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Beschlussvorlage (- Schallimmissionsprognose 14.3.2013)

                                    
                                        Schallimmissionsprognose Schienenverkehr

Verfahren :

bebauungsplanrechtlich

Durchgeführt von :

ARGE
VLi Verkehrsplanung Link
Dipl.-Ing. Christoph Link
Vaihinger Landstraße 50
70195 Stuttgart
Telefon 0711 . 699 3756
Telefax
0711 . 699 3203
+
rw bauphysik
ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Dipl.-Ing. (FH) Oliver Rudolph
Dipl.-Geogr. Simone Beyer
Dipl.-Geogr. Thomas Schultes
im weiler 7
74523 schwäbisch hall
Telefon 0791 . 978 115 – 11
Telefax
0791 . 978 115 - 20

∙

Bebauungsplan „Heiligenbreite-Nord,
5. Änderung“

raumakustik

Plangebiet :

∙

Stadt Lahr
Schillerstraße 23
77933 Lahr

bauakustik

Auftraggeber :

∙

Bauleitplanung

lärmschutz

Veranlassung :

thermische bauphysik

für den Bebauungsplan
„Heiligenbreite-Nord, 5. Änderung“
der Stadt Lahr

rw bauphysik
ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
sitz
schwäbisch hall
HRA 724819 amtsgericht stuttgart

Berichtsnummer / -datum :

13521 SIS vom 14.03.2013

Auftragsdatum :

05.02.2013

komplementärin:
rw bauphysik verwaltungs GmbH
sitz
schwäbisch hall
HRB 732460 amtsgericht stuttgart

Berichtsumfang :

24 Seiten Bericht, 14 Seiten Anhang

geschäftsführende gesellschafter:
dipl.-ing. (fh) oliver rudolph
dipl.-ing. (fh) ralph weischedel

Aufgabenstellung :

A)

www.rw-bauphysik.de
info@ rw-bauphysik.de

Prognose der Geräuscheinwirkungen im
Plangebiet durch Schienenverkehr
B) Untersuchung von erforderlichen passiven
Lärmschutzmaßnahmen
C) Empfehlungen zu textlichen Festsetzungen
im Bebauungsplans

amtlich anerkannte messstelle nach
§ 26 bundesimmissionsschutzgesetz
74523 schwäbisch hall
im weiler 7
tel 0791 . 978 115 - 0
fax 0791 . 978 115 - 20
70469 stuttgart
hohewartstraße 192
tel 0711 . 85 673 – 34
fax 0711 . 85 673 – 35

Als Labor- und Messstelle akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025
für die Berechnung und Messung von Geräuschemissionen und –immissionen
T:\2013\13521_Stadt_Lahr_BPlan_Heiligenbreite_Nord\Dokumente\B13521 Bericht.doc

91550 dinkelsbühl
nördlinger straße 29
tel 09851 . 55 48 – 80
fax 09851 . 55 48 – 81

ARGE
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Bericht Nr. 13521 SIS vom 14.03.2013

Inhaltsverzeichnis
1

Zusammenfassung

3

2

Aufgabenstellung

5

3

Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen

6

4

Örtliche Verhältnisse

8

5

Beurteilungsgrundlagen

10

5.1 DIN 18005

10

5.2 DIN 4109

11

6

Berechnungsverfahren

14

7

Berechnungsvoraussetzungen und Eingangsdaten

15

8

Untersuchungsergebnisse

17

9

8.1.1 Beurteilungspegel

17

8.1.2 Erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß

17

Vorschläge zu textlichen Festsetzungen und Hinweise

19

9.1 Festsetzungen

19

9.2 Hinweise

19

10

Prognose- und Beurteilungssicherheit

19

11

Schlusswort

23

12

Anlagenverzeichnis

24

T:\2013\13521_Stadt_Lahr_BPlan_Heiligenbreite_Nord\Dokumente\B13521 Bericht.doc

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Bericht Nr. 13521 SIS vom 14.03.2013

1

Zusammenfassung
Die Stadt Lahr beabsichtigt die 5. Änderung des Bebauungsplans ‚Heiligenbreite-Nord‘.
Im Zuge einer Neuordnung sollen auf dem 1,8 ha großen Gebiet einige bestehende Gebäude abgebrochen werden und eine Wohnbebauung neu entstehen. Das bestehende
Mischgebiet (MI) soll in ein Allgemeines Wohngebiet (WA) umgewandelt werden.
Direkt östlich angrenzend befindet sich die Bahnlinie 4000 (Friesenheim – Orschweier).
Eine Trassierung des dritten und vierten Gleises für die Strecke 4280 der Rheintalbahn wird
aktuell diskutiert, soll aber nach Absprache mit der Stadt Lahr nicht Bestandteil der
vorliegenden Untersuchung sein. Um Immissionskonflikte durch den Schienenverkehr
innerhalb des neu entstehenden Wohngebiets zu vermeiden, soll im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens der Schallschutz untersucht werden. Dabei wird die Lärmbelastung untersucht, die sich durch die bestehenden Gleise der Strecke 4000 ergibt.

Die Untersuchung gliedert sich in drei Schritte:
(I) In einem ersten Schritt wird eine Schallimmissionsprognose für das Plangebiet durchgeführt, in welcher überprüft wird, ob durch die Geräuschbelastung der bestehenden
Bahnlinie 4000 an der neu entstehenden Wohnbebauung die schalltechnischen
Orientierungswerte nach DIN 18005 [1] eingehalten werden.
(II) In einem zweiten Schritt werden für die geplanten Wohngebäude die erforderlichen
resultierenden Schalldämm-Maße der Außenbauteile nach DIN 4109 [3] ermittelt.
(III)Aus den Ergebnissen von (II) werden Empfehlungen für die textlichen Festsetzungen im
Bebauungsplan erarbeitet.
Die zu erwartenden Geräuschimmissionen wurden auf Basis eines dreidimensionalen
Geländemodells mit dem Programmsystem SoundPLAN ermittelt. Die Verkehrsgeräusche
der Schiene wurden auf Basis der Zugzahlen aus dem Jahr 2011/2012 auf der Strecke
4000 nach Schall 03 [8] berechnet. Die Beurteilung erfolgte nach DIN 18005 [1].
Die in Kapitel 8 und im Anhang dargestellten Untersuchungsergebnisse können wie folgt
zusammengefasst werden:

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

Die durch den Schienenverkehr auf der Strecke 4000 verursachten Beurteilungspegel
liegen deutlich über den für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) geltenden schalltechnischen Orientierungswerten der DIN 18005 [1]. Die Überschreitungen treten insbesondere zur Nachtzeit auf. Aber auch zur Tageszeit können die Werte an den
östlichen Gebäuden sowie in den Obergeschossen nicht eingehalten werden.



Um die schutzbedürftigen Räume innerhalb der geplanten Wohngebäude vor störendem Schienenlärm zu schützen, ist für eine ausreichende schalltechnische Dimensionierung der Außenbauteile nach DIN 4109 [3] zu sorgen. Das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß R’w,res beträgt je nach Stockwerk und Fassade der im
Plangebiet befindlichen Gebäude 30 – 50 dB (siehe Anlage 8 – 10). Dabei handelt es
sich um den baulichen Mindestschallschutz der DIN 4109 [3]. Falls im Rahmen von
Einzelvorhaben ein erhöhter Schallschutz gewünscht wird, ist nach VDI 4100 [5] das
berechnete R’w,res um 5 dB zu erhöhen. Insbesondere die Ost- und Südfassaden der
östlich geplanten Mehrfamilienhäuser sowie die Obergeschosse der Gebäude
benötigen ein hohes resultierendes Schalldämm-Maß R’w,res

.

