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Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)

                                    
                                        Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Offenlage nach § 13a BauGB vom 10.8. – 18.9.2015)
OZ

Beteiligter
Landratsamt
Ortenaukreis
Eigenbetrieb
Abfallwirtschaft
05.08.2015

Anregungen der Beteiligten

Stellungnahme

Bereitstellung der Abfallbehälter/Gelben Säcke
Die Bereitstellung der Abfälle, soweit sie im Rahmen der kommunalen Abfallabfuhr entsorgt werden,
muss an einer für 3-achsige Sammelfahrzeuge (bis
10,30 m Länge) erreichbaren Stelle am Rand der
öffentlichen Erschließungsstraßen erfolgen.

Beschluss

Die Bedingungen für die kommunale Ab- Kenntnisnahme
fallabfuhr ändern sich durch den Bebauungsplan nur unwesentlich. Die Abholung
ist weiterhin in der geforderten Weise
gewährleistet.

Pflanzen von Bäumen an Erschließungsstraßen
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bn Netze GmbH
11.08.2015

Damit dreiachsige Müllsammelfahrzeuge die Erschließungstraßen dauerhaft hindernisfrei befahren
können, muss sichergestellt sein, dass in das Fahrbahnprofil (Regelmaße: 4,50 m Höhe, 3,50 Breite)
keine Gegenstände wie z.B. starke Baumäste hineinragen. Da die Anpflanzung von Bäumen geplant
ist, möchten wir frühzeitig auf die Freihaltung des
notwendigen Durchfahrtsprofils (Breite, Höhe, Ausschwenkbereich in Kurven) hinweisen. Bei der Auswahl (Anzahl, Größe, Wuchsform) und Anordnung
sollte dies entsprechend berücksichtigt werden.
Die Löschwasserversorgung für das Verfahrensgebiet kann aus dem bestehenden Netz sichergestellt
werden. Unter Zugrundelegung der Technischen
Regeln des DVGW-Arbeitsblattes W 405 wird für
das Plangebiet eine Löschwassermenge (Grundschutz von 96 m³/h für 2 Stunden zur Verfügung
gestellt. Der Löschwasserbedarf für den Objektschutz innerhalb privater Grundstücke wird gemäß
DVGW-Arbeitsblattes W 405 von der für den Brandschutz zuständigen Stelle festgestellt. Die erforderlichen Löschwassermengen für den Objektschutz
werden seitens der bnNETZE GmbH nicht aus dem
Trinkwasserrohrnetz bereitgestellt.
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Bei der Pflanzung von Bäumen an Erschließungsstraßen werden die erforderlichen Lichtraumprofile dauerhaft eingehalten. Die Bäume an der Friedhofstraße
werden in einem Abstand von rund 4 m
zum Straßenrand gepflanzt.

Kenntnisnahme

Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Offenlage nach § 13a BauGB vom 10.8. – 18.9.2015)
OZ

Beteiligter

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Industrie- und
Handelskammer
Südlicher Oberrhein
14.08.2015

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Landesnaturschutzverband
BadenWürttemberg
e.V.
17.08.2015

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Regierungspräsidium Freiburg
Abteilung Straßenwesen und
Verkehr
Referat 46 Landesluftfahrtbehörde18.08.2015

