Beschlussvorlage (- Satzungen)
Vorlage: Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschlüsse - Berichtigung des Flächennutzungsplans
13. Dezember 2021
Beschlussvorlage (Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschlüsse
- Berichtigung des Flächennutzungsplans)
Beschlussvorlage (- Abwägung)
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Artenschutzrechtliches Gutachten, Bioplan)
Beschlussvorlage (- Berichtigung des Flächennutzungsplans)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Ergänzende Artenschutzrechtliche Prüfung, Zieger-Machauer)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Orientierende Altlastenuntersuchung)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
13. Dezember 2021
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschlüsse
- Berichtigung des Flächennutzungsplans)
Beschlussvorlage (- Ergänzende Artenschutzrechtliche Prüfung, Zieger-Machauer)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Orientierende Altlastenuntersuchung)Beschlussvorlage (- Bestandsplan)Beschlussvorlage (- Berichtigung des Flächennutzungsplans)Beschlussvorlage (- Anlage 0)Beschlussvorlage (- Artenschutzrechtliches Gutachten, Bioplan)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung)Beschlussvorlage (- Abwägung)Beschlussvorlage (- Satzungen)
STADT LAHR Satzung über den Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL Aufgrund § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147), in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095), hat der Gemeinderat am 13. Dezember 2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL als Satzung beschlossen. §1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Nutzungsplan. §2 Bestandteile der Satzung 1. Der Bebauungsplan besteht aus: a. Nutzungsplan M. 1:500 vom 8. November 2021 b. Planungsrechtlichen Festsetzungen mit Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen vom 8. November 2021. 2. Beigefügt sind: a. Bestandsplan zum Bebauungsplan M. 1:1000 vom 8. November 2021 b. Begründung zum Bebauungsplan vom 8. November 2021 c. Artenschutzrechtliches Gutachten, Bioplan vom 3. Mai 2021 d. Ergänzende artenschutzrechtliche Prüfung, Ziegler-Machauer vom 3. Mai 2021 e. Orientierende Altlastenuntersuchung vom 15. März 2021 §3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 213 Abs. 1 Nr. 3 BauGB handelt, wer den Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB zuwiderhandelt. §4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. Lahr, Markus Ibert Oberbürgermeister Der Bebauungsplan stimmt mit seinen Bestandteilen gemäß § 2 Abs. 1 dieser Satzung mit dem Satzungsbeschluss des Gemeinderats überein. Der Bebauungsplan wird hiermit ausgefertigt. Lahr, Markus Ibert Oberbürgermeister Ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses nach § 10 Abs. 3 BauGB und Inkrafttreten am ………………. . Sabine Fink Stadtbaudirektorin STADT LAHR Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095), in Verbindung mit § 74 der Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2019 (GBl. S. 313), hat der Gemeinderat am 13. Dezember 2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL als Satzung beschlossen. §1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan ergibt sich aus dem Nutzungsplan. §2 Bestandteile der Satzung Die Satzung besteht aus den örtlichen Bauvorschriften vom 8. November 2021 und dem gemeinsamen Nutzungsplan für den Bebauungsplan ROTH-HÄNDLE-AREAL. §3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 75 LBO handelt, wer diesen örtlichen Bauvorschriften zuwiderhandelt. §4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. Lahr, Markus Ibert Oberbürgermeister Die örtlichen Bauvorschriften stimmen mit ihren Bestandteilen mit dem Satzungsbeschluss des Gemeinderats überein. Die örtlichen Bauvorschriften werden hiermit ausgefertigt. Lahr, Markus Ibert Oberbürgermeister Ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses nach § 10 Abs. 3 BauGB und Inkrafttreten am ………………. . Sabine Fink Stadtbaudirektorin