Beschlussvorlage (Anhörung der Vertrauenspersonen zum Bürgerbegehren zum Klinikneubau in Langen- winkel)
18. März 2024
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 101 Sachbearbeitung: Brandenburger Drucksache Nr.: 22/2024 Az.: 062.51 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 21.02.2024 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 04.03.2024 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 18.03.2024 beschließend öffentlich Betreff: Anhörung der Vertrauenspersonen zum Bürgerbegehren zum Klinikneubau in Langenwinkel Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Vertrauenspersonen zum Bürgerbegehren zum Klinikneubau in Langenwinkel nach § 21 Abs. 4 S. 1 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) zur Kenntnis. Drucksache 22/2024 Seite 2 Sachdarstellung Über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat nach Anhörung der Vertrauenspersonen unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags (§ 21 Abs. 4 S. 1 GemO). Somit setzt die Entscheidung über die Zulässigkeit des zum Klinikneubau in Langenwinkel (Vorlage Nr. 23/2024) zwingend die Anhörung der Vertrauenspersonen voraus. Auf den Unterschriftslisten wurden als Vertrauenspersonen für das Bürgerbegehren folgende Personen benannt: - Melanie Kappus, Am Scheidgraben 18, Lahr und - Susanne Gerber, In der Siedlung 5, Lahr. Der Städtetag Baden-Württemberg hat zur Umsetzung des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften 2015 in der Fassung vom 21. Dezember 2015 Hinweise gegeben. Danach sind die Vertrauenspersonen vor der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens anzuhören. Erfolgt die Anhörung schriftlich, sollte die Äußerung der Vertrauenspersonen der Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügt werden. Eine solche Anhörung hat außerhalb der Beratung des Tagesordnungspunktes „Zulässigkeit des Bürgerbegehrens…“ durch den Gemeinderat zu erfolgen; sie ist folglich unter einem besonderen Tagesordnungspunkt in der Tagesordnung der Sitzung auszuweisen. Mit Schreiben vom 02.02.2024 hat Oberbürgermeister Ibert die Vertrauenspersonen angeschrieben, über die Anhörung informiert und Gelegenheit gegeben, bis zum 23.02.2024 eine schriftliche Anhörung abzugeben. Diese wird gegebenenfalls nachgereicht. Sie dient dazu, den Vertrauenspersonen die Möglichkeit zu geben, dem Gemeinderat ihre Auffassung darzulegen. Dabei wird den Vertrauenspersonen auf eigenen Wunsch die Gelegenheit eingeräumt, vor dem Gemeinderat zu sprechen. Das Anhörungsrecht beschränkt sich auf die Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen _______________________ Markus Ibert Oberbürgermeister _________________________ Friederike Ohnemus Abteilungsleitung 101 Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.