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Beschlussvorlage (- Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr L _i

Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 61
Sachbearbeitung: Löhr

Drucksache Nr.: 300/2021
Az.: - 0687/Lö

An der Vorlagenerstellung beteilig te Stellen
ZS 02
Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Vorlagenkonferenz

26.01.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Ortschaftsrat Kuhbach

01.02,2022

vorberatend

öffentlich

Technischer Ausschuss

09.02.2022

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

21.02.2022

beschließend

öffentlich

AbstimiT^}^

Betreff:
2. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach
- Geltungsbereich
- Beschleunigtes Verfahren
- Beratung des Entwurfs
- Offenlagebeschluss

Beschlussvorschlag:
Der Geltungsbereich des 2. Teilbebauungsplans ORTSMITTE und der hierzu erlassenen
örtlichen Bauvorschriften wird, wie im beigefügten Bestandsplan vom 19.01.2022 darge­
stellt, geändert.
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften, je­
weils vom 19.01.2022, wird gebilligt.
Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2)
BauGB und der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen (Offenlage).

Zusammenfassende Begründung:
Für das Gelände des ehemaligen Gasthauses Lamm soll eine Wohnbebauung er­
möglicht werden. Hierfür und zur Sicherung der Sozialwohnungsquote ist ein Bebau­
ungsplan aufzustellen.

Drucksache 300/2021

Seite 2

Sachdarstellung
Am 14. Dezember 2020 beschloss der Gemeinderat die Aufstellung des 2. Teilbebauungsplanes
ORTSMiTTE in Kuhbach sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Der
Plan umfasste damals die Erweiterung des Friedhofes und das Areal des ehemaligen Gasthauses
Lamm mit einer Mehrfamiiienhausbebauung an der Kuhbacher Fiauptstraße. Mittlerweile wurden die
beiden völlig unterschiedlichen Aufgabenstellungen auf zwei separate Planverfahren aufgeteilt.
Vom 21. Dezember 2020 bis zum 29. Januar 2021 fand die frühzeitige Beteiligung statt. Die Stellung­
nahmen der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange enthalten überwiegend
fachspezifische Details, die bei der weiteren Konkretisierung der Planung berücksichtigt werden kön­
nen. Eine Ausnahme bildet die katholische Kirchengemeinde An der Schütter, die darum bittet, den
15 m breiten rückwärtigen Pfarrgarten (südlich an den Friedhof angrenzend) ebenfalls als Wohngebiet
auszuweisen. Der Anregung wird nicht gefolgt, da ein mindestens 10 m Abstand von der Wohnbebau­
ung zum Friedhof eingehalten werden muss (siehe § 8 Bestattungsgesetz). Der Pfarrgarten ist in sei­
ner jetzigen Form ein gut geeigneter grüner Puffer zwischen künftiger Wohnbebauung und Friedhof
und sollte grundsätzlich so beibehalten werden. Er wird als private Grünfläche festgesetzt. Aus der
Bürgerschaft gingen keine Stellungnahmen ein.
Das städtebauliche Konzept sieht straßenbegleitende kompakte Bauformen (traufständig, mit Sattel­
dach) vor, kombiniert mit einem Maximum an begrünten Freiflächen. Entlang der Fiauptstraße soll
eine deutliche Raumkante entstehen, die auch eine Abschirmung zu den rückwärtigen Bereichen bil­
det. Gleichzeitig sollen noch Blickbeziehungen zur dahinterliegenden Kirche samt Pfarrhaus und
Grünflächen, dem bedeutendsten historischen Ensemble in Kuhbach, möglich sein. In zweiter Reihe
sind drei kleinere Einzelbauten mit begrüntem Flachdach geplant. Insgesamt sind 30 bis 35 Wohnein­
heiten in unterschiedlicher Größe möglich.
Die Sozialwohnungsquote soll über entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan und Städtebau­
liche Verträge mit den Eigentümern sichergestellt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, den geänderten Geltungsbereich, die Aufstellung im beschleunigten Ver­
fahren nach §13a BauGB, den vorliegenden Entwurf und die Durchführung der Offenlage zu beschlie­
ßen. Letztere kann in den Monaten März/Aprii erfolgen, sodass noch im ersten Halbjahr 2022 der Sat­
zungsbeschluss möglich wäre.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen
IEl Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbe­
darf)
□ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft ent­
stehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
□ Die finanziellen/personelien Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als
Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage
beigefügt

Drucksache 300/2021

Seite 3

Anlage(n):
- Bestandsplan
- Gestaltungsplan
- Nutzungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen
- Örtliche Bauvorschriften
- Begründung
- Schalltechnische Untersuchungg
-Artenschutzrechtliche Prüfung
- Umweltbelange Bericht
- Umweltbelange Bestandsplan
- Umweltbelange Maßnahmenplan

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.