweite Abstimmungsrunde durchführen zu können, bei der verständlicherweise auch vermehrt online abgestimmt wurde. Trägt man dabei auch der Tatsache
Rechnung, dass viele Ideen schon durch den ersten Durchgang abgeschöpft gewesen sind und
überdies gemäß der Satzung vorherige Gewinner in der Pilotphase von einer weiteren Teilnahme
ausgeschlossen waren, ist auch dieser Durchgang durchaus als Erfolg zu werten.

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5. 2022 zeigte sich ein ähnliches Bild wie 2020: die Anzahl der eingereichten Vorschläge reichte
nicht aus, um in sinnvoller Weise eine Abstimmung durchzuführen. Auch hier wirkte noch die
Corona-Pandemie nach, zudem stellte sich aber auch die grundsätzlichere Frage, wie viele
Ideen es insgesamt wohl zu „bergen“ gäbe und wie schnell sich der „Ideen-Pool“ nach einer
Abstimmung wieder auffüllt. Die Verschiebung der dritten Abstimmung in das Jahr 2023 war
folgerichtig und führte dazu, dass erfreulicherweise neue Rekordzahlen sowohl bei der Anzahl
der zur Abstimmung stehenden Projekte als auch bei der Anzahl der Abstimmenden erreicht
werden konnten. 1.267 Abstimmende entsprechen dabei 2,97% der Abstimmungsberechtigten
(42.648 Personen). Im Vergleich mit Bürgerbudgets anderer Städte ist dies bereits eine gute
Quote, die sich bei einer Fortführung des Projektes wohl noch weiter erhöhen ließe.

6. Die Evaluierung der Pilotphase mit den Bürgerinnen und Bürgern (vgl. im Detail Anlage 5 und
6) brachte zudem u. a. folgende wichtige Erkenntnisse:
•

Für mehr als 96% der Ideengeber/-innen war die Einreichung einer Idee einfach oder sehr
einfach.

•

Die Verwendung der Website bereitete einem Großteil der sich Beteiligenden (knapp
87%) keine Probleme, ca. 13% hatten hingegen mit verschiedenen Problemen zu kämpfen (Kontrast, Registrierung, Anmelde- und Abstimmungsprozess, Auffindbarkeit und Verständlichkeit von Informationen, Hochladen von Bildern, u. a. m.)

•

Fast 80% der Ideengeber/-innen waren mit der „Machbarkeitsprüfung“ zufrieden oder sehr
zufrieden, ca. 15% weniger zufrieden und etwas mehr als 5 % unzufrieden.

•

Die Arbeit der Koordinierungsstelle des Stadtguldens wurde rundum positiv bewertet.

•

Die Budgethöhe von maximal 10.000 Euro pro Vorschlag wurde von 90% als „gerade
richtig“ eingestuft, 10% wünschen sich hingegen ein noch höheres Budget pro Vorschlag.

•

Um das Projekt noch bekannter zu machen und um noch mehr Personen zum Mitmachen
zu animieren sollte die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit multimedial ausgebaut und weiter intensiviert werden.

•

Für eine Fortführung des Projektes sprachen sich mehr als 97% der Personen aus, lediglich eine Person votierte für eine Beendigung.

•

Von mehreren Personen wurde kritisch vermerkt, dass über den Stadtgulden keine Projektideen gefördert werden sollten, die von der Stadt ohnehin verpflichtend in Angriff zu
nehmen seien (z. B. Beseitigung von gravierenden Mängeln bei Spielplätzen, Schulen
und öffentlichen Einrichtungen oder diverse Grundausstattungen zum Sonnen- und Wetterschutz usw.)

Zielsetzung:
Mit dem Bürgerbudget „Lahrer Stadtgulden“ wurde ein niederschwelliges und praktikables Instrument
für eine zeitgemäße und direkte Bürgerbeteiligung in Lahr erfolgreich auf den Weg gebracht. Das bei
der Bürgerschaft hoch angesehene Projekt soll weiter etabliert, optimiert und nach vier Jahren erneut
evaluiert und ggf. dauerhaft verstetigt werden.

