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Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)

                                    
                                        Schalltechnische Untersuchung
zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes

Objekt:

Bebauungsplan
GARTENHÖFE
77933 Lahr

Auftraggeber:

Stadt Lahr
Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Auftrags-Nr.:

19-204/25

Datum:

16.05.2022

Bearbeiter:

B. Nagel, B.Eng.

GERLINGER + MERKLE
Ingenieurgesellschaft
für Akustik und Bauphysik mbH
Werderstraße 42 · 73614 Schorndorf

Schallschutz-Prüfstelle nach DIN 4109
Messstelle für Geräusche nach BImSchG
Zert. Prüfstelle Gebäudeluftdichtheit

Telefon (0 71 81) 9 39 87 – 0
Telefax (0 71 81) 9 39 87 – 50
eMail: info@g-m-gmbh.de
Internet: www.g-m-gmbh.de

Ingenieurgesellschaft

GERLINGER + MERKLE

GERLINGER + MERKLE

Inhaltsverzeichnis
1.

Situation und Aufgabenstellung ........................................................................................... 4

2.

Normen, Vorschriften und Richtlinien ................................................................................... 4

3.

Unterlagen ........................................................................................................................... 4

5.

Plangebiet ........................................................................................................................... 5

6.

Lärmeinwirkung auf das Plangebiet ..................................................................................... 7

7.

Fluglärm .............................................................................................................................. 8

8.

Geräusche aus betrieblichen Anlagen nach TA-Lärm .......................................................... 9
8.1.

9.

Anforderungen ............................................................................................................. 9

8.1.1.

Beurteilungszeiten ................................................................................................ 9

8.1.2.

Immissionsrichtwerte ............................................................................................ 9

8.1.3.

Seltene Ereignisse ...............................................................................................10

8.2.

Untersuchung zum Gewerbelärm................................................................................11

8.3.

Bestehendes Gewerbegebiet ......................................................................................12

8.4.

Zusammenfassende Beurteilung - Gewerbelärm ........................................................14

Geräusche aus dem Straßen- und Schienenverkehr ......................................................... 15
9.1.

Anforderungen ............................................................................................................15

9.1.1.

16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung ...................................................15

9.1.2.

Orientierungswerte gemäß DIN 18005, Teil1 .......................................................16

9.2.

Emissionen .................................................................................................................17

9.2.1.

Bundesstraße B3 .................................................................................................17

9.2.2.

Flugplatzstraße ....................................................................................................17

9.2.3.

Rheintalbahn .......................................................................................................19

9.3.

Berechnungsergebnis .................................................................................................22

9.3.1.

Bahnverkehr ........................................................................................................25

9.3.2.

Straßenverkehr ....................................................................................................27

9.3.3.

Flugplatzstraße / Bundesstraße B3 ......................................................................29

9.4.

Zusammenfassende Beurteilung - Verkehrslärm .......................................................33

9.5.

Maßgeblicher Außenlärmpegel ...................................................................................34

9.6.

Zusammenfassende Beurteilung - Schallschutz gegen Außenlärm............................35

10. Vorschlag zur textlichen Festsetzung im Bebauungsplan .................................................. 36
10.1.

Gewerbelärm...........................................................................................................36
2/38

Ingenieurgesellschaft

Bericht Nr. 19-204/25
vom 16.05.2022

GERLINGER + MERKLE

10.2.

Verkehrslärm Grundrissorientierung ........................................................................36

10.3.

Verkehrslärm Außenbauteile ...................................................................................36

10.4.

Schallschutz gegen Außenlärm ...............................................................................37

11. Qualität der Prognose ........................................................................................................ 38
12. Zusammenfassung ............................................................................................................ 38

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Ingenieurgesellschaft

Bericht Nr. 19-204/25
vom 16.05.2022

1.

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Situation und Aufgabenstellung
Die Stadt Lahr plant die Aufstellung des Bebauungsplanes "Gartenhöfe" westlich der
Flugplatzstraße in Lahr. Das Plangebiet befindet sich im direkten Einwirkungsbereich
der Geräusche des westlich gelegenen Flugplatzes Lahr, eines Gewerbegebiets sowie der östlich gelegenen Flugplatzstraße, der Bundesstraße B3 sowie der Rheintalbahn. Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung werden im vorliegenden
Gutachten aufgeführt und beurteilt.

2.

Normen, Vorschriften und Richtlinien
Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurden folgende Regelwerke, technische Normen und Literatur herangezogen:

3.

/1/

TA-Lärm „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ gültig seit 01.06.2017

/2/

DIN ISO 9613-2 "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien,
Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren", Ausgabe Oktober 1999

/3/

"RLS 90 - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen", Ausgabe 1990

/4/

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verkehrslärmverordnung, 16. BImSchV - vom 16. Juni 1990 mit den Änderungen vom 19. September 2006

/5/

DIN 18005-1 "Schallschutz im Städtebau", Ausgabe Juli 2002

/6/

DIN 4109-1 „Schallschutz im Hochbau“, Ausgabe Januar 2018

Unterlagen
Für die Untersuchungen wurden folgende Unterlagen durch den Auftraggeber und
den Planer zur Verfügung gestellt:
A) Nutzungsplan zum Bebauungsplan "Gartenhöfe", im Maßstab M 1:1000, vom
16.05.2022
B) Zugzahlen zur Rheintalbahn, Angaben stammen vom Auftraggeber
C) Verkehrszahlen zur Bundesstraße B3, Angaben stammen vom Auftraggeber
D) Bericht "Schalltechnische Voruntersuchung für einen Wettbewerb zur Aufstellung
eines Bebauungsplanes" Bericht-Nr. 18-184/23, vom 14.01.2019, erstellt vom Büro
Gerlinger+Merkle

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Bericht Nr. 19-204/25
vom 16.05.2022

5.

