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Beschlussvorlage (- Satzung)

                                    
                                        STADT LAHR

Satzung
Bebauungsplan MOSCHEE
Planungsrechtliche Festsetzungen
Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit § 4 Gemeindeordnung BadenWürttemberg(GemO) hat der Gemeinderat am 14. Dezember 2015 in öffentlicher Sitzung den
Bebauungsplan MOSCHEE als Satzung beschlossen.
§1
Geltungsbereich der Satzung
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung der planungsrechtlichen Festsetzungen ergibt sich
aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2.
§2
Bestandteile der Satzung
Die Satzung besteht aus folgenden Teilen:
- Planungsrechtliche Festsetzungen vom 16. November 2015
- Nutzungsplan vom 16. November 2015
Beigefügt sind:
- Begründung vom 16. November 2015
§3
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Landesbauordnung Baden - Württemberg handelt, wer den
planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans vom 16. November 2015
zuwiderhandelt.
§4
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft.
(2) Früheres Ortsrecht, das den planungsrechtlichen Festsetzungen dieses Bebauungsplans
widerspricht, wird gleichzeitig aufgehoben.
Lahr,

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister