Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr; Änderung der Betriebssatzung)
19. Juli 2021
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 06.05.2021 Az.: 922.6032 Drucksache Nr.: 104/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 05.07.2021 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 19.07.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Abt. 10/102 in der Vorlagenkonferenz am 30.06.2021 freigegeben Amt 20 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr; Änderung der Betriebssatzung Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat entscheidet sich die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zu führen und beschließt hierfür die Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr nach Maßgabe der beigefügten Änderungssatzung. Anlage(n): Betriebssatzung - Synopse Betriebssatzung - Aenderungssatzung Betriebssatzung des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Anlage0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 104/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Nein ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Nein ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 104/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Der Gemeinderat hat am 19.04.1999 beschlossen, die bisherigen Regiebetriebe Bauhof, Stadtgärtnerei, Friedhof und das Sachgebiet “Betriebsabrechnung” mit Wirkung zum 01.01.2000 zu einem Eigenbetrieb zusammenzufassen. Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs werden seit dem 01.01.2000 auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches geführt. Der Landtag hat am 17.06.2020 als Folge der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen auch die gesetzlichen Grundlagen für die Eigenbetriebe in Form der Änderung des Eigenbetriebsgesetzes beschlossen. In § 12 Absatz 3 Eigenbetriebsgesetz ist nun festgehalten, dass in der Betriebssatzung des Eigenbetriebs festzulegen ist, ob die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs oder auf der Grundlage der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden geltenden Vorschriften für die Kommunale Doppik erfolgen soll. Für die Anwendung der Neuregelung wurde den Kommunen eine Übergansfrist bis zum 01.01.2023 gewährt. Die Verwaltung schlägt vor, die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb, wie auch bei den Eigenbetrieben Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr sowie Abwasserbeseitigung Lahr, künftig wie bisher schon auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zu führen. Damit würden alle Eigenbetriebe der Stadt deren Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs führen. Die gesetzlich eingeräumte Übergangsfrist muss hier nicht in Anspruch genommen werden, da die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs bereits auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs geführt wird. Daneben schlägt die Verwaltung vor, die bisherige Regelung zur Vorlage viertjährlicher Berichte über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes auf eine halbjährliche Berichterstattung abzuändern. Die bisherige Regelung hat sich in der Praxis als wenig aussagekräftig und ungeeignet herausgestellt und sollte in diesem Zusammenhang geändert werden. Markus Ibert Oberbürgermeister Herbert Schneider Betriebsleiter Jürgen Trampert Stadtkämmerer