GERLINGER + MERKLE

Plangebiet
Nachfolgend ist das Plangebiet "Gartenhöfe" dargestellt. In westlicher Richtung
grenzt das bestehende Gewerbegebiet an. In östlicher Richtung wird das Plangebiet
durch die Flugplatzstraße begrenzt. Die geplante Bebauung besteht maßgeblich aus
3 und 4-geschossigen Mehrfamilienwohnhäusern.
Abbildung 1: Nutzungsplan zum Bebauungsplan

Das Plangebiet (mit roter Linie umrahmt) soll überwiegend als allgemeines Wohngebiet WA ausgewiesen werden.

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Bericht Nr. 19-204/25
vom 16.05.2022

GERLINGER + MERKLE

Nachfolgender Plan stellt die Situation sowie die Schallemittenten dar. Hierbei sind
zusätzlich die Bundesstraße B3 sowie die Rheintalbahn markiert.
Abbildung 2: Lageplan Plangebiet

Flugplatzstraße

Gewerbegebiet
Rheintalbahn

Plangebiet
Bundesstraße
B3

Quelle: Google maps

Westlich des Plangebiets befinden sich ein bestehendes Gewerbegebiet sowie der
Flughafen Lahr. Östlich des Plangebietes liegt die Flugplatzstraße, die Rheintalbahn
sowie die Bundesstraße B3.

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Bericht Nr. 19-204/25
vom 16.05.2022

6.

GERLINGER + MERKLE

Lärmeinwirkung auf das Plangebiet
Die zu untersuchenden Emittenten sind nach unterschiedlichen Beurteilungsgrundlagen getrennt zu untersuchen. Hierbei handelt es sich um folgende:
-

Fluglärm (Abschnitt 7)

-

Gewerbelärm nach TA-Lärm (Abschnitt 8)

-

Straßen- und Schienenverkehr nach DIN 18005 und
16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung (Abschnitt 9) sowie
maßgeblicher Außenlärmpegel nach DIN 4109 /6/

Die Berechnungsergebnisse werden jeweils als Rasterlärmkarten dargestellt, die die
Schallverteilung in einer Höhe von h = 4 m über dem Gelände darstellen.
An den Gebäuden, die am östlichen bzw. westlichen Rand geplant sind, wurden in
der Berechnung Immissionsorte gesetzt, die den Beurteilungspegel angeben.
Die Gebäude im Plangebiet werden in der Berechnung mit den Höhe h = 8.40 m für
die 3-geschossigen Gebäude und h = 11.20 m für die 4-geschossigen Gebäude berücksichtigt.

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Bericht Nr. 19-204/25
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7.

GERLINGER + MERKLE

Fluglärm
Nach unserem Kenntnisstand ist aufgrund der geringen Frequentierung des Flughafens Lahr die Lärmbelastung zu vernachlässigen.

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Bericht Nr. 19-204/25
vom 16.05.2022

8.

GERLINGER + MERKLE

Geräusche aus betrieblichen Anlagen nach TA-Lärm
Diese Technische Anleitung dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge
gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche aus Gewerbebetrieben.

8.1.

Anforderungen

8.1.1.

Beurteilungszeiten
Nach TA-Lärm wird die Tag- bzw. Nachtzeit folgendermaßen definiert:
1. tags

600 - 2200 Uhr

Beurteilungszeit 16 Stunden

2. nachts

2200 - 600 Uhr

Beurteilungszeit 1 Stunde (lauteste Nachtstunde)

Zuschläge für Tagzeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (Ruhezeiten)
1. an Werktagen

600 - 700 Uhr; 20 00 - 2200 Uhr

2. an Sonn- und Feiertagen

600 - 900 Uhr; 1300 - 1500 Uhr; 2000 - 2200 Uhr

Ruhezeitzuschläge werden in Mischgebieten bzw. in Gewerbegebieten nach TALärm nicht in Ansatz gebracht. Für reine und allgemeine Wohngebieten wird ein Zuschlag von + 6 dB(A) in diesen Zeiten berücksichtigt.

8.1.2.

Immissionsrichtwerte
Nachfolgend sind die Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm für unterschiedliche Gebiete aufgeführt.
Tabelle 1: Anforderungswerte
Gebietsausweisung

Immissionsrichtwert
[dB(A)]
tags

nachts

Industriegebiete (GI)

70

70

Gewerbegebiete (GE)

65

50

Urbanes Gebiet (MV)

63

45

Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete (MI)

60

45

Allgemeine Wohngebiete (WA)

55

40

Reine Wohngebiete (WR)

50

35

Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten

45

35

Einzelne Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr
als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.

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8.1.3.

GERLINGER + MERKLE

Seltene Ereignisse
Bei seltenen Ergebnissen betragen die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden in Gewerbe-, Misch-, Wohngebieten
und Kurgebieten
-

tags 70 dB(A)

-

nachts 55 dB(A)

Einzelne kurzfristige Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Gewerbegebieten am
Tag um nicht mehr als 25 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 15 dB(A) überschreiten.
In Misch-, Wohn- und Kurgebieten dürfen diese Werte am Tag um nicht mehr als 20
dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 10 dB(A) überschritten werden.

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Bericht Nr. 19-204/25
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8.2.

GERLINGER + MERKLE

Untersuchung zum Gewerbelärm
Das bestehende Gewerbegebiet grenzt in westlicher Richtung an das Plangebiet an.
Nachfolgende Darstellung verdeutlicht die Situation.
Abbildung 3: Lageplan Gewerbegebiet

Dargestellt ist das Plangebiet (rot umrahmt) sowie das bestehende in westlicher Richtung angrenzende Gewerbegebiet (blau markiert).

