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Beschlussvorlage (Übergangsregelung der Förderung der Musik- und Gesangvereine 2024)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 411
Sachbearbeitung: Putman

Drucksache Nr.: 26/2024
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Kulturausschuss

27.02.2024

Haupt- und Personalausschuss

04.03.2024

Gemeinderat

18.03.2024

Beratung

Kennung

Abstimmung

nichtöffentlich

19 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

beschließend

öffentlich

Betreff:
Übergangsregelung der Förderung der Musik- und Gesangvereine 2024

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Förderung der Lahrer Musik- und Gesangvereine für das
Jahr 2024 analog der Auszahlung in 2023 - angelehnt an die „Richtlinien zur Förderung
gemeinnütziger Musik- und Gesangvereine in Lahr“ von 2007 - auszuführen. Gemäß dem
in der Richtlinie festgelegten zweijährigen Turnus werden die Beträge aus dem Vorjahr
übernommen. Belege sind nur hinsichtlich der Förderungsfähigkeit zu erbringen in Form
des Nachweises der Gemeinnützigkeit.

Zusammenfassende Begründung:
Die „Richtlinien zur Förderung gemeinnütziger Musik- und Gesangvereine in Lahr“ von
2007 muss überarbeitet werden, da sich die IG Musik im Vorjahr aufgelöst hat. Um einen
reibungslosen Übergang und frühzeitige Benachrichtigung der betroffenen Vereine zu ermöglichen, soll dieses Jahr noch die bisherige Vorgehensweise zur Anwendung kommen.

Im Laufe des Jahres 2024 wird die Richtlinie aktualisiert und erneuert, so dass diese dann
ab 2025 gilt.

Drucksache 26/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Die gemeinnützigen Musik- und Gesangvereine in Lahr erhalten für ihre Arbeit Zuschüsse. Neben einem Sockelbetrag werden – abhängig von der Mitgliederzahl der Vereine – weitere Gelder für öffentliche Auftritte, die Aufrechterhaltung der aktiven Jugendarbeit, die Unterstützung der Anschaffung kostenintensiver Instrumente sowie die Unterhaltung mehrerer Orchester gewährt.
Bisher wurde die Verteilung und auch die Abwicklung der Auszahlung durch die IG Musik vorbereitet
und verwaltet. Da sich diese im Jahr 2023 aufgelöst hat, muss hier eine neue Vorgehensweise definiert
werden.

Zielsetzung:
Die bisherige Förderung der Vereine soll erhalten bleiben. In Absprache mit diesen soll die Richtlinie
entsprechend angepasst werden. Für das Jahr 2024 sollen die Förderbeträge aus 2023 wiederholt ausgezahlt werden.

Maßnahmen:
Die „Richtlinien zur Förderung gemeinnütziger Musik- und Gesangvereine in Lahr“ von 2007 werden
überarbeitet.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten
Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag

2022

2023

2024

2025

in EUR
30.000

- 30.000

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

2026 ff.

Drucksache 26/2024

Seite 3

Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Begründung:
Im Jahr 2023 erhielten die Lahrer Musik und Gesangsvereine folgende Förderungen. Sie wurden seitens des Vorstands der IG Musik gemäß der Richtlinie festgesetzt.
Sängerrunde Kippenheimweiler

440,00

MGV Reichenbach

440,00

Ton-art/Gesangsverein Concordia Lahr

390,00

Liederkranz Lahr

440,00

MGV Sulz

440,00

Chor Klinikum Lahr-Ettenheim

440,00

Polizeichor Lahr

540,00

Harmonikaverein Geroldseck

3.300,00

Stadtkapelle Lahr

3.990,00

MV Harmonie Dinglingen

3.840,00

Schützenmusik Kippenheimweiler

3.600,00

Musikverein Kuhbach

3.650,00

Musikverein Sulz

3.800,00

Musikverein Reichenbach

3.940,00

Es war gängige Praxis die auf den Nachweisen zu Grunde gelegten Fördersätze zwei Jahre in Folge
auszuzahlen. Die umfassenden Nachweise wurden trotz dessen jährlich abgegeben. Hiervon würden
wir Abstand nehmen und in diesem Jahr rein den Nachweis der Gemeinnützigkeit verlangen. Dieser
Beschluss ist erforderlich, da die Richtlinie aufgrund des Wegfalles der IG Musik erst neu gefasst werden muss.

Drucksache 26/2024

Seite 4

Tobias Meinen

Valerie Silberer

Amtsleiter Kultur, Musik & Medien

Abt.-Leitung LahrKultur

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.