Satzung über Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Lahr/Schwarzwald
(Sondernutzungsgebührensatzung)
Anlage 3
Vergleich der vorgeschlagenen Gebührensätze mit den Sondernutzungsgebühren anderer Kommunen
vorgeschlagener Gebührensatz Stadt Lahr ab 01.05.2013
Sondernutzungsgebühren in Euro
Lfd.
Nr.
Zone I
Dreieckständer und Plakatständer am Ort der
Leistung, auch wenn für die Aufstellfläche bereits
eine andere Nutzungsart genehmigt ist
300,00
Zone II
200,00
Bemessungszeitraum
Stadt Offenburg
Stadt Oberkirch
Stadt Kehl
Sondernutzungsgebühr Sondernutzungsgebühr Sondernutzungsgebühr
Zone III
80,00
jährlich
153 € / qm / Jahr
5 - 25 € Wöchentlich
- Fußgängerzone:
50 - 400 € / Jahr
- übrige Bereiche:
25 - 250 € / Jahr
Verkaufsstände und Verkaufswagen pro
angefangenem qm
1,50
1,00
0,50
täglich
keine Angabe
2,50 - 50 € / Woche
pauschal
Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten für
einen Gaststättenbetrieb u. ä. je angefangene 10
qm beanspruchter Verkehrsfläche
30,00
20,00
10,00
(3 € / qm)
(2 € / qm)
(1 € / qm)
monatlich
Zone 1: € 30 / qm / Jahr
Zone 2: € 26 / qm / Jahr
3 - 50 € / qm / Jahr
- Fußgängerzone:
100 - 500 € / qm / Monat
- übrige Bereiche:
50 - 200 € / qm / Monat
- Fußgängerzone:
17 € / qm / Jahr
- übrige Gebiete:
8,50 € / qm / Jahr
Zone 3: € 21 / qm / Jahr
Baustelleneinrichtungen, Bauzäune, Bauhütten,
Arbeitswagen, Container, Baumaschinen und
Baugeräte einschl. Hilfseinrichtungen,
Baugrubenumschließungen und Ähnliches je
angefangene 10 qm beanspruchter
Verkehrsfläche
5,00
3,00
25,00
15,00
Mindestgebühr: € 10,00
1,00
5,00
täglich
wöchentlich
10 € / Tag pauschal
0,03 - 0,08 € / qm / Tag
5 - 25 € / Tag (mind. 10 €)