In diesen Bereichen

kann auch eine geeignete Grundrisssituation, in der z.B. auf der betroffenen Süd- und
Ostseite Bäder und Schlafräume mit geringen Fensterflächen vorgesehen werden,
dienlich sein, die erforderliche Schalldämmqualität der Fenster zu reduzieren.

Der Genehmigungsbehörde bleibt eine abschließende Beurteilung vorbehalten.

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2

Aufgabenstellung

Die Stadt Lahr beabsichtigt die 5. Änderung des Bebauungsplans „Heiligenbreite-Nord“.
Im Zuge einer Neuordnung sollen auf dem 1,8 ha großen Gebiet einige bestehende
Gebäude abgebrochen werden und eine Wohnbebauung neu entstehen. Das bestehende Mischgebiet soll in ein Allgemeines Wohngebiet (WA) umgewandelt werden.
Um spätere Immissionskonflikte innerhalb des Bebauungsplangebietes zu vermeiden, soll
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens der Schallschutz untersucht werden. Hierfür
werden die maßgeblichen Geräuschimmissionen im Plangebiet, die durch den Schienenverkehr auf den bestehenden Gleisen entstehen, ermittelt und bewertet. Darüber hinaus
sind Aussagen zu eventuell erforderlichen passiven Lärmschutzmaßnahmen innerhalb des
geplanten Wohngebiets zu treffen. Die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen werden
abschließend in den Empfehlungen zu textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan zusammengefasst.
Die vorliegende Untersuchung umfasst gemäß Auftrag folgende Arbeitsschritte:
-

Einholen von verkehrstechnischen Daten zum Schienenverkehr

-

Erstellen eines digitalen Simulationsmodells mit SoundPLAN für den Ist-Zustand des
Schienenverkehrs auf der Strecke 4000

-

Berechnung der Verkehrsgeräuschimmissionen nach Schall 03 [8]

-

Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen nach DIN 18005 Verkehr [1]

-

Aussage zu Anforderungen an den baulichen (passiven) Schallschutz im Plangebiet
nach DIN 4109 [3]

-

Erarbeiten von Vorschlägen zu textlichen Festsetzungen für den Bebauungsplan

-

Berichtswesen

Am 05.02.2013 wurde die vorliegende Untersuchung von der Stadt Lahr in Auftrag
gegeben.

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3

Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen

Folgende Vorschriften wurden bei der Durchführung der Untersuchung berücksichtigt:

[1]

DIN 18005-1 ‚Schallschutz im Städtebau’, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die
Planung, Juli 2002

[2]

Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 ‚Schallschutz im Städtebau’, Berechnungsverfahren,
Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987

[3]

DIN 4109 ‚Schallschutz im Hochbau’, Ausgabe 1989 mit Änderung A 1 01/2001

[4]

VDI 2719 ‚Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen’,
Ausgabe 1987

[5]

VDI 4100 ‚Schallschutz im Hochbau Wohnungen - Beurteilung und Vorschläge für
erhöhten Schallschutz‘, Ausgabe Oktober 2012

[6]

16. BImSchV ‚Verkehrslärmschutzverordnung’, Juni 1990

[7]

RLS-90 ‚Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen’, 1990

[8]

Schall 03 ,Richtlinie zu Berechnung von Schallimmissionen von Schienenwegen’,
1990

[9]

Bayerisches Landesamt für Umwelt: ‚Das erforderliche Schalldämm-Maß von
Schallschutzfenstern – Vergleich verschiedener Regelwerke’, 2007

Weiter wurden folgende Grundlagen berücksichtigt:
[10] Zugdaten zum Streckenabschnitt 4000 sowie 4280 (Friesenheim - Orschweiher),
zugesandt von Herrn Bauer, Deutsche Bahn AG, Systemverbund Bahn,
Umweltschutz, Lärm und Erschütterung (TUM 1), vom 13.02.2013
[11] Bebauungsplan: „Heiligenbreite-Nord, 5. Änderung“, Geltungsbereich südlich der
Schutter im Maßstab 1 : 1000, Stand: 04.12.2012, Stadtplanungsamt Lahr
[12] Plan zum Bebauungsplangebiet und Umgebung im dxf-Format von Frau Dalm,
Stadtplanungsamt Lahr, erhalten
[13] Lageplan zur Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe – Basel, PfA 7.3, Lahr – Mahlberg, ABS km 162,303 – km 163,226 im Maßstab 1 : 1000, Ingenieurgemeinschaft

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Schüßler-Plan – BGS Ingenieursozietät, geprüft und freigegeben am 25.06.2007, von
Frau Dalm, Stadtplanungsamt Lahr, im PDF-Format erhalten
[14] Übersichtshöhenplan zur Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe – Basel, PfA 7.3,
Lahr – Mahlberg, ABS km 161,200 – km 164,830 im Maßstab 1 : 5000/500, Ingenieurgemeinschaft Schüßler-Plan – BGS Ingenieursozietät, geprüft und freigegeben
am 25.06.2007, von Frau Dalm, Stadtplanungsamt Lahr, im PDF-Format erhalten
[15] Lärmaktionsplan der Stadt Lahr, Februar 2010. Online unter: www.lahr.de/sixcms/
media.php/7/2010-02-03%20L%E4rmaktionsplan%20Februar%202010_klein.pdf
[16] Geländehöhen aus der topographischen Karte, Programm TOP10, Version 1 des
Landesamtes für Geoinformation und Landesentwicklung

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Örtliche Verhältnisse

Das Bebauungsplangebiet ‚Heiligenbreite – Nord, 5. Änderung‘ liegt zwischen der Heiligenstraße und der Kruttenaustraße in 77933 Lahr. Zwischen dem Bebauungsplangebiet,
auf dem sich Wohnhäuser sowie Gebäude der ehemaligen St. Johannisdruckerei befinden, und der östlich angrenzenden Wohnbebauung fließt die Schutter. Etwa 50 bis 100 m
östlich des Gebiets befinden sich die Bahngleise der Strecke 4000 Friesenheim – Orschweier, die auf einem Damm verlaufen.

Innerhalb des rund 1,8 ha großen Plangebiets sollen leerstehende Verwaltungs- und
Betriebsgebäude der ehemaligen St. Johannisdruckei durch sechs dreigeschossige Mehrfamilienhäuser ersetzt werden. Ein denkmalgeschütztes Bestandsgebäude im nordwestlichen Plangebiet soll umgebaut werden und Platz für 20 weitere Wohneinheiten bieten.
Vier Baulücken im Norden des Plangebiets werden durch weitere dreigeschossige Wohnhäuser geschlossen. Neben den Neubauten befinden sich vier Wohnhäuser im Bestand,
die erhalten bleiben.

Lärmschutzwände oder -wälle entlang der bestehenden Bahntrasse existieren laut
Aussage der Stadt Lahr nicht. Im Rahmen des Lärmaktionsplans der Stadt Lahr [15]
wurden besonders lärmbelastete Bereiche ermittelt, für die zukünftig eine Lärmsanierung
entlang der Gleise erfolgen soll. Eine Lärmsanierung erfolgt jedoch nur für Gebiete, deren
Bebauungsplan vor dem 01.04.1974 rechtskräftig [15] war und betrifft somit nicht den
Bebauungsplan ‚Heiligenbreite – Nord‘. Angrenzende Gebiete erfüllen jedoch die
genannten Kriterien, sodass sich die Lärmbelastung nach Durchführung der Lärmsanierung auch im Bereich des zu untersuchenden Plangebiets reduzieren wird. Da die
Lärmsanierung aber erst mittelfristig geplant ist [15] und der Schallschutz im Bebauungsplangebiet ‚Heiligenbreite – Nord, 5. Änderung‘ auch während der Interimsphase
sichergestellt werden soll, müssen zumindest bauliche Schallschutzmaßnahmen vorgesehen werden.
Die Lage des Bebauungsplangebietes und dessen Umgebung sind nachfolgend in Abbildung 1 und Anhang 1 dargestellt.