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8.3.

GERLINGER + MERKLE

Bestehendes Gewerbegebiet
Für die vorliegende Untersuchung wird davon ausgegangen, dass an den bestehenden Wohngebäuden die zulässigen Immissionsrichtwerte ausgehend von den beiden
Gewerbegebieten eingehalten werden. Am bestehenden Wohngebäude Almweg 24
(siehe Markierung) wird ein Immissionsort an der dem Gewerbegebiet zugewandten
Fassade in einer Höhe von h = 4 m gesetzt. Die Schallimmissionen des Gewerbegebiets werden in der Simulation als Flächenschallquelle so angepasst, dass der Immissionsrichtwert am Tag sowie für die Nacht für ein allgemeines Wohngebiet WA
von IRWTAG = 55 dB(A) und IRW NACHT = 40 dB(A) an diesem Immissionsort ausgeschöpft wird. Die geplanten Gebäude aus vorliegendem Plangebiet sind hierbei zunächst nicht berücksichtigt.
Ausgehend von diesen zulässigen Emissionen werden Rasterlärmkarten für das
Plangebiet berechnet, die nachfolgend dargestellt werden.
Abbildung 4: Rasterlärmkarte Gewerbegebiet (TAG)
>= 34.0
>= 36.0
>= 38.0
>= 40.0
>= 42.0
>= 44.0
>= 46.0
>= 48.0
>= 50.0
>= 52.0
>= 54.0
>= 56.0
>= 58.0
>= 60.0

53

17

55
17

55
16

55

15

55
15

Almweg 24
Die flächenbezogenen Schallleistungspegel des Gewerbegebiets wurde für tags mit L''w = 57.2 dB(A) und
nachts mit L''w = 45.8 dB(A) berücksichtigt.

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Nachfolgende Abbildung zeigt die Pegelverteilung in der Nachtzeit.
Abbildung 5: Lageplan Gewerbegebiet (NACHT)
>= 34.0
>= 36.0
>= 38.0
>= 40.0
>= 42.0
>= 44.0
>= 46.0
>= 48.0
>= 50.0
>= 52.0
>= 54.0
>= 56.0
>= 58.0
>= 60.0

38

17

3
7
d
B

40
17

39
40

16

15

40
15

An den Westfassaden der dem Gewerbegebiet am nächsten berücksichtigten Gebäude werden die zulässigen Immissionsrichtwerte für ein Allgemeines Wohngebiet
WA von IRW TAG = 55 dB(A) bzw. IRW NACHT = 40 dB(A) nach TA-Lärm eingehalten.

13/38

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8.4.

GERLINGER + MERKLE

Zusammenfassende Beurteilung - Gewerbelärm
Für die Berechnungen wurde davon ausgegangen, dass an der bestehenden Bebauung Almweg 24 der zulässige Immissionsrichtwert für ein allgemeines Wohngebiet
durch die Geräusche des Gewerbegebietes eingehalten ist.
Die zulässigen Immissionsrichtwerte im Allgemeinen Wohngebiet WA für tags von
55 dB(A) und nachts von 40 dB(A) werden an allen Immissionsorten der westlichen
Häuserreihe im Plangebiet eingehalten. Maßnahmen zum Schallschutz sind nicht erforderlich.
Die westliche Häuserreihe zeigt eine deutliche Schirmwirkung für die in östlicher
Richtung anschließenden Gebäude.

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9.

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Geräusche aus dem Straßen- und Schienenverkehr
Nachfolgend sind die Geräusche aus dem Straßen- und Schienenverkehr beschrieben und beurteilt. Betrachtet wurden die Emissionen der Bundesstraße B3, der Flugplatzstraße sowie der Rheintalbahn. Die Beurteilung erfolgt nach der 16. BImSchV
/4/ und der DIN 18005-1 /5/.
Zusätzlich zur Berechnung der Beurteilungspegel werden die maßgeblichen Außenlärmpegel dargestellt.

9.1.

Anforderungen

9.1.1.

16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung
§2 der 16. BImSchV /4/ führt aus: „Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen
Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet:“
Für die Immissionsorte gelten gemäß 16. BImSchV die folgenden Immissionsgrenzwerte:
in Gewerbegebieten:
(GE)

tags (600 – 2200 Uhr):
nachts (2200 – 600 Uhr):

69 dB(A)
59 dB(A)

in Kern-, Dorf- und Mischgeb.:
(MI)

tags (600 – 2200 Uhr):
nachts (2200 – 600 Uhr):

64 dB(A)
54 dB(A)

in allgemeinen Wohngebieten:
(WA)

tags (600 – 2200 Uhr):
nachts (2200 – 600 Uhr):

59 dB(A)
49 dB(A)

in reinen Wohngebieten:
(WR)

tags (600 – 2200 Uhr):
nachts (2200 – 600 Uhr):

59 dB(A)
49 dB(A)

Die Immissionsgrenzwerte gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von
16 Stunden und während der Nacht für eine Beurteilungszeit von 8 Stunden.
Ein Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit wird gemäß /4/ nicht in
Ansatz gebracht.
Die Immissionsgrenzwerte sind hier nicht verbindlich, da kein Neubau oder wesentliche Änderung vorliegt. Sie können aber zur städtebaulichen Abwägung herangezogen werden.

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Bericht Nr. 19-204/25
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9.1.2.