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Maßnahmen:
Um das Bürgerprojekt „Lahrer Stadtgulden“ erfolgreich fortzuschreiben werden folgende Maßnahmen
als zielführend angesehen und zur Umsetzung vorgeschlagen:
•

•

•

•

Beibehaltung des 2-Jahres-Zyklusses und der Budgethöhe von 100.000,00 Euro pro Durchgang:
Vorschläge können jederzeit eingereicht werden, eine Abstimmung erfolgt alle zwei Jahre. In
den „Zwischenjahren“ steht die begleitungsintensive Umsetzung der Gewinnerprojekte im Fokus.
Die Beibehaltung der „Streckung“ der Abstimmung auf 2 Jahre führt dabei zu einer Ersparnis von
50% der Kosten im Vergleich zum ursprünglichen Ansatz und sorgt auch für eine bessere Verteilung des Verwaltungsaufwandes.
Zur Organisation, Planung, Durchführung und Umsetzung des Projektes wird für 2025 bis 2028
eine befristete 25%-Stelle fortgeschrieben. Die Koordination und Leitung des Projektes erfolgt
weiterhin durch die Abteilung 503 im Amt für Soziales, Bildung und Sport.
Hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit und „Aktivierung“ werden insbesondere bildungsfernere
Schichten und Personen mit Migrationshintergrund noch stärker berücksichtigt. Außerdem sollen
Kinder und Jugendliche in niederschwelliger Weise zusätzlich unterstützt und gefördert werden.
Die Grundkonzeption wird gemäß den vorliegenden Evaluationsergebnissen weiter optimiert.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Zur Fortführung des Bürgerprojektes „Lahrer Stadtgulden“ für weitere vier Jahre können die bis dato
entstandenen Materialien (Werbemittel, Projektbroschüren, Gulden für die Abstimmung, usw.) und
technischen Hilfsmittel (Stadtgulden-Webseite) in z. T. abzuwandelnder Form weiterverwendet werden.
Finanziell und personell entstehen folgende Kosten:
Haushaltsjahre 2025/2026 und 2027/2028 (zwei Durchgänge in vier Jahren):
•
•

250.000,00 Euro (zweimalige Ausschüttung des Bürgerbudgets in Höhe von 100.000 Euro sowie
Durchführungskosten von je 25.000 Euro pro Durchgang)
zzgl. Personalkosten (25%-Stelle, E9b)

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2024

Einmalige (Investitions-)Kosten

2025

2026

2027

2028 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

125.000

125.000

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
zzgl. Personalmehrbedarf für 2025 bis
2028
Stellenbezeichnung, Umfang
1.
Koordinierungsstelle Lahrer Stadtgulden
(25%-Stelle)

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

EG 9b

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

16.500

2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☒Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☒Nein

Begründung:
Mit einer sachgemäß modifizierten und finanziell verantwortungsvollen Fortführung des Bürgerbudgets sorgt der Gemeinderat und die Stadtverwaltung für eine attraktive und moderne Form der
Bürgerbeteiligung und befördert eine direkte sowie nachhaltige Mitwirkung der Lahrerinnen und
Lahrer bei der Gestaltung ihrer Stadt.
Anlage(n):
Anlage 1 (Stadtgulden-Satzung_mit_Unterschrift_12_08_2022_signiert)
Anlage 2 (Umsetzung der Gewinnerprojekte 2019 - Stand vom 05_02_2024)
Anlage 3(Umsetzung der Gewinnerprojekte 2021 -Stand vom 05_02_2024)
Anlage 4 (Projektbroschüre 2023)
Anlage 5 (Evaluation Online-Umfrage November 2023)
Anlage 6 (Evaluation Stadtgulden 23_11_2023)
Anlage 7 (Haushaltskonsolidierung Rödl & Partner)
Anlage 0

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.