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Abbildung 1:

Übersichtslageplan

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5

Beurteilungsgrundlagen

5.1

DIN 18005
Für die Bauleitplanung gelten primär die Bestimmungen der DIN 18005 ‚Schallschutz im
Städtebau’[1]. Die im Beiblatt zu DIN 18005 [1] enthaltenen schalltechnischen Orientierungswerte sind nicht wie Immissionsrichtwerte zu behandeln. Bezeichnungsgerecht geben die nachfolgend aufgeführten Werte eine Orientierungshilfe ohne rechtliche Verbindlichkeit. Sie sind als sachverständige Konkretisierung der Anforderung an den Schallschutz im Städtebau aufzufassen und in den Abwägungsprozess einzubeziehen. Sie lauten:

Schalltechnische Orientierungswerte der DIN 18005
Gebietsausweisung

TAGS

NACHTS

Verkehr

Gewerbe

Verkehr

Gewerbe

Reine Wohngebiete

50 dB(A)

50 dB(A)

40 dB(A)

35 dB(A)

Allgemeine Wohngebiete

55 dB(A)

55 dB(A)

45 dB(A)

40 dB(A)

Dorf- und Mischgebiete

60 dB(A)

60 dB(A)

50 dB(A)

45 dB(A)

Kern- und Gewerbegebiete

65 dB(A)

65 dB(A)

55 dB(A)

50 dB(A)

45-65 dB(A)

45-65 dB(A)

35-65 dB(A)

35-65 dB(A)

Sondergebiete, je nach Nutzung
Tab. 1:

Schalltechnische Orientierungswerte nach DIN 18005

Bei Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte sind grundsätzlich zu deren
Einhaltung aktive Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen. Nach Abschnitt 1.1 des Beiblatts
der DIN 18005 [1] sollen die schalltechnischen Orientierungswerte bereits an den Rändern
der überbaubaren Grundstücksflächen eingehalten werden. Passive, d.h. bauliche Maßnahmen am zu schützenden Gebäude selbst sollten erst dann vorgesehen werden,
wenn aktive Lärmschutzmaßnahmen wie z.B. Wälle oder Wände nach Auffassung der
Entscheidungsträger ausscheiden.

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5.2

DIN 4109

Nach DIN 18005 [1] sind passive Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude nach den Bestimmungen der DIN 4109 ‚Schallschutz im Hochbau’ vom November 1989 [3] zu dimensionieren. Danach sind alle Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen so auszubilden,
dass in den Räumen keine unzumutbaren Geräuschpegel entstehen. Die Anforderungen
sind baurechtlich verbindlich. Schutzbedürftige Räume im Sinne der DIN 4109 [3] sind
Wohnräume einschließlich Wohndielen, Schlafzimmer, Betten- und Übernachtungsräume
in Beherbergungsstätten, Pflegeanstalten oder Krankenhäusern, Unterrichtsräume, Büround Konferenzräume (ausgeschlossen Großraumbüros).
Das Berechnungsverfahren der DIN 4109 [3] gibt keine maximalen Innenpegel vor, sondern setzt resultierende Schalldämm-Maße der Außenbauteile fest, deren Höhe vom
‚maßgeblichen Außenlärmpegel’ abhängt. Der ‚maßgebliche Außenlärmpegel’ ist im
Fall von Verkehrslärm nach RLS-90 [7] bzw. Schall 03 [8] zu berechnen.
Es gelten folgende resultierende Schalldämm-Maße:
Spalte

1

2

Zeile

Lärmpegelbereich

‚Maßgeblicher
Außenlärmpegel

Spalte

3

4

5

Raumarten
Bettenräume in
Krankenanstalten
und Sanatorien

dB(A)

Aufenthaltsräume in
Wohnungen, Übernachtungsräume in
Beherbergungsstätt
en,
Unterrichtsräume
und ähnliche

Büroräume1) und
ähnliche

erf. R’w,res des Außenbauteils in dB

1

I

bis 55

35

30

-

2

II

56 bis 60

35

30

30

3

III

61 bis 65

40

35

30

4

IV

66 bis 70

45

40

35

5

V

71 bis 75

50

45

40

6

VI

76 bis 80

2)

50

45

7

VII

> 80

2)

2)

50

1)

An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm auf Grund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen
untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.

2)

Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.

Tab. 2:

Anforderungen nach DIN 4109

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Je größer ein Aufenthaltsraum bei gleich bleibender Außenbauteilgröße ist, umso geringer ist der Innenpegel, der sich durch die Geräuschübertragung über das Außenbauteil
ergibt. Dieser Einfluss wird bei der schalltechnischen Dimensionierung nach Tabelle 9 der
DIN 4109 [3] berücksichtigt.
In den meisten Fällen setzt sich das Außenbauteil eines Raumes zusammen aus zumindest
Fenster und Wand. Die in Tabelle 8 der DIN 4109 [3] aufgeführten resultierenden Schalldämm-Maße gelten für das gesamte (aus Fenster und Wand resultierende) Außenbauteil. Entsprechend der Flächenanteile sind die erforderlichen Schalldämm-Maße von
Wand und Fenster zu berechnen. Tabelle 10 der DIN 4109 [3] kann nur verwendet werden, wenn es sich um Wohnräume mit 10 – 60 % Fensterflächenanteil handelt und übliche Raumhöhen sowie Raumtiefen vorliegen. Andernfalls ist nach Abschnitt 11 des Beiblattes 1 zur DIN 4109 [3] zu rechnen.

Anforderungen an Lüftungseinrichtungen
In Abschnitt 5.6 der DIN 18005-1 ‚Schallschutzmaßnahmen am Gebäude’ [1]heißt es:
‚Für ausreichende Belüftung auch bei geschlossenen Fenstern müssen gegebenenfalls schalldämmende Lüftungseinrichtungen eingebaut werden.’
In Abschnitt 1.1 des Beiblattes 1 zur DIN 18005-1 [1] heißt es:
‚Bei Beurteilungspegeln über 45 dB ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich.’
In Abschnitt 5.4 der DIN 4109 [3] ‚Einfluss von Lüftungseinrichtungen und / oder Rollladenkästen’ wird zu diesem Thema angeführt:
‚Bauliche Maßnahmen an Außenbauteilen zum Schutz gegen Außenlärm sind
nur voll wirksam, wenn die Fenster und Türen bei der Lärmeinwirkung geschlossen bleiben und die geforderte Luftschalldämmung durch zusätzliche
Lüftungseinrichtungen / Rollladenkästen nicht verringert wird.’

Nach den Empfehlungen der VDI-Richtlinie 2719 [4] sollten die durch Verkehrsgeräusche
verursachten Innenpegel von Wohn-, Pflege- und Behandlungsräumen auf 30 – 40 dB(A)
begrenzt werden. Für ruhebedürftige Einzelbüros gilt ebenfalls ein Wert von 30 – 40 dB(A),
für Mehrpersonenbüros ein Wert von 35 – 45 dB(A) und für Großraumbüros, Gaststätten-,
Schalter- und Ladenräume ein Wert von 40 – 50 dB(A). Auch diese Innenpegel weisen
darauf hin, dass geöffnete bzw. gekippte Fenster zur dauernden Lüftung nur eingesetzt

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werden sollten, wenn der Beurteilungspegel maximal 15 dB über dem jeweils empfohlenen Innenpegel liegt 1 .
Aus den unterschiedlichen Hinweisen leiten sich folgende Grundsatzempfehlungen ab:
-

Sind Übernachtungsräume Beurteilungspegeln von über 45 dB(A) zur Nachtzeit ausgesetzt, sollte eine fensterunabhängige Lüftungseinrichtung vorgesehen werden, wie
z. B. eine zentrale Lüftungsanlage oder aber einzelne Schalldämmlüfter, die entweder in den Rahmen eines Fensters oder in die Außenwand integriert werden.

