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Beschlussvorlage (Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2020)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 20/201
Wurth

Datum: 28.05.2020 Az.: 902.41/2020 Drucksache Nr.: 86/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

22.06.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das
Haushaltsjahr 2020

Beschlussvorschlag:

- siehe nächste Seite -

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 86/2020

Seite - 2 -

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Stellenplan der Stadt
Lahr für das Haushaltsjahr 2020 nach Maßgabe der angeschlossenen Unterlagen und die Wirtschaftspläne 2020 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung
Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr
Lahr“.

2. Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 (Kernhaushalt).

3. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: die im Ergebnishaushalt unter der
Produktgruppe 6120 „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“ und der Kostenart
44980000 „Deckungsreserve“ in Höhe von 3,4 Mio. € zentral veranschlagten
Mittelneuveranschlagungen (ehem. Haushaltsreste) sind gem. § 84 GemO auf
Basis der „Listung der Mittelneuveranschlagungen für den Ergebnishaushalt“
bedarfsgerecht auf die jeweiligen Kontierungsobjekte (Kostenstellen und Kostenarten) umzuschichten.
Der Beschluss umfasst die Ermächtigung an die Stadtkämmerei, die entsprechenden Mittelumschichtungen im Haushaltsvollzug 2020 ohne weitere
Gremiumsbefassungen vorzunehmen.

4. Der Gemeinderat fasst den Beschluss, dass die im Haushaltsplan 2020 für die
Stadtteile veranschlagten Mittel für die Gebäudeunterhaltung und Gebäudebewirtschaftung, die in der (zentralen) Bewirtschaftungszuständigkeit der Abt.
Gebäudemanagement stehen, im unterjährigen Haushaltsvollzug grundsätzlich
nur für den jeweiligen Stadtteil verwendet werden dürfen.
Eine Mittelumschichtung für Gebäude der Kernstadt oder eines anderen Stadtteils darf von der bewirtschaftenden Stelle nur unter vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung durch den jeweiligen Stadtteil und unter Einbindung der
Stadtkämmerei erfolgen.
Für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der städt. Gebäude in den Ortsteilen
wird jeweils ein separates Stadtteilbudget gebildet.

5. Die Regelungen zum Vollzug des Haushaltsplans und zur Bewilligung von überund außerplanmäßigen Ausgaben nach den §§ 6, 9 Abs. 2 und 11 Abs. 1 der
Hauptsatzung der Stadt Lahr werden bis zur nächsten Neufassung der Hauptsatzung analog auf über- und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen angewandt.

Die Anlagen zur Beschlussvorlage sind auf der Seite 8 gelistet.

Drucksache 86/2020

Seite - 3 -

Sachdarstellung:

1) Ausgangslage für das Haushaltsjahr 2020
Die Stadt Lahr hat ihr Haushalts- und Rechnungswesen zum 01.01.2020 auf das
Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt. Damit
gehen weitreichende Änderungen in der Darstellung und Bewertung des Haushaltes einher.
Die Einführung des NKHR ist ein Prozess, der nicht mit der technischen Umsetzung
im Jahr 2020 abgeschlossen ist. Vielmehr handelt es sich um einen Startschuss.
Die Inhalte bzw. Darstellung der Pläne und damit verbunden auch die künftige Implementierung von Zielsetzungen des NKHR unterliegen einer Entwicklung. Fortschreibungen im Sinne von Änderungen und Ergänzungen werden in den weiteren
Haushaltsplänen der Stadt sukzessive zu integrieren sein. Sowohl für die Öffentlichkeit und die politische Befassung im Gemeinderat als auch für die Verwaltung
wird es Zeit bedürfen, bis eine „Gewöhnung“ an den neuen Haushalt eintritt.
Die äußerst intensiven (Vor-)Arbeiten für die Umstellung auf das NKHR sind der
wesentliche Grund dafür, dass es -im Vergleich zu den Vorjahren- zu einer Änderung in den zeitlichen Haushaltsabläufen mit Einbringung des Planentwurfes 2020
(erst) im Mai 2020 gekommen ist es. Daneben hat aber auch die „aufgeschlagene“
Corona-Krise ihren Teil dazu beigetragen.
Da mit dem Umstieg auf das NKHR zum 01.01.2020 die Bildung von Haushaltsresten im Übergang vom Jahr 2019 auf das Jahr 2020 nicht möglich ist, sieht der Planentwurf 2020 sowohl für den Ergebnishaushalt als auch für den Finanzhaushalt
Mittelneuveranschlagungen (ehem. Haushaltsreste) vor. Hierbei handelt es sich
um Mittel, die in den Jahren vor 2020 veranschlagt und nicht „verbraucht“ wurden,
aber noch benötigt werden. Diese sind im Planjahr 2020 erneut aufwands- und zahlungswirksam zu veranschlagen.
Im Ergebnishaushalt belaufen sich diese auf 3,4 Mio. € und im investiven Bereich
auf Einzahlungen von 1,76 Mio. € und Auszahlungen von 19,165 Mio. € und damit
im zahlungswirksamen Saldo auf rd. 20,8 Mio. €
Die Coronavirus-Pandemie stellt eine außergewöhnliche Ausnahmesituation dar,
die alle Bürgerinnen und Bürger mit erheblichen Herausforderungen und besonderen Auswirkungen konfrontiert. Auch die Kommunen sind durch die Pandemie in
vielfältigster Weise betroffen.
Dies gilt auch für den Bereich der Finanzen. Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben gehen zurück, entfallen zumindest teilweise oder werden ausgesetzt bzw.
gestundet. Auf der anderen Seite stehen zusätzliche Aufwendungen und Auszahlungen zur Aufrechterhaltung des örtlichen Gemeinwesens und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an.

