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Beschlussvorlage (Bebauungsplan SEEPARK - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Etter

Datum: 23.02.2015 Az.: 0684/Et

Drucksache Nr.: 71/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

04.03.2015

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Mietersheim

19.03.2015

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

23.03.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:
Bebauungsplan SEEPARK
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
1. Der geringfügigen Änderung des Geltungsbereichs auf städtischem Grundstück entlang der Vogesenstraße wird zugestimmt.
2. Die Abwägung vom 23. Februar 2015 zu den während der Offenlage vorgebrachten
Stellungnahmen zum Bebauungsplan SEEPARK (Entwurf) wird beschlossen.
3. Der Bebauungsplan SEEPARK wird in der beigefügten Fassung vom 23. Februar
2015 als Satzung beschlossen.
Anlage(n):
- Abwägung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange
- Bestandsplan
- Nutzungsplan
- Gestaltungsplan
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Satzung
- Umweltbericht
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Teil 1
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Teil 2
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Teil 3
- Schalltechnische Untersuchung

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 71/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gemeinderat hat am 13. Oktober 2014 dem Entwurf des Bebauungsplans SEEPARK
zugestimmt und den Offenlegungsbeschluss gefasst. Daraufhin fand vom 27. Oktober bis
zum 28. November 2014 die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange statt. 13 Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben. Die Abwägung stellt in tabellarischer Form den Stellungnahmen die Bewertung
des Stadtplanungsamtes im Einzelnen gegenüber. Aus der Bürgerschaft wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Im Vergleich zum Entwurf zur Offenlage wurden in der vorliegenden Fassung vom 23. Februar 2015 nur sehr geringfügige Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen:
Gewässerrandstreifen:
Aufgrund des neuen Wassergesetzes werden entlang den bestehenden Gräben Gewässerrandstreifen nachrichtlich in den Textteil des Bebauungsplans übernommen.
Geltungsbereich entlang der Vogesenstraße:
Östlicher Fahrbahnrand und östliche Grundstücksgrenze der Vogesenstraße liegen im Bereich des Bebauungsplans SEEPARK rund. 5 m auseinander. Die Planungen zum Seepark
reichen bis an den heute vorhandenen, östlichen Fahrbahnrand, der Geltungsbereich des
Bebauungsplans orientierte sich bisher an der Grundstücksgrenze der Vogesenstraße. Damit die Planungsbereiche übereinstimmen, wurde der Geltungsbereich auf städtischem
Grundstück angepasst und reicht nun bis an den östlichen Fahrbahnrand heran.
Hinweis der DB auf Planfeststellungsverfahren zum Ausbau Rheintalbahn:
Durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes SEEPARK werden gegenüber der DB keine Schutz-, Entschädigungs-, oder sonstigen Ansprüche aus Immissionen oder sonstigen
Auswirkungen des Vorhabens und des Betriebes der Eisenbahnstrecke begründet, die über
das Schutzniveau hinausgehen, das zum Zeitpunkt der Offenlage der Unterlagen im Planfeststellungsverfahren (5. November – 4. Dezember 2008) entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen zu gewähren ist.
Anpassung Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz im Umweltbericht:
Die Aufforstung des Feuchtwaldes/ Auenwaldes wurde in der Planungsbilanz in die Ausgleichsberechnung miteinbezogen. Allerdings wird diese Maßnahme bereits als Ausgleich
für die Ertüchtigung des Schutterentlastungskanals herangezogen. Dies hätte eine Doppelbewertung dargestellt. Trotz entsprechender Anpassung bleibt die Eingriffs-AusgleichsBilanz für den Seepark deutlich positiv.

Die Verwaltung schlägt vor, die Bewertung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange zu beschließen und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan SEEPARK zu
fassen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes
Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18
Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.