Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage: 7. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss)
7. Dezember 2015
Beschlussvorlage (7. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden…
Beschlussvorlage (- Erläuterungsbericht)
Beschlussvorlage (- Planunterlagen Bürgerpark)
Beschlussvorlage (- Planunterlagen Kleinfeld Süd, 6. + 7. Änd.)
Beschlussvorlage (- Planunterlagen Kleingartenpark Römerstraße + Moschee)
Beschlussvorlage (- Planunterlagen Seepark)
Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung)
Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Bürger im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
7. Dezember 2015
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Beschlussvorlage (7. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden…
Beschlussvorlage (- Planunterlagen Kleinfeld Süd, 6. + 7. Änd.)Beschlussvorlage (- Planunterlagen Bürgerpark)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)Beschlussvorlage (- Erläuterungsbericht)Beschlussvorlage (- Planunterlagen Kleingartenpark Römerstraße + Moschee)Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung)Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Bürger im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung)Beschlussvorlage (- Planunterlagen Seepark)
FNP, 7. Änderung – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühzeitige Beteiligung vom 25.08.2014 – 26.09.2014) OZ 1 Beteiligter E-Werk Mittelbaden Anregungen der Beteiligten Die Stellungnahmen aus den laufenden Bebauungsplanverfahren sind zu beachten. 12.08.2014 2 IHK 11.08.2014 Stellungnahme Die in den jeweiligen Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden, sofern sie auf der Maßstabsebene des Flächennutzungsplans (FNP) relevant sind, berücksichtigt. Dies betrifft die Darstellung von Hauptversorgungs- und Entsorgungsleitungen sowie von Trafostationen. Verweis auf die Stellungnahmen zu den bereits eingeleiteten Bebauungsplanverfahren: Seepark: Bereich Seepark und Bürgerpark: Gegen das Vorhaben sind keinen grundsätzlichen Bedenken Im Rahmen der im Parallelverfahren aufgestellten vorzubringen. Bebauungspläne (BP) SEEPARK und BÜRGERPARK wurde Die IHK bittet die Stadt, bis zur Offenlage darzulegen, dass die Thematik Lärm gutachterlich untersucht. die zum Plangebiet südwestlich gelegenen Betriebe, die Benachteiligungen bzw. Beeinträchtigungen für die nordöstlich gelegenen Betriebe sowie die nördlich benachbarten Gewerbebetriebe, die vom Plangebiet „angrenzende“ Firma Schneider Electric durch die Planung ausgehen, sind entsprechend der Lärmgutachten nicht zu keine Benachteiligungen bzw. gar Beeinträchtigungen erwarten. Durch die neuen Parkanlagen wird das Umfeld der erfahren werden. Betriebe deutlich aufgewertet. Bürgerpark: Zur Herstellung der Parkanlage sollen die auf dem Gelände derzeit noch befindlichen Parkplätze der Fa. Schneider Electric auf die andere Seite des Firmengeländes verlegt werden. Hierzu wurde das Bebauungsplanverfahren Kleinfeld Süd begonnen, jedoch noch nicht abgeschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass die Realisierung der Verlegung rechtzeitig erfolgt. Der Bau eines neuen Parkplatzes im Kleinfeld-Süd ist erfolgt. Der noch bestehende Parkplatz im Mauerfeld kann somit aufgegeben werden und steht dann zur Umsetzung der Planung zur Verfügung. Die Fa. Schneider Electric wird durch die neue Planung künftig von drei Seiten von empfindlicherer Nutzung wie z.B. Wohnbebauung und den neuen Freizeitanlagen umgeben. Die IHK bittet um Stellungnahme, ob es zwischen 1 FNP, 7. Änderung – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühzeitige Beteiligung vom 25.08.2014 – 26.09.2014) OZ Beteiligter Anregungen der Beteiligten gewerblicher und sonstiger Nutzung ggf. zu Nutzungskonflikten kommen könnte und wie dem Abhilfe geschaffen werden soll. Stellungnahme Die IHK brachte im Rahmen der Offenlage des BP BÜRGERPARK folgende ergänzende Stellungnahme vom 5.1.2015 vor: Gegen das Vorhaben sind keine grundsätzlichen Bedenken zu äußern. Es wird davon ausgegangen, dass die Firma Schneider Electric Automation GmbH detaillierte Kenntnisse der Planung hat und mit dem Vorhaben einverstanden ist. Stellungnahme der Verwaltung: Die Fa. Schneider kennt die Planung und hat keine Bedenken geäußert. Kleingartenpark: Bereich Kleingartenpark Römerstraße, Moschee Bitte, im Entwurf darzulegen, dass vom Planvorhaben keine negativen Auswirkungen in Form möglicher Nutzungskonflikte auf das nahegelegene Industriegebiet West zu befürchten sind. Zwischen Plangebiet und dem nächstgelegenen Gewerbegebiet (BP INDUSTRIEGEBIET-WEST) liegen ca. 150 m und die Rheintalbahnlinie. In etwa gleichem Abstand zum Gewerbe befindet sich das im BP KLEINFELD-SÜD festgesetzte Allgemeine Wohngebiet, das gemäß DIN 18005 tags den gleichen und nachts einen um 10 dB(A) höheren Schutzstatus genießt, als eine Kleingartenanlage. Konflikte zwischen Gewerbe und Wohnbebauung sind uns trotz Jahrzehnte langer Nachbarschaft nicht bekannt, daher sind auch Nutzungskonflikte zwischen Gewerbe und Kleingartenanlage nicht zu erwarten. Gleiches gilt für den Änderungsbereich Moschee. Bestätigt wird dies durch die folgende Aussage in der schalltechnischen Untersuchung (Heine + Jud, 9.6.2015): „Entsprechend schränken weder die Gewerbe- und Freizeitimmissionen die geplanten Nutzungen im Bebauungsplangebiet Moschee ein noch werden die bestehenden Gewerbebetriebe durch die Planung eingeschränkt.“ 2 FNP, 7. Änderung – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühzeitige Beteiligung vom 25.08.2014 – 26.09.2014) OZ Beteiligter Anregungen der Beteiligten Stellungnahme Kleinfeld-Süd: Bereich Kleinfeld-Süd: Neben Vergnügungsstätten müsste aus Sicht der IHK zumindest auch ein Ausschluss zentrenrelevanten Einzelhandels vorgenommen werden. Die Anregung bezieht sich auf Festsetzungen des BP KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung. Der Flächennutzungsplan trifft keine Festsetzungen zur Zulässigkeit von Einzelhandel innerhalb der gewerblichen Baufläche. Stellungnahme aus dem B-Planverfahren: Im festgesetzten eingeschränkten Gewerbegebiet ist kein großflächiger Einzelhandel zulässig. Damit müsste zentrenrelevanter Einzelhandel also unter der Schwelle der Großflächigkeit bleiben und zudem die Voraussetzungen eines nicht wesentlich störenden Gewerbebetriebs einhalten. Damit sind die Rahmenbedingungen für zentrenrelevanten Einzelhandel bereits stark eingeschränkt. Gegen einen theoretisch denkbaren Lebensmittelladen zur Nahversorgung wäre indes nichts einzuwenden. 3 4 Dt. Telekom Es wird auf Folgendes hingewiesen: 09.09.2014 Im Planbereich befinden sich zahlreiche Telekommunikationslinien der Telekom. Auf das Übersenden von Bestandsplänen wird zum jetzigen Zeitpunkt aus Gründen der Aktualität und der Größe des Plangebietes verzichtet. Zu gegebener Zeit wird die Telekom zu den aus dem FNP entwickelten Bebauungsplänen detailliert Stellung nehmen. Deutsche Bahn Folgende Hinweise und Anregungen müssen beachtet und berücksichtigt werden: 02.09.2014 Der Bauherr duldet etwaige Einwirkungen aller Art und gleich welchen Umfangs, insbesondere durch Elektrosmog, elektrische Strahlung, Funkenflug, Erschütterungen, elektromagnetische Impulse etc., die von den Bahnanlagen und dem Bahnbetrieb einwirken können, auf dem Abstimmung erfolgte und erfolgt im Rahmen der im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungspläne. Hinweis wird in die planungsrechtlichen Festsetzungen der im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungspläne aufgenommen. 