Drucksache 86/2020

Seite - 4 -

Die Kommunen stehen vor immensen finanziellen Herausforderungen. Der Deutsche Städtetag geht bundesweit von einem zweistelligen Milliardenverlust für die
Kommunen in diesem Jahr aus.
Aufgrund der späteren Einbringung des Haushalts 2020 in den Gemeinderat am
11.05.2020 war es möglich, zu diesem Zeitpunkt einschätzbare bzw. anzunehmende Finanzauswirkungen der Corona-Krise im Planentwurf 2020 (Ergebnishaushalt),
vornehmlich in pauschaler Form, zu berücksichtigen.
Auf der Ertragsseite sind im Saldo Mindererträge in Höhe von 8,0 Mio. € ausgewiesen (davon entfallen 4,0 Mio. € auf reduzierte Gewerbesteuererträge), auf der Aufwandsseite pauschale Mehraufwendungen von 1,0 Mio. € und pauschale Minderaufwendungen (lock-down-Effekt) von 2,0 Mio. €. Zusammengeführt sind im
Planentwurf 2020 somit 7,0 Mio. € als nachteilige finanzielle Auswirkungen der
Corona-Krise enthalten.
Wie sich der tatsächliche Haushaltsvollzug 2020 darstellen wird, ist derzeit nicht
absehbar. Vieles wird stark davon abhängen, wie lange noch bestehende Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie andauern und vor allem wann und
wie die Wirtschaft in allen Branchen wieder (durch-)starten und sich erholen kann.
Auch werden weitere bundes- und landesstaatliche Unterstützungs-/Hilfeleistungen
zugunsten der Kommunen von Nöten sein.
Viele der Mittelansätze im Planentwurf 2020 sind infolge der Pandemie mit Annahmen versehen bzw. so gut wie möglich geschätzt worden. Es wird deshalb notwendig sein, die weitere Finanzentwicklung genauestens zu beobachten und rechtzeitig
sowie angemessen und antizyklisch zu reagieren.

(2) Planentwürfe für das Haushalts-/Wirtschaftsjahr 2020
Der Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2020 sowie
die Entwürfe der Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2020 der Eigenbetriebe
„Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ wurden in die Sitzung des Gemeinderates am 11.05.2020
eingebracht.
Die Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes 2020 für die Stadt Lahr und der Wirtschaftsplanentwürfe 2020 für die Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bauund Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ erfolgte in
der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 25.05.2020.
In der beigefügten Anlage 2 (Änderungsliste II vom 28.05.2020) sind die vom
Ausschuss empfohlenen Änderungen für den Haushaltsplan 2020 der Stadt Lahr
(Ergebnis- und Finanzhaushalt) dargestellt.
Der Haupt- und Personalausschuss hat dem Gemeinderat am 25.05.2020 mit
Stimmenmehrheit empfohlen, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 unter Einbeziehung der in der Anlage 2 dargestellten Änderungen zu beschließen.