-

Bei tagsüber genutzten Räumen mit Beurteilungspegeln von über 55 dB(A) sind ebenfalls fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen zu empfehlen, um die allgemeinen
Grundsätze nach [4] einhalten zu können.

1 Im Rahmen eigener Messungen wurde festgestellt, dass bei geöffneten Fenstern zwischen dem vor geöffnetem Fenster gemessenen
Beurteilungspegel und dem Rauminnenpegel eine Differenz von ca. 8 dB liegt und dass bei gekippten Fenstern zwischen dem
Beurteilungspegel außen und dem Rauminnenpegel eine Differenz von ca. 15 dB liegt. Beispiel: Soll der Innenpegel in einem Wohnoder Pflegezimmer auf 40 dB(A) begrenzt werden, so dürfte der Beurteilungspegel außen bei geöffnetem Fenster nicht über 48 dB(A)
und im Falle gekippter Fenster nicht über 55 dB(A) liegen.

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Berechnungsverfahren

Die Schallausbreitungsberechnungen für die Schiene wurden nach den Bestimmungen
der Schall 03 [8] durchgeführt. Danach wird der Mittelungspegel einer Gleisachse
gebildet, wie nachfolgend beschrieben:





Lm, E  10  lg 10 0,151 DFz  DD  Dl  Dv   DFb  DBr  DBü  DRa
mit:

D FZ
DD
Dl
DV
D FB
D Br
D Bü
D Ra

Einfluss der Fahrzeugart, Korrektur in dB(A)
Einfluss der Bremsbauart, Korrektur in dB(A)
Einfluss der Zuglänge, Korrektur in dB(A)
Einfluss der Zuggeschwindigkeit, Korrektur in dB(A)
Einfluss der Fahrbahn, Korrektur in dB(A)
Einfluss von Brücken, Korrektur in dB(A)
Einfluss von Bahnübergängen, Korrektur in dB(A)
Einfluss von Gleisbögen, Korrektur in dB(A)

Der Beurteilungspegel am Immissionsort errechnet sich nach folgender Beziehung:

Lr  Lm, E  19,2  10  lgl   D I  Ds  Dl  DBM  DKorr  S
mit:

Dl
Ds
D1
D BM
D Korr
S

Pegeldifferenz durch Richtwirkung der Schallabstrahlung von Zügen, Korrektur in dB(A)
Pegeldifferenz durch den Abstand zum Immissionsort, Korrektur in dB(A)
Pegeldifferenz durch Luftabsorption, Korrektur in dB(A)
Pegeldifferenz durch Boden- und Meteorologieeinfluss, Korrektur in dB(A)
Pegeldifferenz durch zusätzliche Einflüsse auf dem Ausbreitungsweg, Korrektur in dB(A)
Schienenbonus = - 5 dB

T:\2013\13521_Stadt_Lahr_BPlan_Heiligenbreite_Nord\Dokumente\B13521 Bericht.doc

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Berechnungsvoraussetzungen und Eingangsdaten

Die erforderlichen Angaben zu den Zugzahlen auf der Bahnlinie Friesenheim – Orschweiher wurden von der Deutschen Bahn AG, Systemverbund Bahn, Umweltschutz, Lärm
und Erschütterung (TUM 1) [10] zur Verfügung gestellt. Eine Prognose für das zukünftige
Zugaufkommen auf der Strecke 4000 liegt lediglich in Verbindung mit dem Ausbau der
Strecke 4280 vor. In diesem Fall würde sich zwar die Gesamtbelastung auf den beiden
Strecken erhöhen, das Zugaufkommen auf der Strecke 4000 aber zurückgehen. Da in der
vorliegenden Untersuchung die Lärmbelastung ohne den Gleisausbau untersucht werden sollte, konnte demnach nicht mit den von der Deutschen Bahn zur Verfügung
gestellten Prognosewerten gerechnet werden, sondern es mussten die Zugzahlen der
Strecke 4000 aus dem Jahr 2011/2012 herangezogen werden.

Laut [10] ist auf dem Streckenabschnitt ein Fahrbahnzuschlag von Dfb = 2 dB(A) für die
Fahrbahnart ‚Schotterbett mit Betonschwellen‘ zu vergeben. Für die Eisenbahnüberführungen (Brücken) wurde entsprechend [10] ein Zuschlag von jeweils Dbü = 3 dB angesetzt.

Die Emissionsansätze sind in nachfolgender Tabelle sowie in Anlage 13 ff dokumentiert.

Zugzahlen Strecke 4000
2011/2012
Zugart

Anzahl
Tag
6-22 Uhr

Anzahl
Nacht
22-6 Uhr

SB-Anteil
(%)

vmax
(Km/h)

Länge
(m)

DFz
dB (A)

LZ-E

2

0

0

140

20

0

GZ-V

0

2

0

90

370

0

GZ-V

1

1

0

90

550

0

GZ-E

1

2

0

90

600

0

GZ-E

5

2

0

90

700

0

GZ-V

0

4

0

100

230

0

GZ-V

3

2

0

100

400

0

GZ-E

0

1

0

100

500

0

GZ-E

21

15

0

100

550

0

GZ-E

43

26

0

100

600

0

GZ-E

5

2

0

100

650

0

GZ-E

8

7

0

100

700

0

GZ-E

0

1

0

120

500

0

GZ-E

4

3

0

120

600

0

T:\2013\13521_Stadt_Lahr_BPlan_Heiligenbreite_Nord\Dokumente\B13521 Bericht.doc

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Bericht Nr. 13521 SIS vom 14.03.2013

GZ-E

4

2

0

120

650

0

GZ-E

1

0

0

160

400

0

GZ-E

1

0

0

160

700

0

RB-E

25

0

60

120

100

0

RB-E

1

0

60

120

130

0

RB-E

3

0

60

120

150

0

RB-E

2

2

60

140

100

0

RB-E

4

0

60

140

130

0

RB-E

11

2

60

140

150

0

RB-E

1

0

60

140

180

0

RB-E

2

0

60

160

130

0

RE-E

1

0

85

120

100

0

RE-E

0

1

85

140

100

0

RE-E

46

7

85

140

130

0

RE-E

8

1

85

140

160

0

RE-E

2

1

85

140

180

0

RE-E

1

0

85

140

210

0

RE-E

3

0

85

160

130

0

D/AZ-E

0

1

90

140

450

0

D/AZ-E

0

2

90

160

470

0

NZ-E

3

0

95

160

290

0

NZ-E

0

2

95

160

390

0

NZ-E

1

2

95

160

420

0

IC-E

1

0

100

160

180

0

IC-E

0

2

100

160

210

0

IC-E

5

0

100

160

230

0

IC-E

2

0

100

160

310

0

IC-E

2

0

100

160

340

0

ICE

29

2

100

160

360

-3

ICE

17

1

100

160

400

-3

Tab. 3:

Zugdaten für den Streckenabschnitt 4000 „Friesheim - Orschweiher“ 2011/2012

T:\2013\13521_Stadt_Lahr_BPlan_Heiligenbreite_Nord\Dokumente\B13521 Bericht.doc

Quelle: Deutsche Bahn AG [10]

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8

Untersuchungsergebnisse

8.1.1

Beurteilungspegel
Die Berechnung der im Bebauungsplangebiet einwirkenden Schienenverkehrsimmissionen erfolgte nach SCHALL 03 [8] und wurde nach DIN 18005 [1] bewertet.
Die Anlagen 2 bis 7 stellen flächenhaft und geschossweise die Schallausbreitung des
Schienenlärms für den Tag- (6:00 – 22:00 Uhr) und Nachtzeitraum (22:00 – 6:00 Uhr) dar.
Die Ergebnisse zeigen, dass die für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) geltenden schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 [1] zur Nachtzeit in allen Stockwerken der
geplanten Wohnhäuser überschritten werden. Auch zur Tageszeit werden die schalltechnischen Orientierungswerte insbesondere an den Süd- und Ostfassaden der östlich
geplanten Gebäude sowie in den oberen Stockwerken der Gebäude überschritten.