3 FNP, 7. Änderung – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühzeitige Beteiligung vom 25.08.2014 – 26.09.2014) OZ Beteiligter Anregungen der Beteiligten Stellungnahme Grundstück entschädigungslos. Zum Bahnbetrieb zählen auch Erhaltungs- und Ergänzungsmaßnahmen an den Bahnanlagen, Erweiterungen an diesen, die Erhaltung und Ergänzung der Streckenausrüstung (insbesondere Fahr-, Speiseleitungs- und Signalanlagen). Evtl. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen sind vom Bauherrn selbst durchzuführen. 5 Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Landwirtschaft 22.08.2014 Bürgerpark: Flächen für die Landwirtschaft werden nicht beansprucht. Seepark: Im Rahmen dieses Bebauungsplanes werden 18,7 Bereich Seepark ha Fläche der Landwirtschaft entzogen. In der Tat stehen die Flächen nicht mehr für die landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung. Der neu geplante Seepark als Naherholungsgebiet für den dicht besiedelten Lahrer Westen stellt demgegenüber einen öffentlichen Belang dar, der die Inanspruchnahme rechtfertigt. 2008 wurde durch ein Landschaftsplanungsbüro eine Machbarkeitsstudie zur Realisierung einer Landesgartenschau für das gesamte Stadtgebiet durchgeführt. Nur an den jetzt geplanten Standorten standen Freiflächen in erforderlicher Größe und in einer sinnvollen Zuordnung zu Wohngebieten zur Verfügung. Insofern erweist sich die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen als notwendig. Bei den Erwerbsverhandlungen bzw. der Auflösung der Pachtverträge konnten teilweise gleichwertige Ersatzflächen angeboten werden. Die landwirtschaftlichen Betriebe haben dieses Angebot in Anspruch genommen, so dass einvernehmliche Ergebnisse erzielt werden konnten. Die betroffenen Betriebe werden auch in Zukunft berücksichtigt, wenn weitere Ersatzflächen zur Verfügung stehen. 4 FNP, 7. Änderung – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühzeitige Beteiligung vom 25.08.2014 – 26.09.2014) OZ Beteiligter Anregungen der Beteiligten Kleingartenpark Römerstraße: Im Rahmen dieses Bebauungsplanes werden 1,7 ha Fläche der Landwirtschaft entzogen. Bebauungspläne Kleinfeld-Süd, 6. und 7. Änderung: Flächen für die Landwirtschaft werden nicht beansprucht. 6 Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Waldwirtschaft 14.08.2014 7 Landratsamt Ortenaukreis, Gesundheitsamt 10.09.2014 8 Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz 09.09.2014 Bürgerpark, Kleingartenpark, Kleinfeld-Süd, 6. und 7. Änderung: Keine Konflikte in Bezug auf den Wald und die Forstwirtschaft ersichtlich Seepark: Es sind keine Konflikte ersichtlich. Hinweis: es werden 2,3 ha Wald neu begründet, hierfür ist eine Erstaufforstungsgenehmigung beim Amt für Landwirtschaft zu beantragen. Stellungnahme Bereich Kleingartenpark Römerstraße: Im Plangebiet befinden sich inzwischen alle Grundstücke im Eigentum der Stadt Lahr. Sowohl beim Erwerb als auch bei der Kündigung der Pachtverträge wurde das Thema Ersatzflächen einer einvernehmlichen Lösung zugeführt. Bereich Seepark: Mit dem sogenannten Auenwäldchen ist in enger Abstimmung mit der Forstbehörde eine Aufforstungsmaßnahme vorgesehen, die als