Anregungen der Beteiligten

Stellungnahme

Unklar bleibt, warum sich in der Festsetzung Ziffer
1.1 die Ausschlüsse nur auf den Teilbereich 2 beziehen (in der Begründung hingegen wird vom gesamten Mischgebiet gesprochen).
Offen bleibt die Frage, warum nur eine GRZ von 0,4
und nicht 0,6, welche für das MI möglich wäre (und
dann einem sparsamen Umgang mit Grund und
Boden entspräche) festgelegt werden soll.
Der LNV erhebt keine Einwände gegen den Bebauungsplan, da die Bebauung ohnehin im Innenbereich der Stadt erfolgt, möchte aber darauf hinweisen, keine giftigen Pflanzen zur Umsäumung o.ä.
Zwecke einzubringen und Müll so zu lagern, dass er
für Tiere nicht als Nahrungsquelle erschließbar ist.
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
aufgeführten Grundstücke befinden sich ca. 4,2
km südöstlich des Flugplatzbezugspunktes des
Verkehrslandeplatzes Lahr und liegen im Bauund Anlagenschutzbereich nach § 12 und § 18 a
Luftverkehrsgesetz (LuftVG).
Das geplante Gebiet befindet sich inmitten bereits
bestehender Gebäude und der bestehende Bebauungsplan ändert sich vor allem aufgrund des
beabsichtigten Abrisses eines Penny Marktes und
die Neuerrichtung. Die geplante maximale Gebäudehöhe beträgt 11,50 m ü Grund.
Das Gebiet liegt außerhalb der Anflugsektoren
innerhalb eines Bauschutzbereiches auf 179 m ü.
NN. Aus § 12 Abs. 3 Nr. 1 b LuftVG ergibt sich
daraus eine Bezugshöhe von 224 m ü. NN, welche durch die vorgesehene maximale Gebäudehöhe von 190,5 m ü. NN nicht durchdrungen wird.
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Beschluss

Die Einschränkung „Teilbereich 2“ beruht Teilweise Berücksichtigung
auf einem Übertragungsfehler und wird
aus der Festsetzung herausgenommen.
Die GRZ von 0,4 entspricht auch der angrenzenden Bebauung. Sie gewährleistet
eine homogene Baudichte mit einem angemessenen Freiflächenanteil
Die Auswahl der Pflanzen erfolgt im Kenntnisnahme
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens in Abstimmung zwischen Bauherrn
und Stadt. Dabei werden giftige Pflanzen
ausgeschlossen. Gleiches gilt für die
sachgerechte Mülllagerung.
Die bereits im Bebauungsplan formulierte Berücksichtigung
nachrichtliche Übernahme wird textlich
entsprechend angepasst.

Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Offenlage nach § 13a BauGB vom 10.8. – 18.9.2015)
OZ

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Beteiligter

Netze Mittelbaden GmbH
02.09.2015

Landratsamt
Ortenaukreis
Amt für Wasserwirtschaft und
Bodenschutz
02.09.2015

Anregungen der Beteiligten

Stellungnahme

Von Referat 46 werden keine Einwände gegen
den Bebauungsplan erhoben. Sollten einzelne
Bauvorhaben die geplante Höhe überschreiten,
sind Sie aufgrund des Anlagenschutzes zur Genehmigung vorzulegen. KransteIlungen sind gesondert zu beantragen. Aufgrund des Anlagenschutzbereiches müssen alle Kranaufstellungen
genehmigt werden gem. § 18 a LuftVG, auch die
Kräne unter einer Höhe von 230,00 m ü. NN.
Die Stromversorgung im Plangebiet muss im Zuge
des Bauvorhabens geändert und ausgebaut werden. Die geplante Leitungsverlegung auf dem Areal
Penny-Markt wurde mit dem Planungsbüro bereits
abgestimmt. Die Kosten sind vom Investor zu tragen, da die vorhandenen Leitungstrassen über bestehende Rechte gesichert sind.
Die Weiterführung der Leitungen im öffentlichen
Bereich der Berg-/Friedhofstraße sind im Zuge der
Neugestaltung zu koordinieren.
Die Demontage des alten Hausanschlusses sowie
der Neuanschluss des Penny-Marktes müssen vor
Beginn der Bauarbeiten abgesprochen werden.
Abwasserentsorgung/Oberflächenentwässerung
Wie den Antragsunterlagen zu entnehmen ist, wurde das vorhandene Areal im damaligen Generalentwässerungsplan hinsichtlich des bereits vorhandenen Versiegelungsgrades berücksichtigt. Im Zuge
der beabsichtigten Baumaßnahme soll entsprechend den örtlichen Bauvorschriften eine teilweise
Rückhaltung von Niederschlagswasser durch Zisternen für die Bewässerung der Freiflächen und
evtl. durch Dachbegrünung erfolgen. Regelungen
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Beschluss

Kenntnisnahme

Laut Festsetzung im Bebauungsplan sind Kenntnisnahme
Flachdächer grundsätzlich zu begrünen.
Dies wird auch für den Lebensmittelmarkt
so erfolgen. Damit ist für eine Fläche von
rund 1.000 m² eine Rückhaltung und
Speicherung von Regenwasser gewährleistet.

Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Offenlage nach § 13a BauGB vom 10.8. – 18.9.2015)
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Beteiligter

Anregungen der Beteiligten

Stellungnahme

für die Art und Weise der Gestaltung von Parkierungsflächen sind nicht zu entnehmen.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, das im Sinne
einer naturverträglichen Regenwasserbewirtschaftung bei PKW-Stellplatzflächen (Kundenparkplätze,
öffentlicher Bereich) die entsprechenden Maßgaben
(wasserdurchlässige PKW-Stellplätze) der Arbeitshilfen zum Umgang mit Regenwasser in Siedlungsgebieten der LUBW zu berücksichtigen sind. Um
Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen,
einen entsprechenden Hinweis auf diese Arbeitshilfen in den Bebauungsplan aufzunehmen. Eine entsprechende textliche Festsetzung zur Gestaltung
von Parkierungsflächen (Einsatz von wasserdurchlässigen Flächenbelägen) wird empfohlen.
Altlasten
Sachstand
Im Änderungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich der Altstandort „Leichtmetallwarenfabrik
Kaiserstr. 89“, Objekt-Nummer 02274. Im Rahmen
technischer Untersuchungsmaßnahmen wurden
erhöhte LHKW-Gehalte (Leichtflüchtige Halogenierte Kohlenwasserstoffe) im Boden, der Bodenluft und
im Sicker- / Kontaktgrundwasser festgestellt.
Weitergehende Untersuchungen des Grundwassers
im Zu- und Abstrom des Geländes haben jedoch
gezeigt, dass ein Grundwasserschaden zwar vorliegt, dieser aber aufgrund geringer SchadstoffFrachten und lokal begrenzt erhöhter Schadstoffkonzentrationen toleriert werden kann und damit
vorbehaltlich der heutigen Nutzung kein weiterer
Handlungsbedarf besteht.
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Beschluss

Für die Kundenparkplätze wurde aufgrund Zurückweisung
der in diesem Bereich bestehenden Altlastensituation auf die Festsetzung versickerungsfähiger Beläge verzichtet. Die
öffentlichen PKW-Stellplätze entlang der
Friedhofstraße werden versickerungsfähig
ausgestaltet.
Der Hinweis auf die Arbeitshilfe der
Berücksichtigung
LUBW wird in den Bebauungsplan aufgenommen.

Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Offenlage nach § 13a BauGB vom 10.8. – 18.9.2015)
OZ

Beteiligter

Anregungen der Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

Auf der Basis der Untersuchungsergebnisse wurde
die Fläche am 22. Februar 2006 auf Beweisniveau
„BN 3“ in „B - Belassen zur Wiedervorlage – Gefahrenlage hinnehmbar“ bewertet.
Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher
Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden
werden können – Vorgaben:
Hinsichtlich der Altlastenbearbeitung sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens keine weiteren
Maßnahmen erforderlich. Die Kenntnisse über den
Altstandort sind ausreichend, um eine umfassende
Abwägung durchzuführen.
Die Fläche ist gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB als Die Fläche wird ergänzend zu der bereits
Fläche, deren Boden erheblich mit umweltgefähr- in der Begründung formulierten textlichen Berücksichtigung
denden Stoffen belastet ist, zu kennzeichnen.
Darstellung im Nutzungsplan zeichnerisch
gekennzeichnet.
Im schriftlichen Teil des Bebauungsplanes ist der Eine schriftliche Ergänzung erfolgt unter
unter Ziffer 1.1 aufgeführte Sachstand zu ergänzen. Ziffer 6 der textlichen Festsetzungen.
Erdarbeiten im Bereich der Altablagerung sind unter
gutachterlicher Begleitung durchzuführen. Entsprechende Auflagen werden im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren formuliert.
Hinweis:
Der in der Begründung zum Bebauungsplan unter
Pkt. 2.3.2 aufgeführte Bericht zur durchgeführten
Orientierenden Untersuchung durch das Ing.-Büro
Krauss & Partner führt zu keiner abweichenden Einstufung bzw. bestätigt die Notwendigkeit einer gutachterlichen
Begleitung
von
Baumaßnahmen/Eingriffen in den Untergrund.
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Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Offenlage nach § 13a BauGB vom 10.8. – 18.9.2015)
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Beteiligter