8.1.2

Erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß

Aufgrund der festgestellten Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte
nach DIN 18005 [1] sind aktive oder passive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich, welche
eine Einhaltung sicherstellen. Da aktive Maßnahmen an den Gleisanlagen im Rahmen
einer Lärmsanierung erst in einigen Jahren zu erwarten sind (siehe Kapitel 4), muss die
Einhaltung der Richtwerte während der Interimsphase wenigstens durch passive, d.h.
bauliche Schallschutzmaßnahmen sichergestellt werden.

Bei der Errichtung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen sind die Außenbauteile
mindestens entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Lärmpegelbereichs der
DIN 4109 [3] auszubilden. Die erforderlichen Schalldämmmaße sind in Abhängigkeit von
der Raumnutzung auf Basis der DIN 4109 [3] im Einzelfall nachzuweisen.

Zur Ermittlung des erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maßes für die Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen ist für die geplanten Wohnhäuser entsprechend
DIN 4109 [3] der maßgebliche Außenlärmpegel zu berechnen. Hierzu ist generell der
Beurteilungspegel für den Tag (6 – 22 Uhr) heranzuziehen. Das Bayerische Landesamt für
Umwelt [9] weist jedoch auf einen zu gering bemessenen Schallschutz bei der Anwen-

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dung der DIN 4109 [3] in Fällen hin, in denen die Pegeldifferenz zwischen dem Außenlärmpegel Tag und dem bei Nacht deutlich weniger als 10 dB beträgt (siehe Kapitel 10).
Da beim vorliegenden Schienenverkehr auf der Strecke 4000 die Pegeldifferenz zwischen
Tag und Nacht deutlich unter 10 dB liegt (gegen Null geht), wurde der Nachtpegel zur
weiteren Berechnung herangezogen und um 10 dB erhöht, so wie es vom Bayerischen
Landesamt für Umwelt empfohlen wird. Andernfalls wäre ein zu geringer Schallschutz bei
Nacht zu erwarten.

Der maßgebliche Außenlärmpegel wurde aus dem programmtechnisch ohne Fassadenreflexion errechneten Beurteilungspegel und einer Erhöhung um 3 dB gemäß DIN 4109 [3]
gebildet.

Die aus den maßgeblichen Außenlärmpegeln und der geplanten Wohnnutzung erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße R’w,res sind in den Anlagen 8 – 10 dargestellt.
Es zeigt sich, dass die Außenbauteile der schutzwürdigen Aufenthaltsräume resultierende
Schalldämm-Maße von R’w,res = 30 – 50 dB besitzen müssen – je nach Lage und Geschosshöhe. Insbesondere die Ost- und Südfassaden der östlich gelegenen Mehrfamilienhäuser sowie die Obergeschosse der Gebäude benötigen ein hohes resultierendes
Schalldämm-Maß.

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9

Vorschläge zu textlichen Festsetzungen und Hinweise

9.1

Festsetzungen
Für den Bebauungsplan werden folgende textliche Festsetzungen vorgeschlagen:
Schutz vor Verkehrsgeräuschen:
Aufgrund von Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005
[1] sind für schutzbedürftige Räume passive Schallschutzmaßnahmen an den Gebäudefassaden vorzusehen. Die in den jeweiligen Geschossen und an den jeweiligen Fassaden
nach DIN 4109 [3] erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße sind der Anlage zum
Textteil des Bebauungsplans zu entnehmen.
Für die Bestandsbebauung im Plangebiet sind gegenwärtig keine passiven Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Erst im Falle eines Um-, An- oder Neubaus gelten die entsprechenden erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße, die in der Anlage zum
Textteil des Bebauungsplans entsprechend ihrer Lage und Geschosshöhe aufgeführt sind.

9.2

Hinweise
Um ein resultierendes Schalldämm-Maß von R’w,res = 50 dB zu erreichen, sind ein hoch
schalldämmendes Mauerwerk (z.B. 24 cm KSV, Rohdichteklasse 2000), Dachausbauten
mit mindestens 2 Lagen Gipskarton und einer Brettschalung über den Sparren sowie hoch
schalldämmende Fenster erforderlich, die mindestens der Schallschutzklasse 4 entsprechen. Integrierte Rollladenkästen und Fensterfalzlüfter sind zu vermeiden. Vorzusehen sind
Vorsatzrollläden und zentrale Lüftungsanlagen mit Schalldämpfern.
Durch einen weniger üppigen Fensterflächenanteil können in einem solchen Fall Fenster
der Schallschutzklasse 5 vermieden werden. Überschlägige Berechnungen zeigen, dass
bei 10 % Fensterflächenanteil und den wie zuvor geschilderten Bauteilaufbauten ein
Schallschutzfenster mit einem Schalldämm-Maß von 44 dB ausreichend sein kann, um ein
resultierendes Schalldämm-Maß von 50 dB zu erreichen.
Die im Einzelfall erforderlichen Bauteilqualitäten sind im Rahmen des Schallschutznachweises nach DIN 4109 [3] festzulegen. Der Schallschutznachweis für jedes einzelne Gebäude kann erst erstellt werden, wenn die Grundrisse und Bauteilkonstruktionen fest-

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stehen. Die Ausführungen zuvor sollen nur eine grobe Orientierungshilfe geben, mit welchen Aufwendungen im vorliegenden Fall zu rechnen ist.
Die vorliegend berechneten resultierenden Schalldämm-Maße stellen nach heutigen
Erkenntnissen den Mindestschallschutz für Außenbauteile dar. Je nach Komfortanspruch
ist bei späteren Einzelvorhaben, welche z.B. einen erhöhten Schallschutz entsprechend
der Schallschutzstufe 3 gemäß VDI 4100 [5] erhalten sollen, das nach DIN 4109 [3] ermittelte resultierende Schalldämm-Maß um 5 dB zu erhöhen. Die VDI-Richtlinie 4100 [5] ist im
Gegensatz zur DIN 4109 [3] baurechtlich nicht eingeführt, so dass diese erhöhten Schallschutzaufwendungen höchstens zivilrechtlich geschuldet werden. Zur klaren Definition
des im Einzelfall geschuldeten Schallschutzniveaus sollte in den einzelnen Kaufverträgen
oder in der Baubeschreibung definiert werden, ob der bauliche Schallschutz nach DIN
4109 [3] – wie vorliegend ausgewiesen – oder entsprechend höher nach VDI 4100 [5] zu
erbringen ist.

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10

Prognose- und Beurteilungssicherheit
Für die Ermittlung des resultierenden Schalldämm-Maßes von Bauteilen existieren verschiedene Richtlinien, die unterschiedliche Vorgehensweisen enthalten [9]. Neben der
häufig angewandten DIN 4109 [3] existieren auch die VDI-Richtlinie 2719 [4] und die 24.
BImSchV. Eine reine Beurteilung des baulichen Schallschutzes (gegen Außenlärm) ohne
Rechenverfahren ist zudem in der VDI-Richtlinie 4100 [5] aufgeführt. Baurechtlich verbindlich und im Zusammenhang mit einer städtebaulichen Beurteilung nach DIN 18005
[1] ist jedoch nur die DIN 4109 [3].