Ausgleich für einen Eingriff im Zuge der Ertüchtigung des Schutterentlastungskanals dient. Die Aufforstungsgenehmigung dafür liegt bereits vor. Bürgerpark, Seepark, Kleingartenpark: keine Bedenken. Kleinfeld-Süd: Da in diesem Bereich mögliche Emissionen zu erwarten sind, wird empfohlen, aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes, aktive Schallschutzmaßnahmen durchzuführen. Bereich Kleinfeld-Süd: In den planungsrechtlichen Festsetzungen des im Parallelverfahren aufgestellten BP KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung werden Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt, um gesunde Wohnverhältnisse zu ermöglichen. Der FNP kann hier maßstabsbedingt keine Lärmschutzmaßnahmen darstellen. Im Bereich Seepark befindet sich ein nach § 30 BNatSchG i.V. mit § 32 NatSchG geschütztes Biotop (Feldhecke an Graben „Untere Stegmatten“). An die in den Flächenausweisungen dargestellten Gebiete grenzen weitere Biotope an (Wald mit seltenen Tieren westlich Lahr und Feldhecke Ortsrand südlich Lahr-Dinglingen). Im Rahmen der im Parallelverfahren aufgestellten BP SEEPARK, BÜRGERPARK, MOSCHEE und KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE wurden entsprechende Umweltberichte erstellt. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse wird in Form von Steckbriefen dem Entwurf zur 7. Änderung des FNP beigefügt und zur Offenlage des Entwurfs der Öffentlichkeit Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 30 (2) BNatSchG sowie den Behörden zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Die 5 FNP, 7. Änderung – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühzeitige Beteiligung vom 25.08.2014 – 26.09.2014) OZ Beteiligter Anregungen der Beteiligten alle Handlungen verboten sind, die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen führen können. Von den Verboten kann lediglich auf Antrag eine Ausnahme zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigung ausgeglichen werden kann. Im Rahmen der Bauleitplanung sind jeweils ein Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und eine artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen. Stellungnahme Hinweise zu den genannten Biotopen werden in den jeweiligen Umweltberichten behandelt. Der Änderungsbereich Seepark und damit auch der Geltungsbereich des Bebauungsplans SEEPARK verläuft entlang der B 36 am Böschungsfuß der Rampe, die zur Brücke über die Vogesenstraße führt. Die dort befindliche Feldhecke liegt also außerhalb des Plangebiets und wird daher durch die Planung nicht beeinträchtigt. Unmittelbar nördlich des Waldbiotops wird mit dem sogenannten Auenwäldchen in enger Abstimmung mit dem Forst eine Aufforstungsmaßnahme erfolgen, die als Ausgleich für einen Eingriff im Zuge der Ertüchtigung des Schutterentlastungskanals dient. Im Waldbiotop selbst, das nicht Teil des Plangebiets ist, wird es zu keinen Beeinträchtigungen oder gar Zerstörungen kommen, die auf das Vorhaben zurückzuführen sind. 9 Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz 17.09.2014 Abwasser: Dem Vorentwurf sind noch keine Angaben zum Entwässerungskonzept zu entnehmen. Für die kanaltechnische Erschließung im öffentlichen Bereich ist rechtzeitig vor Baubeginn das Benehmen der Unteren Wasserbehörde herzustellen. Altlasten: Im Bereich KLEINFELD-SÜD befindet sich die Altablagerung „Im Kleinfeld – Lettlöcher“. Es handelt sich hierbei um eine ehemalige Grube, die von 1945 – 1972 mit Hausmüll, Sperrmüll, Bauschutt und Erdaushub verfüllt wurde. Das Aushubvolumen wird bei einer Fläche von ca. 15.000 m² auf 15.000 m³ bis 