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Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: ZS02
Sachbearbeitung: Stampf

Drucksache Nr.: 237/2023 3. Ergänzung
Az.: 020.051

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
20 / 603 / 605

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

04.03.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Ortschaftsrat Hugsweier

07.03.2024

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Sulz

07.03.2024

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Kippenheimweiler

12.03.2024

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Kuhbach

12.03.2024

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Reichenbach

13.03.2024

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

18.03.2024

beschließend

öffentlich

Ortschaftsrat Langenwinkel

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Mietersheim

vorberatend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Änderung der Hauptsatzung

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat beschließt die „Satzung zur Änderung der Hauptsatzung“ gemäß dem
als Anlage 1 beigefügten Entwurf.
2. Der Gemeinderatsbeschluss vom 25.09.2006 gemäß Drucksache Nr. 114/2006 wird
aufgehoben.

Drucksache 237/2023 3. Ergänzung

Seite 2

Sachdarstellung
Zielsetzung:
Die Änderungen dienen dazu, dass vom Gemeinderat beschlossene Projekte schneller umgesetzt
werden können und die Verwaltung, insbesondere bei Auftragsvergaben und beim
Nachtragsmanagement, handlungsfähiger wird.

Begründung:
1.

Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Stadt Lahr stammt aus dem Jahr 2006. Die in der Anlage 1 vorgenommenen
Anpassungen wurden im Rahmen der Kommunalverfassungsreform zuletzt vor 6 Jahren - genauer mit
Beschluss des Gemeinderats vom 23.10.2017 - geändert. Angesichts der seither erfolgten Steigerung
des Haushaltsvolumens, erheblichen Preissteigerungen anlässlich der Corona-Pandemie und dem
Ukrainekrieg sowie einer anhaltend hohen Inflation besteht ein erneuter Änderungs- und Modernisierungsbedarf einiger Satzungsregelungen, unter anderem durch eine Anhebung der Zuständigkeitsgrenzen. Ausweislich der vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg veröffentlichten Daten entwickelte sich allein der Baupreisindex seit 2017 um insgesamt 46,4 %. Die folgenden Diagramme sollen
diese Entwicklung für den Tiefbau, Hochbau und Gesamt verdeutlichen.

Drucksache 237/2023 3. Ergänzung

Die Daten für die Grafiken basieren auf folgender Quelle:
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (2023),
URL: https://www.statistik-bw.de/GesamtwBranchen/KonjunktPreise/BPI-LR.jsp (Stand: 14.11.2023).

Seite 3

Drucksache 237/2023 3. Ergänzung

Seite 4

Bauprojekte werden grundsätzlich per Grundsatz- beziehungsweise Projektbeschluss oder durch Berücksichtigung im Haushaltsplan genehmigt. Mit dem nun in die Satzung aufgenommenen Baubeschluss wird die Bauausführung freigegeben, soweit die entsprechende Entwurfsplanung mit der dazugehörigen Kostenberechnung vorliegt. Zu diesem Zeitpunkt kann der Gemeinderat entsprechend die
Weichen für Projekte stellen, bevor weitere Verpflichtungen eingegangen werden. Über Projektmanagementberichte sowie Informationen über Auftragsvergaben wird sichergestellt, dass der Gemeinderat
umgehend und umfassend über den jeweiligen Projekt- und Kostenstand informiert ist.

Außerdem wird die in Bezug auf die Verwaltung beabsichtigte Erhöhung der Zuständigkeitsgrenze entsprechend bei den auf die Ortschaften übertragenen Entscheidungszuständigkeiten geändert.

2.

Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses Drucksache Nr. 114/2006:

Parallel zur Beschlussfassung über die Hauptsatzung entschied der Gemeinderat am 25.09.2006 mit
Beschlussvorlage Drucksache Nr. 114/2006 (siehe Anlage 3) über die Zuständigkeit bei Über- oder
Unterschreitung von Vergabesummen im Zeitpunkt der Schlussabrechnung. Eine Anpassung dieser
Zuständigkeiten in der Zuständigkeitsregelung beziehungsweise der Hauptsatzung erfolgte nicht. Bei
späteren Anpassungen der Wertgrenzen fanden diese Regelungen ebenso keine Berücksichtigung.
Die betreffenden Regelungen kamen nicht zur Anwendung. Mit der vorgeschlagenen Änderung der
Hauptsatzung wird dieser Beschluss der Form halber außer Kraft gesetzt.

Die Fassung der Anlage hat sich durch die in der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am
04.03.2024 beantragte Änderung der Wertgrenze unter § 11 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe l (neu)
geändert. Diesem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt. Damit einher geht konkludent die Modifikation der Zuständigkeitsregelung in § 9 Absatz 2 Nummer 10. Beide Änderungen sind in der Anlage mit
roter Schriftfarbe kenntlich gemacht. Im Übrigen empfiehlt der Haupt- und Personalausschuss dem von
der Verwaltung unterbreiteten Beschlussvorschlag zuzustimmen wie folgt:
1. Der Gemeinderat beschließt die „Satzung zur Änderung der Hauptsatzung“ gemäß dem als
Anlage 1 beigefügten Entwurf.
2. Der Gemeinderatsbeschluss vom 25.09.2006 gemäß Drucksache Nr. 114/2006 wird aufgehoben.
Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

Markus Ibert

Annett Strick

Oberbürgermeister

Abteilungsleitung Justiziariat/Recht

Drucksache 237/2023 3. Ergänzung

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Anlage(n):
Anlage 0
Anlage 1 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 3. Änderung
Anlage 2 Erläuterungen zur Änderungssatzung 3. Ergänzung
Anlage 3 BV 114 2006 Begründung von Mehr- und Minderkosten
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.