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (BLfU) [9] weist auf folgenden Mangel der DIN
4109 [3] hin:
„Während die VDI 2719 und die 24. BImSchV zur Ermittlung der notwendigen Schallschutzklasse für das Schlafzimmerfenster den Beurteilungspegel des Nachtzeitraumes
heranziehen, ist bei der Bemessung nach DIN 4109 – auch für Schlafzimmer – immer von
dem Beurteilungspegel Tag auszugehen. Die DIN 4109 geht davon aus, dass die
gegenüber dem Tag um 10 dB(A) höhere Schutzbedürftigkeit der Nacht (wie sie in vielen
Regelwerken festgelegt ist; z.B. DIN 18005; 16. BImSchV) durch den v.a. an Stadt- und
Gemeindestraßen vorherrschenden 10 dB(A) niedrigeren nächtlichen Beurteilungspegel
kompensiert wird. Beträgt der Unterschied der Beurteilungspegel Tag und Nacht deutlich
weniger als 10 dB(A) (…) so kann eine auf den Tag ausgelegte Dimensionierung der
Schalldämm-Maße der Außenbauteile zu hohe Innenraumpegel für die Nacht zur Folge
haben.“

Als Kompensationsmaßnahme für das beschriebene Defizit empfiehlt das BLfU [9], bei der
Anwendung der DIN 4109 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. nicht wie
üblich den Beurteilungspegel für den Tageszeitraum heranzuziehen, wenn die Differenz
zwischen Beurteilungspegel Tag und Nacht deutlich unter 10 dB(A) liegt. Um den
baulichen Schallschutz der Schlafräume ausreichend zu dimensionieren, wurde im
vorliegenden Fall der Beurteilungspegel für den Nachtzeitraum herangezogen und um 10
dB erhöht, so wie es das BLfU in [9] empfiehlt.

Die Berechnung der Schienenverkehrsgeräusche beruht auf dem hinreichend validierten
Berechnungsverfahren der Schall 03 [8]. Unwägbarkeiten liegen vor allem bei den Zug-

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zahlen. Bei den in der Berechnung angesetzten Verkehrsmengen für den Schienenverkehr auf der Strecke 4000 handelt es sich um die Zahlen aus dem Jahr 2011/2012 und
nicht um Prognosewerte für das zukünftige Zugaufkommen. Entsprechende Prognosewerte lagen lediglich in Verbindung mit dem Gleisausbau vor, welcher nach Abstimmung mit der Stadt Lahr nicht in die Untersuchung mit einfließen sollte.

Aufgrund einer mittelfristig geplanten Lärmsanierung entlang der besonders lärmbelasteten Gleisabschnitte in direkter Nachbarschaft zum Plangebiet, kann erwartet
werden, dass sich die Lärmbelastung im Bebauungsplangebiet ‚Heiligenbreite – Nord‘
zukünftig weiter reduzieren wird. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass bei
Realisierung des baulichen Schallschutzes entsprechend dieser Untersuchung mittelfristig
ein ausreichender Gesamtschutz vor schädlichen Verkehrsgeräuschimmissionen entsteht.

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11

Schlusswort

Der Genehmigungsbehörde bleibt eine abschließende Beurteilung vorbehalten.
Die Untersuchungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf den beschriebenen Untersuchungsraum. Eine (Teil-)Übertragung auf andere Gebiete ist nicht zulässig und schließt
etwaige Haftungsansprüche aus.

Schwäbisch Hall, den 14.03.2013
rw bauphysik
ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Als Labor- und Messstelle akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 für die
Berechnung und Messung von Geräuschemissionen und -immissionen

Dipl.-Ing. (FH) Oliver Rudolph

Dipl.-Geogr. Simone Beyer

Geschäftsführender Gesellschafter

bearbeitet

geprüft und verantwortlich

T:\2013\13521_Stadt_Lahr_BPlan_Heiligenbreite_Nord\Dokumente\B13521 Bericht.doc

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ARGE
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12

Anlagenverzeichnis
1

Lageplan über das Plangebiet und Umgebung

2

Rasterlärmkarte für das Erdgeschoss (2,5 m ü.G.) für den Tagbereich

3

Rasterlärmkarte für das 1. Obergeschoss (5 m ü.G.) für den Tagbereich

4

Rasterlärmkarte für das 2. Obergeschoss (7,5 m ü.G.) für den Tagbereich

5

Rasterlärmkarte für das Erdgeschoss (2,5 m ü.G.) für den Nachtbereich

6

Rasterlärmkarte für das 1. Obergeschoss (5 m ü.G.) für den Nachtbereich

7

Rasterlärmkarte für das 2. Obergeschoss (5 m ü.G.) für den Nachtbereich

8

Darstellung der erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße im EG

9

Darstellung der erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße im 1. OG

10

Darstellung der erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße im 2. OG

11-12

Rechenlaufinformationen

13

Emissionsberechnung Schiene

14

Angaben Deutsche Bahn AG

T:\2013\13521_Stadt_Lahr_BPlan_Heiligenbreite_Nord\Dokumente\B13521 Bericht.doc

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Schienenlärmprognose
Bebauungsplan
HEILIGENBREITE -NORD, Stadt Lahr

1

Lageplan Bebauungsplan HEILIGGENBREITE-NORD der Stadt Lahr
mit Darstellung des Schienenverkehrs Friesheim - Orschweier
3414200

3414100

3414000

3413900

3413800

3413700

3413600

3413500

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Dachfläche
Emission Schiene

5357400

B-Plan-Gebiet

5357400

Bahngleise

Schutte

5357300

tungsk
rentlas

anal
5357300

r
utte
Sch

Heiligenstraße

1
5357200

5357200

5357100

5357100

Bericht Nr. 13521

Maßstab 1:3000
0
5357000

15

30

60

90
m

5357000

rw bauphysik
ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Im Weiler 7
74523 Schwäbisch Hall

3414200

3414100

3414000

3413900

3413800

3413700

3413600

3413500

tel 0791.978 115-0
fax 0791.978 115-20
www.rw-bauphysik.de

Schienenlärmprognose
Bebauungsplan
HEILIGENBREITE -NORD, Stadt Lahr

Rasterlärmkarte für das Erdgeschoss (2,5 m über Grund) zur Tageszeit

2

mit Darstellung der in 2,5 m über Grund flächendeckend berechneten Außenlärmpegel im Bereich des Baugebiets
"Heiligenbreite-Nord", verursacht durch die Bahnlinie 4000 Friesenheim - Orschweier
3414100

3414000

3413900

3413800

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Dachfläche

Beurteilungspegel Lr

5357300

Emission Schiene

Rasterlärmkarte
NACHT (22 - 6 Uhr)
55

B-Plan-Gebiet

5357300

45

0 Lärm in 5 m über Grund
Berechnet nach TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten
Berechnet
nach 5TA
45 Nachtbetrieb der Fa. GTE
für den Nachtbetrieb der Fa. GTE
für den

55

50

50

45

50

45

Bestand

Bestand

55

50

Bahngleis
Strecke 4000

50

45
Bestand

Pegelwerte
Lr in dB(A)

60

50 45

45

60

50

50

50

50
45

54550

30
35
40
45
50
55
60
65
70
75

45

55
55

5357200

50
45

50

55

45

50

55 5405

30
35
40
45
50
55
60
65
70
75

65

50

45

60

55

5357200

<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

<
<
<
<
<
<
<
<
<
<

Bestand

60

55

55

Bericht Nr. 13521

Maßstab 1:1500
0
5357100

10

20

40

5357100

rw bauphysik
ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Im Weiler 7
74523 Schwäbisch Hall

