Beschlussvorlage (Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2020)
Vorlage: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2020
22. Juni 2020
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das
Haushaltsjahr 2020)
Beschlussvorlage (01_Fortgeschriebener Entwurf der Haushaltssatzung 2020)
Beschlussvorlage (02_Darstellung der empfohlenen Änderungen -Änderungsliste II-)
Beschlussvorlage (03a_Aktueller GesamtergebnisHH (System-Auswertung))
Beschlussvorlage (03b_Aktueller GesamtfinanzHH (System-Auswertung))
Beschlussvorlage (04a_GesamtergebnisHH (Finanzplanung))
Beschlussvorlage (04b_GesamtfinanzHH (Finanzplanung))
Beschlussvorlage (04c_Investitionsprogramm)
Beschlussvorlage (05_Aktueller Vorbericht 2020)
Beschlussvorlage (06_Fortgeschriebene Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität)
Beschlussvorlage (07_Fortgeschriebene Übersicht für die Verpflichtungsermächtigungen 2020)
Beschlussvorlage (08_Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit)
Beschlussvorlage (09_Fortgeschriebene Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden)
Beschlussvorlage (10_Stellenplan 2020 (haushaltsmäßige Darstellung))
Beschlussvorlage (11_Fortgeschriebener Wirtschaftsplanentwurf 2020 -Bau- und Gartenbetrieb Lahr)
Beschlussvorlage (Anhang zur Vorlage -Säulendiagramm THH 1 - 9)
22. Juni 2020
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Haushaltsjahr 2020)
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Beschlussvorlage Amt: 20/201 Wurth Datum: 28.05.2020 Az.: 902.41/2020 Drucksache Nr.: 86/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 22.06.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2020 Beschlussvorschlag: - siehe nächste Seite - BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 86/2020 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Stellenplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2020 nach Maßgabe der angeschlossenen Unterlagen und die Wirtschaftspläne 2020 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“. 2. Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 (Kernhaushalt). 3. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: die im Ergebnishaushalt unter der Produktgruppe 6120 „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“ und der Kostenart 44980000 „Deckungsreserve“ in Höhe von 3,4 Mio. € zentral veranschlagten Mittelneuveranschlagungen (ehem. Haushaltsreste) sind gem. § 84 GemO auf Basis der „Listung der Mittelneuveranschlagungen für den Ergebnishaushalt“ bedarfsgerecht auf die jeweiligen Kontierungsobjekte (Kostenstellen und Kostenarten) umzuschichten. Der Beschluss umfasst die Ermächtigung an die Stadtkämmerei, die entsprechenden Mittelumschichtungen im Haushaltsvollzug 2020 ohne weitere Gremiumsbefassungen vorzunehmen. 4. Der Gemeinderat fasst den Beschluss, dass die im Haushaltsplan 2020 für die Stadtteile veranschlagten Mittel für die Gebäudeunterhaltung und Gebäudebewirtschaftung, die in der (zentralen) Bewirtschaftungszuständigkeit der Abt. Gebäudemanagement stehen, im unterjährigen Haushaltsvollzug grundsätzlich nur für den jeweiligen Stadtteil verwendet werden dürfen. Eine Mittelumschichtung für Gebäude der Kernstadt oder eines anderen Stadtteils darf von der bewirtschaftenden Stelle nur unter vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung durch den jeweiligen Stadtteil und unter Einbindung der Stadtkämmerei erfolgen. Für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der städt. Gebäude in den Ortsteilen wird jeweils ein separates Stadtteilbudget gebildet. 5. Die Regelungen zum Vollzug des Haushaltsplans und zur Bewilligung von überund außerplanmäßigen Ausgaben nach den §§ 6, 9 Abs. 2 und 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Lahr werden bis zur nächsten Neufassung der Hauptsatzung analog auf über- und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen angewandt. Die Anlagen zur Beschlussvorlage sind auf der Seite 8 gelistet. Drucksache 86/2020 Seite - 3 - Sachdarstellung: 1) Ausgangslage für das Haushaltsjahr 2020 Die Stadt Lahr hat ihr Haushalts- und Rechnungswesen zum 01.01.2020 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt. Damit gehen weitreichende Änderungen in der Darstellung und Bewertung des Haushaltes einher. Die Einführung des NKHR ist ein Prozess, der nicht mit der technischen Umsetzung im Jahr 2020 abgeschlossen ist. Vielmehr handelt es sich