GERLINGER + MERKLE

Orientierungswerte gemäß DIN 18005, Teil1
Bei der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung
(BauNVO) sind den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen in der Regel folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel zuzuordnen. Ihre Einhaltung
oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart der betreffenden
Baufläche verbundenen Erwartungen auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigung zu erfüllen. Folgende Werte sollen eingehalten werden:
Bei Gewerbegebieten (GE):

tags (600 – 2200 Uhr):
nachts (2200 – 600 Uhr):

65 dB(A)
55 bzw. 50 dB(A)

Bei Mischgebieten (MI):

tags (600 – 2200 Uhr):
nachts (2200 – 600 Uhr):

60 dB(A)
50 bzw. 45 dB(A)

Bei allg. Wohngebieten (WA):

tags (600 – 2200 Uhr):
nachts (2200 – 600 Uhr):

55 dB(A)
45 bzw. 40 dB(A)

Bei reinen Wohngebieten (WR): tags (600 – 2200 Uhr):
nachts (2200 – 600 Uhr):

50 dB(A)
40 bzw. 35 dB(A)

Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und
Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten,
der höhere ist für die Beurteilung von Verkehrsgeräuschen heranzuziehen.

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9.2.

GERLINGER + MERKLE

Emissionen
Für die Berechnung werden Verkehrsbewegungen auf der Flugplatzstraße, der Bundesstraße B3 sowie die Rheintalbahn berücksichtigt. Für die Flugplatzstraße stammen die Verkehrszahlen aus einer Zählung vom Ingenieurbüro Gerlinger & Merkle
(siehe Abschnitt D). Die Verkehrszahlen der Bundesstraße stammen vom Auftraggeber. Die Zugzahlen zur Rheintalbahn stammen vom Auftraggeber.

9.2.1.

-

Bundesstraße B3

DTV: 16.690 KfZ/24 h, SV: 3.0 %

-

Flugplatzstraße

DTV: 2.781 KfZ/24 h, SV: 1.8 %

-

Rheintalbahn

siehe Tabelle 2

Bundesstraße B3
Die Angaben zum Verkehrsaufkommen auf der Bundesstraße B3 stammen vom Auftraggeber. Hierbei wurden am Knotenpunkt Schwarzwaldstraße / Bundesstraße 3 am
16.01.2018 Verkehrszählungen durchgeführt. Folgende Zähldaten wurden ermittelt.
DTV = 16.690 Kfz/24h, SV = 500 Kfz/24h (3.0 %)

9.2.2.

Flugplatzstraße
In Lahr fand am 11.09. und 12.09.2018 eine Verkehrszählung von KFZ auf der Flugplatzstraße statt. Hierfür wurde das Hochrechnungsverfahren für innerörtliche Kurzzeitzählungen nach Arnold, Hedeler, Wöppel und Dahme angewandt. Der Zählort
wird in nachfolgender Darstellung beschrieben.
Abbildung 6: Zählstelle

Zählort an der Flugplatzstraße in Lahr.

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Es wurde am Dienstag den 11.09.2018 in der Zeit von 15 00 Uhr bis 18 00 Uhr und am
Mittwoch den 12.09.2018 in der Zeit von 7 00 Uhr bis 10 00 Uhr sowie in der Zeit von
1200 Uhr bis 14 00 Uhr der Verkehr auf der Flugplatzstraße gezählt und auf Basis dieser Zähldaten das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen DTV berechnet.
Folgende Zähldaten wurden ermittel:
Zählzeit

Dienstag, 11.09.2018
1500 bis 18 00 Uhr

Mittwoch, 12.09.2018
7 00 bis 1000 Uhr

Mittwoch, 12.09.2018
1200

bis

14 00

Uhr

Stundenwert

Anzahl
PKW

Anzahl
Schwerverkehr

1500 bis 16 00 Uhr

189

4

1600 bis 17 00 Uhr

227

5

1700 bis 18 00 Uhr

243

6

Summe

659

15

7 00 bis 800 Uhr

262

4

8 00 bis 900 Uhr

215

4

9 00 bis 1000 Uhr

192

6

Summe

669

14

1200 bis 13 00 Uhr

171

3

1300 bis 14 00 Uhr

169

3

Summe

340

6

Aus den aufgeführten Verkehrszahlen berechnet sich nach o.g. Verfahren das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen zu DTV = 2781 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von 1.8 %.
Nach RLS 90 /3/ berechnet sich die stündliche Verkehrsmenge M für den Tag zu 167
KFZ/h und für die Nacht zu 31 KFZ/h. Der LKW-Anteil von 1.8 % wird für den Tag
sowie die Nacht berücksichtigt.

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9.2.3.

GERLINGER + MERKLE

Rheintalbahn
Für den Bahnverkehr auf der Rheintalbahn wurden vom Auftraggeber Angaben zur
Frequentierung des Schienenverkehrs angegeben. Hierbei handelt es sich um den
Schienenverkehr aus 2015. Nachfolgende Tabelle wurde in die Berechnung übernommen.
Tabelle 2: Zugverkehrszahlen
Zugart

Anzahl
Tag (622) Uhr

Anzahl
Nacht
(22-6)
Uhr

Vmax
(km/
h)