Drucksache 86/2020

Seite - 5 -

Unter Berücksichtigung dieser Änderungen weist der Haushaltsplanentwurf 2020
folgende Eckwerte aus:

Aktueller Stand
vom 28.05.2020

Euro

Stand gedruckter
Entwurf/ Stand der
Einbringung am
11.05.2020
Euro

Summe der ordentlichen Erträge
(unverändert):

139.187.250

139.187.250

Summe der ordentlichen Aufwendungen:

142.834.850

142.819.850

-3.647.600

-3.632.600

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf
Ergebnishaushalt:

2.382.700

2.397.700

Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit (unverändert):

13.859.500

13.859.500

Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit:

44.322.200

45.464.200

Finanzierungsmittelüberschuss/
-bedarf aus Investitionstätigkeit:

-30.462.700

-31.604.700

Veranschlagtes Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf:

-28.080.000

-29.207.000

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kreditbedarf):

17.400.000

18.500.000

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgungen) (unverändert):

4.500.000

4.500.000

Finanzierungsmittelüberschuss/
-bedarf aus Finanzierungstätigkeit:

12.900.000

14.000.000

-15.180.000

-15.207.000

10.010.000

11.210.000

Veranschlagtes ordentliches
Ergebnis:

Veranschlagte Änderung des
Finanzierungsmittelbestands:
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen:

Auf die als Anhang beigefügte „Übersicht der Teilhaushalte 1 bis 9“ wird verwiesen.

Drucksache 86/2020

Seite - 6 -

Nach der Vorberatung des Haushaltsplanentwurfs 2020 im Haupt- und Personalausschuss am 25.05.2020 weist der Ergebnishaushalt als ordentliches Ergebnis
einen Fehlbetrag von -3.647.850 € aus. Damit ist der gesetzliche Haushaltsausgleich nach den Planzahlen nicht erreicht.
In den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen, die zum vorbezifferten Fehlbetrag
führen, sind saldierte Finanzbelastungen in Höhe von 7,0 Mio. € enthalten, die im
direkten Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie stehen. Unter Bereinigung
der entsprechenden ertrags- und aufwandsbezogenen „Corona-Positionen“ ergäbe
sich rechnerisch ein ordentlicher Ergebnisüberschuss von rd. 3,0 Mio. €, so dass
die Vorgaben für den gesetzlichen Haushaltsausgleich erfüllt wären.
Im Weiteren sind hier auch die einmaligen Mittelneuveranschlagungen i.H.v.
3,4 Mio. € (ehem. Haushaltsreste) im Übergang vom kameralistischen auf den doppischen Rechnungsstil zu erwähnen.
Insofern ist das für den Ergebnishaushalt 2020 ausgewiesene ordentliche Ergebnis
unter den besonderen und außergewöhnlichen Auswirkungen der CoronavirusPandemie und den Mittelneuveranschlagungen zu betrachten und zu bewerten.
Zur Finanzierung der vorgesehenen Investitionen von über 44,3 Mio. € sieht der
Finanzhaushalt 2020 einen planerischen Kreditbedarf von 17,4 Mio. € vor und liegt
damit um 1,1 Mio. € unter dem Stand zum Zeitpunkt der Einbringung des Planentwurfs 2020 in den Gemeinderat am 11.05.2020.
Die Kreditreduzierung ist auf entsprechende Beschlussempfehlungen des Hauptund Personalausschusses im Zuge der Vorberatung am 25.05.2020 zurückzuführen. Diese beinhalten im Wesentlichen die zeitliche Verschiebung der Maßnahme
„Neubau Parkpalette Turm-/Zollamtsstraße“ sowie die Nichtherstellung einer zusätzlichen Rechtsabbiegespur zur B415 beim Fachmarktzentrum Mietersheim.
Das Gesamtergebnis für den Finanzhaushalt 2020 weist nach dem aktuellen Entwurfsstand eine veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum
Ende des Haushaltsjahres 2020 in Höhe von -15,18 Mio. € aus. Der Bestand an
liquiden Eigenmitteln beläuft sich zum 31.12.2019 auf rd. 20,42 Mio. € (Kassenbestand). Ausgehend hiervon würde sich der Bestand an liquiden Eigenmitteln zum
Jahresende 2020 bei einer planmäßigen Umsetzung der Ein- und Auszahlungen
des Finanzhaushaltes auf voraussichtlich rd. 5,24 Mio. € reduzieren.
Im Ergebnishaushalt ist unter der Produktgruppe 6120 „Sonstige allgemeine
Finanzwirtschaft“ und der Kostenart 44980000 „Deckungsreserve“ die zentrale Veranschlagung der konsumtiven Mittelneuveranschlagungen (ehem. Haushaltsreste) in Höhe von 3,4 Mio. € erfolgt.
Diese Mittelneuveranschlagungen sind im weiteren Jahresverlauf gem. § 84 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) auf Basis der im Zuge der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2020 in den Gemeinderat am 11.05.2020 ausgelegten „Listung der Mittelneuveranschlagungen für den Ergebnishaushalt“ (auf
die dortige Anlage I wird verwiesen) bedarfsgerecht auf die entsprechenden Kontierungsobjekte (Kostenstellen und Kostenarten) umzuschichten.

