Feuerwehr Stadt Lahr - Wahl des Stellvertretenden…
Feuerwehr Stadt Lahr
- Wahl des Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Feuerwehr Stadt Lahr
- Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg (FwG) in Verbindung mit § 10 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr und Er-nennung zum Ehrenbeamten
Beschlussvorlage
31/2017
Offizielles Datum: 27. März 2017