Fz-KAT1

ANZ1

FzKAT2

ANZ2

FzKAT3

ANZ3

LZ-V

1

0

80

8-A4

1

LZ-E

0

1

140

7-Z5_A4

1

GZ-E

1

1

90

7-Z5_A4

1

10-Z2

29

10-Z15

7

GZ-E

0

2

90

7-Z5_A4

1

10-Z2

16

10-Z15

4

GZ-E

1

0

90

7-Z5_A4

1

10-Z2

26

10-Z15

6

GZ-V

1

2

90

8-A4

1

10-Z2

23

10-Z15

6

GZ-V

1

0

90

8-A4

1

10-Z2

26

10-Z15

7

GZ-E

1

0

100

7-Z5_A4

1

10-Z2

26

10-Z15

7

GZ-E

1

0

100

7-Z5_A6

1

10-Z2

27

10-Z15

7

GZ-E

3

5

100

7-Z5_A6

1

10-Z2

29

10-Z15

7

GZ-E

1

3

100

7-Z5_A4

1

10-Z2

15

10-Z15

4

GZ-E

0

1

100

7-Z5_A4

1

10-Z2

17

10-Z15

4

GZ-E

17

4

100

7-Z5_A4

1

10-Z2

22

10-Z15

6

GZ-E

5

2

100

7-Z5_A4

1

10-Z2

23

10-Z15

6

GZ-E

9

1

100

7-Z5_A4

1

10-Z2

24

10-Z15

6

GZ-E

16

14

100

7-Z5_A4

1

10-Z2

25

10-Z15

6

GZ-E

11

6

100

7-Z5_A4

1

10-Z2

26

10-Z15

6

GZ-E

1

1

100

7-Z5_A4

1

10-Z2

26

10-Z15

7

GZ-E

2

3

100

7-Z5_A4

1

10-Z2

29

10-Z15

7

GZ-E

1

0

100

7-Z5_A4

1

10-Z2

30

GZ-E

2

1

100

7-Z5_A4

1

10-Z2

32

GZ-E

0

3

100

7-Z5_A4

1

10-Z2

26

10-Z15

6

GZ-E

2

0

100

7-Z5_A4

1

10-Z2

22

10-Z15

5

GZ-E

2

0

100

7-Z5_A4

1

10-Z2

25

10-Z15

6

GZ-E

1

2

100

7-Z5_A4

1

10-Z2

26

10-Z15

6

GZ-E

3

1

100

7-Z5_A4

1

10-Z2

23

10-Z15

6

GZ-E

0

1

100

7-Z5_A4

1

10-Z2

28

10-Z15

7

GZ-E

5

0

100

7-Z5_A4

1

10-Z2

29

10-Z15

7

GZ-E

2

1

100

7-Z5_A4

1

10-Z2

34

GZ-E

0

1

100

7-Z5_A4

1

10-Z2

29

FzKAT4

19/38

Ingenieurgesellschaft

Bericht Nr. 19-204/25
vom 16.05.2022

GERLINGER + MERKLE

Anzahl
Tag (622) Uhr

Anzahl
Nacht
(22-6)
Uhr

Vmax
(km/
h)

Fz-KAT1

ANZ1

FzKAT2

ANZ2

FzKAT3

ANZ3

GZ-E

1

0

100

7-Z5_A4

1

10-Z2

29

10-Z15

7

GZ-V

1

2

100

8-A4

1

10-Z2

23

10-Z15

6

GZ-V

3

0

100

8-A4

1

10-Z2

24

10-Z15

6

GZ-V

0

1

100

8-A4

1

10-Z2

9

10-Z15

2

GZ-V

0

1

100

8-A4

1

10-Z2

7

10-Z15

2

GZ-E

2

0

120

7-Z5_A4

1

10-Z2

16

10-Z15

4

GZ-E

1

2

120

7-Z5_A4

1

10-Z2

28

10-Z15

7

GZ-E

2

0

120

7-Z5_A6

1

10-Z2

26

10-Z15

6

RE-E

4

0

140

7-Z5_A4

1

9-Z5

5

RE-E

0

1

140

7-Z5_A4

1

9-Z5

6

RB-E

1

0

160

7-Z5_A4

1

9-Z5

6

RB-E

1

1

160

7-Z5_A4

1

9-Z5

3

RE-E

22

3

160

7-Z5_A4

1

9-Z5

4

RE-E

1

0

160

7-Z5_A4

1

9-Z5

7

RE-E

2

1

160

7-Z5_A4

1

9-Z5

6

RE-E

14

1

160

7-Z5_A4

1

9-Z5

5

RE-E

9

3

160

7-Z5_A4

1

9-Z5

5

RE-E

3

0

160

7-Z5_A4

1

9-Z5

4

NZ-E

0

2

160

7-Z5_A4

1

9-Z5

15

NZ-E

1

1

160

7-Z5_A4

1

9-Z5

14

IC-E

4

0

160

7-Z5_A4

1

9-Z5

12

IC-E

2

0

160

7-Z5_A4

1

9-Z5

9

ICE

29

2

160

1-V1

2

2-V1

12

ICE

17

1

160

3-Z9

2

Zugart

Total

210

FzKAT4

78

Bemerkung: Die Bezeichnung der Fahrzeugkategorie (Fz-KAT) setzt sich wie folgt
zusammen
Nr. der Fz.Kategorie

Zeilennr. in Tab. Beiblatt 1

Achszahl (bei Tfz, E- und
V-Triebz. außer bei HGV)

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GERLINGER + MERKLE

Traktionsarten:

Zugarten:

E = Besp. E-Lok

LZ = Leerzug/Lok

V = Besp. Diesellok

GZ = Güterzug

ET.-VT = E-/Dieseltriebzug

S = S-Bahn
ICE = Triebzug des HGV
IC = Intercityzug
RB = Reginalbahn
RE = Regionalexpress
D/EZ/NZ = Reise-/Nachtreisezug
TGV = franz. Triebzug des HGV

21/38

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9.3.