um einen Startschuss. Die Inhalte bzw. Darstellung der Pläne und damit verbunden auch die künftige Implementierung von Zielsetzungen des NKHR unterliegen einer Entwicklung. Fortschreibungen im Sinne von Änderungen und Ergänzungen werden in den weiteren Haushaltsplänen der Stadt sukzessive zu integrieren sein. Sowohl für die Öffentlichkeit und die politische Befassung im Gemeinderat als auch für die Verwaltung wird es Zeit bedürfen, bis eine „Gewöhnung“ an den neuen Haushalt eintritt. Die äußerst intensiven (Vor-)Arbeiten für die Umstellung auf das NKHR sind der wesentliche Grund dafür, dass es -im Vergleich zu den Vorjahren- zu einer Änderung in den zeitlichen Haushaltsabläufen mit Einbringung des Planentwurfes 2020 (erst) im Mai 2020 gekommen ist es. Daneben hat aber auch die „aufgeschlagene“ Corona-Krise ihren Teil dazu beigetragen. Da mit dem Umstieg auf das NKHR zum 01.01.2020 die Bildung von Haushaltsresten im Übergang vom Jahr 2019 auf das Jahr 2020 nicht möglich ist, sieht der Planentwurf 2020 sowohl für den Ergebnishaushalt als auch für den Finanzhaushalt Mittelneuveranschlagungen (ehem. Haushaltsreste) vor. Hierbei handelt es sich um Mittel, die in den Jahren vor 2020 veranschlagt und nicht „verbraucht“ wurden, aber noch benötigt werden. Diese sind im Planjahr 2020 erneut aufwands- und zahlungswirksam zu veranschlagen. Im Ergebnishaushalt belaufen sich diese auf 3,4 Mio. € und im investiven Bereich auf Einzahlungen von 1,76 Mio. € und Auszahlungen von 19,165 Mio. € und damit im zahlungswirksamen Saldo auf rd. 20,8 Mio. € Die Coronavirus-Pandemie stellt eine außergewöhnliche Ausnahmesituation dar, die alle Bürgerinnen und Bürger mit erheblichen Herausforderungen und besonderen Auswirkungen konfrontiert. Auch die Kommunen sind durch die Pandemie in vielfältigster Weise betroffen. Dies gilt auch für den Bereich der Finanzen. Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben gehen zurück, entfallen zumindest teilweise oder werden ausgesetzt bzw. gestundet. Auf der anderen Seite stehen zusätzliche Aufwendungen und Auszahlungen zur Aufrechterhaltung des örtlichen Gemeinwesens und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an. Drucksache 86/2020 Seite - 4 - Die Kommunen stehen vor immensen finanziellen Herausforderungen. Der Deutsche Städtetag geht bundesweit von einem zweistelligen Milliardenverlust für die Kommunen in diesem Jahr aus. Aufgrund der späteren Einbringung des Haushalts 2020 in den Gemeinderat am 11.05.2020 war es möglich, zu diesem Zeitpunkt einschätzbare bzw. anzunehmende Finanzauswirkungen der Corona-Krise im Planentwurf 2020 (Ergebnishaushalt), vornehmlich in pauschaler Form, zu berücksichtigen. Auf der Ertragsseite sind im Saldo Mindererträge in Höhe von 8,0 Mio. € ausgewiesen (davon entfallen 4,0 Mio. € auf reduzierte Gewerbesteuererträge), auf der Aufwandsseite pauschale Mehraufwendungen von 1,0 Mio. € und pauschale Minderaufwendungen (lock-down-Effekt) von 2,0 Mio. €. Zusammengeführt sind im Planentwurf 2020 somit 7,0 Mio. € als nachteilige finanzielle Auswirkungen der Corona-Krise enthalten. Wie sich der tatsächliche Haushaltsvollzug 2020 darstellen wird, ist derzeit nicht absehbar. Vieles wird stark davon abhängen, wie lange noch bestehende Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie andauern und vor allem wann und wie die Wirtschaft in allen Branchen wieder (durch-)starten und sich erholen kann. Auch werden weitere bundes- und landesstaatliche Unterstützungs-/Hilfeleistungen zugunsten der Kommunen von Nöten sein. Viele der Mittelansätze im Planentwurf 2020 sind infolge der Pandemie mit Annahmen versehen bzw. so gut wie möglich geschätzt worden. Es wird deshalb notwendig sein, die weitere Finanzentwicklung genauestens zu beobachten und rechtzeitig sowie angemessen und antizyklisch zu reagieren. (2) Planentwürfe für das Haushalts-/Wirtschaftsjahr 2020 Der Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2020 sowie die Entwürfe der Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2020 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ wurden in die Sitzung des Gemeinderates am 11.05.2020 eingebracht. Die Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes 2020 für die Stadt Lahr und der Wirtschaftsplanentwürfe 2020 für die Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bauund Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ erfolgte in