Deutsche Telekom Technik
GmbH
15.09.2015

badenova
WÄRMEPLUS
16.09.2015

Anregungen der Beteiligten

Stellungnahme

Im Plangebiet sind Telekommunikationslinien der
Telekom vorhanden. Es ist nicht ausgeschlossen,
dass diese in ihrem weiteren Betrieb gefährdet sind.
Sollte der weitere Verfahrensverlauf ergeben, dass
Belange der Telekom – z.B. ihr Eigentum, die ungestörte Nutzung ihres Netzes sowie ihre Vermögensinteressen – konkret berührt sind, gilt der Vorbehalt,
dass ihre Interessen wahrgenommen werden und
entsprechend auf das Verfahren eingewirkt wird.
Die Aufwendungen der Telekom müssen bei der
Verwirklichung des Bebauungsplanes so gering wie
möglich gehalten werden. Bestand und Betrieb der
vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Es wird darum gebeten, die Verkehrswege so an die vorhandenen umfangreichen
Telekommunikationslinien anzupassen, dass diese
nicht verändert oder verlegt werden müssen.
Die Grundstücke sind bereits mit Telekommunikationslinien erschlossen. Wenn eine Änderung / Erweiterung eines Anschlusses gewünscht ist, ist diese
Maßnahme für den Antragsteller kostenpflichtig. Die
Bauherren/Bauträger sollen sich rechtzeitig an den
Bauherren-Service der Telekom unter 0800
3301903 wenden.
Die badenova Wärmeplus hat Interesse daran, das
Wärmenetz zu erweitern. Das Blockheizkraftwerk im
Mauerfeld wurde im letzten Jahr saniert und hält
über die derzeitige Wärmeversorgung hinaus weitere Wärmeleistung bereit. Auch das Gebiet zwischen
Kaiser- und Lotzbeckstraße könnte ökonomisch und
ökologisch vorteilhafte Wärme aus dem Heizkraftwerk beziehen. Es besteht ein großes Interesse an
der Umsetzung der Anbindung des Gebietes an das
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Beschluss

Die Bau- bzw. Erschließungsarbeiten und Kenntnisnahme
damit verbundene Verlegungen von TKLinien erfolgen in Abstimmung zwischen
Investor und Deutscher Telekom. Die im
Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen
Verkehrswege ermöglichen einen störungsfreien Betrieb der TK-Linien.

Auch die Stadt Lahr hält einen weitge- Kenntnisnahme
henden Anschluss an das Wärmenetz für
sinnvoll und hat den Kontakt zum Investor
(Penny) hergestellt. Allerdings kann das
Thema Wärmeversorgung nicht über den
Bebauungsplan geregelt werden.

Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Offenlage nach § 13a BauGB vom 10.8. – 18.9.2015)
OZ

Beteiligter

Regierungspräsidium Freiburg
Landesamt für
10 Geologie, Rohstoffe und Bergbau
17.09.2015

Anregungen der Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

Bestandsnetz im Mauerfeld. Eine erste grobe Konzeption der Trassenführung, die derzeit geprüft wird,
wurde als Plan beigefügt. Es wird um die Einbindung in weitere baulichen Entwicklungen und Prozesse gebeten. In diesem Zusammenhang sind
natürlich auch weitere potenzielle Wärmeabnehmer
sehr willkommen. Z.B. könnte auch der neu zu errichtende Penny-Markt mit Wärme versorgt werden.
Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Der bereits im Bebauungsplan formulierte Berücksichtigung
Setzungsverhalten des Untergrundes ist zu rech- Hinweis wird textlich entsprechend angenen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu passt.
zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein.
Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der
weiteren Planungen oder von Bauarbeiten (z. B.
zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründunghorizontes, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020
durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Ferner
wird
darauf
hingewiesen,
dass
im
Anhörungsverfahren des LGRB als Träger öffentlicher
Belange keine fachtechnische Prüfung vorgelegter
Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt.

Die Verwaltung bittet, die Stellungnahmen zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zu beschließen.

Stefan Löhr
Dipl.-Ing.
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