GERLINGER + MERKLE

Berechnungsergebnis
Ausgehend von den östlich gelegenen und o.g. Verkehrslärmemittenten (Straßen und
Bahn) berechnen sich nachfolgende Rasterlärmkarten für den Tag- sowie den Nachtzeitraum.
Unter Abschnitt 9.4.1 werden die Rasterlärmkarten für den Bahnverkehr separat dargestellt. Unter Abschnitt 9.4.2 werden die Rasterlärmkarten für den Straßenverkehr
(Flugplatzstraße und Bundesstraße B3) angegeben und in Abschnitt 9.4.3 werden
die Lärmkarten für die Flugplatzstraße und der Bundesstraße separat dargestellt.
Diese Rasterlärmkarten sind informativ zu sehen die Anforderung gilt für die Geräuschbelastung aller Verkehrslärmquellen zusammen.

22/38

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GERLINGER + MERKLE

Nachfolgende Abbildung zeigt die Rasterlärmkarte für alle Verkehrsgeräusche zusammen.
Abbildung 7: Rasterlärmkarte - Verkehrslärm - TAG
>= 34.0
>= 36.0
>= 38.0
>= 40.0
>= 42.0
>= 44.0
>= 46.0
>= 48.0
>= 50.0
>= 52.0
>= 54.0
>= 56.0
>= 58.0
>= 60.0

34

61

34
51

34
35

50

59

33
59

Die Rasterlärmkarte zeigt, dass für den Tagbereich im nordöstlichen Bereich des
Plangebiets der Immissionsgrenzwert nach 16.BImSchV von 59 dB(A) für ein allgemeines Wohngebiet überschritten wird.
Der empfohlene Orientierungswert nach der DIN 18005 von 55 dB(A) für ein allgemeines Wohngebiet WA wird an den östlich gelegenen Immissionsorten überschritten.

23/38

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GERLINGER + MERKLE

Nachfolgend ist die Rasterkarte für den Nachtzeitraum dargestellt.
Abbildung 8: Rasterlärmkarte - Verkehrslärm - NACHT
>= 34.0
>= 36.0
>= 38.0
>= 40.0
>= 42.0
>= 44.0
>= 46.0
>= 48.0
>= 50.0
>= 52.0
>= 54.0
>= 56.0
>= 58.0
>= 60.0

34

57

34
51

34
35

50
56

33
56

Bei der Untersuchung für den Nachtzeitraum zeigt sich, dass der Immissionsgrenzwert nach 16.BImSchV von 49 dB(A) für ein allgemeines Wohngebiet bzw. der empfohlene Orientierungswert nach DIN 18005 von 45 dB(A) an den östlich gelegenen
Gebäuden überschritten wird.
Die Überschreitung des zulässigen Wertes nach der 16. BImSchV von 49 dB(A) liegt
bei bis zu ca. 8 dB(A).

24/38

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9.3.1.

GERLINGER + MERKLE

Bahnverkehr
Nachfolgende Abbildung zeigt die prognostizierte Pegelverteilung für den Bahnverkehr am Tag.
Abbildung 9: Rasterlärmkarte - Bahnlärm - TAG
>= 34.0
>= 36.0
>= 38.0
>= 40.0
>= 42.0
>= 44.0
>= 46.0
>= 48.0
>= 50.0
>= 52.0
>= 54.0
>= 56.0
>= 58.0
>= 60.0

34

55

34
50

34
33

50

54

33
54

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GERLINGER + MERKLE

Nachfolgende Abbildung zeigt die prognostizierte Pegelverteilung für den Bahnverkehr in der Nacht.
Abbildung 10: Rasterlärmkarte - Bahnlärm - NACHT
>= 34.0
>= 36.0
>= 38.0
>= 40.0
>= 42.0
>= 44.0
>= 46.0
>= 48.0
>= 50.0
>= 52.0
>= 54.0
>= 56.0
>= 58.0
>= 60.0

34

55

34
51

34
33

50

55

33
55

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9.3.2.

GERLINGER + MERKLE

Straßenverkehr
Nachfolgende Abbildung zeigt die prognostizierte Pegelverteilung für den gesamten
Straßenverkehr (Flugplatzstraße und Bundesstraße B3) am Tag.
Abbildung 11: Rasterlärmkarte - Straßen-Verkehrslärm - TAG
>= 34.0
>= 36.0
>= 38.0
>= 40.0
>= 42.0
>= 44.0
>= 46.0
>= 48.0
>= 50.0
>= 52.0
>= 54.0
>= 56.0
>= 58.0
>= 60.0

17

60

17
44

17
24

44

58

18
57

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GERLINGER + MERKLE

Nachfolgende Abbildung zeigt die prognostizierte Pegelverteilung für den gesamten
Straßenverkehr (Flugplatzstraße und Bundesstraße B3) in der Nacht.
Abbildung 12: Rasterlärmkarte - Straßen-Verkehrslärm - NACHT
>= 34.0
>= 36.0
>= 38.0
>= 40.0
>= 42.0
>= 44.0
>= 46.0
>= 48.0
>= 50.0
>= 52.0
>= 54.0
>= 56.0
>= 58.0
>= 60.0

17

52

17
37

17
24

36

51

18
50

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9.3.3.

