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Beschlussvorlage (Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschlüsse - Berichtigung des Flächennutzungsplans)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 61
Sachbearbeitung: Gauggel

Drucksache Nr.: 250/2021
Az.: - 0691/Ga

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Freigabe
Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am
17.11.2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

01.12.2021

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

13.12.2021

beschließend

öffentlich

Betreff:
Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschlüsse
- Berichtigung des Flächennutzungsplans

Beschlussvorschlag:
1. Die Abwägung vom 08. November 2021 zu den während der Offenlage
vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL
wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL und die hierzu erlassenen
örtlichen Bauvorschriften werden in beigefügter Fassung vom 08. November
2021 als Satzungen beschlossen.
3. Der Flächennutzungsplan wird nach dem Satzungsbeschluss berichtigt.

Zusammenfassende Begründung:
Mit dem Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL sollen die wesentlichen Sanierungsziele wie Modernisierung privater Gebäude, Aufwertung des angrenzenden Umfelds,
sowie die Schaffung von Wohnraum planungsrechtlich gesichert werden.

Drucksache 250/2021

Seite 2

Sachdarstellung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19. Juli 2021 dem Entwurf des Bebauungsplans ROTHHÄNDLE-AREAL zugestimmt und den Beschluss zur Offenlage gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand vom 3. August 2021 bis einschließlich 17. September 2021 statt.
Das ca. 7,43 ha große Plangebiet umfasst die geschichtlich geprägten Gebäude der ehemaligen
„Badischen Tabakmanufaktur Roth-Händle“ sowie die nördlich an der Tramplerstraße gelegene
Wohnbebauung. Die bereits bestehende Nutzung in den Bestandsgebäuden bleibt erhalten. Für die
derzeit leerstehenden Gebäude, die sich westlich, südlich und östlich um den zentralen Innenhofbereich befinden, sind eine Modernisierung und Umnutzung vorgesehen. In den westlichen Gebäuden ist die Umnutzung zu Wohnraum geplant. Im südlichen Fabrikgebäude werden zwei Parkgeschosse sowie darüberliegend betreutes Wohnen verwirklicht. In den östlichen Gebäuden wird
sowohl gewerbliche als auch Wohnnutzung untergebracht. Das ehemalige Kantinengebäude soll
durch ein modernes Bürogebäude ersetzt werden, in dem auch eine Cafeteria untergebracht werden
soll. Weiterhin sind 2 Neubauten an der Werderstraße und der Tramplerstraße geplant, um geförderten Mietwohnraum zu schaffen. Auch die geplanten Erweiterungen des Tiergesundheitszentrums
sind im Bebauungsplan berücksichtigt.
Von den 43 angeschriebenen externen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gaben
11 Anregungen oder Hinweise ab. Sie betreffen die Themen Ver- und Entsorgung, Geotechnik,
Denkmalpflege, Natur- und Artenschutz, Kriminalprävention, gewerbliche Nutzungen, Wasserwirtschaft und Altlastenschutz.
Die Abwägung stellt in tabellarischer Form den Stellungnahmen die Bewertung des Stadtplanungsamtes im Einzelnen gegenüber. Die daraus resultierenden Änderungen in der vorliegenden Fassung
vom 08. November 2021 sind nur geringfügige redaktionelle Änderungen oder Ergänzungen im Teil
der nachrichtlichen Übernahme und Hinweise. So wurden beispielsweise Hinweise zur Geotechnik,
zur Versorgung mit Erdgas, Wasser und Löschwasser, zur Entwässerung und zum Artenschutz aufgenommen.
Aus der Bürgerschaft wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Der Flächennutzungsplan wird nach dem Satzungsbeschluss berichtigt. Die Verwaltung hat einen
Planauszug mit dem Vergleich beigefügt, um dies darzustellen. Dies war bisher schon in schriftlicher
Form Inhalt der Vorlagen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Bewertung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
zu beschließen und die Satzungsbeschlüsse zum Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL und zu
den örtlichen Bauvorschriften zu fassen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen
Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbedarf)
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR

Drucksache 250/2021

Seite 3

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als
Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage
beigefügt

Finanzierung
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen KosJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
ten
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen KosJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
ten

Nein

Nein

Begründung
Mit dem Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL werden die Umnutzung und Modernisierung der
leerstehenden Gebäude sowie die Schaffung von gefördertem Wohnraum planungsrechtlich gesichert.

Anlage(n):
- Anlage 0
- Abwägung
- Bestandsplan
- Nutzungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung
- Artenschutzrechtliches Gutachten, Bioplan
- Ergänzende Artenschutzrechtliche Prüfung, Zieger-Machauer
- Orientierende Altlastenuntersuchung
- Satzungen
- Berichtigung des Flächennutzungsplans

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.