der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 25.05.2020. In der beigefügten Anlage 2 (Änderungsliste II vom 28.05.2020) sind die vom Ausschuss empfohlenen Änderungen für den Haushaltsplan 2020 der Stadt Lahr (Ergebnis- und Finanzhaushalt) dargestellt. Der Haupt- und Personalausschuss hat dem Gemeinderat am 25.05.2020 mit Stimmenmehrheit empfohlen, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 unter Einbeziehung der in der Anlage 2 dargestellten Änderungen zu beschließen. Drucksache 86/2020 Seite - 5 - Unter Berücksichtigung dieser Änderungen weist der Haushaltsplanentwurf 2020 folgende Eckwerte aus: Aktueller Stand vom 28.05.2020 Euro Stand gedruckter Entwurf/ Stand der Einbringung am 11.05.2020 Euro Summe der ordentlichen Erträge (unverändert): 139.187.250 139.187.250 Summe der ordentlichen Aufwendungen: 142.834.850 142.819.850 -3.647.600 -3.632.600 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf Ergebnishaushalt: 2.382.700 2.397.700 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (unverändert): 13.859.500 13.859.500 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit: 44.322.200 45.464.200 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit: -30.462.700 -31.604.700 Veranschlagtes Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf: -28.080.000 -29.207.000 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kreditbedarf): 17.400.000 18.500.000 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgungen) (unverändert): 4.500.000 4.500.000 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit: 12.900.000 14.000.000 -15.180.000 -15.207.000 10.010.000 11.210.000 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis: Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands: Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen: Auf die als Anhang beigefügte „Übersicht der Teilhaushalte 1 bis 9“ wird verwiesen. Drucksache 86/2020 Seite - 6 - Nach der Vorberatung des Haushaltsplanentwurfs 2020 im Haupt- und Personalausschuss am 25.05.2020 weist der Ergebnishaushalt als ordentliches Ergebnis einen Fehlbetrag von -3.647.850 € aus. Damit ist der gesetzliche Haushaltsausgleich nach den Planzahlen nicht erreicht. In den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen, die zum vorbezifferten Fehlbetrag führen, sind saldierte Finanzbelastungen in Höhe von 7,0 Mio. € enthalten, die im direkten Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie stehen. Unter Bereinigung der entsprechenden ertrags- und aufwandsbezogenen „Corona-Positionen“ ergäbe sich rechnerisch ein ordentlicher Ergebnisüberschuss von rd. 3,0 Mio. €, so dass die Vorgaben für den gesetzlichen Haushaltsausgleich erfüllt wären. Im Weiteren sind hier auch die einmaligen Mittelneuveranschlagungen i.H.v. 3,4 Mio. € (ehem. Haushaltsreste) im Übergang vom kameralistischen auf den doppischen Rechnungsstil zu erwähnen. Insofern ist das für den Ergebnishaushalt 2020 ausgewiesene ordentliche Ergebnis unter den besonderen und außergewöhnlichen Auswirkungen der CoronavirusPandemie und den Mittelneuveranschlagungen zu betrachten und zu bewerten. Zur Finanzierung der vorgesehenen Investitionen von über 44,3 Mio. € sieht der Finanzhaushalt 2020 einen planerischen Kreditbedarf von 17,4 Mio. € vor und liegt damit um 1,1 Mio. € unter dem Stand zum Zeitpunkt der Einbringung des Planentwurfs 2020 in den Gemeinderat am 11.05.2020. Die Kreditreduzierung ist auf entsprechende Beschlussempfehlungen des Hauptund Personalausschusses im Zuge der Vorberatung am 25.05.2020 zurückzuführen. Diese beinhalten im Wesentlichen die zeitliche Verschiebung der Maßnahme „Neubau Parkpalette Turm-/Zollamtsstraße“ sowie die Nichtherstellung einer zusätzlichen Rechtsabbiegespur zur B415 beim Fachmarktzentrum Mietersheim. Das Gesamtergebnis für den Finanzhaushalt 2020 weist nach dem aktuellen Entwurfsstand eine veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres 2020 in Höhe von -15,18 Mio. € aus. Der Bestand an liquiden Eigenmitteln beläuft sich zum 31.12.2019 auf rd. 20,42 Mio. € (Kassenbestand). Ausgehend hiervon würde sich der Bestand an liquiden Eigenmitteln zum Jahresende 2020 bei einer planmäßigen Umsetzung der Ein- und Auszahlungen des Finanzhaushaltes auf voraussichtlich rd. 5,24 Mio. € reduzieren. Im Ergebnishaushalt ist unter der Produktgruppe 6120 „Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft“ und der Kostenart 