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Beschlussvorlage (- Begründung)

                                    
                                        12. August 2015
Az.: Lü

Stadt Lahr
Stadtplanungsamt

Bebauungsplan HOSENMATTEN II,
2. Änderung
A

Verfahrensablauf

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Offenlegungsbeschluss
Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Öffentliche Bekanntmachung

31.03.2014
31.03.2014
14.04.2014 – 16.05.2014
12.10.2015
17.10.2015

B

Begründung gemäß § 9 (8) BauGB

1.

ALLGEMEINES

1.1

Geltungsbereich, Lage und Nutzung des Plangebiets
Die räumliche Abgrenzung des Plangebiets ist dem zeichnerischen Teil (Nutzungsplan) zu entnehmen. Insgesamt weist der Geltungsbereich der Planänderung eine
Fläche von rund 0,65 Hektar auf. Er umfasst lediglich eine Teilfläche des
Bebauungsplanes HOSENMATTEN II (Grundstücke mit den Flurstücksnummern
9603, 9604, 9604/1 bis 9604/3, 9617 und 9616 teilweise). Das Plangebiet ist als
Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

1.2

Anlass der Planaufstellung
Der Bebauungsplan HOSENMATTEN II wurde am 31. Juli 2004 rechtsverbindlich. Er
setzt entlang der Kirschbaumallee einzelne Baufenster mit einer Baulinie direkt an der
öffentlichen Verkehrsfläche fest. Mit dieser Festsetzung soll die aus einem
vorgeschalteten
Wettbewerbsverfahren
hervorgegangene
städtebauliche
Grundstruktur - eine Fassung des Straßenraums durch unmittelbar angrenzende
Baukörper - gesichert werden.
Auf Grund der bereits fertig gestellten Erschließungsanlagen ergeben sich auf der
Südseite der Kirschbaumallee erhebliche Probleme bei der Umsetzung der Vorgabe.
Ein Bauen unmittelbar an den nördlichen Grundstücksgrenzen hätte einen
unverhältnismäßig hohen Mehraufwand zur Folge, da zur Gründung der Gebäude
deutlich in die bereits bestehenden Erschließungsanlagen eingegriffen werden
müsste und umfangreiche Sicherungsmaßnahmen für die im Gehweg verlegten
Versorgungsleitungen erforderlich wären.
Um den Bauwilligen im Mehrfamilienhausbereich des 1. Bauabschnittes südlich der
Kirschbaumallee eine wirtschaftlichere Bauweise zu ermöglichen, ist es sinnvoll, die
drei vorhandenen Baufenster um drei Meter in Richtung Süden zu verschieben. Dabei
bleiben die Baulinien Richtung Kirschbaumallee erhalten mit der Maßgabe, dass das
Gesamtmaß aller zurücktretenden Bauteile entlang der Baulinien 40 % der
Gesamtlänge der Baulinien nicht überschreiten darf.
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Die Änderung beinhaltet ausschließlich die räumliche Festsetzung der Baugrenzen
und Baulinien im zeichnerischen Teil. Alle weiteren Festsetzungen haben nach wie
vor Bestand. Das heißt, dass mit der Planänderung auch keine größere Ausnutzung
der jeweiligen Grundstücke ermöglicht wird. Die städtebauliche Grundstruktur bleibt
mit der Änderung gewahrt. Lediglich die Positionierung der Baukörper entlang der
Kirschbaumallee rückt um drei Meter in Richtung Süden.
1.3

Beschleunigtes Verfahren
Ein Bebauungsplan der Innenentwicklung kann im beschleunigten Verfahren gemäß
§ 13 a BauGB aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche von
insgesamt weniger als 20.000 m² festgesetzt wird.
Innerhalb des Plangebietes ist eine maximale Grundfläche von insgesamt weniger als
3.000 m² zulässig.
Da die Planung die Kriterien für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß
§ 13 a BauGB erfüllt, wird dieser im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Nach § 13 a Abs. 2 Ziff. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird von
einer Umweltprüfung, einem Umweltbericht und den Angaben zu den Arten
umweltbezogener Informationen abgesehen. Durch die Planänderung sind keine über
die aus der bisherigen Planung resultierenden Umweltbeeinträchtigungen zu
erwarten, da das Maß der baulichen Nutzung gegenüber dem Bebauungsplan
HOSENMATTEN II nicht verändert wird.

1.4

Flächennutzungsplan
Im wirksamen Flächennutzungsplan von 1998 ist der Planbereich als Wohnbaufläche
dargestellt. Der Bebauungsplan ist daher aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

2.

PLANINHALTE

2.1

Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baulinien und durch Baugrenzen
im Plan definiert. Die drei einzelnen Baufenster entlang der Kirschbaumallee sind, wie
unter 1.2 erläutert, nunmehr so angeordnet, dass eine wirtschaftliche Bebauung unter
Beibehaltung der städtebaulichen Grundordnung errichtet werden kann. Dabei
gewährleistet die Festsetzung zu den möglichen Gebäuderücksprüngen (maximal
40 % der Gesamtlänge) eine variable Grundrissgestaltung.

2.2

Kosten
Durch diese Bebauungsplanänderung entstehen der Stadt keine externen Kosten.

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin

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