30.000 m³ geschätzt. Die Fläche wurde 2004 auf Beweisniveau BN 3 in Belassen zur Wiedervorlage – Die Entwässerungskonzepte werden in den parallel aufgestellten Bebauungsplänen dargestellt und mit dem Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz abgestimmt. Die Altlastenfläche im Bereich Kleinfeld-Süd wird im FNP dargestellt. Der Sachstand und das weitere Vorgehen zu der Altlastenfläche im Plangebiet wurden im parallel aufgestellten BP KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung unter den planungsrechtlichen Festsetzungen ergänzt. 6 FNP, 7. Änderung – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühzeitige Beteiligung vom 25.08.2014 – 26.09.2014) OZ Beteiligter Anregungen der Beteiligten Stellungnahme Kategorie Gefahrenlage hinnehmbar eingestuft. Es besteht daher kein weiterer Untersuchungs-/Sanierungsbedarf. Bei Baumaßnahmen bzw. Eingriffen in den Untergrund ist gutachterliche Begleitung erforderlich. Flächen, für deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, sollen gekennzeichnet werden. Für den Änderungsbereich 4 ist dies in Teilbereichen der Fall, sodass die Fläche im FNP zu kennzeichnen ist. Äußerungen zum Umfang der Umweltprüfung: Oberflächengewässer - Folgende Aspekte sind zu beachten: Die genannten Prüfparameter zu Oberflächengewässer und Boden werden in den Umweltberichten der im - Veränderung der Wasserführung und der Wasserqualität Parallelverfahren aufgestellten BP SEEPARK, von Oberflächengewässer BÜRGERPARK, MOSCHEE und KLEINGARTENPARK - Gewässerzerstörung, -verrohrung, -verlegung und – RÖMERSTRASSE abgearbeitet. Eine Zusammenfassung verbauung der Ergebnisse wird in Form von Steckbriefen dem Entwurf zur 7. Änderung des FNP beigefügt und zur Offenlage des - Veränderung der Gewässerökologie Entwurfs der Öffentlichkeit sowie den Behörden zur Einsicht - Beeinträchtigung des Retentionsvermögens durch zur Verfügung gestellt. Veränderung der Bodenstruktur - Schadstoffeintrag Anzuwenden sind diese Aspekte auf den nördlich des Baugebietes verlaufenden Graben an der B 36 sowie den Stegmattengraben. Boden - Folgende Aspekte sind hier zu beachten: - Flächeninanspruchnahme (Überbauung, Versiegelung) - Veränderung der Bodenfunktionen und der Struktur - Veränderung des Bodenwasserhaushaltes, der Bodenqualität, der Deckenschichtenmächtigkeit, des Reliefs - Schadstoffeintrag 7 FNP, 7. Änderung – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühzeitige Beteiligung vom 25.08.2014 – 26.09.2014) OZ Beteiligter Anregungen der Beteiligten Stellungnahme - Verlust hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen - Verringerung des Ertragspotentials durch Veränderung der Standorteigenschafen - Verlust an Rohstoffen, Überbauung und Zerschneidung von Rohstoffvorkommen - Verbesserung durch Sanierung schadstoffbelasteter Böden 10 RP Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau 10.09.2014 Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können dem bestehenden geolog. Kartenwerk entnommen werden. Grundwasser: Auf die Stellungnahme des LGRB zum wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren für den geplanten Neuaufschluss eines Sees wird verwiesen. Entgegen der ursprünglichen Planung eines Baggersees, wie sie dem Planfeststellungsverfahren zugrunde lag, ist nun ein ca. 2 – 3 m tiefes „Wasserbecken“ geplant. Dieser See soll mittels der vorhandenen Lehmschicht abgedichtet werden und hat keine Verbindung zum Grundwasser. Geotopschutz: Für Belange des geowissenschaftlichen Naturschutzes wird auf das Geotop-Kataster verwiesen. 