3414100

3414000

3413900

3413800

tel 0791.978 115-0
fax 0791.978 115-20
www.rw-bauphysik.de

Schienenlärmprognose
Bebauungsplan
HEILIGENBREITE -NORD, Stadt Lahr

Rasterlärmkarte für das 1. Obergeschoss (5 m über Grund) zur Tageszeit

3

mit Darstellung der in 5 m über Grund flächendeckend berechneten Außenlärmpegel im Bereich des Baugebiets
"Heiligenbreite-Nord", verursacht durch die Bahnlinie 4000 Friesenheim - Orschweier
3414100

3414000

3413900

3413800

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Dachfläche

Beurteilungspegel Lr

5357300

Emission Schiene

Rasterlärmkarte NACHT (22 - 6 Uhr)

B-Plan-Gebiet

5357300

55

50

45

Bestand

60

50
45

50

50

55

55
45

Berechnet nach TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten
Berechnet nach TA
50 Lärm in 5 m über Grund
45 Nachtbetrieb der Fa. GTE
für den Nachtbetrieb der Fa. GTE
für den

Bestand

60

55

50

Pegelwerte
Lr in dB(A)

55

30
35
40
45
50
55
60
65
70
75

45

0
455

45
Bestand

Bahngleis
Strecke 4000

55

65

50

45

0
455

65405

50

50
5
4

55

0
5545

5357200

<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

<
<
<
<
<
<
<
<
<
<

30
35
40
45
50
55
60
65
70
75

5357200

0
45 5

55

65
60

55

55

55

Bestand
55

5
0
45

0

55

60

45 5

Bericht Nr. 13521

Maßstab 1:1500
0
5357100

10

20

40

5357100

rw bauphysik
ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Im Weiler 7
74523 Schwäbisch Hall

3414100

3414000

3413900

3413800

tel 0791.978 115-0
fax 0791.978 115-20
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Schienenlärmprognose
Bebauungsplan
HEILIGENBREITE -NORD, Stadt Lahr

Rasterlärmkarte für das 2. Obergeschoss (7,5 m über Grund) zur Tageszeit

4

mit Darstellung der in 7,5 m über Grund flächendeckend berechneten Außenlärmpegel im Bereich des Baugebiets
"Heiligenbreite-Nord", verursacht durch die Bahnlinie 4000 Friesenheim - Orschweier
3414100

3414000

3413900

3413800

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Dachfläche

Beurteilungspegel Lr

5357300

Emission Schiene

Rasterlärmkarte
NACHT (22 - 6 Uhr)
5

B-Plan-Gebiet

5357300

45

55

55

50

5405

55

50

45

Bestand

60

05 Lärm in 5 m über Grund
Berechnet nach TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten
Berechnet
nach 5
TA
5045 Nachtbetrieb der Fa. GTE
für den Nachtbetrieb der Fa. GTE
für den
Bestand

Bahngleis
Strecke 4000

60

50

55

55

55

45

65

50

60

55

5357200

54505

<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

<
<
<
<
<
<
<
<
<
<

30
35
40
45
50
55
60
65
70
75

5357200

60

4550

55
Bestand

60

5
0
45
5

55

0
45 5

055
545

50

55 50

55
45
45

30
35
40
45
50
55
60
65
70
75

0
55
4

45

Bestand

55

Pegelwerte
Lr in dB(A)

45

50

65

60

Bericht Nr. 13521

Maßstab 1:1500
0
5357100

10

20

40

5357100

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Bebauungsplan
HEILIGENBREITE -NORD, Stadt Lahr

Rasterlärmkarte für das Erdgeschoss (2,5 m über Grund) zur Nachtzeit

5

mit Darstellung der in 2,5 m über Grund flächendeckend berechneten Außenlärmpegel im Bereich des Baugebiets
"Heiligenbreite-Nord", verursacht durch die Bahnlinie 4000 Friesenheim - Orschweier
3414100

3414000

3413900

3413800

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Dachfläche

Beurteilungspegel Lr

5357300

Emission Schiene

Rasterlärmkarte
NACHT (22 - 6 Uhr)
55

B-Plan-Gebiet

5357300

50

55

Pegelwerte
Lr in dB(A)

50
50

45

45

30
35
40
45
50
55
60
65
70
75

50

50
45

0
455605

50

50

45

55
55 45
50

30
35
40
45
50
55
60
65
70
75

5357200

55

65

Bestand

545
0

50

50

<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

<
<
<
<
<
<
<
<
<
<

60

55

50

45

45

5357200

65

45

Bahngleis
Strecke 4000

55

45

50
Bestand

Bestand

60

Bestand

60

45

50

45

50

45

Berechnet nach TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten
Berechnet nach TA
50 Lärm in 5 m über Grund
45 Nachtbetrieb der Fa. GTE
für den Nachtbetrieb der Fa. GTE
für den

55
60

Bericht Nr. 13521

Maßstab 1:1500
0
5357100

10

20

40

5357100

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3414100

3414000

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Bebauungsplan
HEILIGENBREITE -NORD, Stadt Lahr

Rasterlärmkarte für das 1. Obergeschoss (5 m über Grund) zur Nachtzeit

6

mit Darstellung der in 5 m über Grund flächendeckend berechneten Außenlärmpegel im Bereich des Baugebiets
"Heiligenbreite-Nord", verursacht durch die Bahnlinie 4000 Friesenheim - Orschweier
3414100

3414000

3413900

3413800

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Dachfläche

Beurteilungspegel Lr

5357300

Emission Schiene

Rasterlärmkarte NACHT (22 - 6 Uhr)

B-Plan-Gebiet

5357300

50
45

50 5

4
Bestand

Bestand

60

50

50 Lärm in 5 m über Grund
5Berechnet
Berechnet nach TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten
nach5TA
055 5
455 der Fa. GTE
4 Nachtbetrieb
für den Nachtbetrieb der Fa. GTE55
für den

Bahngleis
Strecke 4000

55

50

55

55

0
455

65

50

50

50
45

30
35
40
45
50
55
60
65
70
75

555405

55

45

45

Pegelwerte
Lr in dB(A)

60

50
45

45
Bestand

60
50
5545

5357200

<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

<
<
<
<
<
<
<
<
<
<

30
35
40
45
50
55
60
65
70
75

5357200

55

5405

55

60 55

Bestand
55

55

60

55

65

55

545
0

0
455

Bericht Nr. 13521

Maßstab 1:1500
0
5357100

10

20

40

5357100

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74523 Schwäbisch Hall

3414100

3414000

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Rasterlärmkarte für das 2. Obergeschoss (7,5 m über Grund) zur Nachtzeit

7

mit Darstellung der in 7,5 m über Grund flächendeckend berechneten Außenlärmpegel im Bereich des Baugebiets
"Heiligenbreite-Nord", verursacht durch die Bahnlinie 4000 Friesenheim - Orschweier
3414100

3414000

3413900

3413800

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Dachfläche

Beurteilungspegel Lr

5357300

Emission Schiene

Rasterlärmkarte NACHT (22 - 6 Uhr)

B-Plan-Gebiet

5357300

55

Bestand

60

5405

55

5045

55

45

50

55TA Lärm in 5 m über Grund
Berechnet nach TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten
Berechnet
nach
5405 Nachtbetrieb der Fa. GTE
für den Nachtbetrieb der Fa. GTE
für den

55

Bestand

Bahngleis
Strecke 4000

50

60

45
Bestand

Pegelwerte
Lr in dB(A)