44980000 „Deckungsreserve“ die zentrale Veranschlagung der konsumtiven Mittelneuveranschlagungen (ehem. Haushaltsreste) in Höhe von 3,4 Mio. € erfolgt. Diese Mittelneuveranschlagungen sind im weiteren Jahresverlauf gem. § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) auf Basis der im Zuge der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2020 in den Gemeinderat am 11.05.2020 ausgelegten „Listung der Mittelneuveranschlagungen für den Ergebnishaushalt“ (auf die dortige Anlage I wird verwiesen) bedarfsgerecht auf die entsprechenden Kontierungsobjekte (Kostenstellen und Kostenarten) umzuschichten. Drucksache 86/2020 Seite - 7 - Der unterbreitete Beschlussvorschlag (Ziffer 3.) umfasst die Ermächtigung an die Stadtkämmerei, diese Mittelumschichtungen im Haushaltsvollzug 2020 ohne weitere Gremiumsbefassungen vorzunehmen. Die im Haushaltsplan 2020 für die Stadtteile veranschlagten Mittel für die Gebäudeunterhaltung und Gebäudebewirtschaftung, die ab dem Jahr 2020 in der (zentralen) Bewirtschaftungszuständigkeit der Abt. Gebäudemanagement stehen, dürfen im unterjährigen Haushaltsvollzug grundsätzlich nur für den jeweiligen Stadtteil verwendet werden. Eine Mittelumschichtung für Gebäude der Kernstadt oder eines anderen Stadtteils darf von der bewirtschaftenden Stelle nur unter vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung durch den jeweiligen Stadtteil und unter Einbindung der Stadtkämmerei erfolgen. Für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der städt. Gebäude in den Ortsteilen wird jeweils ein separates Stadtteilbudget gebildet. Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Vorberatung am 25.05.2020 mit Stimmenmehrheit der Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 (Kernhaushalt) -unter Einbeziehung der in der Sitzung beschlossenen Änderungen- zugestimmt und dem Gemeinderat die Beschlussfassung empfohlen. Die aus der Ausschussvorberatung resultierenden Änderungen bzw. Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung sind in die aktuelle Fassung der Finanzplanung mit Investitionsprogramm (Anlage 4) eingepflegt worden. Danach ist für den Jahreszeitraum 2020 bis 2023 zur Finanzierung der Investitionen eine planerische Netto-Neuverschuldung in Höhe von 35,7 Mio. € ausgewiesen. Zum Zeitpunkt der Einbringung der Planentwürfe in den Gemeinderat am 11.05.2020 hatte sich diese auf 37,2 Mio. € belaufen. Die Reduzierung um 1,5 Mio. € geht auf die entsprechenden Beschlussempfehlungen des Haupt- und Personalausschusses im Rahmen der Vorberatung am 25.05.2020 zurück. Die Wirtschaftsplanentwürfe 2020 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ und „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ wurden dem Gemeinderat vom Haupt- und Personalausschuss zur Beschlussfassung empfohlen. Eine Änderung hat sich aus der Sitzung am 25.05.2020 heraus lediglich für den Eigenbetrieb „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) ergeben. Aus diesem Grund ist der komplette Wirtschaftsplanentwurf 2020 für den BGL nochmals beigefügt (Anlage 11). Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen. Markus Ibert Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer Drucksache 86/2020 Seite - 8 - Anhang: Übersicht der Teilhaushalte 1 bis 9 -teilhaushaltsbezogene/summarische Bezifferung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen sowie der Investitionen (unter Angabe der jeweiligen Inhalte/Schwerpunkte)- Anlagen: (jeweils mit Stand vom 28.05.2020) - Anlage 1: Fortgeschriebener Entwurf der Haushaltssatzung 2020 - Anlage 2: Darstellung der empfohlenen Änderungen -Änderungsliste II- Anlage 3: Aktuelle Übersichten des Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushaltes 2020 (systemtechnische Auswertungen) - Anlage 4: Fortgeschriebene 2019 bis 2023 Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre - Anlage 5: Aktueller Vorbericht 2020 - Anlage 6: Fortgeschriebene Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität - Anlage 7: Fortgeschriebene Übersicht für die Verpflichtungsermächtigungen 2020 - Anlage 8: Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit - Anlage 9: Fortgeschriebene Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden - Anlage 10: Stellenplan 2020 (haushaltsmäßige Darstellung) - Anlage 11: Fortgeschriebener Wirtschaftsplanentwurf 2020 für den Eigenbetrieb „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL)