Beschlussvorlage (Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB - Beratung des Entwurfs - Offenlagebeschluss)
Vorlage: Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB - Beratung des Entwurfs - Offenlagebeschluss
27. Juni 2016
Beschlussvorlage (Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
- Beratung des Entwurfs
- Offenlagebeschluss)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan Luftbild)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen)
27. Juni 2016
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
- Beratung des Entwurfs
- Offenlagebeschluss)
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Beschlussvorlage Amt: 61 Kühl Datum: 24.05.2016 Az.: -0685/Kü Drucksache Nr.: 127/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 08.06.2016 vorberatend öffentlich Einstimmig Ortschaftsrat Mietersheim 16.06.2016 vorberatend öffentlich Gemeinderat 27.06.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB - Beratung des Entwurfs - Offenlagebeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des im Bestandsplan dargestellten Bereichs zur 5. Änderung des Bebauungsplans BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN wird beschlossen. 2. Der Entwurf des Bebauungsplans BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung, vom 11.05.2016 wird gebilligt. 3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 4. Auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfs vom 11.05.2016 wird die Offenlage beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Anlage(n): - Bestandsplan mit Geltungsbereich - Bestandsplan Luftbild - Gestaltungsplan - Nutzungsplan - Textliche Festsetzungen - Begründung BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 127/2016 Seite - 2 - Begründung: Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt an der Breisgaustraße nebenliegend zur Unterführung der B 3 am östlichen Zugang zum Seepark. Dort befindet sich momentan eine großzügig dimensionierte Straßenverkehrsgrünfläche. Die Größe des Plangebiets beläuft sich auf ca. 2150 m². Ziel der Planung ist der Bau eines öffentlichen Parkplatzes für den Seepark auf östlicher Seite des Parks. Geplant sind insgesamt 48 Stellplätze für Pkws, davon sollen zwei als Behindertenstellplätze ausgeführt werden. Weiterhin sind Bügel für das Abstellen von 10 Fahrrädern und ein Parkstreifen für 6 Krafträder vorgesehen. Die Erschließungsstraße der Stellplätze soll asphaltiert werden, die Stellplätze erhalten ein wasserdurchlässiges Pflaster. Im Bestand befinden sich zwei Sitzbänke, ein Mülleimer und zwei Baumgruppen mit je 3 Bäumen. Diese müssen dem Parkplatz weichen. Die Planung sieht jedoch eine neue Baumbepflanzung mit insgesamt 12 großkronigen Laubbäumen vor und erhält einen großen Teil der Grünfläche. Die Flächenverhältnisse belaufen sich auf: versiegelte Fläche: wasserdurchlässige Oberfläche: Grünfläche: ca. 733,0 m² ca. 597,5 m² ca. 819,5 m² ca. 34 % ca. 28 % ca. 38 % Das Grundstück bleibt im Eigentum der Stadt. Somit trägt die Stadt die Kosten für die Baumaßnahme. Die Bruttokosten belaufen sich auf ca. 190.000 € inklusive Bäume, Begrünung und zusätzlicher Raumausleuchtung. Das Plangebiet wird im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) aufgestellt werden. Im Zuge dessen kann der Flächennutzungsplan später berichtigt werden. Gemäß den Möglichkeiten des beschleunigten Verfahrens wird auf einen Umweltbericht sowie auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit verzichtet. Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss und einen Beschluss zur Offenlage für die 5. Änderung des Bebauungsplans BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN zu fassen. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.