GERLINGER + MERKLE

Flugplatzstraße / Bundesstraße B3
Nachfolgende Abbildung zeigt die prognostizierte Pegelverteilung nur für die Flugplatzstraße am Tag.
Abbildung 13: Rasterlärmkarte - Flugplatzstraße - TAG
>= 34.0
>= 36.0
>= 38.0
>= 40.0
>= 42.0
>= 44.0
>= 46.0
>= 48.0
>= 50.0
>= 52.0
>= 54.0
>= 56.0
>= 58.0
>= 60.0

15

60

15
40

15
14

41

58

15
57

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GERLINGER + MERKLE

Nachfolgende Abbildung zeigt die prognostizierte Pegelverteilung nur für die Flugplatzstraße in der Nacht.
Abbildung 14: Rasterlärmkarte - Flugplatzstraße - NACHT
>= 34.0
>= 36.0
>= 38.0
>= 40.0
>= 42.0
>= 44.0
>= 46.0
>= 48.0
>= 50.0
>= 52.0
>= 54.0
>= 56.0
>= 58.0
>= 60.0

15

52

15
32

15
14

33

50

15
49

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Nachfolgende Abbildung zeigt die prognostizierte Pegelverteilung nur für die Bundesstraße B3 am Tag.
Abbildung 15: Rasterlärmkarte - Bundesstraße B3 - TAG
>= 34.0
>= 36.0
>= 38.0
>= 40.0
>= 42.0
>= 44.0
>= 46.0
>= 48.0
>= 50.0
>= 52.0
>= 54.0
>= 56.0
>= 58.0
>= 60.0

13

43

13
42

13
12

41

43

14
43

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GERLINGER + MERKLE

Nachfolgende Abbildung zeigt die prognostizierte Pegelverteilung nur für die Bundesstraße B3 in der Nacht.
Abbildung 16: Rasterlärmkarte - Bundesstraße B3 - NACHT
>= 34.0
>= 36.0
>= 38.0
>= 40.0
>= 42.0
>= 44.0
>= 46.0
>= 48.0
>= 50.0
>= 52.0
>= 54.0
>= 56.0
>= 58.0
>= 60.0

13

36

13
35

13
12

33

36

14
36

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9.4.

GERLINGER + MERKLE

Zusammenfassende Beurteilung - Verkehrslärm
Die Untersuchung zeigt, dass der Immissionsgrenzwert nach 16. BImSchV am Tag
im nordöstlichen Bereich des Plangebiets überschritten wird. In der Nachtzeit werden
die Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV an den fünf Immissionsorten (siehe
Abbildung 8) überschritten.
Ein aktiver Lärmschutz in Form von z.B. einer Lärmschutzwand zum Schutz vor Verkehrslärm wird aufgrund der erforderlichen Abmessungen (entlang der Flugplatzstraße, mit einer Höhe von ca. 4.0 m) sowie von städtebaulichen Gegebenheiten
(Sichtverhältnisse, erforderliche Zufahrten usw.) nicht in Betracht gezogen.
Als Schallschutz-Maßnahmen sind daher passive Lärmschutzmaßnahmen in Form
von geeigneten Grundrissen auszuführen, bei denen die schutzbedürftigen Wohnbereiche auf der Westfassade des Gebäudes angeordnet sind. Werden Wohnräume auf
der Ostfassade geplant, so sind z.B. schalldämmende Fenster (Berechnung je nach
Raumgröße), oder nicht öffenbare Fenster in Verbindung mit einer schallgedämmten
Lüftungsanlage zur Sicherstellung des erforderlichen Raumluftwechsels vorzusehen.
Anmerkung:
Die 16. BImSchV gilt für den Neubau und die wesentliche Änderung von Verkehrswegen, nicht für bestehende Verkehrswege. Somit ist im vorliegenden Fall die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte gemäß 16.BImSchV nicht gesetzlich verpflichtend. Gemäß der städtebaulichen Lärmfibel des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (Ausgabe 2013) sollte die 16.BImSchV jedoch als Beurteilungskriterium zur städtebaulichen Abwägung herangezogen werden.
Die östliche Häuserreihe zeigt eine deutliche Schirmwirkung für die in westlicher
Richtung anschließenden Gebäude.
Die Außenbauteile der Gebäude müssen im Bereich von schutzbedürftigen Räumen
gemäß DIN 4109-1 (Januar 2018) je nach Raumart und maßgeblichem Außenlärmpegel ein erforderliches bewertetes Bau-Schalldämm-Maß R’w,ges aufweisen. Die Ergebnisse zum maßgeblichen Außenlärmpegel sind in Abschnitt 9.5 dargestellt.

33/38

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9.5.

GERLINGER + MERKLE

Maßgeblicher Außenlärmpegel
Nachfolgend ist der maßgebliche Außenlärmpegel für den Tag sowie die Nacht dargestellt.
Der maßgebliche Außenlärmpegel berechnet sich in Abhängigkeit des Verkehrsauf kommens und dem zulässigen Beurteilungspegel nach TA-Lärm, hier 55 dB(A) für
ein allgemeines Wohngebiet. Für die Nachtzeit werden zusätzlich 10 dB addiert. Zu
den berechneten Geräuschpegeln (Freifeldpegel) sind gemäß DIN 4109 noch +3 dB
hinzu zu addieren. Der Zuschlag wurde bei den Berechnungen bereits berücksichtigt.
Abbildung 17: Maßgeblicher Außenlärmpegel - Tagzeit
>=LPB
0 I
>=LPB
55 II
>=LPB
60 III
>=LPB
65 IV
>=LPB
70 V
>=LPB
75 VI
>=LPB
80 VII

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GERLINGER + MERKLE

Abbildung 18: Maßgeblicher Außenlärmpegel - Nachtzeit
>=LPB
0 I
>=LPB
55 II
>=LPB
60 III
>=LPB
65 IV
>=LPB
70 V
>=LPB
75 VI
>=LPB
80 VII

Der Wesentliche Teil des Plangebietes befindet sich im Lärmpegelbereich LPB II
nach DIN 4109 /6/. Die östliche Häuserreihe befindet sich im Bereich des
Lärmpegelbereichs LPB III bzw. LPB IV.

9.6.

Zusammenfassende Beurteilung - Schallschutz gegen Außenlärm
Zur Dimensionierung der erforderlichen Schalldämm-Maße der Fassaden (inkl. Fenster, Wandkonstruktion, Lüfter, Rollladenkasten…) ist für schutzbedürftige Räume auf
Basis der o.g. maßgeblichen Außenlärmpegel eine Berechnung gemäß DIN 4109-2
durchzuführen.

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GERLINGER + MERKLE

10.

Vorschlag zur textlichen Festsetzung im Bebauungsplan

10.1.

Gewerbelärm
Im Plangebiet liegen keine Überschreitungen der zulässigen Immissionsrichtwerte für
ein allgemeines Wohngebiet WA nach TA-Lärm vor, daher sind weder aktive noch
passive Maßnahmen zum Schallschutz zu treffen.

10.2.

Verkehrslärm Grundrissorientierung
Für die gekennzeichneten Bauflächen (siehe Nutzungsplan mit Ziffern 1-5 gekennzeichnet), an denen der zulässige Immissionsrichtwert nach der 16. BImSchV für ein
allgemeines Wohngebet WA von tags 59 dB(A) und nachts 49 dB(A) überschritten
wird, wird passiver Schallschutz festgesetzt.
Bei der Anordnung von schutzbedürftigen Räumen (Schlafräume und Kinderzimmer)
auf der lärmzugewandten Seite ist die erforderliche Gesamtschalldämmung der Außenfassaden auch im Lüftungszustand (z.B. durch schallgedämmte Lüftungssysteme
oder Belüftungen über die lärmabgewandte Fassadenseite) sicherzustellen. Durch
geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie z.B. Anordnung der Lage an der
lärmabgewandten Seite oder/und den Bau verglaster Vorbauten (z.B. verglaste Loggien, Wintergärten), besonderer Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen kann ein ausreichender Schallschutz erreicht werden.
Ein aktiver Lärmschutz in Form von z.B. einer Lärmschutzwand zum Schutz vor Verkehrslärm wird aufgrund der erforderlichen Abmessungen (entlang der Flugplatzstraße, mit einer Höhe von ca. 4.0 m) sowie von städtebaulichen Gegebenheiten
(Sichtverhältnisse, erforderliche Zufahrten usw.) nicht in Betracht gezogen.

10.3.

Verkehrslärm Außenbauteile
Die straßen- und bahnzugewandten Seiten und die senkrecht zur Straßen- und Bahnachse stehenden Bauteile (Wand, Dach, Fenster, Tür) von Aufenthaltsräumen in
Wohnräumen, Übernachtungsräumen von Beherbergungsbetrieben sowie von Büroräumen sind so auszuführen, dass sie den Anforderungen des jeweiligen Lärmpegelbereiches der DIN 4109 genügen. Maßgebend ist hierbei die zum Zeitpunkt der Genehmigung in den Technischen Baubestimmungen des Landes Baden-Württemberg
baurechtlich eingeführte Version der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau. Ein entsprechender Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen.

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10.4.

GERLINGER + MERKLE

Schallschutz gegen Außenlärm
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist der auf den Einzelfall abgestimmte
und raumweise betrachtete Nachweis zum Schallschutz gegen Außenlärm gemäß
DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ in der zum Zeitpunkt des Bauantrags gültigen
Fassung zu führen und die Schalldämm-Maße der Außenbauteile sind entsprechend
zu dimensionieren. Als Grundlage der Berechnung dienen die für das Plangebiet berechneten maßgeblichen Außenlärmpegel.
Der Wesentliche Teil des Plangebietes befindet sich im Lärmpegelbereich LPB II
nach DIN 4109. Die östliche Häuserreihe befindet sich im Bereich des
Lärmpegelbereichs LPB III bzw. LPB IV.

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11.

GERLINGER + MERKLE

Qualität der Prognose
Aus dem Vergleich mit ähnlichen Prognosen und der Standardabweichung der einzelnen Lärmemittenten lässt sich die Genauigkeit der Prognose auf ca. ± 2 dB(A)
abschätzen, wobei die Prognose häufiger etwas höhere Beurteilungspegel geliefert
hat, als später durch Kontrollmessungen bei Regelbetrieb der Anlage am Immissionsort messtechnisch ermittelt werden konnte.
Die Geräuschquellen der angesetzten Lärmquellen sind mit Hilfe qualifizierter und
veröffentlichter Lärmstudien und aktueller eigener Messungen berücksichtigt worden
und tragen so zu einer relativ hohen Qualität der Eingangsdaten für die Schallausbreitungsberechnung bei.
Es wurde eine detaillierte Prognose im Sinne der TA-Lärm durchgeführt. Die Berechnung erfolgte, soweit als möglich, frequenzabhängig in Oktavbändern.

12.

Zusammenfassung
Die Stadt Lahr plant die Aufstellung des Bebauungsplanes "Gartenhöfe" westlich der
Flugplatzstraße in Lahr. Das Plangebiet befindet sich im direkten Einwirkungsbereich
der Geräusche des westlich gelegenen Gewerbegebiets sowie der östlich gelegenen
Flugplatzstraße, Bundesstraße B3 und der Rheintalbahn.
Die zusammenfassenden Beurteilungen hinsichtlich des Fluglärms (Abschnitt 7), des
Gewerbelärms (Abschnitt 8) und des Verkehrslärms (Abschnitt 9) sind in den jeweiligen Abschnitten aufgeführt.

B.Nagel

H.Gerlinger

(Sachbearbeiter)

(Leitung Messstelle)

Dieser Bericht umfasst 38 Seiten
Die Vervielfältigung und/oder die Veröffentlichung dieses Schriftsatzes - auch auszugsweise - ist nur
nach Zustimmung des Verfassers zulässig

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