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Beschlussvorlage (09_Fortgeschriebene Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden)

                                    
                                        Stadt Lahr/Schwarzwald
Haushaltsplan 2020

(Stand: Änderungsliste II vom 28.05.2020)

Anlage 9

Übersicht über den voraussichtlichen Stand
der Schulden (einschließlich Kassenkredite)

Art der Schulden

voraussichtlicher Stand zu
Beginn des Haushaltsjahres

voraussichtlicher Stand zum
Ende des Haushaltsjahres

TEUR
1.1

Anleihen

1.2

Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionen

0

0

19.969.799

33.369.799

1.2.1 Bund

0

0

1.2.2 Land

0

0

1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbände

0

0

1.2.4 Zweckverbände und dergleichen

0

0

19.969.799

33.369.799

0

0

0

0

8.172.409

7.122.409

28.142.208

40.492.208

1.2.5 Kreditinstitute
1.2.6 sonstige Bereiche
1.3

1)

Kassenkredite

1.4. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen
Rechtsgeschäften
1.

Voraussichtliche Gesamtschulden
Kernhaushalt

Nachrichtlich:
Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Angaben jeweils für einzelne Sondervermögen) 2)
2.1

Anleihen

2.2

Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen

2.3

Kassenkredite

2.4

Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen
Rechtsgeschäften
Voraussichtliche Gesamtschulden
Sondervermögen mit Sonderrechnung

2.

0

0

18.066.042

28.406.640

0

0

34.509.002

27.725.135

52.575.044

56.131.776

Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung
3.1

Anleihen

3.2

Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen

3.3

Kassenkredite

3.4

Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen
Rechtsgeschäften

Zwischensumme 3.1 + 3.2 + 3.3. + 3.4
abzüglich Schulden zwischen Kernhaushalt und
Sondervermögen mit Sonderrechnung
3.

Konsolidierte Gesamtschulden

2) 3)

0

0

38.035.841

61.776.440

0

0

42.681.411

34.847.544

80.717.252

96.623.984

-34.509.002

-27.725.135

46.208.250

68.898.849

1)

Entspricht den Bereichen "Gesetzliche Sozialversicherung", "Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und
Sondervermögen", "Sonstige öffentliche Sonderrechnungen", "Sonstiger inländischer Bereich" und "Sonstiger
ausländischer Bereich" nach der Bereichsabgrenzung B
2)
Einschl. Sonderrechnungen nach § 59 GemHVO
3)
Nicht verbindlich für Gemeinden, die für das Jahr einen Gesamtabschluss aufstellen

Anmerkung:
Bei Gemeinden, die Träger eines Krankenhauses sind (weder Eigenbetrieb [vgl. Nr. 3] noch Privatgesellschaft), ist
zusätzlich der Stand der Schulden für das Krankenhaus in einer besonderen Nummer anzugeben.