Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)
Vorlage: Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss
19. März 2018
Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
19. März 2018
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- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung)Beschlussvorlage (- Abwägung)Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)Beschlussvorlage (- Satzungen)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage Amt: 61 Hauptvogel Datum: 05.02.2018 Az.: -0691/Ha Drucksache Nr.: 28/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 07.03.2018 vorberatend öffentlich Einstimmig Gemeinderat 19.03.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung vom 5. Februar 2018 wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 5. Februar 2018 beschlossen. Anlage(n): - Abwägung - Bestandsplan mit Geltungsbereich - Nutzungsplan - Gestaltungsplan - Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung - Satzungen - Schalltechnische Untersuchung BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 28/2018 Seite - 2 - Begründung: Der Gemeinderat hat am 15. Mai 2017 dem Entwurf des Bebauungsplans KLEINFELD-NORD, 3. Änderung zugestimmt und den Beschluss zur Offenlage gefasst. Dieser Bebauungsplan der Innenentwicklung wurde nach § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand vom 29. Mai 2017 bis 30. Juni 2017 statt. Anlass der Planaufstellung war der Erweiterungswunsch der Firma Zermet. Die Produktion soll um weitere Verfahrensschritte erweitert werden. Um dies zu ermöglichen, soll das bislang 2geschossige Bürogebäude um ein Geschoss erhöht werden und auf dem brachliegenden städtischen Grundstück in direkter Nachbarschaft eine weitere Fertigungshalle gebaut werden. Während dieser Offenlage gingen 10 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange ein. Sie betreffen die Themen Geotechnik, Grundwasserschutz, Altlasten, Artenschutz, Abfallwirtschaft und Versorgungsleitungen. Weitere Stellungnahmen gab es zur Art der baulichen Nutzung und zu den Gebäudehöhen. Die Abwägung stellt in tabellarischer Form den Stellungnahmen die Bewertung des Stadtplanungsamtes im Einzelnen gegenüber. Im Vergleich zum Entwurf zur Offenlage wurden in der vorliegenden Fassung vom 5. Februar 2018 nur geringfügige redaktionelle Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen. Aus der Bürgerschaft wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die Verwaltung schlägt vor, die Bewertung zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zu beschließen und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung zu fassen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Tilman Petters Stefan Löhr Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.