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Feuerwehr Stadt Lahr, Abteilung Lahr Zustimmung…

Feuerwehr Stadt Lahr, Abteilung Lahr
Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg i.V.m. § 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr zur Wahl des Leiters der Abteilung

Beschlussvorlage

208/2020

Offizielles Datum: 28. September 2020

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Beratungen

28. September 2020
Gemeinderat (9. Sitzung)
3.. Feuerwehr Stadt Lahr, Abteilung Lahr
Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg i.V.m. § 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr zur Wahl des Leiters der Abteilung
Einstimmig
Nichtöffentlicher Tagesordnungspunkt