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Informationsvorlage (Mobilitätsnetzwerk Ortenau - Information zum aktuellen Arbeitsstand)

                                    
                                        Information
Amt: 61
Stehr

Datum: 29.09.2020

Az.: - 0692/MS

Drucksache Nummer:
265/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

04.11.2020

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

----------

Betreff:

Mobilitätsnetzwerk Ortenau
- Information zum aktuellen Arbeitsstand

Mitteilung:

Die Information zum aktuellen Arbeitsstand im Mobilitätsnetzwerk Ortenau wird zur
Kenntnis genommen.

Anlage(n):
Bericht Arbeitsstand Mobilitätsnetzwerk Januar 2019 - August 2020
- Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 265/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Im April 2019 hat die Stadt Lahr gemeinsam mit neun anderen Kommunen aus der
Ortenau (Appenweier, Friesenheim, Gengenbach, Kehl, Neuried, Offenburg,
Rheinau, Schutterwald und Willstätt) das Mobilitätsnetzwerk Ortenau gegründet mit
dem Ziel, gemeinsam Lösungen/Maßnahmen für eine nachhaltigere Mobilität zu
erarbeiten und Synergieeffekte zu nutzen. Die Vorbereitungen zur Netzwerkgründung reichen bis in den Sommer 2018 zurück.
Die Netzwerkkommunen haben drei Themenschwerpunkte festgelegt, die von Fachbüros bearbeitet werden. Die endura kommunal GmbH aus Freiburg ist mit der Koordination und dem Netzwerkmanagement beauftragt. Dazu zählt u.a. die Dokumentation der Netzwerkarbeit. Der Bericht für den Zeitraum Januar 2019 bis August 2020
ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die Organisationsstruktur und Themenschwerpunkte des Netzwerks sind nachfolgend dargestellt.

Im Themenschwerpunkt 1 „Multimodale Systeme – Mobilitätsstationen“ werden
derzeit für die einzelnen Kommunen geeignete Standorte für Mobilitätsstationen anhand von Einwohner- und Arbeitsplatzdichten sowie interessanten Einrichtungen aus
den Bereichen Versorgung und Freizeit identifiziert. Die erforderlichen Ausstattungsmerkmale für die Stationen werden in Steckbriefen dargestellt. Diese dienen als
Grundlage für die anschließenden Begehungen der potenziellen Standorte.
Im Themenschwerpunkt 2 „Gemeindeübergreifender Radverkehr“ erfolgte in allen zehn Netzwerkkommunen eine Mobilitätsbefragung in Unternehmen unterschiedlicher Größe sowie den jeweiligen Kommunalverwaltungen. Die Ergebnisse liefern
Erkenntnisse zum Thema betriebliches Mobilitätsmanagement und Verkehrsmittelnutzung. Auf dieser Grundlage wird ein Netz von Pendlerströmen erarbeitet. Daraus
entwickeln sich dann Vorschläge für Radpendelachsen für die Berufs- und Ausbildungspendler. Im weiteren Verlauf wird die vorhandene Infrastruktur dieser Achsen
auf ihre Tauglichkeit überprüft und es werden Vorschläge für eine attraktivere Ausgestaltung entwickelt. Dabei werden bereits vorliegende Maßnahmenvorschläge oder
konkrete Planungen sowie aktuell laufende Konzepte berücksichtigt.

Drucksache 265/2020

Seite - 3 -

Im Themenschwerpunkt 3 „Digitale Vernetzung“ hat das Netzwerk drei Workshops für alle zehn Kommunen durchgeführt. Dort haben Personen aus allen Lebensbereichen sowie Institutionen und Mobilitätsanbieter an der Erarbeitung der Anforderungen für eine umfassende Mobilitäts-App teilgenommen. Ein entsprechender
Anforderungskatalog ist erarbeitet. Gespräche zur Einführung einer Mobilitäts-App
laufen derzeit auf Kreis- und Landesebene sowie mit potentiellen Partnern auch außerhalb des Ortenaukreises.
Investive Maßnahmen, die sich aus den drei Themenschwerpunkten ergeben, sollen
dann ab 2021 ff. unter der Inanspruchnahme von Förderprogrammen des Bundes
und des Landes Baden-Württemberg realisiert werden. Die Fördermittelakquise für
die Mobilitätsstationen ist bspw. für das Jahr 2021 vorgesehen, die bauliche Umsetzung sowie die Ausschreibungen für Bike- und Car-Sharing dann für das Folgejahr
2022.
Im Netzwerk wurde die Empfehlung an alle Mitglieder ausgesprochen, zumindest die
Mobilitätsstationen bereits jetzt im Zuge der Haushaltsmittelanmeldungen in die
mehrjährigen Investitionsprogramme aufzunehmen. Es handelt sich dabei um eine
Schätzung auf Grundlage der bereits realisierten Stationen aus Offenburg, die im
weiteren Bearbeitungsverlauf dieses Themenschwerpunkts im kommenden Jahr
2021 konkretisiert wird. Dann wird es auch eine vertiefende Beratung in den politischen Gremien geben.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu
prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den
Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem
§ 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.