Beschlussvorlage (Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)
Vorlage: Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss
5. Dezember 2016
Beschlussvorlage (Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestands-, Gestaltungs-, Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnisches Gutachten)
5. Dezember 2016
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- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
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Beschlussvorlage Amt: 61 Löhr Datum: 10.11.2016 Az.: -0687 Lö Drucksache Nr.: 324/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 30.11.2016 vorberatend öffentlich Gemeinderat 05.12.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ---------- Betreff: Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung vom 10. November 2016 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung und die hierfür erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 10. November 2016 als Satzungen beschlossen. Anlage(n): - Abwägungsspiegel - Bestands-, Gestaltungs-, Nutzungsplan - Planungsrechtliche Festsetzungen - Örtliche Bauvorschriften - Begründung - Schalltechnisches Gutachten - Satzungen BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 324/2016 Seite - 2 - Begründung: In seiner Sitzung am 27. Juni 2016 fasste der Gemeinderat einstimmig den Aufstellungs- und den Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan-Entwurf AREAL TRAMPLER, 2. Änderung. Hierbei handelt es sich um die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wiedernutzung der brachliegenden Fläche des ehemaligen Kinos an der Kaiserstraße. Die mit der Stadt intensiv abgestimmte Konzeption der GEMIBAU beinhaltet eine im Erdgeschoss zusammenhängende und in den Obergeschossen in drei Einzelbaukörper aufgelöste Bebauung, die sich von ihrer Struktur, Höhe und Dachform in die Umgebung einfügt. Neben einer dreigruppigen städtischen Kindertageseinrichtung sind 32 Mietwohnungen vorgesehen, überwiegend mit zwei oder drei Zimmern. Die Parkierung für Mitarbeiter und Bewohner erfolgt in einer Tiefgarage. Für das Vorhaben liegt zwischenzeitlich ein Bauantrag vor. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Bebauungsplanänderung erfolgte vom 11. Juli bis 19. August 2016. Während dieser Zeit gingen aus der Bevölkerung keine Stellungnahmen ein. Von den 35 angeschriebenen externen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gaben 10 Anregungen oder Hinweise ab, die allesamt lediglich Planungs- oder Ausführungsdetails betreffen. Sie sind gemeinsam mit den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen im beiliegenden Abwägungsspiegel tabellarisch aufgeführt. Aus den Stellungnahmen ergeben sich lediglich redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen im schriftlichen Teil des Bebauungsplanes. Die Verwaltung schlägt vor, die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen zu beschließen sowie den Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung und die hierzu erlassenen Örtlichen Bauvorschriften als Satzungen zu beschließen. Sie würden dann mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.