11 RP Freiburg Referat Verkehr: 08.10.2014 Das Plangebiet Bürgerpark befindet sich ca. 3,8 km südöstlich des Bezugspunktes des Verkehrslandeplatzes Lahr innerhalb dessen Bauschutz- und Anlagenschutzbereiches. Die Hinweise zu Höhen von Gebäuden und technischen Einrichtungen werden oder sind bereits in die parallel aufgestellten Bebauungspläne aufgenommen. Ein Hinweis im FNP erfolgt nicht. Das Plangebiet Seepark befindet sich ca. 4 km südlich des Bezugspunktes des Verkehrslandeplatzes Lahr innerhalb dessen Bauschutz- und Anlagenschutzbereiches. Die Plangebiete Kleingartenpark Römerstraße sowie Kleinfeld Süd befindet sich ca. 3,9 km südlich des Bezugspunktes des Verkehrslandeplatzes Lahr innerhalb dessen Bauschutz- und Anlagenschutzbereiches. Bereich Kleingartenpark Römerstraße, Moschee: Die geplante Moschee erreicht mit ihrem Minarett eine Höhe von 30 m. Damit ist das Referat 62 weiterhin zu beteiligen. In Anbetracht dessen, dass in unmittelbarer Nachbarschaft 8 FNP, 7. Änderung – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühzeitige Beteiligung vom 25.08.2014 – 26.09.2014) OZ Beteiligter Anregungen der Beteiligten Stellungnahme deutlich höhere Gebäude (Hochhäuser Römerstraße) In allen Gebieten: Planungen von Gebäuden und techn. stehen, dürften sich daraus jedoch keine Einschränkungen Einrichtungen, die die Höhe von 30 m über Grund überschreiten, sind mit der zivilen Luftfahrtbehörde abzustimmen. ergeben. Referat Straßenplanung: Der Geltungsbereich Bürgerpark wird durch die B 3 im Westen und die B415 im Süden begrenzt. Für den Bau der Sporthalle ist die Anbaubeschränkung nach § 9 FStrG zu beachten. Bereich Bürgerpark Im FNP können maßstabsbedingt keine Beschränkungsstreifen dargestellt werden. Im parallel aufgestellten BP BÜRGERPARK ist der Hinweis berücksichtigt. In den Geltungsbereichen Bürgerpark, Seepark und Kleingartenpark muss die Erschließung über das nachgeordnete Straßennetz erfolgen. Denkmalpflege: Im westlichen Teil des Bürgerparks liegt eine nach § 22 DSchG geschütztes Grabungsschutzgebiet. Es handelt sich um das Areal des römische vicus, das im Rahmen der LGS überplant wird. Die bereits archäologisch untersuchten Flächen können überbaut werden; die geplanten Baumaßnahmen außerhalb der Grabungsfläche müssen frühzeitigt mit der archäologischen Denkmalpflege abgestimmt werden. Ggf. sind archäologische Untersuchungen unter anteiliger Kostenbeteiligung des Vorhabensträgers notwendig. Das Grabungsschutzgebiet ist bereits im bestehenden wirksamen FNP dargestellt und wird auch im Entwurf zur 7. Änderung des FNP im Bereich Bürgerpark dargestellt. Zusätzlich erfolgt ein Hinweis im schriftlichen Teil. Der östliche Teil des Bürgerparks liegt außerhalb des Grabungsschutzgebietes. Hier sind bisher keine archäologischen Fundstellen bekannt. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass bisher unbekannte Fundstellen zutage treten können. Daher sind alle Maßnahmen, die in den Bodenuntergrund eingreifen, frühzeitig dem RP mitzuteilen. 9 FNP, 7. Änderung – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühzeitige Beteiligung vom 25.08.2014 – 26.09.2014) OZ Beteiligter Anregungen der Beteiligten Stellungnahme Höhere Raumordnungsbehörde: Keine Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes Seepark im nordwestlichen Bereich vom Beteiligungsradius einer Störfallanlage (Badenova, Raiffeisenstraße) tangiert wird. Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf die Darstellung als Grünfläche im FNP sind nicht erkennbar. Die Verwaltung bittet, der vorgeschlagenen Bewertung zuzustimmen. Stefan Löhr Dipl.-Ing. 10