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Beschlussvorlage (Bebauungsplan MOSCHEE - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Etter

Datum: 29.10.2015 Az.: -0684 Et

Drucksache Nr.: 299/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

25.11.2015

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

14.12.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan MOSCHEE
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

1. Die Abwägung vom 16. November 2015 zu den während der Offenlage gem.
§ 3 (2) und § 4 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan
MOSCHEE wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan MOSCHEE wird in der beigefügten Fassung vom
16. November 2015 als Satzung beschlossen.

Anlage(n):
- Abwägung der Anregungen von Trägern öffentlicher Belange
- Abwägung der Einwendungen und Anregungen von Bürgern
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Bestandsplan
- Nutzungsplan
- Gestaltungsplan
- Umweltbericht
- Schalltechnische Untersuchung
- Satzung

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 299/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2015 dem Entwurf des Bebauungsplans MOSCHEE
zugestimmt und den Offenlegungsbeschluss gefasst. Daraufhin fand vom 10. August
bis zum 18. September 2015 die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.
15 Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der Offenlage Stellungnahmen abgegeben. Die Abwägung stellt in tabellarischer Form den Stellungnahmen die Bewertung
des Stadtplanungsamtes im Einzelnen gegenüber.
Aus der Bürgerschaft sind im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplans MOSCHEE
6 Einwendungen eingegangen. Eine davon wurde in Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft vorgebracht. Die Abwägung aller Einwendungen erfolgt ebenfalls in
tabellarischer Form, indem den Stellungnahmen die jeweiligen Bewertungen des Stadtplanungsamtes im Einzelnen gegenüber gestellt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Bewertung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger zu beschließen und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan MOSCHEE zu fassen.
Da die parallel vorgenommene Änderung des Flächennutzungsplans – der Beschluss
zur Offenlage der 7. Änderung wird am 7. Dezember 2015 durch den gemeinsamen
Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Lahr / Kippemheim gefasst – noch nicht wirksam ist, muss der Bebauungsplan dem Regierungspräsidium Freiburg zur Genehmigung vorgelegt werden. Nach erfolgter Genehmigung kann der Bebauungsplan
MOSCHEE mit der öffentlichen Bekanntmachung voraussichtlich 2016 in Kraft treten.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.