Drucksache 86/2020

Seite - 7 -

Der unterbreitete Beschlussvorschlag (Ziffer 3.) umfasst die Ermächtigung an die
Stadtkämmerei, diese Mittelumschichtungen im Haushaltsvollzug 2020 ohne weitere Gremiumsbefassungen vorzunehmen.
Die im Haushaltsplan 2020 für die Stadtteile veranschlagten Mittel für die Gebäudeunterhaltung und Gebäudebewirtschaftung, die ab dem Jahr 2020 in der
(zentralen) Bewirtschaftungszuständigkeit der Abt. Gebäudemanagement stehen,
dürfen im unterjährigen Haushaltsvollzug grundsätzlich nur für den jeweiligen Stadtteil verwendet werden.
Eine Mittelumschichtung für Gebäude der Kernstadt oder eines anderen Stadtteils
darf von der bewirtschaftenden Stelle nur unter vorheriger und ausdrücklicher
Zustimmung durch den jeweiligen Stadtteil und unter Einbindung der Stadtkämmerei
erfolgen.
Für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der städt. Gebäude in den Ortsteilen wird
jeweils ein separates Stadtteilbudget gebildet.
Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Vorberatung am 25.05.2020 mit
Stimmenmehrheit der Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre
2019 bis 2023 (Kernhaushalt) -unter Einbeziehung der in der Sitzung beschlossenen Änderungen- zugestimmt und dem Gemeinderat die Beschlussfassung empfohlen.
Die aus der Ausschussvorberatung resultierenden Änderungen bzw. Auswirkungen
auf die mittelfristige Finanzplanung sind in die aktuelle Fassung der Finanzplanung
mit Investitionsprogramm (Anlage 4) eingepflegt worden.
Danach ist für den Jahreszeitraum 2020 bis 2023 zur Finanzierung der Investitionen
eine planerische Netto-Neuverschuldung in Höhe von 35,7 Mio. € ausgewiesen.
Zum Zeitpunkt der Einbringung der Planentwürfe in den Gemeinderat am
11.05.2020 hatte sich diese auf 37,2 Mio. € belaufen. Die Reduzierung um
1,5 Mio. € geht auf die entsprechenden Beschlussempfehlungen des Haupt- und
Personalausschusses im Rahmen der Vorberatung am 25.05.2020 zurück.
Die Wirtschaftsplanentwürfe 2020 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“,
„Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ und „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ wurden
dem Gemeinderat vom Haupt- und Personalausschuss zur Beschlussfassung empfohlen. Eine Änderung hat sich aus der Sitzung am 25.05.2020 heraus lediglich für
den Eigenbetrieb „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) ergeben. Aus diesem Grund
ist der komplette Wirtschaftsplanentwurf 2020 für den BGL nochmals beigefügt
(Anlage 11).
Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer

Drucksache 86/2020

Seite - 8 -

Anhang:
Übersicht der Teilhaushalte 1 bis 9
-teilhaushaltsbezogene/summarische Bezifferung der ordentlichen Erträge und
Aufwendungen sowie der Investitionen (unter Angabe der jeweiligen Inhalte/Schwerpunkte)-

Anlagen:

(jeweils mit Stand vom 28.05.2020)

- Anlage 1:
Fortgeschriebener Entwurf der Haushaltssatzung 2020
- Anlage 2:
Darstellung der empfohlenen Änderungen -Änderungsliste II- Anlage 3:
Aktuelle Übersichten des Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushaltes 2020
(systemtechnische Auswertungen)
- Anlage 4:
Fortgeschriebene
2019 bis 2023

Finanzplanung

mit

Investitionsprogramm

für

die

Jahre

- Anlage 5:
Aktueller Vorbericht 2020
- Anlage 6:
Fortgeschriebene Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
- Anlage 7:
Fortgeschriebene Übersicht für die Verpflichtungsermächtigungen 2020
- Anlage 8:
Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Anlage 9:
Fortgeschriebene Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden
- Anlage 10:
Stellenplan 2020 (haushaltsmäßige Darstellung)
- Anlage 11:
Fortgeschriebener Wirtschaftsplanentwurf 2020 für den Eigenbetrieb „Bau- und
Gartenbetrieb Lahr“ (BGL)