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Beschlussvorlage (Kulturwaggon: Aufgabe des Standortes am Rathausplatz)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 501
Sachbearbeitung: Kammerer

Drucksache Nr.: 13/2024
Az.: JGR

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Ausschuss für Soziales, Schulen 28.02.2024
und Sport

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

04.03.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Jugendgemeinderat

07.03.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

18.03.2024

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Kulturwaggon: Aufgabe des Standortes am Rathausplatz

Beschlussvorschlag:
1. Der bisherige Standort des Kulturwaggons am Rathausplatz wird aufgegeben.
2. Vorbehaltlich der Zustimmung des Ortenaukreises wird der Kulturwaggon an die MariaFurtwängler-Schule, Lahr abgegeben und in das Eigentum des Ortenaukreises kostenlos
übertragen.
3. Mit Blick auf die angestrebte Kooperation mit den umliegenden städtischen Schulen beteiligt sich die Stadt Lahr mit 50 % an den Kosten der Umsetzung (Kostenbeteiligung zwischen 8.000,- und 9.000,- Euro).
4. Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2024 auf der Kostenstelle 11243923
„Zugwaggon Rathausplatz“ eine Budgetumschichtung in Höhe von 1.500 Euro. Die Deckung erfolgt von der Kostenstelle 36205009 „Jugendcafé“ in gleicher Höhe.

Zusammenfassende Begründung:
Das ursprünglich beschlossene Nutzungskonzept ist leider von den angedachten Zielgruppen
(Anbieter und Jugendliche) nicht ausreichend angenommen wurden, weshalb der Standort am
Rathausplatz aufgegeben werden soll.

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Der Gemeinderat hat am 21.10.2019 beschlossen, den historischen Zugwaggon der bei der LGS als
Jugendcafé „Wildberry“ genutzt wurde als Kulturwaggon auf dem Rathausplatz zur Erprobung aufzustellen. Der Waggon wurde von der LGS GmbH übernommen und ist dann in städtisches Eigentum
übergegangen. Die Gesamtkosten für das Aufstellen des Zugwaggongs auf dem Rathausplatz beliefen
sich auf insgesamt rund 46.000,- Euro (u.a. Transport, Erschließung, Errichtung Podest).
Im beschlossenen Nutzungskonzept wurden u.a. folgende Aktionen angedacht:
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Lesungen und Vorträge
Haus- und Wohnungskonzepte
Plattform für künstlerische Projekte von Kulturschaffenden
Kulturelle Veranstaltungen, z. B. Ortenauer Puppenparade
Präventionsveranstaltung, z.B. vom Projekt Schutzengel
Sektempfang von Gästen der Stadt
Temporäre Anmietung für Events
Jugendprojekte, z.B. punktuelle Fortführung des Cafebetriebes
Ferienangebote
Projekte für Schulklassen
Interkulturelle Angebote
Beratungsgespräche
ggfs. Anmietung durch Privatpersonen

Leider ist das Konzept „Kulturwaggon“ von den verschiedenen Zielgruppen trotz intensiver Begleitung
des Projekts durch das Fachamt nicht zufriedenstellend angenommen worden. Auch haben die potenziellen Besucher*innen des Kulturwaggons sich kaum mit den vorhandenen Angeboten identifiziert.
Gerade von Jugendlichen kamen etliche Rückmeldungen, dass der Standort „Rathausplatz“ für viele
Jugendliche zu prominent bzw. zu öffentlich war.
Nachdem aus Sicht der Verwaltung eine Fortsetzung der Erprobungsphase nicht mehr zielführend ist
soll der Standort Rathausplatz noch vor der Sommerpause aufgegeben werden.
Nach dem zwischenzeitlich die Maria-Furtwängler-Schule an einer Übernahme des Waggons interessiert ist und der Ortenaukreis als Schulträger diese Initiative unterstützt, schlägt die Verwaltung vor, den
Kulturwaggon auf das Schulgelände, in Nachbarschaft zum ehemaligen LGS-Gelände, zu verlagern.
Die Maria-Furtwängler-Schule, der Ortenaukreis und die Stadt Lahr streben im künftigen Nutzungskonzept eine Kooperation mit den umliegenden städtischen Schulen, Kitas und außerschulischen Partnern
im Sozialraum an. Daher empfiehlt das Fachamt, dass sich die Stadt Lahr an den Aufstellungskosten
beteiligt. Die Gesamtkosten für die Umsetzung des Waggons liegen in einer Größenordnung von ca.
16.000,- bis 18.000,- Euro. Diese umfassen den Kraneinsatz, Transport und Aufbau einschließlich der
Montage des vorhandenen Podestes vor Ort. Bei einer Kostenbeteiligung von 50 % würde der Anteil
der Stadt Lahr zwischen ca. 8.000,- und 9.000,- Euro liegen.
Mit einem Kooperationsvertrag soll der Eigentumsübergang und die kostenlose Nutzung für die Stadt
im Rahmen der Kooperation geregelt werden.
Eine Beteiligung an der Erschließung und den laufenden Folgekosten ist nicht vorgesehen. Im Haushaltsplan 2024 sind Haushaltsmittel in Höhe von 7.500 Euro auf der Kostenstelle 11243923 „Zugwaggon Rathausplatz“ veranschlagt. Diese werden gemäß § 84 GemO durch eine Budgetumschichtung in

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Höhe von 1.500 Euro von der Kostenstelle 36205009 „Jugendcafé“ aufgestockt, so dass insgesamt
9.000 Euro zur Verfügung stehen.
Es ist davon auszugehen, dass der Waggon einschließlich Podest und Ausstattung einen gewissen
Marktwert hat, der sich allerdings nicht ohne weiteres beziffern lässt.
Der Beschluss über die Veräußerung unter dem Marktwert nach § 92 Abs. 3 GemO, ist aufgrund der
Ausnahmeregelung nach Ziffer 4.1 der VwV Freigrenzen (bewegliches Vermögen) nicht der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Dies wurde mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt

Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Guido Schöneboom

Harry Ott

Erster Bürgermeister

Abteilungsleiter

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
2022

Einmalige (Investitions-)Kosten

2023

2024

2025

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

9.000,-

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag

0,00

Ertrag /
Verminderung von Aufwand

0,00

2026 ff.

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SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

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0,00

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.