55
45 0
505
4

30
35
40
45
50
55
60
65
70
75

55
0
55
4

55

65

45

65

545055

55

5055

45

60

54505

5357200

5357200

60

65

Bestand

5
5
0
45

60

55

4550

55

0

30
35
40
45
50
55
60
65
70
75

60

55

45 5

<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

<
<
<
<
<
<
<
<
<
<

Bericht Nr. 13521

Maßstab 1:1500
0
5357100

10

20

40

5357100

rw bauphysik
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Im Weiler 7
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3414000

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Bebauungsplan
HEILIGENBREITE -NORD, Stadt Lahr

8

Erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß im Erdgeschoss
berechnet nach DIN 4109 für das Baugebiet "Heiligenbreite-Nord" unter Berücksichtigung der bestehenden Bahnlinie 4000 Friesenheim - Orschweier
3414100

3414000

3413900

3413800

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Dachfläche

Beurteilungspegel Lr

5357300

Emission Schiene

Rasterlärmkarte NACHT (22 - 6 Uhr)

B-Plan-Gebiet

5357300

Berechnet nach TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten
Berechnet nach TA Lärm in 5 m über Grund
für den Nachtbetrieb der Fa. GTE
für den Nachtbetrieb der Fa. GTE

Bestand
Bestand

Bahngleis
Strecke 4000

R'w,res für Wohnräume
in dB

Bestand

>=
<
>=
>=
>=
>=
>=

5357200

30
30
35
40
45
50

5357200

Bestand

Bericht Nr. 13521

Maßstab 1:1500
0
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10

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HEILIGENBREITE -NORD, Stadt Lahr

9

Erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß im 1. Obergeschoss
berechnet nach DIN 4109 für das Baugebiet "Heiligenbreite-Nord" unter Berücksichtigung der bestehenden Bahnlinie 4000 Friesenheim - Orschweier
3414100

3414000

3413900

3413800

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Dachfläche

Beurteilungspegel Lr

5357300

Emission Schiene

Rasterlärmkarte NACHT (22 - 6 Uhr)

B-Plan-Gebiet

5357300

Berechnet nach TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten
Berechnet nach TA Lärm in 5 m über Grund
für den Nachtbetrieb der Fa. GTE
für den Nachtbetrieb der Fa. GTE

Bestand
Bestand

Bahngleis
Strecke 4000

R'w,res für Wohnräume
in dB

Bestand

>=
<
>=
>=
>=
>=
>=

5357200

30
30
35
40
45
50

5357200

Bestand

Bericht Nr. 13521

Maßstab 1:1500
0
5357100

10

20

40

5357100

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Im Weiler 7
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3414000

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HEILIGENBREITE -NORD, Stadt Lahr

10

Erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß im 2. Obergeschoss
berechnet nach DIN 4109 für das Baugebiet "Heiligenbreite-Nord" unter Berücksichtigung der bestehenden Bahnlinie 4000 Friesenheim - Orschweier
3414100

3414000

3413900

3413800

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Dachfläche

Beurteilungspegel Lr

5357300

Emission Schiene

Rasterlärmkarte NACHT (22 - 6 Uhr)

B-Plan-Gebiet

5357300

Berechnet nach TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten
Berechnet nach TA Lärm in 5 m über Grund
für den Nachtbetrieb der Fa. GTE
für den Nachtbetrieb der Fa. GTE

Bestand

Bestand

Bahngleis
Strecke 4000

R'w,res für Wohnräume
in dB

Bestand

>=
<
>=
>=
>=
>=
>=

5357200

30
30
35
40
45
50

5357200

Bestand

Bericht Nr. 13521

Maßstab 1:1500
0
5357100

10

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5357100

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Bericht Nr.: 13521

ALLGEMEINE RECHENLAUFINFORMATIONEN

Projektbeschreibung
Projekttitel:
Projekt Nr.
Bearbeiter:
Auftraggeber:

Stadt Lahr BPlan Heiligenbreite Nord
13521
rw bauphysiki ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, www.rw-bauphysik.de
Stadt Lahr

Beschreibung:

Rechenlaufbeschreibung
Rechenkern:
Titel:
Laufdatei:
Ergebnisnummer:
Lokale Berechnung (Anzahl Threads = 4)
Berechnungsbeginn:
Berechnungsende:
Rechenzeit:
Anzahl Punkte:
Anzahl berechneter Punkte:
Kernel Version:

Gebäudelärmkarte
GLK Aktuelle Verkehrsbelastung ohne Gleisausbau
Laufdatei1.runx
11
3/12/2013 1:38:22 PM
3/12/2013 1:38:28 PM
00:01:326 [m:s:ms]
46
46
8/9/2012 (RKernel7.dll)

Beschreibung:
GLK Aktuelle Verkehrsbelastung ohne Gleisausbau

Rechenlaufparameter
Reflexionsordnung
Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger
Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle
Suchradius
Filter:
Toleranz:

2
200 m
50 m
5000 m
dB(A)
0.010 dB

5 dB Bonus für Schiene ist gesetzt
Richtlinien:
Schiene:
Emissionsberechnung nach:

Schall 03
Schall 03

Bewertung:
DIN 18005 Verkehr
Gebäudelärmkarte:
Ein Immissionsort in der Mitte der Fassade
Einfallswinkel durch Fassade festgelegt
Reflexion der "eigenen" Fassade wird unterdrückt

Geometriedaten
Aktuelle Verkehrsbelastung Ohne Gleisausbau.sit
- enthält:
B-Plan_Gebiet.geo
3/11/2013 8:46:36 AM
DXF_ALLGEMEIN01(1).geo
3/4/2013 3:04:36 PM
DXF_ALLGEMEIN02(1).geo
3/4/2013 12:18:28 PM
DXF_L-L-GEBAEUDE.geo
3/4/2013 3:04:36 PM

3/12/2013 10:00:26 AM

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SoundPLAN 7.1

11

ALLGEMEINE RECHENLAUFINFORMATIONEN

DXF_STANDARD(1).geo
Flurstuecke.geo
Gebauede.geo
Gebauede_Plangebiet.geo
Hoehen.geo
Schiene ohne Gleisausbau.geo
RDGM0099.dgm

3/11/2013 11:58:38 AM
3/4/2013 3:02:24 PM
3/11/2013 9:31:12 AM
3/12/2013 9:42:48 AM
3/12/2013 10:00:26 AM
3/11/2013 11:05:50 AM
3/4/2013 9:56:36 AM

rw bauphysiki ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, www.rw-bauphysik.de

SoundPLAN 7.1

Bericht Nr.: 13521

12

SCHIENENDATEN

Bericht Nr.: 13521

GLK Aktuelle Verkehrsbelastung ohne Gleisausbau

Schiene

Schiene 4000 (aktuell)
Schiene 4000 (aktuell)
Schiene 4000 (aktuell)
Schiene 4000 (aktuell)
Schiene 4000 (aktuell)

KM

3/11/20139:56:36
3/4/2013
11:05:50
AMAM
3/4/2013 9:56:36
3/11/2013
11:05:50
AMAM
3/4/2013 9:56:36
3/11/2013
11:05:50
AMAM
3/4/2013 9:56:36
3/11/2013
11:05:50
AMAM
3/4/2013 9:56:36
3/11/2013
11:05:50
AMAM

0.000
0.548
0.554
0.601
0.614

DBr

DBü

DFb

DRa

DRz

LmE(6-22)

LmE(22-6)

dB

dB

dB

dB

dB

dB(A)

dB(A)

74.9
74.9
74.9
74.9
74.9

75.4
75.4
75.4
75.4
75.4

0.0
3.0
0.0
3.0
0.0

0.0
0.0
0.0
0.0
0.0

rw bauphysik ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG

SoundPLAN 7.1

2.0
2.0
2.0
2.0
2.0

0.0
0.0
0.0
0.0
0.0

0.0
0.0
0.0
0.0
0.0

13